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Rechtsprechung
   RG, 22.12.1933 - 4 D 177/33   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,242
RG, 22.12.1933 - 4 D 177/33 (https://dejure.org/1933,242)
RG, Entscheidung vom 22.12.1933 - 4 D 177/33 (https://dejure.org/1933,242)
RG, Entscheidung vom 22. Dezember 1933 - 4 D 177/33 (https://dejure.org/1933,242)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 397
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 10.07.2025 - 23 BV 23.913

    Glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, Untersagung der Veranstaltung, …

    Nach dem hierzu in der Rechtsprechung entwickelten Begriff ist eine Lotterie bzw. Ausspielung ein Unternehmen, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Spielplan gegen einen bestimmten Einsatz eine vom Eintritt eines zufälligen Ereignisses abhängige Chance auf einen Geld- bzw. Sachgewinn zu erlangen (stRspr, vgl. RG, U.v. 22.12.1933 - 4 D 177/33 - RGSt 67, 397/398;… BGH, U.v. 28.5.1957 - 1 StR 339/56 - ZfWG 2007, 16 juris Rn. 3;… vgl. auch BVerwG, B.v. 25.2.1957 - I B 121.56 - BVerwGE 4, 294 juris Rn. 10 m.w.N.;… BFH, U.v. 2.4.2008 - II R 4/06 - BFHE 221, 256 juris Rn. 19 f.), wobei der Einsatz nicht unerheblich sein muss (BGH, U.v. 10.7.1952 - 5 StR 358/52 - BGHSt 3, 99/104).
  • BGH, 26.01.1956 - 3 StR 405/55
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  • BGH, 18.01.1977 - 1 StR 643/76

    Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie/ eines Glückspiels - Veranstalter einer …

    Auch die allgemeinen Merkmale des Begriffs der öffentlichen Lotterie sind im Urteil einwandfrei festgestellt; insbesondere ist ausreichend dargelegt, daß den vom Angeklagten geworbenen Kunden die Möglichkeit eröffnet wurde, nach einem bestimmten Plan gegen einen bestimmten Geldeinsatz ein vom Eintritt eines zufälligen Ereignisses abhängiges Recht auf einen bestimmten Geldgewinn zu erwerben (vgl. RGSt 60, 385; 67, 397, 398; BGH, Urteil vom 28. Mai 1957 - 1 StR 339/56).
  • BFH, 10.07.1968 - II 94/63

    Roulettespiel als eine Lotterie oder Ausspielung im Sinne der Lotteriesteuer - …

    Sie folgen zwar gewissen Spielregeln, aber nicht - wie der Begriff der Ausspielung voraussetzen würde (RGSt 62, 393 [394] unter Bezugnahme auf RGSt 55, 270; auch RGSt 67, 397; ferner BGHSt 3, 99 [104]; 9, 39; unter Abgrenzung zum Lotteriebegriff RGSt 18, 342 [345]; Oberlandesgericht Braunschweig, Neue Juristische Wochenschrift 1954 S. 1777) - einem einseitig vom Veranstalter festgelegten Spielplan (…vgl. Lackner-Maassen, a.a.O., § 286 Anm. 1;… Mezger-Blei, a.a.O., S. 219;… Schönke-Schröder, a.a.O., § 286 Rdnrn. 3, 9;… Schwarz-Dreher, a.a.O., § 286 Anm. 1 B; siehe auch Leipziger Kommentar § 286 Anm. 2 zu b).
  • BFH, 02.02.1977 - II R 11/74

    Kettenbriefaktion - Gewinner - Geltendmachung eines Gewinnanspruchs - …

    Unter Lotterie wird nach der Rechtsprechung eine Veranstaltung verstanden, bei der einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen einen bestimmten Geldeinsatz ein vom Eintritt eines zufälligen Ereignisses abhängiges Recht auf einen bestimmten Geldgewinn zu erwerben (vgl. Urteile des Reichsgerichts vom 8. Oktober 1926 I 381/26, RGSt 60, 385, und vom 22. Dezember 1933 4 D 177/33, RGSt 67, 397; Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 10. September 1954 Ss 128/54, NJW 1954, 1777; Klenk, Der Lotteriebegriff in straf- und steuerrechtlicher Sicht, Goltdammer's Archiv für Strafrecht 1976 S. 361).
  • BGH, 28.05.1957 - 1 StR 339/56

    Rechtsmittel

    Das trifft jedoch nicht zu "Lotterie" ist ein Unternehmen, bei dem einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen einen bestimmten Geldeinsatz ein vom Eintritt eines zufälligen Ereignisses abhängiges Recht auf einen bestimmten Geldgewinn zu erwerben (RGSt 60, 385; 67, 397, 398).
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