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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6427
OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03 (https://dejure.org/2007,6427)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15.02.2007 - 4 EO 432/03 (https://dejure.org/2007,6427)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 4 EO 432/03 (https://dejure.org/2007,6427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ThürKAG § 2 Abs. 2; ; ThürKAG § 7; ; ThürBekVO § 2 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbaubeiträge: Zur Hervorhebung einer Satzungsveröffentlichung in einer Zeitung und zur Heilung inhaltlicher Satzungsmängel durch punktuelle Satzungsänderung, Verwaltungsprozessrecht: Satzung; Bekanntmachung; Zeitung; Hervorhebung; Überschrift; Schriftbild; Druckgröße; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen Vorausleistungsbescheid ; Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheides nach summarischer Prüfung; Bekanntmachung einer Satzung zur Erhebung eines Beitrags für den ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 915 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (16)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.1999 - 1 M 140/98

    Straßenreinigungsgebühren - Satzungsmängel, Heilung, Straßenreinigungsgebühren, …

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
    Handelt es sich um formelle Mängel, die von vornherein die gesamte Satzung erfassen (z. B. Fehler bei der Bekanntmachung der Ausgangssatzung), können bloße Änderungen einzelner Vorschriften auch dann keine Heilung bewirken, wenn diese ihrerseits formgerecht erfolgen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.07.1999 - 1 M 140/98 - KStZ 2000, 78 = NVwZ-RR 2000, 50 = VwRR MO 2000, 88).

    Es ist grundsätzlich nicht erforderlich, eine im Übrigen rechtsfehlerfreie Ausgangssatzung insgesamt neu zu beschließen und zu veröffentlichen, sondern es können sowohl nichtige Satzungsvorschriften rückwirkend durch gültige Regelungen ersetzt werden als auch lückenhafte Regelungen ggf. rückwirkend vervollständigt werden (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.07.1999 - 1 M 140/98 -KStZ 2000, 78 = NVwZ-RR 2000, 50 = VwRR MO 2000, 88;… vgl. hierzu Driehaus, in: ders., Kommunalabgabenrecht, a. a. O., Rn. 164 zu § 8 und Rn. 11a zu § 2 m. w. Nw.).

    Wurde eine Satzung bei einer Inzidentprüfung im Verwaltungsstreitverfahren als nichtig angesehen, wirkt dies nur "inter partes" und hindert den Satzungsgeber nicht, die bisher nicht aufgehobene Satzung nur betreffend einzelne Teilbestimmungen abzuändern und nachzubessern (vgl. auch hierzu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.07.1999 - 1 M 140/98 - a. a. O.).

    Leidet eine Beitragssatzung etwa an einer unwirksamen Verteilungsregelung, genügt zur Heilung dieses Satzungsmangels der Neuerlass einer wirksamen Verteilungsregelung, ohne dass die gesamte Satzung neu beschlossen und veröffentlicht werden muss (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - 4 C 45.74 - BVerwGE 50, 2 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.07.1999 - 1 M 140/98 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2003 - 2 M 189/02 - zitiert nach Juris) - und dies, obwohl eine unwirksame Verteilungsregelung die gesamte Maßstabsregelung nichtig machen kann und eine Beitragssatzung ohne wirksame Verteilungsregelung unvollständig und keine wirksame Rechtsgrundlage wäre.

    Etwas anderes gilt nach den voranstehenden Ausführungen nur dann, wenn die Ausgangssatzung insgesamt von einem Normenkontrollgericht gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO rechtskräftig und allgemeinverbindlich für unwirksam erklärt wurde (vgl. auch hierzu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.07.1999 - 1 M 140/98 - a. a. O.).

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
    Leidet eine Beitragssatzung etwa an einer unwirksamen Verteilungsregelung, genügt zur Heilung dieses Satzungsmangels der Neuerlass einer wirksamen Verteilungsregelung, ohne dass die gesamte Satzung neu beschlossen und veröffentlicht werden muss (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - 4 C 45.74 - BVerwGE 50, 2 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 15.07.1999 - 1 M 140/98 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2003 - 2 M 189/02 - zitiert nach Juris) - und dies, obwohl eine unwirksame Verteilungsregelung die gesamte Maßstabsregelung nichtig machen kann und eine Beitragssatzung ohne wirksame Verteilungsregelung unvollständig und keine wirksame Rechtsgrundlage wäre.

