Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 41 Abs. 2 AO
Berechnung der Höhe des bei der Veräußerung eines Altenheims erzielten Veräußerungsgewinns im Zusammenhang mit der Einkommensteuer - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 16
Scheingeschäft; Kaufpreisaufteilung: Zur Höhe des bei der Veräußerung eines Altenheims erzielten Veräußerungsgewinns - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Scheingeschäft; Kaufpreisaufteilung: Zur Höhe des bei der Veräußerung eines Altenheims erzielten Veräußerungsgewinns
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
- BFH, 21.08.2014 - X B 159/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BFH, 26.11.2009 - III R 40/07
Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
(BFH-Urteil vom 26. November 2009, III R 40/07, BFHE 227, 460, BStBl II 2010, 609).Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern oder der Person des Unternehmers verkörpert sind, sondern durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens (z.B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw.) gewährleistet erscheinen (BFH-Urteil vom 26. November 2009, III R 40/07, BFHE 227, 460, BStBl II 2010, 609).
Auch personenbezogene Gewerbebetriebe können einen Geschäftswert aufweisen, wenn die Gewinne nicht nur von der Person des Unternehmers abhängen (BFH-Urteil vom 26. November 2009, III R 40/07BFHE 227, 460, BStBl II 2010, 609 m.w.N.).
- BFH, 28.10.1998 - X R 96/96
Zinsen bei Enteignungsentschädigung
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
Eine den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entsprechende Aufteilung ist dann in Betracht zu ziehen, wenn die Aufteilung nicht von gegenteiligen Interessen der Vertragspartner getragen wird und primär Gründe der Steuerersparnis für sie maßgebend waren (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1998 X R 96/96, BFHE 187, 450, BStBl II 1999, 217, m.w.N.) sowie zumindest eine der Vertragsparteien ein besonderes Interesse an einer bestimmten Aufteilung hat.Bestehen Bedenken gegen die wirtschaftliche Richtigkeit der vertraglich vorgenommenen Aufteilung ist eine Zuordnung nach dem Verhältnis der Werte geboten (…vgl. BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 332/84, BFH/NV 1987, 763; vom 28. Oktober 1998 X R 96/96, BFHE 187, 450, BStBl II 1999, 217;… BFH-Beschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563).
- BFH, 19.12.2012 - IV R 29/09
Ende der Nutzung eines fremden Wirtschaftsguts zur Einkunftserzielung, auf das …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
Er hat jedoch den noch nicht abgeschriebenen Restbetrag erfolgsneutral auszubuchen, wenn die Nutzung zur Einkunftserzielung endet (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2012, IV R 29/09, DB 2013, 846).
- BFH, 04.03.1998 - X R 151/94
Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
Bei der Teilwertermittlung durch das Gericht handelt es sich um eine Schätzung nach § 162 AO (BFH-Urteil vom 4. März 1998 X R 151/94, BFH/NV 1998, 1086). - BFH, 15.02.1989 - X R 97/87
1. Anschaffungskosten des Grund und Bodens bei Erwerb mit Abbruchabsicht - 2. …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
Im betrieblichen Bereich ist im Zweifel nach dem Verhältnis der Teilwerte und bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens nach dem Verhältnis der Verkehrswerte aufzuteilen (BFH-Urteil vom 15. Februar 1989 X R 97/87, BFHE 156, 423, BStBl II 1989, 604). - BFH, 22.01.2013 - IX R 18/12
Verfahrensrechtliche Auswirkungen eines Änderungsbescheids nach mündlicher …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
In diesem Fall sind nach dieser vom Senat geteilten Rechtsprechung auch für die steuerliche Beurteilung im Wege einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise die auf einheitlicher Planung beruhenden und in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte zu einem einheitlichen Vorgang zusammenzufassen, wenn sie als bloße Teilschritte keine eigenständige Bedeutung haben und vom Steuerpflichtigen sämtlich beherrscht werden (BFH-Urteil vom 22. Januar 2013 IX R 18/12, BFH/NV 2013, 1094, m.w.N.). - BFH, 07.11.1990 - I R 116/86
Zur Bestimmung des Teilwertes einer Beteiligung
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
Der Teilwert ist deshalb ein objektiver Wert, der nicht auf der persönlichen Auffassung des Steuerpflichtigen, sondern auf einer allgemeinen Werteinschätzung beruht (BFH-Urteil vom 7. November 1990 I R 116/86, BFHE 162, 552, BStBl II 1991, 342). - BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01
Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
Bestehen Bedenken gegen die wirtschaftliche Richtigkeit der vertraglich vorgenommenen Aufteilung ist eine Zuordnung nach dem Verhältnis der Werte geboten (…vgl. BFH-Urteile vom 9. April 1987 IV R 332/84, BFH/NV 1987, 763; vom 28. Oktober 1998 X R 96/96, BFHE 187, 450, BStBl II 1999, 217; BFH-Beschluss vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563). - BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64
Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
Rn. 50 b) Zwei Verträge bilden eine rechtliche Einheit, wobei ein einheitliches Rechtsgeschäft auch bei einer Mehrheit von äußerlich getrennten, insbesondere in getrennten Urkunden niedergelegten Geschäften vorliegen kann, wenn der Wille der Vertragsparteien darauf gerichtet ist, dass die äußerlich getrennten Geschäfte miteinander stehen und fallen sollen (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992, IV R 129/90, BFHE 168, 11, BStBl II 1992, 841; Urteil des Bundesgerichtshofs [BGH] vom 20. Mai 1966, V ZR 214/64, MDR 1966, 749-749). - BFH, 23.02.2010 - X B 139/09
Privatgutachten als urkundlich belegter Parteivortrag - Prüfung und Würdigung von …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07
Diese Gutachten sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH im finanzgerichtlichen Verfahren lediglich als Privatgutachten zu behandeln, die als urkundlich belegter Beteiligtenvortrag zu würdigen sind und daher nicht als Nachweis für die Richtigkeit des Vortrags der Parteien gewertet werden können (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Februar 2010 X B 139/09, BFH/NV 2010, 1284, m.w.N.). - BFH, 06.12.2006 - X R 13/04
Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten …
- BFH, 27.02.1992 - IV R 129/90
Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtkenntnis einer …
- BFH, 02.02.1972 - I R 96/70
Teilwertabschreibung - Geschäftswert - Firmenwert - Geschäftswertbildende …
- BFH, 09.04.1987 - IV R 332/84
Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes - …
- FG Niedersachsen, 24.02.2021 - 9 K 116/19
Bindungswirkung einer vertraglich geregelten Kaufpreisaufteilung bei Veräußerung …
Rn. 57 In solchen Fällen ist es erforderlich, die Aufteilung der Gesamtgegenleistung nach dem wirtschaftlichen Gehalt der erbrachten Leistungen vorzunehmen und auf diese Weise den Wertfluss dem "wahren Rechtsgrund" zuzuordnen (BFH, Urteil vom 16. September 2004 X R 19/03, BFHE 207, 528, BStBl II 2006, 238, unter II.2.a; vgl. hierzu auch Niedersächsisches FG, Urteil vom 19. Juni 2013 4 K 12052/07, juris; bestätigt durch BFH…, Beschluss vom 21. August 2014 X B 159/13, BFH/NV 2014, 1743).
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