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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.06.2008 - 4 CS 08.1409   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,74649
VGH Bayern, 30.06.2008 - 4 CS 08.1409 (https://dejure.org/2008,74649)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.06.2008 - 4 CS 08.1409 (https://dejure.org/2008,74649)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 4 CS 08.1409 (https://dejure.org/2008,74649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe; Gewerbesteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.10.1987 - VIII R 413/83

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollziehung - …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2008 - 4 CS 08.1409
    Der Bundesfinanzhof hat bereits mit Urteil vom 29. Oktober 1987 (BFHE 151, 319) entschieden, dass vorläufiger Rechtsschutz gegen die Folgen der im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen nur durch Aussetzung der Vollziehung dieses Bescheids gewährt werden kann.
  • VGH Bayern, 25.01.1988 - 6 CS 87.03857

    Erschließungsbeitragsrecht: Stundung von Erschließungsbeiträgen, Unbillige Härte

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2008 - 4 CS 08.1409
    Eine solche liegt nämlich nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährdet wäre (BayVGH vom 25.01.1988 - Az. 6 CS 87.03857 -, BayVBl. 1988, 727).
  • VG München, 05.05.2008 - M 10 S 08.1508

    AdV-Antrag gegen Gewerbesteuerbescheid, der mit Einwendungen gegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2008 - 4 CS 08.1409
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Beschwerde gegen Ziffern I. und II. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 5. Mai 2008, Az. M 10 S 08.1508, wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 05.09.2001 - 4 ZE 01.2033
    Auszug aus VGH Bayern, 30.06.2008 - 4 CS 08.1409
    Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid können auch deshalb nicht zu vorläufigem Rechtsschutz gegen den Folgebescheid im Wege einer einstweiligen Anordnung führen (BayVGH vom 5.9.2001 Az. 4 ZE 01.2033, Brockmeyer, a.a.O., RdNr. 9 zu § 351 AO).
  • VG Augsburg, 05.02.2013 - Au 6 S 13.24

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gewerbesteuerbescheid; Bindung an den …

    Rn. 21 Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist jedoch unzulässig, weil er mit Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Gewerbesteuermessbescheids begründet wird (BayVGH, B.v. 30.6.2008 - 4 CS 08.1409 - juris Rn. 2).

    Eine unbillige Härte i.S. des § 80 Abs. 4 Satz 3 Alt. 2 VwGO liegt nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere, wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen bedroht wäre (BayVGH, B.v. 30.6.2008 a.a.O. Rn. 5).

    Selbst wenn der Antragsteller den Erlös aus einer Verwertung der Immobilie vollständig zur Begleichung bestehender Verbindlichkeiten einsetzen müsste, ist nicht ersichtlich, dass die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Antragstellers gerade durch den Sofortvollzug des Abgabenbescheids verursacht oder entscheidend mit verursacht würde (vgl. hierzu auch BayVGH, B.v. 30.6.2008 a.a.O. Rn. 5).

  • VG Schleswig, 10.06.2021 - 4 B 3/21

    Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid; Gewerbesteuer; ernstliche Zweifel …

    Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gut zu machen sind, insbesondere, wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30.06.2008 - 4 CS 08.1409 - juris, Rn. 5).
  • VG München, 12.09.2011 - M 10 E 11.3647

    Einstellung der Zwangsvollstreckung von Gewerbesteuern; Bindungswirkung des …

    Im Bereich der Vollstreckung des Folgebescheides ergibt sich weitergehend der Einwendungsausschluss aus Art. 21 Satz 2 VwZVG (vgl. BayVGH vom 30.6.2008 Az. 4 CS 08.1409).
  • VG München, 13.05.2019 - M 10 S 19.1894

    Erfolgloser Eilantrag gegen Folgebescheid zur Heranziehung zur Grundsteuer A

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für Realsteuern (§§ 3 Abs. 2, 1 Abs. 2 Nr. 6 AO) angeschlossen (vgl. zu Gewerbesteuern BayVGH, B.v. 30.6.2008 - 4 CS 08.1409 - juris).

