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Rechtsprechung
   ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,50257
ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18 (https://dejure.org/2018,50257)
ArbG Münster, Entscheidung vom 29.06.2018 - 4 Ca 289/18 (https://dejure.org/2018,50257)
ArbG Münster, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 4 Ca 289/18 (https://dejure.org/2018,50257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine dienstliche Beurteilung im Ankreuzverfahren

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 277/08

    Konkurrentenklage - Wiederherstellungsanspruch

    Auszug aus ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18
    Artikel 33 Abs. 2 GG begründet einen Anspruch auf Einstellung bzw. Beförderung nur, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als rechtswidrig und ermessensfehlerhaft darstellt (BAG NZA 1996, 751; BAG NZA 2009, 901).

    Öffentliche Ämter in diesem Sinne sind nicht nur Beamtenstellen, sondern auch solche Stellen, die von Arbeitnehmer besetzt werden können (BAG v. 24.03.2009, 9 AZR 277/08; NZA 2009, 901).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des …

    Auszug aus ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18
    Dabei hat der Arbeitgeber bei seiner erneuten Auswahlentscheidung die vom Gericht festgestellten Auswahlfehler zu unterlassen und ist insoweit an die Rechtsauffassung des Gerichts gebunden (BAG v. 21.01.2003, 9 AZR 72/02).
  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Auszug aus ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18
    Artikel 33 Abs. 2 GG begründet einen Anspruch auf Einstellung bzw. Beförderung nur, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als rechtswidrig und ermessensfehlerhaft darstellt (BAG NZA 1996, 751; BAG NZA 2009, 901).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung; …

    Auszug aus ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18
    Rn. 42 2 C 51/16).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18
    Rn. 37 Einen Rechtsanspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst sowie auf Beförderung oder Höhergruppierung innerhalb des öffentlichen Dienstes lässt sich grundsätzlich weder aus Artikel 33 Abs. 2 GG (BVerwGE 68, 109 (110); BVerwGE 75, 133 (135)) noch aus Artikel 12 Abs. 1 GG (BVerfGE 7, 337 (398)) herleiten.
  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland - …

    Auszug aus ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18
    Rn. 37 Einen Rechtsanspruch auf Einstellung in den öffentlichen Dienst sowie auf Beförderung oder Höhergruppierung innerhalb des öffentlichen Dienstes lässt sich grundsätzlich weder aus Artikel 33 Abs. 2 GG (BVerwGE 68, 109 (110); BVerwGE 75, 133 (135)) noch aus Artikel 12 Abs. 1 GG (BVerfGE 7, 337 (398)) herleiten.
  • LAG Köln, 09.02.2000 - 3 Sa 1296/99

    Unberechtigte Eigenkündigung des Arbeitnehmers, Rechtsmissbrauch

    Auszug aus ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18
    Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er einen triftigen Grund geltend machen kann (vgl. LAG Köln v. 2.2.2000, NZA-RR 2000, 419, 420).
  • BAG, 12.09.1985 - 2 AZR 193/84

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung bei Betriebsübergang - Begründung der …

    Auszug aus ArbG Münster, 29.06.2018 - 4 Ca 289/18
    In diesen Fällen billigt die Rechtsprechung dem in erster Instanz obsiegenden Kläger einen Weiterbeschäftigungsanspruch für Dauer des Kündigungsschutzrechtsstreites zu (vgl. nur BAG v. 19.9.1985, 2 AZR 193/84).
  • ArbG Siegburg, 26.06.2024 - 3 Ca 386/24

    Verschimmeltes Obst in der Frischetheke - Kündigungsgrund?

    Ein Arbeitnehmer hat dennoch einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er einen triftigen Grund geltend machen kann (vgl. LAG Köln vom 02.02.2000, NZA-RR 2000, 419, 420; ArbG Münster, Urteil vom 29.06.2018 - 4 Ca 289/18 -, Rn. 46, juris).
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