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Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 03.07.2015

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12   

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https://dejure.org/2013,20305
VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12 (https://dejure.org/2013,20305)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26.07.2013 - 4 K 280/12 (https://dejure.org/2013,20305)
VG Freiburg, Entscheidung vom 26. Juli 2013 - 4 K 280/12 (https://dejure.org/2013,20305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Wasserrechtliche Erlaubnis für die Nutzung von Quellen zur Trinkwasserversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zusammentreffen von Anträgen auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Nutzung von Quellen zur Trinkwasserversorgung; Volle gerichtliche Überprüfbarkeit einer auf Grundlage des § 18 Abs. 1 S. 1 WG getroffenen Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nutzung von Quellen - Fließendes Wasser ist eine herrenlose Sache

  • VG Freiburg (Pressemitteilung)

    Klage der Gemeinde Steinen auf Nutzung der Wasenquellen erfolglos

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    In Rechtsprechung wie Literatur bestehen trotz jahrzehntelanger Erörterungen nach wie vor unterschiedliche Auffassungen über die Reichweite dieses unbestimmten Rechtsbegriffs (…vgl. dazu ausführlich Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 16 ff.; Keppeler, NVwZ 1992, 137;… Bulling/Finkenbeiner/Eckardt/Kibele, WG BW, Stand 10.2012, § 18 Rn. 13 ff.; jew. m.w.N.).

    Rn. 65 1.1 Klarheit herrscht insoweit, als diesem Begriff jedenfalls alle spezifisch wasserwirtschaftlichen Belange zuzuordnen sind, wie etwa die Sicherung des Wasserhaushalts hinsichtlich Menge und Beschaffenheit des Wassers (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, BVerwGE 81, 347; VG Ansbach, Urteil vom 31.07.2007 - AN 15 K 07.01239 -, juris), der Schutz vor schädlichen Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderungen des (Trink-)Wassers (BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 23.10.2012 - 4 K 321/10 -, juris; VG Regensburg, Beschluss vom 20.11.2007 - RN 13 07.1796 -, juris), das Interesse der Allgemeinheit an einer effizienten und sinnvollen Nutzung der Gewässer (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) oder der Schutz vor Hochwassergefahren (VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris;… Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).

    Im Zusammenhang mit einer drohenden nachteiligen Veränderung des Trinkwassers werden auch gesundheits- und seuchenpolizeiliche Belange unter den Begriff des Wohls der Allgemeinheit gefasst (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.; VG München, Urteil vom 30.09.2003 - M 2 K 02.4783 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 09.08.2005 - Au 7 S 05.566 -, juris).

    Rn. 68 1.2.1 Nach ganz überwiegender Auffassung sind dem Wohl der Allgemeinheit über die spezifisch wasserwirtschaftlichen Gründe hinaus alle Belange zuzuordnen, die im Wasserhaushaltsgesetz selbst ausdrücklich erfasst sind, so etwa die Bewirtschaftungsgrundsätze (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 23.01.2008 - 6 K 214/07 -, juris; offen gelassen von VG Trier, Urteil vom 24.04.2013 - 5 K 1625/12.TR -, juris); im Hinblick auf die in § 1a WHG a.F. enthaltenen Grundsätze wird etwa auch der Schutz des Ökosystems Wasser und der ökologischen Gewässerfunktionen (BVerwG…, Urteil vom 18.09.1987, a.a.O.) etwa vor nachteiligen Veränderungen der dortigen Tier- und Pflanzenwelt (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) als Aspekt des Wohls der Allgemeinheit angesehen.

    In wenigen Entscheidungen dagegen sind Gemeinwohlbelange angesprochen, die den Bereich der vom Wasserhaushaltsgesetz umfassten Belange klar verlassen (so etwa - nicht entscheidungstragend und im Konjunktiv gehalten - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, juris, für städtebauliche Belange; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 29.06.1995, a.a.O., für Belange der Fischerei;… Melsheimer, a.a.O., für landschaftästhetische Gesichtspunkte, Aspekte des Denkmalschutzes und Interessen der Fischerei; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris, für Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Energieerzeugung und der Fischerei; offen gelassen bezüglich Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht von BVerwG, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.09.2004 - 7 B 62.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb; …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    In der Rechtsprechung geklärt ist, dass es sich beim Wohl der Allgemeinheit um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris; Beschluss vom 28.07.2004 - 7 B 61/04 -, juris;… Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).

