Rechtsprechung
| ArbG Frankfurt/Main, 05.07.2001 - 4 Ca 417/99 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 05.07.2001 - 4 Ca 417/99
- LAG Hessen, 13.08.2001 - 2 Ta 311/01
Wird zitiert von ... (2)
- ArbG Lübeck, 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99
Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung eines Betriebsratsmitglieds ; Notwendige …
Der von der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Lübeck mit Urteil vom 04.06.1999 (4 Ca 417/99) zugebilligten Ruhenszeit von 7, 5 Stunden bedarf es nach Auffassung der Kammer nicht.Die Beklagte ist berechtigt, diesen Freizeitausgleich auf die zuvor in der Nachtschicht ausgefallene Arbeitszeit zu legen (Arbeitsgericht Lübeck Urteil vom 04.06.1999 - 4 Ca 417/99 - m.w.N.; im Ergebnis auch BAG Urteil vom 07.06.1989 - 7 AZR 500/88 - AP-Nr. 72 zu § 37 BetrVG 1972).
- LAG Hessen, 13.08.2001 - 2 Ta 311/01
Kostenerstattung; Umsatzsteuer, Flugkosten
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Arbeitsgerichts in Frankfurt/M. vom 5. Juli 2001 - 4 Ca 417/99 - unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Übrigen teilweise abgeändert.1. Die gem. §§ 104 Abs. 3.567 Abs. 1 und 2.577 Abs. 1 ZPO; 21 Nr. 1, 11 Abs. 1 RPflG; 78 Abs. 1 ArbGG statthafte sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Arbeitsgerichts in Frankfurt/M. vom 5. Juli 2001 - 4 Ca 417/99 - ist auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden, §§ 569, 577 Abs. 2 ZPO.
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