Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.09.2019 - 4 CE 19.93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 123 ; KAG Art. 8 Abs. 6 S. 2
Einstweilige Anordnung; Gebührenkalkulation; Ausgleichspflicht von Überdeckungen; kein Rückzahlungsanspruch wegen Überdeckung; lückenlose gerichtliche Kontrolle - rechtsportal.de
KAG Art. 8 Abs. 2 ; KAG Art. 8 Abs. 6 S. 2
Ausgleichspflicht von Überdeckungen i.R.e. Rückzahlungsanspruchs durch Erhebung von Abfallgebühren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 18.12.2018 - RN 11 E 18.1906
- VGH Bayern, 30.09.2019 - 4 CE 19.93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 17.08.2017 - 4 N 15.1685
Kostenüberdeckungen als Folge einer fehlerhaften Gebührenkalkulation
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2019 - 4 CE 19.93
Zur Begründung seines am 21. November 2018 gestellten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung trug der Antragsteller vor, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe in seinem (nicht rechtskräftigen) Urteil vom 17. August 2018, Az. 4 N 15.1685, festgestellt, dass sich bei der Abfallgebührenbemessung für den Zeitraum 2013 bis 2014 eine Kostenüberdeckung von 1, 6 Mio. Euro ergeben habe.Die Ausgleichspflicht besteht nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht zeitlich unbegrenzt, sondern nur "innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums", so dass Kostenüberdeckungen, die entgegen der gesetzlichen Vorgabe nicht innerhalb dieser vorgegebenen Frist ausgeglichen werden, nicht weiterhin ausgleichspflichtig bleiben (vgl. BayVGH, U.v. 17.8.2017 - 4 N 15.1685 - BayVBl 2018, 343 Rn. 38 m.w.N.).
- BVerwG, 27.11.2019 - 9 CN 1.18
Normenkontrolle gegen eine Abfallgebührensatzung; Verfahren bei der …
Denn treffe eine Schätzung nicht zu, so ergäben sich wiederum Kostenüber- oder -unterdeckungen, die im dann nachfolgenden Kalkulationszeitraum auszugleichen seien; auch die Einhaltung dieser Verpflichtung sei gerichtlich voll überprüfbar (Beschluss vom 30. September 2019 - 4 CE 19.93 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 27.06.2023 - 4 N 20.1054
Unwirksamkeit einer kommunalen Abfallgebührensatzung
Sie gilt dagegen nicht für etwaige Überdeckungen aus weiter zurückliegenden Zeiträumen (…BayVGH, U.v. 17.8.2017 - 4 N 15.1685 - juris Rn. 38; B.v. 30.9.2019 - 4 CE 19.93 - juris Rn. 13;… BVerwG, U.v. 27.11.2019 - 9 CN 1.18 - BVerwGE 167, 117 Rn. 39 f.).Eine solche überobligatorische Zuführung zur Rücklage könnte den Versuch darstellen, sich auf Dauer der gesetzlichen Ausgleichspflicht zu entziehen (…vgl. auch BVerwG, U.v. 27.11.2019 - 9 CN 1.18 - BVerwGE 167, 117 Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.9.2019 - 4 CE 19.93 - Rn. 13).
- VG Ansbach, 03.03.2025 - AN 4 S 25.248
Pflicht der Gemeinde zum Ausgleich von Kostenunterdeckungen bei der …
Rn. 34 Der Begriff "sollen" in Art. 8 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 KAG bedeutet, dass Ermessen nur in atypischen Fällen eröffnet ist und ansonsten eine Pflicht zum Ausgleich besteht (…Driehaus/ Kraheberger, Kommunalabgabenrecht, 70. EL März 2024, § 6 Rn. 641b; s.a. BayVGH, B.v. 30.9.2019 - 4 CE 19.93 - juris Rn. 12: "Dazu gehört die in Art. 8 Abs. 6 Satz 2 KAG normierte Verpflichtung, Kostenüber- oder -unterdeckungen, die sich am Ende des (maximal vierjährigen) Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen.").Im Gegenteil hat der Gesetzgeber in Art. 8 Abs. 6 Satz 2 Halbsatz 2 KAG gerade eine Durchbrechung des Grundsatzes der Periodengerechtigkeit angeordnet, um dem im Ausgangspunkt auf den einzelnen Bemessungszeitraum begrenzten Kostendeckungsprinzip (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG) auf mittlere Sicht effektiv Rechnung zu tragen (…vgl. VGH BW, U.v. 20.1.2010 - 2 S 1171/09 - juris Rn. 42; BayVGH, B.v. 30.9.2019 - 4 CE 19.93 - juris Rn. 12).
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