Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11821
VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615 (https://dejure.org/2017,11821)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.04.2017 - 4 CE 17.615 (https://dejure.org/2017,11821)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. April 2017 - 4 CE 17.615 (https://dejure.org/2017,11821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Obdachlosigkeit; örtliche Zuständigkeit; Rechtsmissbrauch (verneint); Anspruch auf ganztägige Unterbringung; Freizügigkeit; bloße Nächtigungsmöglichkeit; Kälteschutzprogramm

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßige vorläufige Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft im Rahmen des Kälteschutzprogramms

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßige vorläufige Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft im Rahmen des Kälteschutzprogramms

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 575
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176

    Ort der Obdachlosigkeit als maßgeblicher Ort für die Zuständigkeit für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615
    Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragstellerin gemeldet ist oder war bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo sie obdachlos geworden ist (…vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343; jeweils m.w.N.).

    Im Übrigen werden die von der Antragsgegnerin belegbaren Kälteschutzräume nur für die kurzfristige Notaufnahme von nicht obdachlosenrechtlich unterzubringenden Personen vorgehalten, während die Antragstellerin nach den obigen Ausführungen gerade zum Kreis der von der Antragsgegnerin zu versorgenden Obdachlosen gehört (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343).

  • VGH Bayern, 26.04.1995 - 4 CE 95.1023
    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615
    Anhaltspunkte dafür, dass die Antragstellerin rechtsmissbräuchlich (dazu BayVGH, B.v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl 1995, 729/730) gehandelt hätte, sind weder von der Antragsgegnerin plausibel vorgetragen noch sonst ersichtlich.

    Dass die Antragstellerin durch Gebrauchmachen von dem ihr (über Art. 11 Abs. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG) zustehenden Grundrecht der Freizügigkeit in gewissem Umfang darauf Einfluss nehmen kann, wo die Obdachlosigkeit eintritt, ist angesichts der Regelungsstruktur des Sicherheitsrechts hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl 1995, 729/730).

  • VGH Bayern, 05.12.2016 - 4 CE 16.2297

    Zuweisung eines anerkannten Flüchtlings zu einer Obdachlosenunterkunft

    Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615
    Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragstellerin gemeldet ist oder war bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo sie obdachlos geworden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19

    Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger …

    Die polizeiliche Aufgabe der Obdachlosenunterbringung ist von der sachlich zuständigen Ortspolizeibehörde ( §§ 66 Abs. 2, 62 Abs. 4 PolG ) wahrzunehmen, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Obdachlose tatsächlich aufhält und die Unterbringung begehrt (…vgl. Senat, Beschl. v. 05.03.1996, a.a.O., und v. 16.01.1996, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2019 - 4 CE 19.1546 - juris, v. 04.04.2017 - 4 CE 17.615 - juris und v. 26.04.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl. 1995, 729; SächsOVG, Beschl. v. 26.01.2016 - 3 B 358/15 - juris; HessVGH, Beschl. v. 05.02.2003 - 11 TG 3397/02 - NVwZ 2003, 1402 und v. 24.09.1991 - 11 TG 1481/91 - ESVGH 42, 158).

    Es muss diejenige Behörde handeln, in deren Zuständigkeitsbereich die dem polizeirechtlichen Schutz unterstellten Rechtsgüter aktuell gefährdet oder schon verletzt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2017, a.a.O., und v. 26.04.1995, a.a.O., m.w.N.;… HessVGH, Beschl. v. 05.02.2003, a.a.O.) und wo der Gefahr auch in aller Regel am effektivsten begegnet werden kann (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.01.2016, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.12.2017 - 4 CS 17.1450

    Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

    Rn. 13 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats haben Obdachlose grundsätzlich (zu einer möglichen Ausnahme BayVGH, B.v. 6.8.2015 - 4 C 15.1578 - NVwZ-RR 2015, 895) Anspruch auf ganztägige Unterbringung (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575, B.v. 23.1.2017 - 4 C 16.2638 - n.v.; ebenso Huttner, Die Unterbringung Obdachloser durch die Polizei- und Ordnungsbehörden, 2014, Nr. 4.7/S. 31; Ruder, VBlBW 2017, 1/9; VGH BW, B.v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 - NVwZ 1993, 1220; OVG NW, B.v. 4.3.1992 - 9 B 3839/91 - NVwZ 1993, 202 auch zur Trennung von Übernachtungs Platz und Aufenthaltsraum).
  • VGH Bayern, 14.08.2019 - 4 CE 19.1546

    Örtliche Zuständigkeit für Obdachlosenunterbringung

    Im Ansatzpunkt zutreffend weist allerdings die Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdebegründung darauf hin, dass die örtliche Zuständigkeit der bayerischen Städte und Gemeinden als untere Sicherheitsbehörden (Art. 6 LStVG) nach der im Obdachlosenrecht regelmäßig anwendbaren Vorschrift des Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG (vgl. BayVGH vom 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 5 m.w.N.) nicht davon abhängen kann, ob in derselben Angelegenheit vorrangig bzw. zusätzlich die Sicherheitsbehörde eines anderen Bundeslandes nach dem dort geltenden Recht zuständig ist.

