Rechtsprechung
| VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Obdachlosigkeit; örtliche Zuständigkeit; Rechtsmissbrauch (verneint); Anspruch auf ganztägige Unterbringung; Freizügigkeit; bloße Nächtigungsmöglichkeit; Kälteschutzprogramm
- rechtsportal.de
Rechtmäßige vorläufige Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft im Rahmen des Kälteschutzprogramms
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßige vorläufige Einweisung in eine Obdachlosenunterkunft im Rahmen des Kälteschutzprogramms
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 09.03.2017 - M 22 E 17.776
- VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 575
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 07.01.2002 - 4 ZE 01.3176
Ort der Obdachlosigkeit als maßgeblicher Ort für die Zuständigkeit für die …
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615
Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragstellerin gemeldet ist oder war bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo sie obdachlos geworden ist (…vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343; jeweils m.w.N.).Im Übrigen werden die von der Antragsgegnerin belegbaren Kälteschutzräume nur für die kurzfristige Notaufnahme von nicht obdachlosenrechtlich unterzubringenden Personen vorgehalten, während die Antragstellerin nach den obigen Ausführungen gerade zum Kreis der von der Antragsgegnerin zu versorgenden Obdachlosen gehört (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343).
- VGH Bayern, 26.04.1995 - 4 CE 95.1023
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615
Anhaltspunkte dafür, dass die Antragstellerin rechtsmissbräuchlich (dazu BayVGH, B.v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl 1995, 729/730) gehandelt hätte, sind weder von der Antragsgegnerin plausibel vorgetragen noch sonst ersichtlich.Dass die Antragstellerin durch Gebrauchmachen von dem ihr (über Art. 11 Abs. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG) zustehenden Grundrecht der Freizügigkeit in gewissem Umfang darauf Einfluss nehmen kann, wo die Obdachlosigkeit eintritt, ist angesichts der Regelungsstruktur des Sicherheitsrechts hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 26.4.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl 1995, 729/730).
- VGH Bayern, 05.12.2016 - 4 CE 16.2297
Zuweisung eines anerkannten Flüchtlings zu einer Obdachlosenunterkunft
Auszug aus VGH Bayern, 04.04.2017 - 4 CE 17.615
Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragstellerin gemeldet ist oder war bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte, sondern wo sie obdachlos geworden ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343; jeweils m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 23.09.2019 - 1 S 1698/19
Pflicht der Ortspolizeibehörde zum Einschreiten bei unfreiwilliger …
Die polizeiliche Aufgabe der Obdachlosenunterbringung ist von der sachlich zuständigen Ortspolizeibehörde ( §§ 66 Abs. 2, 62 Abs. 4 PolG ) wahrzunehmen, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Obdachlose tatsächlich aufhält und die Unterbringung begehrt (…vgl. Senat, Beschl. v. 05.03.1996, a.a.O., und v. 16.01.1996, a.a.O., m.w.N.; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2019 - 4 CE 19.1546 - juris, v. 04.04.2017 - 4 CE 17.615 - juris und v. 26.04.1995 - 4 CE 95.1023 - BayVBl. 1995, 729; SächsOVG, Beschl. v. 26.01.2016 - 3 B 358/15 - juris; HessVGH, Beschl. v. 05.02.2003 - 11 TG 3397/02 - NVwZ 2003, 1402 und v. 24.09.1991 - 11 TG 1481/91 - ESVGH 42, 158).Es muss diejenige Behörde handeln, in deren Zuständigkeitsbereich die dem polizeirechtlichen Schutz unterstellten Rechtsgüter aktuell gefährdet oder schon verletzt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2017, a.a.O., und v. 26.04.1995, a.a.O., m.w.N.;… HessVGH, Beschl. v. 05.02.2003, a.a.O.) und wo der Gefahr auch in aller Regel am effektivsten begegnet werden kann (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.01.2016, a.a.O.).
- VGH Bayern, 27.12.2017 - 4 CS 17.1450
Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
Rn. 13 aa) Nach der Rechtsprechung des Senats haben Obdachlose grundsätzlich (zu einer möglichen Ausnahme BayVGH, B.v. 6.8.2015 - 4 C 15.1578 - NVwZ-RR 2015, 895) Anspruch auf ganztägige Unterbringung (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575, B.v. 23.1.2017 - 4 C 16.2638 - n.v.; ebenso Huttner, Die Unterbringung Obdachloser durch die Polizei- und Ordnungsbehörden, 2014, Nr. 4.7/S. 31; Ruder, VBlBW 2017, 1/9; VGH BW, B.v. 24.2.1993 - 1 S 279/93 - NVwZ 1993, 1220; OVG NW, B.v. 4.3.1992 - 9 B 3839/91 - NVwZ 1993, 202 auch zur Trennung von Übernachtungs Platz und Aufenthaltsraum). - VGH Bayern, 14.08.2019 - 4 CE 19.1546
Örtliche Zuständigkeit für Obdachlosenunterbringung
Im Ansatzpunkt zutreffend weist allerdings die Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdebegründung darauf hin, dass die örtliche Zuständigkeit der bayerischen Städte und Gemeinden als untere Sicherheitsbehörden (Art. 6 LStVG) nach der im Obdachlosenrecht regelmäßig anwendbaren Vorschrift des Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG (vgl. BayVGH vom 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 5 m.w.N.) nicht davon abhängen kann, ob in derselben Angelegenheit vorrangig bzw. zusätzlich die Sicherheitsbehörde eines anderen Bundeslandes nach dem dort geltenden Recht zuständig ist.Auf diese Betrachtungsweise, wonach es für die Zuständigkeitsbestimmung auf den aktuell bestehenden Zustand der Obdachlosigkeit ankommt, nehmen auch die nachfolgend ergangenen Beschlüsse des Senats Bezug, indem sie auf das Moment des Gefahreneintritts verweisen (BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343;… B.v. 9.10.2012 - 4 CE 15.2102 - juris Rn. 2; B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - NVwZ-RR 2017, 309; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575).