    Denn die Nichtigkeit einer einzelnen Satzungsregelung wie der Verteilungsregelung bewirkt nicht die Unwirksamkeit aller anderen, von der Verteilungsregelung teilbaren Satzungsregelungen wie z. B. der Regelungen über den Umfang und die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands, die Beitragspflichtigen oder die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - IV C 45.74 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2003 - 2 M 189/02 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24.06.1976 - IV C 22.74 - Buchholz 406.11 (BBauG) § 131 Nr. 17 und vom 20.01.1978 - IV C 70.75 - BauR 1978, 396).

  • OVG Thüringen, 22.12.2003 - 4 EO 439/03

    Ausbaubeiträge; Wirksame Bekanntmachung einer Straßenbaubeitragssatzung und …

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
    Durch die Festlegung der Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Hauptsatzung der kommunalen Körperschaft soll der Bürger zuverlässig auf das richtige Publikationsorgan geführt und Verwechslungen sollen praktisch ausgeschlossen werden können (hierzu der Senatsbeschluss vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03 -).

    Der Senat hat diese vom Verwaltungsgericht offen gelassene Frage bereits in dem Sinne entschieden, dass ein Satzungsmangel, der darin besteht, dass sich eine einzelne Satzungsregelung materiell-rechtlich als unwirksam erweist, durch den Erlass einer entsprechenden Änderungssatzung geheilt werden kann, ohne dass die Satzung vollständig neu beschlossen werden muss (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 22.12.2003 - 4 EO 439/03 - Thür.VwBl. 2004, S. 120 ff.; und vom 27.11.2003 - 4 ZEO 513/99 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2003 - 2 M 189/02
    Auszug aus OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
    Leidet eine Beitragssatzung etwa an einer unwirksamen Verteilungsregelung, genügt zur Heilung dieses Satzungsmangels der Neuerlass einer wirksamen Verteilungsregelung, ohne dass die gesamte Satzung neu beschlossen und veröffentlicht werden muss (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.11.1975 - 4 C 45.74 - BVerwGE 50, 2 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 15.07.1999 - 1 M 140/98 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2003 - 2 M 189/02 - zitiert nach Juris) - und dies, obwohl eine unwirksame Verteilungsregelung die gesamte Maßstabsregelung nichtig machen kann und eine Beitragssatzung ohne wirksame Verteilungsregelung unvollständig und keine wirksame Rechtsgrundlage wäre.

    Denn die Nichtigkeit einer einzelnen Satzungsregelung wie der Verteilungsregelung bewirkt nicht die Unwirksamkeit aller anderen, von der Verteilungsregelung teilbaren Satzungsregelungen wie z. B. der Regelungen über den Umfang und die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands, die Beitragspflichtigen oder die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.11.1975 - IV C 45.74 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2003 - 2 M 189/02 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24.06.1976 - IV C 22.74 - Buchholz 406.11 (BBauG) § 131 Nr. 17 und vom 20.01.1978 - IV C 70.75 - BauR 1978, 396).

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
    Die Zuordnung einer Straße zu einem bestimmten Straßentyp, die maßgeblich für die Anwendung der betreffenden Satzungsregelung über den nach Straßentypen unterschiedlichen Gemeindeanteil ist, ist verwaltungsgerichtlich voll überprüfbar (vgl. den Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - 4 EO 206/96 - ThürVGRspr. 2003, 145 unter Hinweis auf Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a. a. O., Rn. 29 ff. zu § 34).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
    An der Rechtmäßigkeit des Vorausleistungsbescheides für den Ausbau der R____- in Suhl bestehen daher bei summarischer Prüfung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes keine ernstlichen Zweifel (vgl. zum Prüfungsumfang im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Senatsbeschluss vom 23.04.1998 - 4 ZEO 6/97 -, LKV 1999, S. 70 [71], m. w. Nw.).
  • BVerwG, 11.10.2006 - 10 CN 3.05

