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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,37762
OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21 (https://dejure.org/2021,37762)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.07.2021 - 4 EO 162/21 (https://dejure.org/2021,37762)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. Juli 2021 - 4 EO 162/21 (https://dejure.org/2021,37762)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 09.09.2013 - 4 EO 1275/04

    Zum Schuldner der Wassergebühr bei der Wasserversorgung mehrerer …

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21
    Werden von einem einzelnen Grundstücksanschluss aus mehrere Grundstücke, die zudem unterschiedlichen Eigentümern gehören, mit Trinkwasser versorgt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass jedes Grundstück, das rein tatsächlich über diesen Grundstücksanschluss mit Trinkwasser versorgt wird, auch im rechtlichen Sinne als "erschlossenes" Grundstück gilt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9. September 2013 - 4 EO 1186/06 und 4 EO 1275/04 -).

    Der rein tatsächliche Zufluss von Trinkwasser auf einem Grundstück, das nicht unmittelbar an die öffentliche Versorgungsleitung angeschlossen ist, begründet nicht schon automatisch ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis (Beschlüsse des Senats vom 9. September 2013 - 4 EO 1186/06 -, S. 15, und 4 EO 1275/04 , S. 19).

  • OVG Thüringen, 09.09.2013 - 4 EO 1186/06

    Schuldner der Wassergebühr bei der Wasserversorgung mehrerer Ferieneinrichtungen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21
    Werden von einem einzelnen Grundstücksanschluss aus mehrere Grundstücke, die zudem unterschiedlichen Eigentümern gehören, mit Trinkwasser versorgt, kann nicht davon ausgegangen werden, dass jedes Grundstück, das rein tatsächlich über diesen Grundstücksanschluss mit Trinkwasser versorgt wird, auch im rechtlichen Sinne als "erschlossenes" Grundstück gilt (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9. September 2013 - 4 EO 1186/06 und 4 EO 1275/04 -).

    Der rein tatsächliche Zufluss von Trinkwasser auf einem Grundstück, das nicht unmittelbar an die öffentliche Versorgungsleitung angeschlossen ist, begründet nicht schon automatisch ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis (Beschlüsse des Senats vom 9. September 2013 - 4 EO 1186/06 -, S. 15, und 4 EO 1275/04 , S. 19).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2018 - 9 LA 48/18

    Abwassergebühren; Heilung; Rückwirkung; Satzungsmangel; Schätzung; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21
    Es handelt sich nicht um Grundlagenfeststellungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 4 b) ee) ThürKAG TH 2000) i. V. m. § 179 AO (vgl. OVG Lüneburg vom 19. Dezember 2018, Az.: 9 LA 48/18, juris;… Klein, AO, 13. Aufl., § 157 Rdnr. 23 f.; VG Potsdam…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 8 K 1330/07, juris Rdnr. 21 und zum Eintritt der Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden nach Thüringer Landesrecht vgl. Senatsurteil vom 11. August 2016, Az. 4 KO 233/14 , juris).

    Die Schätzung muss von dem Bemühen getragen werden, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 - juris und OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24. April 2013 - 9 B 5.12 - juris Rdnr. 12 m. w. N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2013 - 9 B 5.12

    Kommunalabgabenrecht: Erhebung einer Wassergebühr und einer Schmutzwassergebühr; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21
    Mit der Bestandskraft des Bescheides vom 24. Oktober 2019 (betr. Abrechnungszeitraum vom 18. September bis 14. Oktober 2019) hat der Antragsteller auch nicht den geschätzten Zählerendstand von 115 m³ zugleich als Zähleranfangsstand für den nächsten Veranlagungszeitraum akzeptiert und sich diesbezüglich jeglicher späterer Einwendungen begeben (siehe auch OVG Berl.-Bbg., Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 - beck-online Rdnr. 17).

    Die Schätzung muss von dem Bemühen getragen werden, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. April 2013 - 9 B 5.12 - juris Rdnr. 12 m. w. N.).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21
    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21
    Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 1998 - 4 ZEO 6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 11.08.2016 - 4 KO 233/14

    Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids; Gesamtschuldnerische Haftung für einen …

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21
    Es handelt sich nicht um Grundlagenfeststellungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 4 b) ee) ThürKAG TH 2000) i. V. m. § 179 AO (vgl. OVG Lüneburg vom 19. Dezember 2018, Az.: 9 LA 48/18, juris;… Klein, AO, 13. Aufl., § 157 Rdnr. 23 f.; VG Potsdam, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 8 K 1330/07, juris Rdnr. 21 und zum Eintritt der Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden nach Thüringer Landesrecht vgl. Senatsurteil vom 11. August 2016, Az. 4 KO 233/14 , juris).
  • VG Potsdam, 21.12.2011 - 8 K 1330/07

    Abwasser- und Trinkwassergebühren

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.07.2021 - 4 EO 162/21
    Es handelt sich nicht um Grundlagenfeststellungen im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 4 b) ee) ThürKAG TH 2000) i. V. m. § 179 AO (vgl. OVG Lüneburg vom 19. Dezember 2018, Az.: 9 LA 48/18, juris;… Klein, AO, 13. Aufl., § 157 Rdnr. 23 f.; VG Potsdam, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 8 K 1330/07, juris Rdnr. 21 und zum Eintritt der Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden nach Thüringer Landesrecht vgl. Senatsurteil vom 11. August 2016, Az. 4 KO 233/14 , juris).
  • VGH Hessen, 11.03.2025 - 5 B 1437/24

    Zur Rechtmäßigkeit einer Schätzung von Abgaben (hier Wassergebühren)

    Die Schätzung muss dabei von dem Bemühen getragen sein, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 EO 162/21 -, juris Rdnr. 45; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rdnr. 24; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 - juris Rdnr. 17 m.w.N.).

    Insoweit oblag den Antragstellern eine Mitwirkungspflicht, aufgrund der sie - zur Vermeidung von offenkundigen Abrechnungsfehlern - die ihr zur Verfügung stehenden Informationen gegenüber der Antragsgegnerin hätte offenlegen müssen (vgl. auch OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 EO 162/21 -, juris Rdnr. 49).

  • VGH Hessen, 12.11.2025 - 5 B 1939/25

    Zur Besteuerung von Spielautomaten mit Weiterspielberechtigung aufgrund von …

    Die Schätzung muss dabei von dem Bemühen getragen sein, dem wahren Sachverhalt möglichst nahe zu kommen (OVG Thüringen, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 EO 162/21 -, juris Rdnr. 45; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 9 LA 48/18 -, juris Rdnr. 24; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 24. April 2013 - OVG 9 B 5.12 - juris Rdnr. 17 m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 16.05.2022 - 3 EO 264/21

    Verwaltungskostenerhebung für zweite Leichenschau durch Beliehenen

    Dabei ist Gegenstand der Rechtmäßigkeitsprüfung durch das Gericht in erster Linie der Abgabenbescheid selbst und die ihm bei summarischer Prüfung offensichtlich anhaftenden Fehler (Thüringer OVG, Beschluss vom 29. Juli 2021 - 4 EO 162/21 - juris Rn. 34 m. w. N.).
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