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| OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2009 - 4 E 19.08 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 4 E 19.08 (https://dejure.org/2009,43015)
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Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin, 08.07.1999 - 4 E 10.99
Privatrechtlich organisiertes Unternehmen; Juristische Person des öffentlichen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2009 - 4 E 19.08
Das ist bei einem privatrechtlich organisierten Unternehmen grundsätzlich nicht der Fall, wenn dieses - wie regelmäßig - nicht öffentlich-rechtlich handeln kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1999 - 4 E 10.99 -, juris Rn. 4 f., m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.1984 - 16 E 38/83
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.01.2009 - 4 E 19.08
Aus der Sicht eines Bürgers, der sich an das Verwaltungsgericht wendet, unterscheidet sich der Angestellte eines solchen Unternehmens nicht von dem Angestellten eines öffentlich-rechtlich organisierten Rechtsträgers, der unter anderem wegen etwaiger Interessenkollisionen und zur Vermeidung des Eindrucks der Voreingenommenheit des Gerichts als ehrenamtlicher Richter bei einem Verwaltungsgericht nicht mitwirken darf (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 26. Januar 1984 - 16 E 38/83 -, NVwZ 1984, 593;… Geiger, in: Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, § 22 Rn. 6).
- OVG Niedersachsen, 28.08.2017 - 13 PS 221/17
Beherrscht; ehrenamtlicher Richter; Entbindung; hoheitlich; Inkompatibilität; …
Rn. 4 Der bloße Verweis auf die private Rechtsform des den Angestellten beschäftigenden Privatrechtssubjekts und dessen (von Beleihungsfällen - vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.1.2009 - OVG 4 E 19.08 -, juris Rn. 2 f. - abgesehen) damit verbundene grundsätzliche Unfähigkeit, öffentlich-rechtlich (hoheitlich) zu handeln, genügt nach Auffassung des Senats nicht, um dort eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst i.S.d. § 22 Nr. 3 VwGO zu verneinen (…so aber Bayer. VGH, Beschl. v. 23.3.2015 - 5 S 15.497 -, juris Rn. 5 f., und v. 31.3.2010 - 5 S 10.330 - sowie - 5 S 10.353 -, jeweils juris Rn. 7; OVG Saarland, Beschl. v. 10.5.2001 - 1 T 7/01 -, NVwZ-RR 2002, 7;… OVG Berlin, Beschl. v. 8.7.1999 - 4 E 10.99 -, juris Rn. 3; Sächs. OVG, Beschl. v. 5.8.1997 - 3 S 440/97 -, NVwZ-RR 1998, 324;… nunmehr [seit der 21. Aufl. 2015] auch Ruthig, in: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 22 Rn. 2). - VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330
Ehrenamtlicher Richter; Tätigkeit im öffentlichen Dienst; GmbH in öffentlicher …
Darüber hinaus üben auch die Angestellten eines Privatunternehmens, das hoheitliche Aufgaben erfüllt, einen Dienst aus, der materiell-rechtlich als öffentlicher Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO anzusehen ist, da das privat-rechtlich organisierte Unternehmen damit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 8.1.2009, Az. 4 E 19.08 in juris). - VGH Bayern, 23.03.2015 - 5 S 15.497
Keine Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters; Max-Planck-Gesellschaft; …
Darüber hinaus üben beispielsweise auch die Angestellten eines Privatunternehmens, das hoheitliche Aufgaben erfüllt, einen Dienst aus, der materiell-rechtlich als öffentlicher Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO anzusehen ist, da das privatrechtlich organisierte Unternehmen damit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 8.1.2009 - 4 E 19.08 - juris, Rn. 4).
- OVG Bremen, 04.11.2024 - 2 F 269/24
Angestellter eines beliehenen Unternehmens als ehrenamtlicher Richter in der …
Demzufolge besteht keine Notwendigkeit, Personen, deren privatrechtliche Arbeitgeber als Beliehene teilweise mit der Ausübung öffentlich-rechtlicher Funktionen betraut sind, generell von der Ausübung der ehrenamtlichen Richtertätigkeit an den Verwaltungsgerichten auszuschließen (…vgl. OVG NW, Beschl. v. 30.10.1979 - XVI E 6/79, juris Rn. 4;… Ziekow, in: Sodan/ Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 22 Rn. 14;… wohl auch Ruthig, in: Kopp/ Schenke, VwGO, 29. Aufl. 2023, § 22 Rn. 2 [kein Ausschluss von Mitarbeitenden von TÜV und Dekra; a.A. OVG Bln-BB, Beschl. v. 08.01.2009 - OVG 4 E 19.08, juris Rn. 3 f.). - VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353
Die Tätigkeit bei einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebenen Gesellschaft …
Darüber hinaus üben auch die Angestellten eines Privatunternehmens, das hoheitliche Aufgaben erfüllt, einen Dienst aus, der materiell-rechtlich als öffentlicher Dienst im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO anzusehen ist, da das privat-rechtlich organisierte Unternehmen damit der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg v. 8.1.2009, Az. 4 E 19.08 in juris). - VGH Baden-Württemberg, 03.02.2026 - 1 S 96/26
Ausschluss eines Angestellten im öffentlichen Dienst von der Berufung zum …
Beschäftigte eines privatrechtlich organisierten Unternehmens der öffentlichen Hand sind dagegen grundsätzlich keine Angestellten im öffentlichen Dienst im Sinne von § 22 Nr. 3 VwGO (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 31.03.2010 - 5 S 10.353 - juris Rn. 7;… OVG Bremen, Beschl. v. 30.10.2024 - 2 F 273/24 - juris Rn. 4;… Ruthig, in: Kopp/Schenke, VwGO, 29. Aufl., § 22 Rn. 2;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 22 Rn. 6a;… Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 6. Aufl., § 22 Rn. 15;… allg. a.A. NdsOVG, Beschl. v. 28.08.2017 - 13 PS 221/17 - juris Rn. 3 ff.; a.A. für den Fall der Beleihung mit einer hoheitlichen Aufgabe: OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 08.01.2009 - OVG 4 E 19.08 - juris Rn. 4;… Funke-Kaiser in: Bader u.a., VwGO, 9. Aufl., § 22 Rn. 6). - OVG Berlin-Brandenburg, 19.06.2024 - 4 E 17.24 Das OVG Berlin-Brandenburg hat bereits mit Beschluss vom 8. Januar 2009 - OVG 4 E 19.08 - juris entschieden, dass ausgehend vom Zweck des § 22 Nr. 3 VwGO - Vermeidung von Interessen- und Pflichtenkollisionen und Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit - die Norm nur dann greift, "wenn das Handeln derjenigen Institution, die den ehrenamtlichen Richter beschäftigt, überhaupt durch Verwaltungsgerichte kontrollierbar ist, denn nur dann ist ein das Vertrauen des Bürgers in die Neutralität der Verwaltungsgerichtsbarkeit schmälernder Kontrollkonflikt möglich.
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