    Rn. 65 1.1 Klarheit herrscht insoweit, als diesem Begriff jedenfalls alle spezifisch wasserwirtschaftlichen Belange zuzuordnen sind, wie etwa die Sicherung des Wasserhaushalts hinsichtlich Menge und Beschaffenheit des Wassers (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, BVerwGE 81, 347; VG Ansbach, Urteil vom 31.07.2007 - AN 15 K 07.01239 -, juris), der Schutz vor schädlichen Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderungen des (Trink-)Wassers (BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 23.10.2012 - 4 K 321/10 -, juris; VG Regensburg, Beschluss vom 20.11.2007 - RN 13 07.1796 -, juris), das Interesse der Allgemeinheit an einer effizienten und sinnvollen Nutzung der Gewässer (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) oder der Schutz vor Hochwassergefahren (VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris;… Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).

    Rn. 68 1.2.1 Nach ganz überwiegender Auffassung sind dem Wohl der Allgemeinheit über die spezifisch wasserwirtschaftlichen Gründe hinaus alle Belange zuzuordnen, die im Wasserhaushaltsgesetz selbst ausdrücklich erfasst sind, so etwa die Bewirtschaftungsgrundsätze (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 23.01.2008 - 6 K 214/07 -, juris; offen gelassen von VG Trier, Urteil vom 24.04.2013 - 5 K 1625/12.TR -, juris); im Hinblick auf die in § 1a WHG a.F. enthaltenen Grundsätze wird etwa auch der Schutz des Ökosystems Wasser und der ökologischen Gewässerfunktionen (BVerwG…, Urteil vom 18.09.1987, a.a.O.) etwa vor nachteiligen Veränderungen der dortigen Tier- und Pflanzenwelt (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) als Aspekt des Wohls der Allgemeinheit angesehen.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.1995 - 3 M 27/95

    Wasserrechtliche Erlaubnis; Fischzucht; Antragsbefugnis; Ermessen

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    Immer wieder findet sich die Aussage, der Begriff des Wohls der Allgemeinheit sei weit zu verstehen und beziehe sich nicht nur auf die Beeinträchtigung der wasserwirtschaftlichen Ordnung, sondern erfasse auch öffentliche Belange und Interessen auf anderen Rechtsgebieten (so etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1980 - VII 907/79 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995 - 3 M 27/95 -, juris; VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris; Melsheimer, ZfW 2003, 65; offen gelassen von VG München, Urteil vom 30.09.2003 - M 2 K 02.4783 -, juris;… ablehnend wohl Nieders.

    In den konkret zu entscheidenden Fällen ging es jedoch regelmäßig um Belange, die mit der wasserwirtschaftlichen Ordnung zumindest in engem Zusammenhang stehen und zu ihr einen konkreten Bezug haben, wie etwa um limnologische (Binnengewässer als Ökosystem betreffende) und ökologische Gesichtspunkte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1980, a.a.O.), um Hochwasserschutz und gewässerökologische Probleme (VG F., Urteil vom 30.01.2003, a.a.O.) oder um die Erholungsfunktion der Gewässer (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995 - 3 M 27/95 -, juris).

    In wenigen Entscheidungen dagegen sind Gemeinwohlbelange angesprochen, die den Bereich der vom Wasserhaushaltsgesetz umfassten Belange klar verlassen (so etwa - nicht entscheidungstragend und im Konjunktiv gehalten - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, juris, für städtebauliche Belange; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995, a.a.O., für Belange der Fischerei;… Melsheimer, a.a.O., für landschaftästhetische Gesichtspunkte, Aspekte des Denkmalschutzes und Interessen der Fischerei; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris, für Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Energieerzeugung und der Fischerei; offen gelassen bezüglich Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht von BVerwG…, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.).

  • VG Freiburg, 30.01.2003 - 4 K 1398/01

    Keine nachträgliche Befristung einer unbefristet erteilten Genehmigung für …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    Rn. 65 1.1 Klarheit herrscht insoweit, als diesem Begriff jedenfalls alle spezifisch wasserwirtschaftlichen Belange zuzuordnen sind, wie etwa die Sicherung des Wasserhaushalts hinsichtlich Menge und Beschaffenheit des Wassers (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, BVerwGE 81, 347; VG Ansbach, Urteil vom 31.07.2007 - AN 15 K 07.01239 -, juris), der Schutz vor schädlichen Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderungen des (Trink-)Wassers (BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 23.10.2012 - 4 K 321/10 -, juris; VG Regensburg, Beschluss vom 20.11.2007 - RN 13 07.1796 -, juris), das Interesse der Allgemeinheit an einer effizienten und sinnvollen Nutzung der Gewässer (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) oder der Schutz vor Hochwassergefahren (VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris;… Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).

