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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 25.09.2013 - 4 EO 1205/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,50033
OVG Thüringen, 25.09.2013 - 4 EO 1205/10 (https://dejure.org/2013,50033)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 25.09.2013 - 4 EO 1205/10 (https://dejure.org/2013,50033)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 25. September 2013 - 4 EO 1205/10 (https://dejure.org/2013,50033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Zur Relevanz straßenverkehrsrechtlicher Zugangshindernisse im Straßenausbaubeitragsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Relevanz straßenverkehrsrechtlicher Zugangshindernisse im Straßenausbaubeitragsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Relevanz straßenverkehrsrechtlicher Zugangshindernisse im Straßenausbaubeitragsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Relevanz straßenverkehrsrechtlicher Zugangshindernisse im Straßenausbaubeitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Relevanz straßenverkehrsrechtlicher Zugangshindernisse im Straßenausbaubeitragsrecht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OVG Thüringen, 24.06.2013 - 4 EO 233/10

    Zur Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für ein als Seniorenwohnheim und als …

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2013 - 4 EO 1205/10
    Rn. 21 Einen Sondervorteil i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG kann eine ausgebaute Verkehrsanlage für ein Grundstück nur dann begründen, wenn sich eine qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit aus einer räumlich engen Beziehung des Grundstücks zur Anlage ergibt und sich wirtschaftlich vorteilhaft auf das Grundstück auswirkt (vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. Juni 2013 - 4 EO 233/10 - Juris, Rn. 40 m. w. N.).

    Sofern es sich nicht um ein ausschließlich gewerblich oder industriell nutzbares Grundstück handelt, reicht es im Straßenausbaubeitragsrecht - ebenso wie im Erschließungsbeitragsrecht - für eine vorteilsrelevante Erreichbarkeit des Grundstücks grundsätzlich aus, wenn an dieses mit einem Kraftfahrzeug herangefahren werden kann, d. h. wenn auf der Fahrbahn dieser Straße bis zur Höhe des Grundstücks gefahren, dort (zumindest kurzfristig) gehalten und es von dort aus - gegebenenfalls über einen Geh- oder Radweg - betreten werden kann (st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 24. Juni 2013 - 4 EO 233/10 - Juris, Rn. 42 m. w. N.).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn bzw. solange der Inanspruchnahme der Straße ein einzig auf dem Straßengelände befindliches beachtliches tatsächliches Hindernis, wie eine Böschung, entgegensteht (vgl. nur Senatsbeschluss vom 24. Juni 2013 - 4 EO 233/10 - Juris, Rn. 35 m. w. N.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2013 - 4 EO 1205/10
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228 f.]).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2013 - 4 EO 1205/10
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228 f.]).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2013 - 4 EO 1205/10
    Dabei ist Gegenstand der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Gericht in erster Linie der Abgabenbescheid selbst und die ihm bei summarischer Prüfung offensichtlich anhaftenden Fehler (st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 23. April 1998 - 4 ZEO 6/97 - ThürVGRspr. 1998, 117 = ThürVBl. 1998, 184 = LKV 1999, 70 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 29.11.2004 - 4 EO 645/02

    Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 25.09.2013 - 4 EO 1205/10
    Der Senat bewertet in Eilverfahren, denen in der Hauptsache - wie hier - eine abgabenrechtliche Streitigkeit zugrunde liegt, das Interesse des Abgabenpflichtigen, von der Heranziehung verschont zu bleiben, grundsätzlich mit einem Viertel des strittigen Betrages (st. Senatsrechtsprechung, vgl. nur Beschluss vom 29. November 2004 - 4 EO 645/02 - ThürVGRspr. 2006, 75).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Nicht beizutreten für das schleswig-holsteinische Ausbaubeitragsrecht ist daher dem Ansatz des Thüringer Oberverwaltungsgerichts für das dortige Ausbaubeitragsrecht, wonach Voraussetzung für einen einem Grundstück vermittelten Sondervorteil und eine Beitragserhebung die verkehrliche Erreichbarkeit eines Grundstücks sein soll, die dann fehlen würde, wenn sich ein rechtliches Zugangshindernis daraus ergibt, dass ein Halten auf der Straße in Höhe des Grundstücks aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen unzulässig sei, etwa wegen eines absoluten Halteverbots gemäß Nr. 62 Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO (vgl. OVG Weimar, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 EO 1205/10 -, juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Sachsen, 27.07.2016 - 5 B 375/15

    Vorläufiger Rechtsschutz; Straßenausbaubeitrag; ernstliche Zweifel; …

    Ob dies auch für Straßenausbaubeiträge gilt (so das ThürOVG, Beschl. v. 25. September 2013 - 4 EO 1205/10 -, juris Rn. 21;… wohl auch Driehaus, in: ders., Kommunalabgabenrecht, Stand: 54. EL März 2016, § 8 Rn. 396a, S. 294/2b), hat der Senat bisher nicht entschieden.
  • VG Koblenz, 19.07.2021 - 4 K 11/21

    Straßenausbaubeitrag; Bedeutung eines einseitigen absoluten Halteverbotes

    Ein absolutes Halteverbot in der die Erschließung vermittelnden Gemeindestraße schließt grundsätzlich das Erschlossensein und damit eine Beitragspflicht der Grundstücke aus, da es ein Heranfahren bis an die Grenze des Grundstücks untersagt (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 30. August 2010 - 15 A 646/07 -, juris, Rn. 28; OVG Thüringen, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 EO 1205/10 -, juris, Rn. 22).
  • VG Braunschweig, 20.09.2023 - 8 A 325/20

    Abrechnungsgebiet; Besonderer wirtschaftlicher Vorteil; Gestaltungsmissbrauch; …

    Rein tatsächliche Hindernisse auf dem Anliegergrundstück, die mit zumutbaren Mitteln beseitigt werden können, bilden keinen Grund, von der Beitragspflicht abzusehen, weil auf die bloße Möglichkeit abzustellen ist, Zugang zur Straße zu nehmen (vgl BayVGH, Beschluss vom 25. November 2019 - 6 ZB 19.525 -, juris 11;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 35 Rn. 37); das gilt auch für rechtliche Hindernisse, die ausgeräumt werden können (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 25. September 2013 - 4 EO 1205/10 -, juris Rn. 21).
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