Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2024 - 4 E 384/24 |
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VwGO § 54 Abs. 1 ; ZPO § 42 Abs. 1
Ungeeignetheit und Missbräuchlichkeit des Ablehnungsgesuchs eines Richters
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2024 - 4 E 4/24
Ablehnung der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Beschwerde gegen …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2024 - 4 E 384/24
Rn. 8 Dies ist dem Kläger bereits in diesem Verfahren auf sein erstes Prozesskostenhilfegesuch mit Beschluss des Senats vom 8.2.2024 - 4 E 4/24 - sowie ebenfalls in dem von ihm auf Niederschlagung von Gerichtskosten geführten Verfahren 4 B 43/24 u. a. ebenso mitgeteilt worden wie ihm angekündigt worden ist, der Senat werde die nach Bekanntgabe dieser Entscheidung eingehenden vergleichbaren Eingaben und offensichtlich unzulässige oder rechtsmissbräuchliche Rechtsbehelfe des Klägers bei unveränderter Sachlage zwar prüfen, aber nicht mehr förmlich bescheiden oder beantworten, sondern, sofern eine Prüfung ergibt, dass keine andere Vorgehensweise angezeigt ist, nur noch zu den Akten nehmen.Angesichts dessen erübrigen sich sowohl weitere Ausführungen zu dem unzutreffenden Vorhalt, der Senat habe den Kläger ausweislich des Beschlusses vom 8.2.2024 im Verfahren 4 E 4/24 für prozessunfähig erachtet, noch weitere Ausführungen zur Sache.
- BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie gebietet ggf Umdeutung einer …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2024 - 4 E 384/24
Desgleichen geht sein Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11 -, juris, Rn. 31 ff., schon deshalb fehl, weil der Kläger noch nicht einmal einen entscheidungserheblichen Tatsachenvortrag zu benennen vermag, auf den der Senat bislang nicht eingegangen sein könnte. - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2024 - 4 E 384/24
Sein Verweis auf die Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355 = juris, Rn. 9 ff., ist unergiebig, weil es im vorliegenden Verfahren anders als in der Entscheidung des gemeinsamen Senats um die Niederschlagung von Gerichtskosten geht. - BVerfG, 16.11.2017 - 1 BvR 672/17
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung - Verwerfung …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2024 - 4 E 384/24
Rn. 4 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.11.2017 - 1 BvR 672/17 -, juris, Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 16.8.2023 - 5 PKH 3.23 -, juris, Rn. 2, m. w. N. - BVerwG, 16.08.2023 - 5 PKH 3.23
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen sämtliche am Beschluss mitwirkenden …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2024 - 4 E 384/24
Rn. 4 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.11.2017 - 1 BvR 672/17 -, juris, Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 16.8.2023 - 5 PKH 3.23 -, juris, Rn. 2, m. w. N.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2026 - 4 A 873/21
Geltendmachen des Begehrens auf Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis …
Rn. 59 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.5.2025 - 2 BvR 246/23 u. a. -, juris, Rn. 3 ff., und vom 16.11.2017 - 1 BvR 672/17 -, juris, Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 16.8.2023 - 5 PKH 3.23 -, juris, Rn. 2, m. w. N; OVG NRW, Beschluss vom 17.6.2024 - 4 E 384/24 -, juris, Rn. 2 ff., m. w. N. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2024 - 4 B 740/24 Diese Auslegung seines Begehrens ist dem Antragsteller bereits aus einer Vielzahl vor dem Senat geführter Verfahren (siehe zuletzt die Beschlüsse vom 17.6.2024 in den Verfahren 4 E 384/24 und 4 E 385/24) bekannt.
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