    Auf diese Betrachtungsweise, wonach es für die Zuständigkeitsbestimmung auf den aktuell bestehenden Zustand der Obdachlosigkeit ankommt, nehmen auch die nachfolgend ergangenen Beschlüsse des Senats Bezug, indem sie auf das Moment des Gefahreneintritts verweisen (BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343;… B.v. 9.10.2012 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - NVwZ-RR 2017, 309; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575).

  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965

    Obdachlosenunterbringung

    Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragsteller gemeldet sind oder waren bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten oder welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, sondern wo sie obdachlos geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 5;… B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343 m.w.N.).
  • VG Regensburg, 21.02.2020 - RN 4 E 20.280

    Gemeindliche Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

    Die bloße Möglichkeit, die Nacht in einer Notschlafstelle zu verbringen, beseitigt deshalb weder die bestehende Obdachlosigkeit noch die mit ihr verbundenen Gefahren (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 8).

    Entsprechend ist die Gemeinde zuständig, in deren Bezirk die Obdachlosigkeit eingetreten ist; auf den früheren oder aktuellen Ort des gewöhnlichen Aufenthalts kommt es nicht an (…BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - juris Rn. 7;… B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 5).

  • VG München, 30.07.2026 - M 22 K 26.4606

    Obdachlosenunterbringung, Bürgergeldempfänger, Unfreiwillige Obdachlosigkeit …

    Die bloße Möglichkeit, die Nacht in einer Notschlafstelle zu verbringen, beseitigt deshalb weder die bestehende Obdachlosigkeit noch die mit ihr verbundenen Gefahren (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1661

    Verpflichtung zur vorläufigen Obdachlosenunterbringung

    Angesichts des ihm nach Art. 11 Abs. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG zustehenden Grundrechts auf Freizügigkeit kann ihn die Antragsgegnerin als diejenige Gemeinde, in der er bisher gewohnt hat und offenbar weiterhin wohnen will, nicht auf einen möglichen Umzug in einen anderen Ort mit einem möglicherweise größeren oder preisgünstigeren Wohnungsangebot verweisen und sich damit ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr entledigen (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651

    "Umsetzung" von Obdachlosen in eine neue Unterkunft, Verbindung von …

    Die aktuelle Wohnortgemeinde kann obdachlose Personen, die weiterhin dort wohnen wollen, wegen des auch ihnen zustehenden Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) nicht auf einen möglichen Umzug in einen anderen Ort mit einem günstigeren Wohnungsangebot verweisen und sich damit ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr entledigen (…BayVGH, B.v. 27.10.2017, a.a.O., Rn. 10; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1663

    Verpflichtung zur vorläufigen Obdachlosenunterbringung

    Angesichts des ihm nach Art. 11 Abs. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG zustehenden Grundrechts auf Freizügigkeit kann ihn die Antragsgegnerin als diejenige Gemeinde, in der er bisher gewohnt hat und offenbar weiterhin wohnen will, nicht auf einen möglichen Umzug in einen anderen Ort mit einem möglicherweise größeren oder preisgünstigeren Wohnungsangebot verweisen und sich damit ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr entledigen (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 11.01.2022 - 4 CE 21.3094

    Vorläufige Einweisung in eine Unterkunft, die den Mindestanforderungen an eine …

    Die gegen den Willen des Betroffenen bestehende Obdachlosigkeit stellt schon für sich genommen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Art. 6 LStVG) dar, die ein behördliches Einschreiten zur Sicherstellung einer unabhängig von den Witterungsverhältnissen ganztägig nutzbaren menschenwürdigen Unterkunft verlangt (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 8;… Ehmann, Obdachlosigkeit in Kommunen, 4. Aufl. 2020, S. 34 f. m.w.N.).
  • OVG Bremen, 15.12.2020 - 1 B 432/20
  • VG München, 26.10.2017 - M 22 E 17.3974

    Vorläufige Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

  • VGH Bayern, 30.04.2024 - 4 CE 24.627

    Zur örtlichen Zuständigkeit zur Obdachlosenunterbringung

  • VG München, 09.11.2018 - M 22 E 18.5427

    Vorläufige Zuweisung einer Notunterkunft

  • VG Würzburg, 17.05.2023 - W 5 E 23.507

    Kein Anspruch auf Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge

  • VG Augsburg, 09.09.2019 - Au 8 K 19.1151

    Zuständigkeit für die Obdachlosenunterbringung

  • VG München, 23.04.2024 - M 22 E 24.1991

    Obdachlosenunterbringung, Örtliche Zuständigkeit, Mit Visum eingereiste …

  • VG Augsburg, 14.08.2020 - Au 8 E 20.1409

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz auf Unterbringung als Obdachloser

  • VG Augsburg, 19.11.2024 - Au 8 S 24.2781

    Obdachlosenunterbringung, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht