Rechtsprechung
| OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Thüringen; Straßenausbaubeitrag; zeitliche Befristung der Erhebungsmöglichkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 13.02.2014 - 1 E 618/13
- OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14
Die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine 2003 durchgeführte Ausbaumaßnahme im Jahre 2013 verstoße - auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip.Rn. 19 Das Verwaltungsgericht hat in dem angefochtenen Beschluss die Auffassung vertreten, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, mit der die § 15 Abs. 1 Nr. 4 b) cc) 2. Spstr.
- BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73
Ausländerausweisung
Auszug aus OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14
Der Senat ist zwar in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht grundsätzlich durch Art. 100 GG daran gehindert, schon vor einer eventuell in einem Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 - juris Rn. 29 und vom 21. Februar 1961 - 1 BvR 314/60 - BVerfGE 12, 180/186).
- BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl § 8 Abs 7 S 2 Halbs 1 …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14
So hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3. September 2013 - 1 BvR 1282/13 - juris bezogen auf das brandenburgische Kommunalabgabengesetz, das keine dem Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b) cc) 2. Spstr. - BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14
Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 -, BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 -, BVerfGE 69, 220 [228, 229]). - BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvR 314/60
Teilweise Verfassungswidrigkeit von Regelungen der Vermögens- und …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14
Der Senat ist zwar in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO nicht grundsätzlich durch Art. 100 GG daran gehindert, schon vor einer eventuell in einem Hauptsacheverfahren einzuholenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren, wenn dies nach den Umständen des Falles im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint und die Hauptsacheentscheidung dadurch nicht vorweggenommen wird (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 1 BvR 1028/91 - juris Rn. 29 und vom 21. Februar 1961 - 1 BvR 314/60 - BVerfGE 12, 180/186). - OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97
Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14
Derartige Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abgabensatzung müssen dann jedoch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren so offensichtlich und eindeutig sein, dass im Hauptsacheverfahren eine andere rechtliche Beurteilung nicht zu erwarten ist (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 1998 - 4 ZEO 6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw.). - OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10
Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche für ein Grundstück; übergroße …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14
Das gesetzliche Formerfordernis des "bestimmten Antrages" ist auch dann erfüllt, wenn sich das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aus der Beschwerdebegründung oder bereits aus der Beschwerdeschrift durch Auslegung unzweifelhaft ermitteln lässt (Senatsbeschlüsse vom 10. November 2011 - 4 EO 108/08 -, vom 5. Oktober 2011 - 4 EO 814/10 - n. v. …und vom 26. November 2003 - 4 EO 627/02 - ThürVBl. 2004, S. 159-161 m. w. N.). - OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02
Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt; …
Auszug aus OVG Thüringen, 30.09.2014 - 4 EO 172/14
Das gesetzliche Formerfordernis des "bestimmten Antrages" ist auch dann erfüllt, wenn sich das Rechtsschutzziel des Beschwerdeführers aus der Beschwerdebegründung oder bereits aus der Beschwerdeschrift durch Auslegung unzweifelhaft ermitteln lässt (Senatsbeschlüsse vom 10. November 2011 - 4 EO 108/08 -, vom 5. Oktober 2011 - 4 EO 814/10 - n. v. und vom 26. November 2003 - 4 EO 627/02 - ThürVBl. 2004, S. 159-161 m. w. N.).
- VG Gera, 16.06.2022 - 3 K 189/21
Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in Thüringen für Ausbaumaßnahmen, die …
Kam die Gemeinde dem nicht innerhalb der Frist nach, verlor sie ihre Erhebungsberechtigung (ThürOVG, Beschluss vom 30. September 2014 - 4 EO 172/14 - juris Rn. 19 ).Der Landesgesetzgeber bezweckte mit diesen Regelungen, dass die Grundstückseigentümer in absehbarer Zeit herangezogen werden, sich für sie die Voraussehbarkeit der Beitragsbelastung erhöht und eine zeitliche Obergrenze für die Inanspruchnahme bestand (…vgl. Begründung des Gesetzesentwurfes der Landesregierung vom 2. November 2020, LT-Drs. 5/1759, S. 16 und des Gesetzesentwurfs vom 20. März 2014, LT-Drs. 5/6711, S. 2, vgl. ThürOVG, Beschluss vom 30. September 2014 - 4 EO 172/14 - juris Rn. 19 ).
- OVG Thüringen, 27.06.2025 - 4 ZKO 9/25
Vierjahresfrist zum Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
Dass das Thüringer Kommunalgesetz bis zum heutigen Tage keine Höchstfrist für die Erhebung von Beiträgen - beginnend ab dem Zeitpunkt der Entstehung der beitragsrelevanten Vorteilslage - vorsieht, ist für das Straßenausbaubeitragsrecht nicht erheblich, da das diesbezügliche Regelungskonzept eine nur zeitlich begrenzte Beitragserhebung ermöglicht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 2014 - 4 EO 172/14 - juris, vom 27. November 2914 - 4 EO 703/14 - n. v. und vom 19. Januar 2015 - 4 KO 582/14 - juris). - OVG Thüringen, 19.01.2015 - 4 KO 582/14
Zeitliche Begrenzung der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
Wird die Straßenausbaubeitragssatzung nicht innerhalb der Vierjahresfrist des § 7 Abs. 12 Satz 2 ThürKAG erlassen, verliert die beitragsberechtigte Kommune ihre Erhebungsberechtigung (vgl. Senatsbeschluss vom 30. September 2014 - 4 EO 172/14 -). - OVG Thüringen, 02.10.2020 - 4 EO 361/20
Anforderungen an die inhaltliche Verknüpfung zwischen Normtext und (ersatzweise …
Wurde für vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 29. März 2011 beendete Maßnahmen bis zum Ablauf des 31. Dezember 2015 keine - zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht führende - Straßenausbaubeitragssatzung erlassen, entfiel die Berechtigung zur Beitragserhebung (…vgl. LT-Drs. 5/1759, S. 16 und dazu Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 2015 - 4 KO 582/14 - juris Rdnr. 41 und vom 30. September 2014 - 4 EO 172/14 - juris Rdnr. 19 ).
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