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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11690
OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06 (https://dejure.org/2010,11690)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 31.05.2010 - 4 EO 788/06 (https://dejure.org/2010,11690)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 4 EO 788/06 (https://dejure.org/2010,11690)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Anwendung satzungsrechtlicher Privilegierungstatbestände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines einheitlichen Abwasserbeitrages betreffend mehrerer Grundstücke jeweils entsprechend der hälftigen Gesamtgrundstücksfläche; Aufhebung oder Änderung von Ausgangsbescheiden als nachträgliche objektive Erledigung eines Rechtsstreits und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines einheitlichen Abwasserbeitrages betreffend mehrerer Grundstücke jeweils entsprechend der hälftigen Gesamtgrundstücksfläche; Aufhebung oder Änderung von Ausgangsbescheiden als nachträgliche objektive Erledigung eines Rechtsstreits und ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 05.06.1998 - 4 ZEO 1272/97

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06
    Es spricht jedoch vieles dafür, auch im Beitragsrecht der leitungsgebundenen Einrichtungen aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 06.04.2006 - 4 EO 580/02 - und vom 05.06.1998 - 4 ZEO 1272/97 - m. w. Nw.).

    Damit liegen die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Einheit dieser drei selbstständigen Buchgrundstücke entgegen der Auffassung der Antragsteller voraussichtlich vor und eine Zusammenfassung aller drei Grundstücke zu einer gemeinsamen Beitragsfestsetzung in einem Beitragsbescheid verstieße nicht gegen das Bestimmtheitsgebot gemäß § 119 Abs. 1 AO (hierzu der Senatsbeschluss vom 05.06.1998 - 4 ZEO 1272/97 - und vom 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99 - KStZ 2002, 177;… Blomenkamp in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 42. Erg.Lfg., Rn. 1456, 1507 zu § 8).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - 15 A 2950/03
    Auszug aus OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06
    Diese Begründung der Beitragsfestsetzung mag missverständlich sein, berührt jedoch nicht die Bestimmtheit der Beitragsfestsetzung selbst (hierzu auch OVG NW, Urteil vom 22.11.2005 - 15 A 2950/03 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06
    Ein nach Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts "gröblich unangemessenes" Ergebnis tritt danach bei Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs einzig dann ein, wenn sie dazu führt, dass ein (z. B. sogenanntes Handtuch-)Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muss, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (hierzu BVerwG, Urteil vom 15.01.1988 - 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 - 9; eine wirtschaftliche Einheit verneinend bei einem 315 m² großen Grundstück: BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9/86 - in NVwZ 1987, 420 ff.).
  • BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 9.86

    Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands grundsätzlich in Orientierung …

    Auszug aus OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06
    Ein nach Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts "gröblich unangemessenes" Ergebnis tritt danach bei Anwendung des Buchgrundstücksbegriffs einzig dann ein, wenn sie dazu führt, dass ein (z. B. sogenanntes Handtuch-)Grundstück bei der Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands völlig unberücksichtigt bleiben muss, obwohl es - mangels hinreichender Größe lediglich allein nicht bebaubar - zusammen mit einem oder mehreren Grundstücken des gleichen Eigentümers ohne weiteres baulich angemessen genutzt werden darf (hierzu BVerwG, Urteil vom 15.01.1988 - 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 - 9; eine wirtschaftliche Einheit verneinend bei einem 315 m² großen Grundstück: BVerwG, Urteil vom 12.12.1986 - 8 C 9/86 - in NVwZ 1987, 420 ff.).
  • BVerwG, 20.06.1973 - IV C 62.71

    Grundstücksbegriff im Erschließungsbeitragsrecht; Zugrundelegung einer …

    Auszug aus OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06
    Danach ist ein Abweichen vom Buchgrundstücksbegriff nur ausnahmsweise zulässig, wenn "es nach dem Inhalt und Sinn des Erschließungsbeitragsrechts gröblich unangemessen wäre, den bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff zugrunde zu legen" (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1973 - IV C 62.71 - BVerwGE 42, 269).
  • OVG Thüringen, 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge, Beitragsrecht, …

    Auszug aus OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06
    Damit liegen die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Einheit dieser drei selbstständigen Buchgrundstücke entgegen der Auffassung der Antragsteller voraussichtlich vor und eine Zusammenfassung aller drei Grundstücke zu einer gemeinsamen Beitragsfestsetzung in einem Beitragsbescheid verstieße nicht gegen das Bestimmtheitsgebot gemäß § 119 Abs. 1 AO (hierzu der Senatsbeschluss vom 05.06.1998 - 4 ZEO 1272/97 - und vom 20.12.2001 - 4 ZEO 867/99 - KStZ 2002, 177;… Blomenkamp in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 42. Erg.Lfg., Rn. 1456, 1507 zu § 8).
  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06
    Welche Anforderungen an die Bestimmtheit eines Bescheids zu stellen sind, hat der Senat in zahlreichen Entscheidungen geklärt (vgl. unter anderem Beschluss vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 - NVwZ-RR 2001, S. 212 ff., m. w. N.; Beschluss vom 06.04.2006 - 4 EO 580/02 - zuletzt Beschluss des Senats vom 24.03.2009 - 4 EO 567/06 -).
  • BVerwG, 06.08.1987 - 3 B 18.87