    Eine solche liegt nämlich nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind, insbesondere wenn gar die wirtschaftliche Existenz des Abgabenpflichtigen gefährdet wäre (BayVGH, B.v. 30.6.2008 - 4 CS 08.1409 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • VG München, 09.04.2018 - M 10 S 18.407

    Nichtberücksichtigung von Einwendungen gegen den Gewerbesteuermessbescheid im …

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Folgen der im Grundlagenbescheid getroffenen Feststellungen kann nur durch Aussetzung der Vollziehung dieses Bescheids gewährt werden (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2008 - 4 CS 08.1409 - juris Rn. 2; BFH, U.v. 29.10.1987, BFHE 151, 319).

    Dies gilt unabhängig von der umstrittenen Frage, ob ein Verstoß gegen § 351 Abs. 2 AO zur Unzulässigkeit oder zur Unbegründetheit von Rechtsmitteln in der Hauptsache führt (vgl. BayVGH, B.v. 20.6.2008 - 4 CS 08.1409 - juris Rn. 2).

  • VG München, 18.11.2010 - M 10 S 10.4914

    Unzulässiger Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage; …

    Im Hinblick auf die Bindungswirkung des Grundlagenbescheids für die Antragsgegnerin (§ 351 Abs. 2 AO) ist das Vorbringen in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz gegen den Gewerbesteuerbescheid unbeachtlich (vgl. BayVGH v. 7.2.2008 Az. 4 CS 08.503 RdNr. 14; v. 30.6.2008 Az. 4 CS 08.1409 RdNr. 2; SächsOVG v. 25.1.2010 Az. 5 B 264/08 RdNr. 8).

    Zur Kontrolle des Aussetzungsverfahrens des Finanzamts ist das Verwaltungsgericht nicht berufen (BayVGH v. 30.6.2008 Az. 4 CS 08.1409 RdNr. 3).

  • VG Schleswig, 04.06.2019 - 4 B 37/19

    Eilrechtsschutz gegen einen Haftungsbescheid aufgrund des Bestehens von …

    Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gut zu machen sind, insbesondere, wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (vgl. BayVGH, B. v. 30.06.2008 - 4 CS 08.1409 -, juris).
  • VG München, 27.06.2016 - M 10 S 15.5732

    Nachhaftung des ausgeschiedenen Komplementärs einer KG

    Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gut zu machen sind, insbesondere, wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (BayVGH, B. v. 30.6.2008 - 4 CS 08.1409 - juris).
  • VG Regensburg, 03.07.2025 - RN 11 S 25.1173

    Fremdenverkehrsbeitrag, Veräußerungsgewinn, Verkauf eines Hotelbetriebs

    Entscheidend ist somit darauf abzustellen, ob gerade die sofortige Vollziehung bzw. Zahlung der geforderten Abgabe eine wesentliche Ursache für die Existenzgefährdung darstellen würde (BayVGH, B. v. 30.6.2008 - 4 CS 08.1409).
  • VG München, 31.03.2011 - M 10 S 10.6231

    Gewerbesteuer; Haftung; Umwandlung einer KG in eine OHG bei Ausscheiden des …

    Rn. 36 Eine unbillige Härte liegt nur dann vor, wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabepflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und nicht oder nur schwer wieder gut zu machen sind, insbesondere, wenn die wirtschaftliche Existenz des Abgabepflichtigen gefährdet wäre (BayVGH v. 30.6.2008 Az. 4 CS 08.1409 RdNr. 5).
  • VG München, 25.10.2018 - M 10 S 18.4681

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Gewerbesteuerhaftungsbescheid

  • VG München, 23.10.2018 - M 10 S 18.4681

    VwGO, AO

  • VG Schleswig, 14.06.2017 - 4 B 98/16

    Gewerbesteuer

  • VG München, 13.03.2017 - M 10 S 17.617

    Anordnung der aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Haftungsbescheid …

  • VG München, 18.01.2021 - M 10 S 20.2818

    Keine aufschiebende Wirkung einer Klage gegen festgesetzte Grundsteuer A

  • VG München, 12.08.2008 - M 10 S 08.2955

    Unbillige Härte

  • VG München, 23.07.2009 - M 10 S 09.2583

    Gewerbesteuerbescheid; Einwendungen ausschließlich gegen Grundlagenbescheid

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