    Immer wieder findet sich die Aussage, der Begriff des Wohls der Allgemeinheit sei weit zu verstehen und beziehe sich nicht nur auf die Beeinträchtigung der wasserwirtschaftlichen Ordnung, sondern erfasse auch öffentliche Belange und Interessen auf anderen Rechtsgebieten (so etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1980 - VII 907/79 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995 - 3 M 27/95 -, juris; VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris; Melsheimer, ZfW 2003, 65; offen gelassen von VG München, Urteil vom 30.09.2003 - M 2 K 02.4783 -, juris; ablehnend wohl Nieders.

    In den konkret zu entscheidenden Fällen ging es jedoch regelmäßig um Belange, die mit der wasserwirtschaftlichen Ordnung zumindest in engem Zusammenhang stehen und zu ihr einen konkreten Bezug haben, wie etwa um limnologische (Binnengewässer als Ökosystem betreffende) und ökologische Gesichtspunkte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1980, a.a.O.), um Hochwasserschutz und gewässerökologische Probleme (VG F., Urteil vom 30.01.2003, a.a.O.) oder um die Erholungsfunktion der Gewässer (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995 - 3 M 27/95 -, juris).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    Vielmehr galt schon vor dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.05.2011 (- 1 BvR 857/07 -, juris), dass die letztverbindliche Konkretisierung unbestimmter Rechtsbegriffe grundsätzlich und regelmäßig selbst dann zu den richterlichen Aufgaben gehört, wenn ein unbestimmter Rechtsbegriff an Prognosen und Risikobewertungen anknüpft oder das Gesetz Begrifflichkeiten wie "öffentliches Interesse" verwendet; etwas anderes galt auch bislang außerhalb ausdrücklicher gesetzlicher Übertragung eines Beurteilungsspielraums auf die Behörde lediglich in Fällen, in denen etwa ein weisungsfreies Gremium mit besonderer pluralistischer Zusammensetzung oder Sachkunde zur Entscheidung berufen ist, in denen die Entscheidung eine politische Komponente beinhaltet, in denen persönliche Erfahrungen oder Eindrücke für die Entscheidung maßgeblich sind, oder in nicht wiederholbaren Prüfungs- und Beurteilungssituationen (…vgl. dazu ausführlich und m.w.N. Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 114 Rn. 23 ff.).

    Mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 31.05.2011, a.a.O.) ist die Annahme eines Beurteilungsspielraums deutlich eingeschränkt und nur noch dann zugelassen, wenn es eine klare gesetzliche Grundlage für das Bestehen gerichtlich nicht voll überprüfbarer Letztentscheidungsbefugnisse der Verwaltung gibt und gegenüber Art. 19 Abs. 4 GG hinreichende Sachgründe bestehen.

  • VGH Bayern, 02.02.2010 - 8 BV 08.1113

    Wasserrechtliche Auswahlentscheidung ist kein Verwaltungsakt; …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    Zwar handelt es sich insoweit, hierin ist dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zuzustimmen, um eine Prognoseentscheidung mit planerischem Einschlag (vgl. Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris).

    In wenigen Entscheidungen dagegen sind Gemeinwohlbelange angesprochen, die den Bereich der vom Wasserhaushaltsgesetz umfassten Belange klar verlassen (so etwa - nicht entscheidungstragend und im Konjunktiv gehalten - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, juris, für städtebauliche Belange; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 29.06.1995, a.a.O., für Belange der Fischerei;… Melsheimer, a.a.O., für landschaftästhetische Gesichtspunkte, Aspekte des Denkmalschutzes und Interessen der Fischerei; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris, für Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Energieerzeugung und der Fischerei; offen gelassen bezüglich Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht von BVerwG…, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.).

  • VG München, 30.09.2003 - M 2 K 02.4783
    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    Im Zusammenhang mit einer drohenden nachteiligen Veränderung des Trinkwassers werden auch gesundheits- und seuchenpolizeiliche Belange unter den Begriff des Wohls der Allgemeinheit gefasst (BVerwG…, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.; VG München, Urteil vom 30.09.2003 - M 2 K 02.4783 -, juris; VG Augsburg, Beschluss vom 09.08.2005 - Au 7 S 05.566 -, juris).

