Rechtsprechung
| OVG Berlin, 08.07.1999 - 4 E 10.99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Privatrechtlich organisiertes Unternehmen; Juristische Person des öffentlichen Rechts; Wirtschaftliche Beteiligung; Tätigkeit im öffentlichen Dienst
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330
Ehrenamtlicher Richter; Tätigkeit im öffentlichen Dienst; GmbH in öffentlicher …
Rn. 7 Privatrechtliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung können grundsätzlich nicht öffentlich-rechtlich handeln - auch dann nicht, wenn ihr Kapital mehrheitlich oder auch vollständig durch eine Kommune gehalten wird (vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, Az. 4 E 10/99 in juris;… OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O.;… Ziekow, a.a.O. Rd.Nr. 15 zu § 22) Die G… GmbH ist nicht mit Hoheitsbefugnissen ausgestattet und nicht befugt, Bescheide zu erlassen.Eine Notwendigkeit, Angestellte von privatrechtlich organisierten Unternehmen, an denen allein oder mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, generell von der Ausübung der ehrenamtlichen Richtertätigkeit bei den Verwaltungsgerichten auszuschließen, besteht jedoch nicht (vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, a.a.O.;… OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O;… vgl. auch Sächsisches OVG v. 5.8.1997, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 28.08.2017 - 13 PS 221/17
Beherrscht; ehrenamtlicher Richter; Entbindung; hoheitlich; Inkompatibilität; …
Rn. 4 Der bloße Verweis auf die private Rechtsform des den Angestellten beschäftigenden Privatrechtssubjekts und dessen (…von Beleihungsfällen - vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.1.2009 - OVG 4 E 19.08 -, juris Rn. 2 f. - abgesehen) damit verbundene grundsätzliche Unfähigkeit, öffentlich-rechtlich (hoheitlich) zu handeln, genügt nach Auffassung des Senats nicht, um dort eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst i.S.d. § 22 Nr. 3 VwGO zu verneinen (…so aber Bayer. VGH, Beschl. v. 23.3.2015 - 5 S 15.497 -, juris Rn. 5 f., und v. 31.3.2010 - 5 S 10.330 - sowie - 5 S 10.353 -, jeweils juris Rn. 7; OVG Saarland, Beschl. v. 10.5.2001 - 1 T 7/01 -, NVwZ-RR 2002, 7; OVG Berlin, Beschl. v. 8.7.1999 - 4 E 10.99 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschl. v. 5.8.1997 - 3 S 440/97 -, NVwZ-RR 1998, 324;… nunmehr [seit der 21. Aufl. 2015] auch Ruthig, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 22 Rn. 2). - VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353
Die Tätigkeit bei einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebenen Gesellschaft …
Rn. 7 Werden Stadtwerke als privatrechtliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt, können sie grundsätzlich nicht öffentlich-rechtlich handeln - auch dann nicht, wenn ihr Kapital mehrheitlich oder auch vollständig durch eine Kommune gehalten wird (vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, Az. 4 E 10/99 in juris;… OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O.;… Ziekow, a.a.O. Rd.Nr. 15 zu § 22).Eine Notwendigkeit, Angestellte von privatrechtlich organisierten Unternehmen, an denen allein oder mehrheitlich juristische Personen des öffentlichen Rechts beteiligt sind, generell von der Ausübung der ehrenamtlichen Richtertätigkeit bei den Verwaltungsgerichten auszuschließen, besteht jedoch nicht (vgl. OVG Berlin v. 8.7.1999, a.a.O.;… OVG Saarlouis v. 10.5.2001, a.a.O;… vgl. auch Sächsisches OVG v. 5.8.1997, a.a.O.).
- OVG Saarland, 10.05.2001 - 1 T 7/01
Voraussetzungen der Entbindung eines ehrenamtlichen Richters am …
u.a. OVG Münster, Beschluß vom 26.4.1985, OVGE 38, 74 = NVwZ 1986, 1030; OVG Bautzen, Beschluß vom 5.8.1997, DRiZ 1998, 284 [OVG Sachsen 05.08.1997 - 3 S 440/97] = NVwZ-RR 1998, 324, und OVG Berlin, Beschluß vom 8.7.1999 - 4 E 10.99 -;. - OVG Thüringen, 27.06.2007 - 2 SO 412/07
Sonstiges ; Beamter bei der EU als ehrenamtlicher Richter, …
Auch wenn man aber den Ansatz zugrundelegt (so: OVG Berlin, Beschluss vom 08.07.1999 - 4 E 10.99 -, Juris, Rdnr. 4), dass der Begriff des öffentlichen Dienstes weder allgemeingültig existent noch in der VwGO bestimmt ist und somit primär vom Zweck des § 22 Nr. 3 VwGO auszugehen ist, der darin besteht, Interessen- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden und die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, ergibt sich nichts anderes. - OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2009 - 4 E 19.08
Entbindung eines ehrenamtlichen Richters wegen Beschäftigung im öffentlichen …
Das ist bei einem privatrechtlich organisierten Unternehmen grundsätzlich nicht der Fall, wenn dieses - wie regelmäßig - nicht öffentlich-rechtlich handeln kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1999 - 4 E 10.99 -, juris Rn. 4 f., m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2024 - 4 E 17.24 Das ist bei einem privatrechtlich organisierten Unternehmen grundsätzlich nicht der Fall, wenn dieses - wie regelmäßig - nicht öffentlich-rechtlich handeln kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1999 - 4 E 10.99 -, juris Rn. 4 f. m.w.N.)" (…juris Rn. 2).
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