    Rechtsstaatliche Anforderungen an die Bekanntmachung kommunaler Satzungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
    Zum anderen muss sie im Gegensatz zu einer bloß nachrichtlichen Information als amtliche Verlautbarung im Sinne eines zum Rechtsetzungsverfahren gehörigen Formalakts erkennbar sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2006 - 10 CN 3.05 - m. w. Nw.).
  • OVG Thüringen, 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
    Die (rechtmäßige) Satzung muss nach der Thüringer Rechtslage nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden (vgl. nur den Senatsbeschluss vom 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01 - ThürVGRspr. 2004, 103 = ThürVBl. 2003, 281;… Blomenkamp in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 35. Erg.Lfg., Rn. 1511 zu § 8).
  • BVerwG, 24.09.1976 - IV C 22.74

    Erschließungsbeiträge; Verteilungsmaßstab in neu erschlossenen unbeplanten …

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
    Denn die Nichtigkeit einer einzelnen Satzungsregelung wie der Verteilungsregelung bewirkt nicht die Unwirksamkeit aller anderen, von der Verteilungsregelung teilbaren Satzungsregelungen wie z. B. der Regelungen über den Umfang und die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands, die Beitragspflichtigen oder die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.11.1975 - IV C 45.74 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2003 - 2 M 189/02 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24.06.1976 - IV C 22.74 - Buchholz 406.11 (BBauG) § 131 Nr. 17 und vom 20.01.1978 - IV C 70.75 - BauR 1978, 396).
  • BVerwG, 20.01.1978 - 4 C 70.75

    Teilnichtigkeit und Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 15.02.2007 - 4 EO 432/03
    Denn die Nichtigkeit einer einzelnen Satzungsregelung wie der Verteilungsregelung bewirkt nicht die Unwirksamkeit aller anderen, von der Verteilungsregelung teilbaren Satzungsregelungen wie z. B. der Regelungen über den Umfang und die Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands, die Beitragspflichtigen oder die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.11.1975 - IV C 45.74 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2003 - 2 M 189/02 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24.06.1976 - IV C 22.74 - Buchholz 406.11 (BBauG) § 131 Nr. 17 und vom 20.01.1978 - IV C 70.75 - BauR 1978, 396).
  • OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …

  • OVG Thüringen, 27.11.2003 - 4 ZEO 513/99

    Ausbaubeiträge; Heilung einer Satzung durch Wiederholung der Bekanntmachung; …

  • VGH Bayern, 16.11.2006 - 23 BV 06.2403
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1984 - 2 S 2803/82

    Entwässerungsbeitrag und Wasserversorgungsbeitrag - einzelne Fragen der …

  • VG Weimar, 19.09.2002 - 3 K 4276/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag

  • VG Weimar, 16.07.2003 - 3 E 2071/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Straßenausbaubeiträge; Perplexität; Satzung; …

  • OVG Sachsen, 20.05.2019 - 5 A 100/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung …

    Rn. 44 Zu der Frage, ob und unter welchen Umständen eine gesamtnichtige Satzung durch Änderungssatzung mit Heilungswirkung geändert werden kann, hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. Februar 2007 - 4 EO 432/03 -, juris Rn. 11 ff. Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger; …

