Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Anforderungen an die Beitragskalkulation für eine leitungsgebundene kommunale öffentliche Einrichtung (hier: Trinkwasserversorgungsanlage), bei der das ursprünglich vorhandene privatrechtliche Entgeltsystem mit Wirkung für die Zukunft durch ein öffentlich-rechtliches ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (21)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10
Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Dieses Ermessen ist weder einfachgesetzlich eingeschränkt, noch verstößt die Entscheidung gegen das Willkürverbot des Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz (GG) (vgl. Urt. v. 03.05.2011 - 1 L 59/10 -, juris Rn. 109 ).Nach der Rechtsprechung des ersten Senates des OEufach0000000005 begründete auch § 8 Abs. 1 KAG 1993 mit seiner geänderten Formulierung ("Beiträge…sind nach festen Verteilungsmaßstäben…zu erheben") keine Beitragserhebungspflicht (Urt. v. 03.05.2011, a.a.O., Rn. 59 ff.).
Dass § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG 1993 nicht das Ziel hatte, den Grundsatz der Freiheit der Handlungsformenwahl einzuschränken, ist vom Gesetzgeber mit der Einfügung des § 1 Abs. 3 KAG M-V im Rahmen der KAG-Novelle 2005 ausdrücklich klargestellt worden (RegE, LT-Drs. 4/1307, S. 24: vgl. auch Urt. v. 03.05.2011, a.a.O., Rn. 84).
- BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 222/80
Verjährung von Ansprüchen bei Fälligkeit mit Rechnungserteilung
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Es kommt danach nicht auf den Zeitpunkt an, an dem die Rechnung hätte erteilt werden können, sondern auf den Zeitpunkt, an dem die Rechnung tatsächlich erteilt worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 08.07.1981 - VIII ZR 222/80 -, NJW 1982, 930 ;… zu § 27 AVBGasV: Urt. v. 22.10.1986 - VIII ZR 242/85 -, RdE 1987, 69 ).Erst mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit - und damit nicht vor der Erteilung der Rechnung an den Schuldner - beginnt bei einem Entgelt i.S.d. AVBWasserV die Verjährungsfrist zu laufen (…BGH, Urt. v. 08.07.1968 - VII ZR 65/66 -, NJW 1968, 1962;… Urt. v. 17.02.1971 - VIII ZR 4/70 -, BGHZ 55, 340 ; Urt. v. 08.07.1981 a.a.O.).
- BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 23/11
Gebühren für die Wasserversorgung in den neuen Bundesländern: Anspruch des …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Im Zivilrecht gelten jedoch andere Maßgaben: Die Freistellung beruht auf dem Umstand, dass die Erhebung von Baukostenzuschüssen i.S.d. § 9 AVBWasserV für so genannte altangeschlossene Grundstücke ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.2011 - VIII ZR 23/11 -, juris Rn. 21).Schließlich verstößt die Anrechnungslösung gegen das Prinzip, dass der Baukostenzuschuss nur einmal, nämlich bei Neuanschluss eines Objekts an die Verteilungsanlagen erhoben werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 23.11.2013 - VIII ZR 23/11, - juris Rn. 23).
