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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 10.11.1997 - 4 CE 97.3392   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,25558
VGH Bayern, 10.11.1997 - 4 CE 97.3392 (https://dejure.org/1997,25558)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.11.1997 - 4 CE 97.3392 (https://dejure.org/1997,25558)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. November 1997 - 4 CE 97.3392 (https://dejure.org/1997,25558)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • VGH Bayern, 08.05.2006 - 4 BV 05.756

    Bürgerbegehren gegen Geheimhaltung von Aufsichtsratssitzungen einer kommunalen …

    Bei der Entscheidung über die Zulassung eines Bürgerbegehrens sind nicht nur die in Art. 18a Abs. 1 bis 6 GO ausdrücklich aufgeführten Zulässigkeitsvoraussetzungen zu prüfen, vielmehr setzt die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch voraus, dass die mit dem Bürgerbegehren verfolgten Ziele mit der Rechtsordnung in Einklang stehen; denn eine möglichst frühzeitige Überprüfung der Vereinbarkeit des Bürgerbegehrens mit dem materiellen Recht dient dazu, unnötigen Verwaltungsaufwand und Kostenrisiken zu vermeiden (…vertiefend zum materiellen Prüfungsrecht siehe BayVGH vom 10.12.1997, a.a.O., S. 243; vom 10.11.1997 BayVBl 1998, 209/210 f.).
  • VG Augsburg, 06.06.2008 - Au 7 K 07.1554

    Bürgerbegehren

    Bei der Zulassung von Bürgerbegehren nach Art. 18 a Abs. 8 GO prüft der Gemeinderat nicht nur, ob die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 7 des Art. 18a GO erfüllt sind, sondern die Zulässigkeitsprüfung erstreckt sich vielmehr auch auf die Frage, ob die Maßnahmen, die mit dem Bürgerbegehren erreicht werden sollen - die verfolgten Ziele - mit der Rechtsordnung in Einklang stehen (sog. materielles Prüfungsrecht; vgl. Bay VGH vom 10.11.1997, BayVBl. 1998, 209).

    Es liegt auch im Interesse der Vertreter des Bürgerbegehrens, dass bereits zu einem verhältnismäßig frühen Zeitpunkt im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung durch den Gemeinderat die Rechtmäßigkeit der Ziele des Bürgerbegehrens mitgeprüft wird (vgl. BayVGH vom 10.11.1997, BayVBl. 1998, 209; vom 10.12.1997, BayVBl. 1998, 242).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BayVGH, für Bürgerbegehren den Auffangstreitwert festzusetzen (vgl. BayVGH vom 7.10.1997, Az: 4 ZE 97, 2965; vom 10.11.1997 BayVBl 1998, 209).

  • VG Würzburg, 02.12.1998 - W 2 K 570.98

    Zulassung eines Bürgerbegehrens bezüglich der Wasserversorgung einer Gemeinde; …

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  • VG Würzburg, 08.05.2002 - W 2 K 01.1244

    Zulässigkeit eines kommunalen Bürgerbegehrens, das sich gegen das "Wie" der …

    Die Gründe, die nach Auffassung des Gerichts die Abweisung der Klage rechtfertigen, sind andere als die dem Bescheid der Beklagten vom 21. November 2001 zu Grunde liegenden: Die Gemeinde hat die angeführten Argumente zum Anlass genommen, die Zulassung des Bürgerbegehrens aus materiell-rechtlichen Gründen abzulehnen (s. dazu allgemein z.B. auch BayVGH vom 10.11.1997, BayVBl. 1998, 209 und vom 10.12.1997, BayVBl. 1998, 242 sowie VG Würzburg vom 02.12.1998, BayVBl. 1999, 282).

    Streitwertbeschluss: Der Streitwert wird auf 4.090,34 EUR (entspricht 8.000,00 DM) festgesetzt (vgl. auch BayVGH vom 10.11.1997, BayVBl. 1998, 209/211, 212 sowie vom 19.03.2001 Az. 4 C 01.379).

  • VG München, 27.10.2021 - M 7 E 21.4633

    Anforderungen an Begründung eines Bürgerbegehrens

    Denn über ein unzulässiges Bürgerbegehren darf nicht durch Bürgerentscheid abgestimmt werden, Art. 18a Abs. 10 Satz 1 GO (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.1997 - 4 CE 97.3392 - juris Rn. 17).

    Rn. 37 Bei der Entscheidung über die Zulassung eines Bürgerbegehrens sind nicht nur die in Art. 18a Abs. 1 bis 6 GO ausdrücklich aufgeführten Zulässigkeitsvoraussetzungen zu prüfen, vielmehr setzt die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens auch voraus, dass die mit dem Bürgerbegehren verfolgten Ziele mit der Rechtsordnung in Einklang stehen; denn eine möglichst frühzeitige Überprüfung der Vereinbarkeit des Bürgerbegehrens mit dem materiellen Recht dient dazu, unnötigen Verwaltungsaufwand und Kostenrisiken zu vermeiden (sog. materielles Prüfungsrecht, vgl. BayVGH, U.v. 8.5.2006 - 4 BV 05.756 - juris Rn. 21 unter Verweis auf BayVGH, B.v. 10.11.1997 - 4 CE 97.3392 - juris Rn. 18).

  • VG Augsburg, 22.06.2020 - Au 7 K 18.2070

    Bürgerbegehren zur Erhaltung der Verkehrsführung einer Gemeindeverbindungsstraße

    In entsprechender Weise ist auch die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zu beurteilen, die Bürgerbegehren durchsetzen wollen, soweit sie Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Gemeinden haben (BayVGH, B.v. 10.11.1997 - 4 CE 97.3392 - juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.1997, BayVBl 1998, 209 bis 212; U.v. 18.3.1998, BayVBl 1998, 402) darf der Gemeinderat ein Bürgerbegehren nicht zurückweisen, wenn nicht der Bürgerentscheid selbst gegen die Rechtsordnung verstößt, sondern wenn sich erst als Folge ungewisser künftiger Maßnahmen und Entwicklungen eine Rechtsverletzung ergeben kann.