    Ob die Nichtigkeit eines zentralen Teils der Satzung zur Gesamtnichtigkeit der Satzung führt, zur Nichtigkeit des gesamten Abgabentatbestands oder nur des inkriminierten Teils des Abgabentatbestandes mit der Möglichkeit einer Heilung durch punktuellen Satzungsänderung, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt (vgl. einerseits zur Gesamtnichtigkeit BVerwG…, Urteil vom 11.7.2012 - 9 CN 1.11 - juris Rn. 30 ff.;… Senatsurteil vom 26.1.2015 - 59/14 - juris Rn. 84;… andererseits zur Heilung durch punktuelle Satzungsänderung SächsOVG, Urteile vom 8.7.2019, - 5 A 101/16 - juris Rn. 42 ff. …und vom 20.5.2019 - 5 A 100/16 - juris Rn. 45; ThürOVG, Beschluss vom 15.2.2007 - 4 EO 432/03 - juris Rn. 11 ff.; OVG LSA, Beschluss vom 21.5.2003 - 2 M 189/02 - juris Leitsätze; OVG MV…, Beschluss vom 15.7.1999 - 1 M 140/98 - juris Rn. 38; BVerwG…, Urteil vom 28.11.1975 - 4 C 45.74 - BVerwGE 50, 2 ff. = juris Rn. 16; punktuelle Heilungsmöglichkeit durch spätere Änderungssatzung offen gelassen in Senatsbeschlüssen vom 18.8.2017 - 9 LA 76/17 - und - 9 LA 77/17 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 08.07.2019 - 5 A 101/16

    Bestimmtheit; Auslegung; Wohneinheit; Grundgebühr; Betriebsbereitschaft; Wohnung; …

    Rn. 42 Zu der Frage, ob und unter welchen Umständen eine gesamtnichtige Satzung durch Änderungssatzung mit Heilungswirkung geändert werden kann, hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 15. Februar 2007 - 4 EO 432/03 -, juris Rn. 11 ff. Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 8 LC 130/12

    Absenken einer bestehenden Rentenanwartschaft eines ledigen Mitglieds auf das …

    Die wirksame Ersetzung einer ungültigen Satzungsbestimmung in einer im Übrigen von Rechtsmängeln freien Satzung setzt voraus, dass die betreffende Satzungsregelung ordnungsgemäß neu beschlossen und wirksam in Kraft gesetzt wird (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 15.2.2007 - 4 EO 432/03 -, LKV 2008, 228, 229 = juris Rn. 11; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 15.7.1999 - 1 M 140/98 -, NVwZ-RR 2000, 50, 51;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.1.2011 - 4 L 24/10 -, juris Rn. 7).
  • VG Cottbus, 09.05.2019 - 6 K 423/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Soweit demgegenüber in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung (so etwa zum Anschlussbeitragsrecht OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15.07.1999 - 1 M 140/98 - NVwZ-RR 2000, 50 und OVG Thüringen, Beschluss vom 15.02.2007 - 4 EO 432/03 - zit. nach juris) die Auffassung vertreten wird, eine bloße Änderungssatzung sei auch dann ausreichend und ein neues Satzungsgebungsverfahren nicht erforderlich, wenn die Nichtigkeit einen Satzungsmindestbestandteil im vorgenannten Sinne betreffe, solange die Satzung nicht rechtskräftig und allgemeinverbindlich in einem Normenkontrollverfahren gemäß § 47 VwGO für unwirksam erklärt worden, sondern nur bei einer Inzidentprüfung im Verwaltungsstreitverfahren als nichtig angesehen worden sei, weil letztere Feststellung nur "inter partes" wirke und den Satzungsgeber nicht hindere, die bisher nicht aufgehobene Satzung nur betreffend einzelne Teilbestimmungen abzuändern und nachzubessern, ist dem - abgesehen davon, dass dem die Rechtsprechung des OVG für das Land Brandenburg entgegensteht - nicht zu folgen.
  • OVG Thüringen, 09.11.2021 - 4 KO 659/20

    Erledigung einer Klage gegen einen Beitragsbescheid durch (unerkannt) als …

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 15. Februar 2007 - 4 EO 432/03 - zu den Möglichkeiten der Behebung eines Satzungsmangels Folgendes ausgeführt:.
  • OVG Thüringen, 08.09.2011 - 4 KO 30/08

    Zuständigkeit für Heilung von Satzungsrecht; Bestimmung des Bekanntmachungsorgans …