- VGH Bayern, 07.05.2018 - 4 CE 18.965
Obdachlosenunterbringung
Maßgeblich ist also nicht, wo die Antragsteller gemeldet sind oder waren bzw. wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt hatten oder welche Staatsangehörigkeit sie besitzen, sondern wo sie obdachlos geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 5;… B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - BayVBl 2003, 343 m.w.N.). - VG Regensburg, 21.02.2020 - RN 4 E 20.280
Gemeindliche Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit
Die bloße Möglichkeit, die Nacht in einer Notschlafstelle zu verbringen, beseitigt deshalb weder die bestehende Obdachlosigkeit noch die mit ihr verbundenen Gefahren (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 8).Entsprechend ist die Gemeinde zuständig, in deren Bezirk die Obdachlosigkeit eingetreten ist; auf den früheren oder aktuellen Ort des gewöhnlichen Aufenthalts kommt es nicht an (…BayVGH, B.v. 7.1.2002 - 4 ZE 01.3176 - juris Rn. 7;… B.v. 5.12.2016 - 4 CE 16.2297 - juris Rn. 7; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 5).
- VG München, 30.07.2026 - M 22 K 26.4606
Obdachlosenunterbringung, Bürgergeldempfänger, Unfreiwillige Obdachlosigkeit …
Die bloße Möglichkeit, die Nacht in einer Notschlafstelle zu verbringen, beseitigt deshalb weder die bestehende Obdachlosigkeit noch die mit ihr verbundenen Gefahren (BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - juris Rn. 8 m.w.N.). - VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1661
Verpflichtung zur vorläufigen Obdachlosenunterbringung
Angesichts des ihm nach Art. 11 Abs. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG zustehenden Grundrechts auf Freizügigkeit kann ihn die Antragsgegnerin als diejenige Gemeinde, in der er bisher gewohnt hat und offenbar weiterhin wohnen will, nicht auf einen möglichen Umzug in einen anderen Ort mit einem möglicherweise größeren oder preisgünstigeren Wohnungsangebot verweisen und sich damit ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr entledigen (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 6). - VGH Bayern, 21.10.2024 - 4 CS 24.1651
"Umsetzung" von Obdachlosen in eine neue Unterkunft, Verbindung von …
Die aktuelle Wohnortgemeinde kann obdachlose Personen, die weiterhin dort wohnen wollen, wegen des auch ihnen zustehenden Grundrechts auf Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG) nicht auf einen möglichen Umzug in einen anderen Ort mit einem günstigeren Wohnungsangebot verweisen und sich damit ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr entledigen (…BayVGH, B.v. 27.10.2017, a.a.O., Rn. 10; B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 6). - VGH Bayern, 27.10.2017 - 4 CE 17.1663
Verpflichtung zur vorläufigen Obdachlosenunterbringung
Angesichts des ihm nach Art. 11 Abs. 1 GG bzw. Art. 2 Abs. 1 GG zustehenden Grundrechts auf Freizügigkeit kann ihn die Antragsgegnerin als diejenige Gemeinde, in der er bisher gewohnt hat und offenbar weiterhin wohnen will, nicht auf einen möglichen Umzug in einen anderen Ort mit einem möglicherweise größeren oder preisgünstigeren Wohnungsangebot verweisen und sich damit ihrer Aufgabe der Gefahrenabwehr entledigen (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 6). - VGH Bayern, 11.01.2022 - 4 CE 21.3094
Vorläufige Einweisung in eine Unterkunft, die den Mindestanforderungen an eine …
Die gegen den Willen des Betroffenen bestehende Obdachlosigkeit stellt schon für sich genommen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Art. 6 LStVG) dar, die ein behördliches Einschreiten zur Sicherstellung einer unabhängig von den Witterungsverhältnissen ganztägig nutzbaren menschenwürdigen Unterkunft verlangt (vgl. BayVGH, B.v. 4.4.2017 - 4 CE 17.615 - NVwZ-RR 2017, 575 Rn. 8;… Ehmann, Obdachlosigkeit in Kommunen, 4. Aufl. 2020, S. 34 f. m.w.N.). - OVG Bremen, 15.12.2020 - 1 B 432/20
- VG München, 26.10.2017 - M 22 E 17.3974
Vorläufige Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft
- VGH Bayern, 30.04.2024 - 4 CE 24.627
Zur örtlichen Zuständigkeit zur Obdachlosenunterbringung
- VG München, 09.11.2018 - M 22 E 18.5427
Vorläufige Zuweisung einer Notunterkunft
- VG Würzburg, 17.05.2023 - W 5 E 23.507
Kein Anspruch auf Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge
- VG Augsburg, 09.09.2019 - Au 8 K 19.1151
Zuständigkeit für die Obdachlosenunterbringung
- VG München, 23.04.2024 - M 22 E 24.1991
Obdachlosenunterbringung, Örtliche Zuständigkeit, Mit Visum eingereiste …
- VG Augsburg, 14.08.2020 - Au 8 E 20.1409
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz auf Unterbringung als Obdachloser
- VG Augsburg, 19.11.2024 - Au 8 S 24.2781
Obdachlosenunterbringung, Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden …
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