  • VG Würzburg, 31.07.2003 - W 2 E 03.809
    Das Gericht entscheidet nach Ermessen gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO, ob und mit welchem Inhalt es eine einstweilige Anordnung erlässt (BayVGH vom 10.11.1997, BayVBl. 1998, 209/210; BVerwG, DVBl. 1981, 586/587).

    Außerdem sind, soweit sie sich übersehen lassen, auch die Erfolgsaussichten in einem zu erwartenden Hauptsacheverfahren zu berücksichtigen (BVerwGE 50, 124/134; BayVGH vom 10.11.1997, a.a.O.).

  • VG Würzburg, 30.05.2016 - W 3 E 16.459

    Einrichtung einer Schulbegleitung als Maßnahme der Eingliederungshilfe im Wege …

    Der Antragsteller hat sowohl die Notwendigkeit einer vorläufigen Regelung, den sog. Anordnungsgrund, als auch das Bestehen eines zu sichernden Rechts, den sog. Anordnungsanspruch, glaubhaft zu machen (§ 123 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO; siehe im Einzelnen auch BayVGH, B. v. 10.11.1997, 4 CE 97.3392 - BayVBl. 1998, 209/210).
  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 4 ZB 15.1694

    Unzulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Ob die von den Klägern dargelegten Zulassungsgründe durchgreifen, kann mithin dahinstehen, denn das Bürgerbegehren steht mit der Rechtsordnung in Widerspruch (zum Prüfungsumfang bei der Entscheidung nach Art. 18a Abs. 8 GO vgl. BayVGH, B. v. 10.11.1997 - 4 CE 97.3392 - VGH n. F. 51, 11; Thum, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Bayern, Art. 18a Abs. 8 GO Anm. 1 e bb).
  • VG Augsburg, 28.01.2020 - Au 7 E 20.167

    Erfolgreicher Eilantrag mit dem Ziel der Gewährleistung der Durchführung eines …

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 10.11.1997, BayVBl 1998, 209 bis 212; U.v. 18.3.1998, BayVBl 1998, 402) darf der Gemeinderat ein Bürgerbegehren nicht zurückweisen, wenn nicht der Bürgerentscheid selbst gegen die Rechtsordnung verstößt, sondern wenn sich erst als Folge ungewisser künftiger Maßnahmen und Entwicklungen eine Rechtsverletzung ergeben kann.
  • VG Bayreuth, 27.09.2016 - B 5 K 15.982

    Unzulässiges Bürgerbegehren zu Verkehrslandeplatz (Verbot der Koppelung sachlich …

  • VG München, 16.03.2021 - M 7 K 20.3203

    Zu den Anforderungen an ein Bürgerbegehren

  • VG München, 16.10.2025 - M 7 E 25.3823

    Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens "HochhausSTOP" München - unbestimmte …

  • VG München, 05.11.2021 - M 7 E 21.4629

    Zur Bestimmtheit der Fragestellung eines Bürgerbegehrens

  • OLG Nürnberg, 21.03.2001 - 4 U 1169/00

    Geltendmachung von Forderungen wegen enttäuschten Vertrauens auf das …

  • VG Würzburg, 18.07.2011 - W 2 E 11.496

    Schulrecht; Gastschulverhältnis; zwingende persönliche Gründe; Arbeitsstellen …

  • VG Würzburg, 14.03.2012 - W 1 E 12.14

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vizepräsident eines …

  • VGH Bayern, 29.12.1997 - 4 ZE 97.3452

    Bindungswirkung eines Bürgerentscheids; Verpflichtung zum Bau einer zentralen …

  • VG Würzburg, 17.09.2009 - W 2 E 09.853

    Schulrecht; Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe; Jahreszeugnis; …

  • VG München, 09.05.2016 - M 7 E 16.1589

    Unzulässiges Bürgerbegehren

  • VG Koblenz, 21.02.2006 - 6 K 2147/05

    Bürgerbegehren zulässig

  • VG Würzburg, 31.07.2019 - W 2 K 18.886

    Unzulässiges Bürgerbegehren

  • VG Würzburg, 25.09.2009 - W 2 E 09.885

    Schulrecht; Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe; Jahreszeugnis; …

  • VG Würzburg, 13.11.2008 - W 2 E 08.2136

    Kommunalrecht; Bürgerbegehren; Übertragung des gemeindlichen Kanalnetzes an einen …

  • VG Würzburg, 29.02.2008 - W 2 E 08.707

    Kommunalwahl; Eintragung ins Wählerverzeichnis; Verschiebung der Wahl; …

  • VG Würzburg, 17.07.2007 - W 2 E 07.821
  • VG Würzburg, 16.11.2010 - W 2 S 10.1118

    Kommunalabgabenrecht; Herstellungsbeitrag Kanal; Vollstreckung; Stundung

  • VG Würzburg, 08.05.2009 - W 2 S 09.284

    Schulrecht; Fachoberschule; Nichtbestehen der Probezeit; vorläufige Zulassung zum …

  • VG Würzburg, 11.09.2012 - W 2 E 12.652

    Schulrecht; Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe; Jahreszeugnis; …

  • VG Würzburg, 13.07.2010 - W 2 E 10.713

    Schulrecht; Fachhochschulreife; Fachabitur; praktische Prüfung im Fach …

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