    Entscheidet er sich für eine Rückwirkungsanordnung und weist die rückwirkend in Kraft gesetzte Satzung ihrerseits keine formellen oder materiellen Mängel auf, entsteht dadurch die sachliche Beitragspflicht nachträglich zum Zeitpunkt des rückwirkenden Inkraftsetzens der Satzung, ohne dass dies gegen das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot verstieße (zur grds. möglichen Heilung eines rechtswidrigen Beitragsbescheides durch eine nachträglich wirksame Beitragssatzung: Senatsbeschluss vom 15.02.2007 - 4 EO 432/03 - a. a. O.;… Blomenkamp in Driehaus, a. a. O., Rn. 1511 zu § 8).
  • OVG Thüringen, 08.10.2007 - 4 KO 649/05

    Beiträge; Wirksame Entstehung eines Zweckverbandes ungeachtet eines …

    Zwar stimmt der Senat im Ausgangspunkt mit dem Verwaltungsgericht Weimar darin überein, dass die Unwirksamkeit einer einzelnen Satzungsbestimmung regelmäßig zur Unwirksamkeit der Satzung insgesamt führt, wenn es sich dabei um einen unverzichtbaren und nicht teilbaren Mindestbestandteil der Satzung handelt (vgl. etwa zur Unwirksamkeit einer Beitragssatzung ohne den nach § 2 ThürKAG vorgeschriebenen Mindestinhalt den Senatsbeschluss vom 15.02.2007 - 4 EO 432/03 -).
  • VG Meiningen, 22.01.2014 - 5 K 312/12

    Überleitung altrechtlicher Zweckverbände der DDR

    Die (rechtmäßige) Satzung muss dabei nach der Thüringer Rechtslage nicht rückwirkend in Kraft gesetzt werden (vgl. ThürOVG, B. v. 18.03.2002 - 4 ZEO 669/01 - ThürVBl. 2003, 281 und v. 15.02.2007 - 4 EO 432/03 - VG Meiningen, U. v. 09.11.2006 - 8 K 740/03 -, Urteil der Kammer v. 05.12.2012 - 5 K 649/11 Me;… Blomenkamp in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 47. Erg.Lfg., Rn. 1511 zu § 8).
  • VG Cottbus, 28.02.2011 - 6 L 144/09

    Heranziehung zum Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Rn. 24 Soweit demgegenüber in Teilen der obergerichtlichen Rechtsprechung (so etwa zum Anschlussbeitragsrecht OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 15. Juli 1999 - 1 M 140/98 -, KStZ 2000 S. 78 = NVwZ-RR 2000 S. 50, und OVG Thüringen, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 4 EO 432/03 -, zitiert nach juris Rn. 11, letzteres unter jeweils unzutreffender Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 28. November 1975 - 4 C 45.74 -, BVerwGE 50, 2, dessen Entscheidung keine dem § 2 Abs. 1 Satz 2 KAG entsprechende Norm zugrunde lag, und auf OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 2 M 189/02 -) die Auffassung vertreten wird, eine bloße Änderungssatzung sei auch dann ausreichend und ein neues Satzungsgebungsverfahren nicht erforderlich, wenn die Nichtigkeit einen Satzungsmindestbestandteil im vorgenannten Sinne betreffe, solange die Satzung nicht rechtskräftig und allgemeinverbindlich in einem Normenkontrollverfahren gemäß § 47 VwGO für unwirksam erklärt worden, sondern nur bei einer Inzidentprüfung im Verwaltungsstreitverfahren als nichtig angesehen worden sei, weil letztere Feststellung nur "inter partes" wirke und den Satzungsgeber nicht hindere, die bisher nicht aufgehobene Satzung nur betreffend einzelner Teilbestimmungen abzuändern und nachzubessern, ist dem - abgesehen davon, dass dem die Rechtsprechung des OVG Brandenburg entgegensteht - nicht zu folgen.
  • VG Meiningen, 26.03.2014 - 5 K 629/12

    Betriebsfertiger Anschluss eines Hinterliegergrundstücks

  • VG Düsseldorf, 18.03.2026 - 24 K 7531/23
  • VG Potsdam, 21.06.2021 - 8 K 2002/15
  • VG München, 14.07.2022 - M 10 K 20.3910

    Zweitwohnungsteuersatzung, Stufentarife, Änderung in linearen Tarif, kein …

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