Rechtsprechung
| ArbG Koblenz, 06.11.2017 - 4 Ca 2728/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 48 Abs 1a ArbGG, § 17 Abs 3 ZPO, § 17 Abs 1 ZPO, § 18 ZPO
Örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts - gewöhnlicher Arbeitsort - vorübergehender Auslandseinsatz - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2018, 217
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 525/14
Internationale Zuständigkeit - Gerichtsstandsvereinbarung
Auszug aus ArbG Koblenz, 06.11.2017 - 4 Ca 2728/17
Rn. 27 Einer Entscheidung über die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte (insbes. Art. 21 VO EU 1215/2012) durch Zwischenurteil gemäß § 280 ZPO (vgl. dazu BAG 20. Oktober 2015 - 9 AZR 525/14 - Rn. 14) bedarf es im vorliegenden Fall gleichwohl nicht, weil es bei der Klage gegen den Fiskus im Inland an einem grenzüberschreitenden Sachverhalt fehlt und sich die örtliche Zuständigkeit aus § 18 ZPO ableiten lässt (dazu sogleich).
- LAG Niedersachsen, 08.04.2025 - 9 SHa 284/25
Tatsächlicher Einsatzort eines Leiharbeitnehmers als Gerichtsstand des …
Soweit ersichtlich wird in der Rechtsprechung der Einsatzort eines Leiharbeitnehmers, aber auch der eines Montagearbeitnehmers bei längerem Einsatz bei einem Kunden bzw. an einem bestimmten Ort als gewöhnlicher Arbeitsort iSv § 48 Abs. 1a Satz 1 ArbGG angenommen (…vgl. ArbG Berlin vom 16.05.2021 - 41 Ca 4405/21 Rn. 24;… LAG Hamm vom 27.11.2013 - 1 SHa 17/13 Rn. 18;… LAG Sachsen-Anhalt vom 23.07.2014 - 5 SHa 6/14 Rn. 11 ff.; ArbG Koblenz vom 6.11.2017 - 4 Ca 2728/17 Rn. 15)).
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