    Erhöhung des Vermahlungsplafonds einer Mühle - Bemessung der Plafondmenge für …

    Auszug aus OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06
    Dies wäre insbesondere der Fall, wenn der Antragsgegner mit den Änderungsbescheiden dem Begehren der Antragsteller entsprochen hätte, sei es z. B. durch eine Aufhebung oder Änderung der Ausgangsbescheide, die nachträgliche Aussetzung ihrer Vollziehung oder durch eine Behebung inhaltlicher Mängel, und wenn deshalb das Begehren der Antragsteller nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg weiterverfolgt werden könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 06.08.1987 - 3 B 18.87 - Buchholz 451.54 MWStG Nr. 11;… Sodan/Ziekow, a. a. O., Rn. 130 f. zu § 161).
  • VG Weimar, 24.01.2007 - 6 K 387/06

    Ausbaubeiträge; Begriff der "tatsächlichen Bebauung" i.S.v. § 7 Abs. 7 Satz 5 …

    Auszug aus OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06
    Umgekehrt wäre für die Anwendung der Privilegierungstatbestände auf das einzelne Buchgrundstück abzustellen, wenn kein Fall der wirtschaftlichen Einheit vorliegt, weil die einzelnen Buchgrundstücke wegen ihrer Größe jeweils selbstständig baulich nutzbar sind (in diesem Sinne VG Weimar, Urt. v. 24.01.2007 - 6 K 387/06 We).
  • OVG Thüringen, 13.12.2010 - 4 EO 689/08

    Anwendung der Privilegierungsvorschriften auf wirtschaftliche Grundstückseinheit

    Der wirtschaftliche Grundstücksbegriff ist jedoch bei der nachgehenden Anwendung der Privilegierungstatbestände der §§ 21a Abs. 4, 7 Abs. 7 ThürKAG (juris: KAG TH) zugrundezulegen (Fortführung der Rechtsprechung im Beschluss vom 31.05.2010, 4 EO 788/06 ).

    Wie der Senat bereits entscheiden hat, ist, wenn für die Beitragsfestsetzung vom Vorliegen einer wirtschaftlichen Grundstückseinheit auszugehen ist, der wirtschaftliche Grundstücksbegriff auch maßgeblich für die unmittelbare Anwendung der satzungsrechtlichen Privilegierungstatbestände gemäß § 7 Abs. 7 Satz 2 ff. ThürKAG in der Fassung des Beitragsbegrenzungsgesetzes vom 18.08.2009 (Beschluss vom 31.05.2010, 4 EO 788/06 , Juris).

  • OVG Thüringen, 05.10.2011 - 4 EO 814/10

    Ermittlung der beitragspflichtigen Fläche für ein Grundstück; übergroße …

    Im Beitragsrecht ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich vom bürgerlich-rechtlichen Grundstücksbegriff auszugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Mai 2010 - 4 EO 788/06 - ThürVBl. 2010, 271-274 und vom 5. Juni 1998 - 4 ZEO 1272/97 - juris).
  • VG Weimar, 25.02.2021 - 6 K 899/19

    Geltendmachung einer Beitragsforderung im Insolvenzverfahren

    Erst durch die Entstehung der persönlichen Beitragspflicht wird die Person des Beitragspflichtigen bestimmt und das mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht begründete abstrakte Beitragsschuldverhältnis in ein konkretes "verfestigt" (ThürOVG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 4 EO 788/06 -, S. 12;… Driehaus, a. a. O., Rdnr. 501a).
  • VG Schwerin, 20.01.2011 - 4 A 543/06

    Gebührenschuldner im Rahmen des Wasser- und Bodenverbandsgebührenrechts

    Im formell-rechtlichen Sinne versteht man darunter einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der katastermäßig vermessen und bezeichnet ist sowie im Grundbuch auf einem gesonderten Grundbuchblatt oder mit einer besonderen Nummer eines gemeinschaftlichen Grundbuchblatts geführt wird (…Vieweg, in: jurisPK-BGB Band 3, 5. Aufl. 2010, § 873 Rn. 7 m. w. N.; OVG Weimar, Beschl. v. 31. Mai 2010 - 4 EO 788/06 -, LKV 2011, 30, 32 m. w. N.), seine Bezeichnung, seine Größe und Lage (…Baur, Lehrbuch des Sachenrechts, 12. Aufl. 1983, § 15 V 1 a, S. 135).
  • VG Meiningen, 19.03.2012 - 5 K 437/10

    Zur Bestimmung der Differenz von tatsächlicher und zulässiger Bebauung im Sinne …

    Unter einem Grundstück in diesem Sinne ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche zu verstehen, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer besonderen Nummer eingetragen ist (vgl. auch BVerwG, U. v. 02.07.1982 - 8 C 28, 30, 33/81 - zit. nach Juris; ThürOVG, B.v. 31.05.2010 - 4 EO 788/06 - ThürVBl. 2010, 271 ff. und vom 05.06.1998 - 4 ZEO 1272/97 - zit nach Juris).
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