Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 D 109/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
VwGO § 123 Abs. 1; WoGG § 29 Abs. 2
Prozesskostenhilfe; Wohngeld; Aufrechnung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 123 Abs. 1; WoGG § 29 Abs. 2
Prozesskostenhilfe; Wohngeld; Aufrechnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein auf die Auszahlung von Wohngeld gerichtetes Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 29.08.2008 - 11 L 376/08
- OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 D 109/08
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 06.12.2002 - 12 CE 02.2098
Auszug aus OVG Sachsen, 26.05.2009 - 4 D 109/08
Im Zeitpunkt der Antragstellung hat die Antragstellerin ihre Wohnbedürfnisse in den Monaten April bis Juni 2008 bereits befriedigt; im Regelfall ist es dem Betroffenen zumutbar, Ansprüche auf Wohngeld, die sich auf in der Vergangenheit liegende Zeiträume beziehen, im Rahmen von Klageverfahren geltend zu machen (BayVGH, Beschl. v. 6.12.2002 - 12 CE 02.2098 - zit. nach juris).
- OVG Niedersachsen, 19.08.2026 - 2 ME 97/26
Zulässigkeit einer vorläufigen Gewährung von Wohngeld durch einstweilige …
Gleichwohl eine Auszahlung von Wohngeld im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes für die Vergangenheit regelmäßig ausscheidet (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26.5.2009 - 4 D 109/08 -, juris Rn. 5;… BayVGH, Beschl. v. 16.4.2007 - 12 C 07.543 -, juris Rn. 2) und unter der Auslegung des Begehrens der Antragstellerin allenfalls eine (die Hauptsache vorwegnehmende) vorläufige Verpflichtung der Antragsgegnerin in Betracht kommt, der Antragstellerin künftig Wohngeld in gesetzlicher Höhe zu gewähren, ist die ebenfalls zur Ablehnung des Eilantrages führende entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, es fehle an einem Anordnungsgrund, nicht zu beanstanden. - VG Würzburg, 10.10.2024 - W 3 E 24.1520
Unzulässiger Eilantrag auf vorläufige Wohngeldzahlungen bei fehlender …
Unter anderem ist ein Grund für den Erlass einer einstweiligen Anordnung regelmäßig verneint worden, wenn Wohngeld für in der Vergangenheit liegende Zeiträume begehrt worden ist (…BayVGH, B.v. 6.12.2002 - 12 CE 02.2098 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 26.5.2009 - 4 D 109/08 - juris Rn. 5;… VG München, B.v. 6.5.2014 - M 22 E 14.509 - juris Rn. 17).Dies entspricht auch der wohlverstandenen Interessenlage, da es im Allgemeinen an einem Anordnungsgrund fehlt, wenn (vorläufige) Leistungen für in der Vergangenheit liegende Zeiträume begehrt werden (…vgl. zur vorläufigen Gewährung von Wohngeld BayVGH, B.v. 6.12.2002 - 12 CE 02.2098 - juris Rn. 12; SächsOVG, B.v. 26.5.2009 - 4 D 109/08 - juris Rn. 5;… VG München, B.v. 6.5.2014 - M 22 E 14.509 - juris Rn. 17).
- OVG Sachsen, 08.05.2018 - 4 B 20/18
Wohngeld; Anordnungsgrund; Kündigungsgefahr
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung ist danach nur dann geboten, wenn andernfalls die soziale, berufliche oder wirtschaftliche Existenz des Antragstellers gefährdet wäre (…vgl. W.-R. Schenke, in: Kopp / Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 123 Rn. 14; SächsOVG, Beschl. v. 26. Mai 2009 - 4 D 109/08 -, juris Rn. 5).
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