- BGH, 22.10.1986 - VIII ZR 242/85
Rechtsfolgen unterbliebener Abrechnung für zurückliegende Verbrauchsabschnitte; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Es kommt danach nicht auf den Zeitpunkt an, an dem die Rechnung hätte erteilt werden können, sondern auf den Zeitpunkt, an dem die Rechnung tatsächlich erteilt worden ist (…vgl. BGH, Urt. v. 08.07.1981 - VIII ZR 222/80 -, NJW 1982, 930 ; zu § 27 AVBGasV: Urt. v. 22.10.1986 - VIII ZR 242/85 -, RdE 1987, 69 ). - BGH, 17.02.1971 - VIII ZR 4/70
Begriff der Entstehung des Anspruchs
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Erst mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit - und damit nicht vor der Erteilung der Rechnung an den Schuldner - beginnt bei einem Entgelt i.S.d. AVBWasserV die Verjährungsfrist zu laufen (…BGH, Urt. v. 08.07.1968 - VII ZR 65/66 -, NJW 1968, 1962; Urt. v. 17.02.1971 - VIII ZR 4/70 -, BGHZ 55, 340 ;… Urt. v. 08.07.1981 a.a.O.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2011 - 1 L 93/08
Kalkulation von Feuerwehrgebühren: Vorhaltekosten nicht vollständig auf …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Offen bleiben kann in diesem Zusammenhang ebenfalls, ob die Beitrags- und Gebührensatzung Trinkwasser vom 16. August 2001 wirksam ist, denn die Wirksamkeit der "Regimeentscheidung" zu Gunsten einer öffentlich-rechtlichen Handlungsform als solche wird nicht dadurch berührt, dass die Umsetzung der Entscheidung im konkreten Fall fehlerhaft ist (zur "Regimeentscheidung" nach § 26 Abs. 2 Satz 1 BrSchG vgl. OEufach0000000005, Urt. v. 30.11.2011 - 1 L 93/08 -, juris Rn. 44 unter Hinweis auf VG Greifswald, Urt. v. 11.03.2008 - 3 A 1898/05 -, juris Rn. 20). - OVG Sachsen, 12.09.2007 - 5 B 191/05
Gründungszweckverband/Teilrechtsfähigkeit; privatrechtlicher Entgeltansprucheines …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Da auch keine der ihr nachfolgenden Satzungen eine Rückwirkungsanordnung auf einen vor dem 25. August 2001 liegenden Zeitpunkt enthält, bedarf die Frage, ob ein rückwirkender Wechsel des Refinanzierungssystems überhaupt zulässig wäre (verneint von OVG Weimar, Beschl. v. 07.12.2006 - 4 EO 534/06 -, juris Rn. 9 und OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, juris Rn. 34), vorliegend keiner Entscheidung. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.09.2004 - 1 L 214/02
Kalkulation; Schmutzwasserkanalbaubeitrag; ortsgesetzgeberisches Ermessen; …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Denn der für das Abgabenrecht maßgebliche Anlagenbegriff ist ein rechtlicher Begriff, der beispielsweise auch die funktionale Aufteilung einer zunächst einheitlichen Anlage in eine beitragsfähige und eine nicht beitragsfähige Anlage erlaubt (vgl. OEufach0000000005, Urt. v. 15.09.2004 - 1 L 214/02 -, LKV 2005, 559 [Pfanni]). - OVG Thüringen, 07.12.2006 - 4 EO 534/06
Kommunalaufsichtsrecht; Rechtswidrige Verrechnung der zurückzuzahlenden …
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Da auch keine der ihr nachfolgenden Satzungen eine Rückwirkungsanordnung auf einen vor dem 25. August 2001 liegenden Zeitpunkt enthält, bedarf die Frage, ob ein rückwirkender Wechsel des Refinanzierungssystems überhaupt zulässig wäre (verneint von OVG Weimar, Beschl. v. 07.12.2006 - 4 EO 534/06 -, juris Rn. 9 und OVG Bautzen, Urt. v. 12.09.2007 - 5 B 191/05 -, juris Rn. 34), vorliegend keiner Entscheidung. - BGH, 08.07.1968 - VII ZR 65/66
Beginn der Verjährungsfrist für Schlußzahlung des Werklohns
Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 4 K 1/10
Erst mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit - und damit nicht vor der Erteilung der Rechnung an den Schuldner - beginnt bei einem Entgelt i.S.d. AVBWasserV die Verjährungsfrist zu laufen (BGH, Urt. v. 08.07.1968 - VII ZR 65/66 -, NJW 1968, 1962;… Urt. v. 17.02.1971 - VIII ZR 4/70 -, BGHZ 55, 340 ;… Urt. v. 08.07.1981 a.a.O.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - 4 K 16/10
Anschlussbeitragssatzung: Anschaffung und Herstellung
- VG Greifswald, 11.03.2008 - 3 A 1898/05
Kalkulation des Gebührensatzes der Feuerwehrgebühr
- VG Schwerin, 21.11.2008 - 8 A 3375/04
Rechtmäßigkeit eines Trinkwasserbeitragsbescheides, …
- OLG Karlsruhe, 15.05.1987 - 15 U 146/86
- BGH, 22.03.1994 - 4 StR 117/94
Verjährung - Strafzumessung - Strafschärfung - Verfolgbarkeit
- BGH, 28.02.1991 - III ZR 49/90
Bindung einer Rechtswegverweisung; Übergangsregelung; Verjährung von Forderungen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 192/08
Keine Bevorzugung altangeschlossener Grundstücke bei Beiträgen für neue …
- OVG Niedersachsen, 25.06.1997 - 9 K 5855/95
Schmutzwasserbeseitigung; Kommunale Einrichtung; Allgemeine …
- LG Neubrandenburg, 12.02.2008 - 1 S 79/06
Baukostenzuschuss: privatrechtliche Geltendmachung von Beiträgen nach dem …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2001 - 4 K 40/99
- LG Magdeburg, 19.02.1999 - 1 S 183/98
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18
Kalkulation und Erhebung von Trinkwasserbeiträgen
Die beitragsrechtlichen Bestimmungen der Beitrags- und Gebührensatzungen Trinkwasser 2009, 2011 und 2012 erklärte das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Normenkontrollurteil vom 24. April 2013 - Az. 4 K 1/10 - für unwirksam.Da diese nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 61 ), an der der erkennende Senat insoweit festhält (dazu sogleich), zur Vermeidung einer unzulässigen Aufwandsüberdeckung notwendig ist, liegt darin ein methodischer Kalkulationsfehler.
