Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 13.09.2012 - 4 EntV 7/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für Entschädigungsklage nach § 198 GVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114; GVG § 198
Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Entschädigungsklage wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung
Papierfundstellen
- NJW 2013, 1249
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- FG Niedersachsen, 02.09.1997 - I 81/97
Spekulationsgeschäft bei Devisenanlage
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2012 - 4 EntV 7/12
Auf seine Beschwerde sei ihm vom Oberlandesgericht in dem Verfahren 16 W 81/97 teilweise Prozesskostenhilfe gewährt worden. - EGMR, 12.04.2011 - 128/04
DAVID AND OTHERS v. ROMANIA
Auszug aus OLG Frankfurt, 13.09.2012 - 4 EntV 7/12
Das Hauptsacheverfahren sei anschließend beim Amtsgericht Frankfurt/Main unter dem Az. 31 C 494/98 - 16 geführt worden, dann lange Zeit unbearbeitet geblieben und später unter dem Az. 32 C 128/04 - 41 weitergeführt worden.
- LSG Hessen, 06.02.2013 - L 6 SF 6/12
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Rechtsweg zu den …
Eine generelle Festlegung, wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, ist nicht möglich (am Maßstab von Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2011 - 1 BvR 232/11 - juris), zumal Zügigkeit oder Verfahrensbeschleunigung keine absoluten Werte sind, sondern stets im Zusammenhang mit den übrigen Verfahrensgrundsätzen, insbesondere dem Amtsermittlungsgrundsatz und dem damit korrespondierenden Interesse der Verfahrensbeteiligten an einer gründlichen und zutreffenden Bearbeitung durch das Gericht zu sehen sind (im Erg. ebenso für den Zivilprozess: OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2012 - 4 EntV 7/12). - LSG Hessen, 22.01.2014 - L 6 SF 4/12 Eine generelle Festlegung, wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, ist nicht möglich (am Maßstab von Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2011 - 1 BvR 232/11 - juris), zumal Zügigkeit oder Verfahrensbeschleunigung keine absoluten Werte sind, sondern stets im Zusammenhang mit den übrigen Verfahrensgrundsätzen, insbesondere dem Amtsermittlungsgrundsatz und dem damit korrespondierenden Interesse der Verfahrensbeteiligten an einer gründlichen und zutreffenden Bearbeitung durch das Gericht zu sehen sind (im Erg. ebenso für den Zivilprozess: OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2012 - 4 EntV 7/12).
- OLG Brandenburg, 04.12.2013 - 11 EK 4/13
Prozesskostenhilfe; Entschädigung wegen unangemessen langer Verfahrensdauer: …
Da im allgemeinen Zivilprozess, auf dessen Verfahrensvorschriften § 201 Abs. 2 GVG verweist, der Beibringungsgrundsatz herrscht, obliegt es dem jeweiligen Antragsteller auch im Prozesskostenhilfeverfahren - zur Ermöglichung der Erfolgsprognose gemäß § 114 Satz 1 ZPO - ein Mindestmaß an Tatsachen vorzutragen, die ohne Beiziehung der Akten des Ausgangsrechtstreits oder sonstiger Dokumente erkennen lassen, wann es nach seiner Meinung zu einer entschädigungsrelevanten Verzögerung gekommen ist und wann die erforderliche Rüge erhoben wurde; das gilt insbesondere - aber keinesfalls nur - für eine bereits anwaltlich vertretene Partei wie hier (…vgl. BGH, Urt. v. 14.11.2013 - III ZR 376/12, Rdn. 41, juris; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 13.09.2012 - 4 EntV 7/12, LS und Rdn. 6 f., NJW 2013, 1249;… OVG Greifswald, Beschl. v. 09.08.2012 - 2 K 11/12, LS und Rdn. 3, juris = BeckRS 2012, 56506; Heine, MDR 2013, 1147, 1149).
- OLG Frankfurt, 27.05.2013 - 4 EntV 2/13
Richterablehnung: Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs; …
Rn. 9 Dies wird daran deutlich, dass er bereits sein erstes Ablehnungsgesuch lediglich mit einem ihm erteilten rechtlichen Hinweis begründet hat, er die erneute Ablehnung beteiligter Richter letztlich nur darauf stützt, dass der Senat die Rechtsansicht des Antragstellers nicht übernimmt und er schließlich die Kenntnisnahme der veröffentlichten Entscheidung in einem anderen Verfahren (4 EntV 7/12), an welchem er nicht beteiligt war, zum Anlass nimmt, alle ihm namentlich bekannten Mitglieder des Senats als befangen abzulehnen. - LSG Hessen, 30.07.2014 - L 6 SF 3/14
Verzögerungsrüge; Erledigung der Hauptsache; Kostenantrag; …
Eine generelle Festlegung, wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, ist nicht möglich (am Maßstab von Art. 19 Abs. 4 GG: BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2011 - 1 BvR 232/11 - [...]), zumal Zügigkeit oder Verfahrensbeschleunigung keine absoluten Werte sind, sondern stets im Zusammenhang mit den übrigen Verfahrensgrundsätzen, insbesondere dem Amtsermittlungsgrundsatz und dem damit korrespondierenden Interesse der Verfahrensbeteiligten an einer gründlichen und zutreffenden Bearbeitung durch das Gericht zu sehen sind (im Erg. ebenso für den Zivilprozess: OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. September 2012 - 4 EntV 7/12). - OLG Brandenburg, 16.11.2018 - 11 EK 4/18
Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags für eine Entschädigung wegen …
Deswegen obliegt es dem jeweiligen Antragsteller bereits im Prozesskostenhilfeverfahren ... zur Ermöglichung der Erfolgsprognose gemäß § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO ... ein Mindestmaß an Fakten darzutun, die ... als wahr unterstellt ... ohne Beiziehung der Akten des Ausgangsrechtsstreits oder sonstiger Dokumente erkennen lassen, wann es nach seiner Ansicht zu entschädigungsrelevanten Verzögerungen gekommen ist und wann die erforderliche Rüge erhoben wurde (…so OLG Brandenburg a.d.H., Beschl. v. 04.12.2013 - 11 EK 4/13 [PKH], Rdn. 5 m.w.N., juris = BeckRS 2013, 22386; vgl. ferner OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 13.09.2012 - 4 EntV 7/12, Rdn. 7, juris = BeckRS 2012, 23828). - LAG Köln, 06.02.2013 - 7 Oa 1/12
Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine …
Diese Voraussetzung gilt auch für Entschädigungsklagen, die auf §§ 198 ff. GVG gestützt werden (OLG Frankfurt vom 13.09.2012, 4 EntV 7/12; OLG Celle vom 15.02.2012,23 SchH 1/12).
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