Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 26.02.2002 - 4 K 151/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anspruch eines tunesischen Staatsangehörigen auf Aussetzung seiner Abschiebung sowie auf Erteilung einer Duldung; Unmöglichkeit einer Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bei bestehender Suizidgefahr oder Vorliegen einer posttraumatischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 26.02.2002 - 4 K 151/02
- VG Chemnitz, 07.03.2002 - 4 K 151/02
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 02.05.2000 - 11 S 1963/99
Vollzug einer Abschiebung trotz Suizidgefahr
Auszug aus VG Chemnitz, 26.02.2002 - 4 K 151/02
Solche vagen Äußerungen, deren Ernstlichkeit nicht durch weitere schwerwiegende Indizien belegt sind, gebieten es auch nicht, vor der Abschiebung eine amtsärztliche Untersuchung zu veranlassen (vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 02.05.2000 - 11 S 1963/99 -).Die verfassungsrechtliche Pflicht der mit dem Vollzug der Ausreisepflicht betrauten Behörde, in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung von Amts wegen das Bestehen eines Abschiebungshindernisses zu beachten und gegebenenfalls durch ein (vorübergehendes) Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, ist auf den eigentlichen Vorgang der Abschiebung beschränkt und kann allenfalls Vorkehrungen erfordern, die den Übergang in eine ärztliche Versorgung im Zielstaat ermöglichen, nicht aber solche, die auf eine dauernde ärztliche Versorgung im Zielstaat gerichtet sind (vgl. VGH Mannheim, Beschluss v. 02.05.2000 - 11 S 1963/99 ).
- VG München, 04.12.2000 - M 30 K 00.51692
Auszug aus VG Chemnitz, 26.02.2002 - 4 K 151/02
Wesentlich insoweit sind methodische Vorkehrungen zur Verhinderung interessengeleiteter Aussagen und Angaben des Patienten im Hinblick auf einen weiteren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. VG München, Urteil v. 04.12.2000 - M 30 K 00.51692 -). - VGH Hessen, 11.05.1992 - 13 UE 2608/91
Präklusion - Bezeichnung eines Zielstaates in der Abschiebungsandrohung; Duldung …
Auszug aus VG Chemnitz, 26.02.2002 - 4 K 151/02
Die aus der Verfassungsnorm erwachsende rechtliche Schutzpflicht des Staates ist bei einer Abschiebung im gleichen Umfang zu beachten wie der in Art. 1 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz der Menschenwürde (VGH Kassel, Urteil v. 11.05.1992, - 13 UE 2608/91 -). - OVG Sachsen, 26.10.1998 - 3 S 594/98
Streitwert; Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Aussetzung der Abschiebung
Auszug aus VG Chemnitz, 26.02.2002 - 4 K 151/02
Eine nochmalige Halbierung nach Ziff. I 7. des Streitwertkataloges aufgrund des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes war jedoch nicht vorzunehmen, da mit der Aussetzung der Abschiebung die Hauptsache vorweggenommen wird (SächsOVG, Beschluss vom 26.10.1998 - 3 S 594/98 -).
- VG Düsseldorf, 07.05.2004 - 26 K 4376/03
Anerkennung einer türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und …
Ebenso wie die Frage der Reisefähigkeit ist eine eventuelle Suizidgefahr deshalb allein von der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde in eigener Verantwortung zu prüfen; für die Entscheidung des Bundesamtes im Rahmen seiner Zuständigkeit hat dieser Gesichtspunkt keine Rolle zu spielen."; vgl. zum Ganzen auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Mai 2000 - 11 S 1963/99 -, InfAuslR 2000, 435-438; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern, Beschl. v. 26. Januar 1998 - 3 M 111/97 -, InfAuslR 1998, 343-347; Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschl. v. 26. Februar 2002 - 4 K 151/02 -, EZAR 043 Nr. 54. - VG Düsseldorf, 17.02.2003 - 17 K 1962/02
Rechtliche Ausgestaltung eines Asylfolgeantrages von türkischen Staatsangehörigen …
Ebenso wie die Frage der Reisefähigkeit ist eine eventuelle Suizidgefahr deshalb allein von der für die Durchführung der Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde in eigener Verantwortung zu prüfen; für die Entscheidung des Bundesamtes im Rahmen seiner Zuständigkeit hat dieser Gesichtspunkt keine Rolle zu spielen."; vgl. zum Ganzen auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Mai 2000 - 11 S 1963/99 -, InfAuslR 2000, 435-438; Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern, Beschl. v. 26. Januar 1998 - 3 M 111/97 -, InfAuslR 1998, 343-347; Verwaltungsgericht Chemnitz, Beschl. v. 26. Februar 2002 - 4 K 151/02 -, EZAR 043 Nr. 54. - VG Oldenburg, 17.01.2008 - 1 B 3602/07 Es ist Aufgabe der Antragsgegnerin, durch geeignete Maßnahmen einen Suizid der Antragstellerin zu verhindern (vgl VG Chemnitz, Beschluss vom 26. Februar 2002, 4 K 151/02, juris).
- VG Braunschweig, 16.01.2007 - 6 B 11/07
Abschiebung; Abschiebungsverbot; Ausländer; Ausländerbehörde; Aussetzung; …
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Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 07.03.2002 - 4 K 151/02 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines hinsichtlich der Kostenentscheidung fehlerhaften Tenors
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 26.02.2002 - 4 K 151/02
- VG Chemnitz, 07.03.2002 - 4 K 151/02
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