Rn. 42 aa) Die Entscheidung des Zweckverbands, die Refinanzierung des Aufwands für die Anschaffung und Herstellung der öffentlichen Einrichtung zur Trinkwasserversorgung nicht mehr privatrechtlich, sondern seit dem 25. August 2001 entsprechend den Maßgaben des Kommunalabgabengesetzes öffentlich-rechtlich durchzuführen, ist mit Blick auf den in § 1 Abs. 3 KAG M-V normierten Grundsatz der Freiheit der Handlungsformenwahl nicht zu beanstanden (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 43 ff.).
Rn. 49 Zwar berücksichtigt die Beitragskalkulation auf der Aufwandsseite die vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -) geforderte kalkulatorische Erlösanrechnung nur in Bezug auf den in den vereinnahmten Nutzungsentgelten enthaltenen Herstellungsaufwand.
Rn. 54 Die bloße Anrechnung von Baukostenzuschüssen im Rahmen der Beitragserhebung wäre als Korrektiv nicht ausreichend, weil die Refinanzierung der Herstellungskosten der Anlage innerhalb des Entgeltsystems im Wesentlichen über Nutzungsentgelte zu erfolgen hatte (so bereits OVG Greifswald, Urteil vom 24. April 2013, a. a. O., Rn. 58).
Soweit das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern dies in dem Urteil vom 24. April 2013 (- 4 K 1/10 -) gefordert hat, hält der erkennende Senat hieran nicht fest.
Daher ist ein für ein Grundstück gezahlter Baukostenzuschuss nicht lediglich auf den Anschlussbeitrag anzurechnen (so bereits OVG Greifswald, Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 58 ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - 1 K 46/11
Normenkontrolle einer Trinkwasserbeitragssatzung
Die hier zur Überprüfung stehende Beitragssatzung enthält auch (insofern lag der Sachverhalt in OVG Greifswald, Urt. v. 24.04.2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 72 anders) eine Kollisionsregel für den Fall, dass der Bebauungsplan für das betreffende Grundstück gleichermaßen Baumassenzahl und zulässige Höhe festsetzt.Im Übrigen ist die Berücksichtigung von Erlösen aus der Erhebung von Beiträgen und Gebühren in einer Beitragskalkulation nach § 9 Abs. 2 KAG M-V nicht vorgesehen und damit prinzipiell unzulässig ( OVG Greifswald, Urt. v. 24.04.2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 53 ff., 62).
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2019 - 9 N 77.18
Kommunalabgabenrecht; Schmutzwasserbeitrag; Einmaligkeit der Beitragserhebung; …
Zur Begründung nimmt der Zulassungsantrag insbesondere auf ein Urteil des OVG Greifswald vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris, Bezug.Rn. 14 Von der Notwendigkeit einer solchen "satzungsrechtlich-kalkulatorischen Lösung" ist das OVG Greifswald in seinem Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris, in einem Fall ausgegangen, in dem ein Zweckverband im Jahr 1992 zunächst eine Refinanzierung seiner Wasserversorgungsanlage durch privatrechtliche Benutzungsentgelte und Baukostenzuschüsse geregelt und zum 25. August 2001 - durch Außerkraftsetzungen der privatrechtlichen Entgeltregelungen und In-Kraft-Setzen von Beitrags- und Gebührenregelungen - eine Umstellung auf eine öffentlich-rechtliches Refinanzierungsregime vorgenommen hatte (…vgl. a. a. O., Rn. 3, 8, 9).
