Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 08.05.2013 - 4 K 28/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Abzugsfähigkeit von Altenteilsleistungen bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs als Sonderausgaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen Versorgungsleistungen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs gegen Versorgungsleistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abzugsfähigkeit von Altenteilsleistungen bei der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebs als Sonderausgaben
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 08.05.2013 - 4 K 28/13
- BFH, 08.07.2015 - X R 47/14
- FG Niedersachsen, 27.09.2017 - 4 K 318/15
- BFH, 30.10.2018 - X R 40/17
- BFH - X R 37/14 (anhängig)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1788
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.05.2013 - 4 K 28/13
Der Ertragsprognose könne der Nettoertrag des Übergabejahres sowie der beiden vorangegangenen Jahre zugrunde gelegt werden (Hinweis auf den Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BStBl. II 2004, 95).Der Große Senat des BFH geht davon aus, dass zu dessen Ermittlung den nach steuerlichen Regeln ermittelten Einkünften AfA, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen sowie außerordentliche Aufwendungen hinzuzurechnen sind (BFH-Beschluss in BStBl. II 2004, 95, unter C. II. 6 b aa).
Darüber hinaus können auch Nutzungsvorteile (z.B. aus der unentgeltlichen Nutzung einer dem Übernehmer im Rahmen der Vermögensübertragung zugewendeten Wohnung) in die Ermittlung der Nettoerträge einbezogen werden (BFH-Beschluss in BStBl. II 2004, 95, unter C. II. 6 b bb).
Gleiches gilt für die Übertragung von Unternehmen, mit denen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden, sowie für die Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe (BFH-Beschluss in BStBl. II 2004, 95, unter C. II. 6. d bb).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.05.2013 - 4 K 28/13
Hierfür ist maßgeblich, dass die steuerrechtliche Rechtsprechung einen Übergabevertrag, in dem Versorgungsleistungen bedungen sind, seit jeher nicht als entgeltliches Veräußerungsgeschäft betrachtet hat (BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BStBl. II 1990, 847, unter C. II. 1. b). - BFH, 16.06.2004 - X R 22/99
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.05.2013 - 4 K 28/13
Dieser umfasse in der Regel neben dem Übergabejahr nur die beiden folgenden Jahre (BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 X R 22/99, BStBl. II 2004, 1053).
- BFH, 08.07.2015 - X R 47/14
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Zeitpunktbezogene Ertragsprognose …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Mai 2013 4 K 28/13 aufgehoben. - FG Niedersachsen, 27.09.2017 - 4 K 318/15
Abzug dauernder Lasten
Rn. 7 Der hiergegen erhobenen Klage gab das Niedersächsische Finanzgericht durch Urteil des Berichterstatters vom 8. Mai 2013 4 K 28/13 statt.
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Rechtsprechung
| FG Hamburg, 08.07.2013 - 4 K 28/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Art 9 Abs 1 ZK, Art 9 Abs 1 EWGV 2913/92, Pos 9504 UPos 9010 KN
Zolltarif: Tarifierung von Modellautos für sog. Carrera-Bahnen - rechtsportal.de
ZK Art. 9
Zolltarif: Tarifierung von Modellautos für sog. Carrera-Bahnen - datenbank.nwb.de
Zolltarif: Tarifierung von Modellautos für sog. Carrera-Bahnen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98
Arzneimittel - Arzneiwaren - Vitamintabletten - Vitaminmangelzustand
Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2013 - 4 K 28/13
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (…vgl. etwa EuGH, Urt. v. 20.06.1996, C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urt. v. 18.11.2001, VII R 78/00, v. 09.10.2001, VII R 69/00, v. 14.11.2000, VII R 83/99, v. 05.10.1999, VII R 42/98 und v. 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. BFH, Urt. v. 14.11.2000, VII R 83/9 und v. 05.10.1999 VII R 42/98, juris; Beschl. v. 24.10.2002, VII B 17/02).
- BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag
Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2013 - 4 K 28/13
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (…vgl. etwa EuGH, Urt. v. 20.06.1996, C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urt. v. 18.11.2001, VII R 78/00, v. 09.10.2001, VII R 69/00, v. 14.11.2000, VII R 83/99, v. 05.10.1999, VII R 42/98 und v. 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
Tarifierung; Spielzeug
Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2013 - 4 K 28/13
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (…vgl. etwa EuGH, Urt. v. 20.06.1996, C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urt. v. 18.11.2001, VII R 78/00, v. 09.10.2001, VII R 69/00, v. 14.11.2000, VII R 83/99, v. 05.10.1999, VII R 42/98 und v. 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).
- BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
Zolltarifsache
Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2013 - 4 K 28/13
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (…vgl. etwa EuGH, Urt. v. 20.06.1996, C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urt. v. 18.11.2001, VII R 78/00, v. 09.10.2001, VII R 69/00, v. 14.11.2000, VII R 83/99, v. 05.10.1999, VII R 42/98 und v. 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00
Tarifierung von Waren
Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2013 - 4 K 28/13
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (…vgl. etwa EuGH, Urt. v. 20.06.1996, C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13; BFH, Urt. v. 18.11.2001, VII R 78/00, v. 09.10.2001, VII R 69/00, v. 14.11.2000, VII R 83/99, v. 05.10.1999, VII R 42/98 und v. 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - BFH, 24.10.2002 - VII B 17/02
Tarifierung einer Ware, Verwendungszweck
Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2013 - 4 K 28/13
Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (…vgl. BFH, Urt. v. 14.11.2000, VII R 83/9 und v. 05.10.1999 VII R 42/98, juris; Beschl. v. 24.10.2002, VII B 17/02). - EuGH, 09.12.1997 - C-143/96
Knubben Speditions GmbH / Hauptzollamt Mannheim - Gemeinsamer Zolltarif - Begriff …
Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2013 - 4 K 28/13
Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH, Urt. v. 09.12.1997, Rs. C-143/96, EuGHE 1997, I-7039 Rz. 14, und v. 19.05.1994, Rs. C-11/93, EuGHE 1994, I-1945 Rz. 11 und 12). - EuGH, 20.06.1996 - C-121/95
VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2013 - 4 K 28/13
Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urt. v. 20.06.1996, C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rz. 13;… BFH, Urt. v. 18.11.2001, VII R 78/00, v. 09.10.2001, VII R 69/00, v. 14.11.2000, VII R 83/99, v. 05.10.1999, VII R 42/98 und v. 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur). - EuGH, 19.05.1994 - C-11/93
Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg
Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2013 - 4 K 28/13
Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH, Urt. v. 09.12.1997, Rs. C-143/96, EuGHE 1997, I-7039 Rz. 14, und v. 19.05.1994, Rs. C-11/93, EuGHE 1994, I-1945 Rz. 11 und 12). - BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01
Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf
Auszug aus FG Hamburg, 08.07.2013 - 4 K 28/13
Die Zollbehörde ist bereits dann zum Widerruf einer von ihr erteilten verbindlichen Zolltarifauskunft - dabei handelt es sich um eine begünstigende Entscheidung (BFH, Urteil vom 11.03.2004, VII R 20/01) - berechtigt, wenn sie nachträglich die Unrichtigkeit der Auskünfte feststellt, auch wenn der Antragsteller für die Unrichtigkeit der Tarifierung keine Ursache gesetzt hat (BFH, Urteil vom 11.03.2004, VII R 20/01;… Witte, Zollkodex, Art. 12 Rn. 46).
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