Derartigen prinzipiellen Erwägungen (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris, Rn. 58) kommt kein entscheidendes Gewicht zu, wenn im Lichte einer - rechtlich notwendigen - Anrechnung von Baukostenzuschüssen auf den Beitrag davon auszugehen ist, dass die Beitragserhebung in Wirklichkeit nicht zu einer Kostenüberdeckung führt.
- VG Schwerin, 30.01.2017 - 4 A 1352/12
Anfechtung des Schmutzwasserbeitragsbescheides
Im Übrigen ist die Berücksichtigung von Erlösen aus der Erhebung von Beiträgen und Gebühren in einer Beitragskalkulation nach § 9 Abs. 2 KAG M-V nicht vorgesehen und damit prinzipiell unzulässig ( OVG Greifswald, Urt. v. 24.04.2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 53 ff., 62). - LG Ellwangen/Jagst, 03.07.2025 - 6 O 125/25
Unterlassung von Äußerungen im Rahmen einer Presseberichterstattung, insbesondere …
Letztere ist zwar in der Ausgestaltung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit frei, vermag also nach eigenem Dafürhalten zu entscheiden, ob sie diese privat- oder öffentlich-rechtlich ausgestaltet, bleibt jedoch auch bei deren privatrechtlicher Organisation an die Grundrechte gebunden - eine "Flucht ins Privatrecht" ist ihr verwehrt (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 11. Oktober 2013 - I-12 U 15/13, Rn. 78; auch Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. April 2013 - 4 K 1/10, Rn. 48, jew. zit. nach juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.03.2019 - 1 L 137/12
Wahl eines Beitragsmaßstabes; Auslösung der sachlichen Beitragspflicht durch …
Im Übrigen ist die Berücksichtigung von Erlösen aus der Erhebung von Beiträgen und Gebühren in einer Beitragskalkulation nach § 9 Abs. 2 KAG M-V nicht vorgesehen und damit prinzipiell unzulässig ( OVG Greifswald, Urt. vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 53 ff., 62). - VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10
Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides
Im Übrigen ist die Berücksichtigung von Erlösen aus der Erhebung von Beiträgen und Gebühren in einer Beitragskalkulation nach § 9 Abs. 2 KAG M-V nicht vorgesehen und damit prinzipiell unzulässig ( OVG Greifswald, Urt. v. 24.04.2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 53 ff., 62). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.06.2019 - 1 L 247/13
Ausbaubeitrag - Schmutzwasser; Einzelfragen der Beitragskalkulation
Im Übrigen ist die Berücksichtigung von Erlösen aus der Erhebung von Beiträgen und Gebühren in einer Beitragskalkulation nach § 9 Abs. 2 KAG M-V nicht vorgesehen und damit prinzipiell unzulässig ( OVG Greifswald, Urt. vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 53 ff., 62). - VG Greifswald, 04.12.2020 - 3 A 1011/19
Beiträge
Im Übrigen ist die Berücksichtigung von Erlösen aus der Erhebung von Beiträgen und Gebühren in einer Beitragskalkulation nach § 9 Abs. 2 KAG M-V nicht vorgesehen und damit prinzipiell unzulässig ( OVG Greifswald, Urt. vom 24. April 2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 53 ff., 62). - VG Greifswald, 02.10.2014 - 3 A 115/13
Rechtmäßigkeit der Satzung zur Erhebung von Anschlussbeiträgen
Abgehen von dem - hier nicht gegebenen Fall - des Wechsels von einem privatrechtlichen Entgeltsystem zu einem öffentlich-rechtlichen Beitrags- und Gebührensystem findet eine Berücksichtigung von Erlösen in der Beitragskalkulation nicht statt, weil dies von § 9 Abs. 2 KAG M-V nicht vorgesehen ist ( OVG Greifswald, Urt. v. 24.04.2013 - 4 K 1/10 -, juris Rn. 62 ). - VG Greifswald, 16.11.2017 - 3 A 2324/16
Anschlussbeitrag; Unwirksamkeit einer Beitragskalkulation aufgrund von …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2014 - 1 L 80/12
Qualifizierte Tiefenbegrenzung im Anschlussbeitragsrecht
- FG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 5 KO 121/13
Erinnerungsverfahrens gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss: Keine Aufhebung …
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