    Immer wieder findet sich die Aussage, der Begriff des Wohls der Allgemeinheit sei weit zu verstehen und beziehe sich nicht nur auf die Beeinträchtigung der wasserwirtschaftlichen Ordnung, sondern erfasse auch öffentliche Belange und Interessen auf anderen Rechtsgebieten (so etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.04.1980 - VII 907/79 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.06.1995 - 3 M 27/95 -, juris; VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris; Melsheimer, ZfW 2003, 65; offen gelassen von VG München, Urteil vom 30.09.2003 - M 2 K 02.4783 -, juris; ablehnend wohl Nieders.

  • BVerwG, 28.07.2004 - 7 B 61.04

    Erlaubnis, wasserrechtliche; wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb; …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    In der Rechtsprechung geklärt ist, dass es sich beim Wohl der Allgemeinheit um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris; Beschluss vom 28.07.2004 - 7 B 61/04 -, juris;… Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).
  • VG Cottbus, 23.10.2012 - 4 K 321/10
    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    Rn. 65 1.1 Klarheit herrscht insoweit, als diesem Begriff jedenfalls alle spezifisch wasserwirtschaftlichen Belange zuzuordnen sind, wie etwa die Sicherung des Wasserhaushalts hinsichtlich Menge und Beschaffenheit des Wassers (BVerwG, Urteil vom 17.03.1989 - 4 C 30/88 -, BVerwGE 81, 347; VG Ansbach, Urteil vom 31.07.2007 - AN 15 K 07.01239 -, juris), der Schutz vor schädlichen Verunreinigungen oder sonstigen nachteiligen Veränderungen des (Trink-)Wassers (BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 4 A 1001/04 -, juris; VG Cottbus, Urteil vom 23.10.2012 - 4 K 321/10 -, juris; VG Regensburg, Beschluss vom 20.11.2007 - RN 13 07.1796 -, juris), das Interesse der Allgemeinheit an einer effizienten und sinnvollen Nutzung der Gewässer (BVerwG, Beschluss vom 06.09.2004 - 7 B 62/04 -, juris) oder der Schutz vor Hochwassergefahren (VG F., Urteil vom 30.01.2003 - 4 K 1398/01 -, juris;… Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, § 6 Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1995 - 5 S 3071/94

    Wasserfläche des Bodensees als Gemeindegebiet; zu den baurechtlichen und …

    Auszug aus VG Freiburg, 26.07.2013 - 4 K 280/12
    In wenigen Entscheidungen dagegen sind Gemeinwohlbelange angesprochen, die den Bereich der vom Wasserhaushaltsgesetz umfassten Belange klar verlassen (so etwa - nicht entscheidungstragend und im Konjunktiv gehalten - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.1995 - 5 S 3071/94 -, juris, für städtebauliche Belange; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 29.06.1995, a.a.O., für Belange der Fischerei;… Melsheimer, a.a.O., für landschaftästhetische Gesichtspunkte, Aspekte des Denkmalschutzes und Interessen der Fischerei; Bayer. VGH, Urteil vom 02.02.2010 - 8 BV 08.1113 -, juris, für Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, der Energieerzeugung und der Fischerei; offen gelassen bezüglich Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht von BVerwG…, Urteil vom 17.03.1989, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2009 - 13 LA 71/08

    Von der Wasserbehörde zugrunde gelegte Trinkwasserbedarfsprognose als Gewichtung …

  • VG Trier, 24.04.2013 - 5 K 1625/12

    Zulassung eines Gewässerausbaus - wasserrechtliche Anordnungen zum Rückbau von …

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 2/60

    Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1991 - 5 S 2630/89

    Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die mit Widerrufsvorbehalt versehen …

  • VG Aachen, 23.01.2008 - 6 K 214/07
  • VG Regensburg, 23.05.2012 - RN 3 K 12.00646

    Anschluss einer selbständigen Ortsteilanlage an eine zentrale Anlage als …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.10.1985 - 3 A 53/82

    Erforderlichkeit eines Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau eines Gewässers …

  • VG Ansbach, 31.07.2007 - AN 15 K 07.01239
  • VG Augsburg, 09.08.2005 - Au 7 S 05.566
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 3 S 1917/13

    Investitionen zur Nitratreduzierung im Trinkwasser dienen dem Wohl der …

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. Juli 2013 - 4 K 280/12 - wird abgelehnt.

    Rn. 3 Die von der Klägerin erhobene Klage auf Aufhebung der dem Beigeladenen erteilten wasserrechtlichen Erlaubnis und auf Verpflichtung des Beklagten, ihr die Erlaubnis zur Nutzung der Wasenquellen zu erteilen, hat das Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 26.7.2013 - 4 K 280/12 - abgewiesen.

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   VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12   

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https://dejure.org/2015,18580
VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12 (https://dejure.org/2015,18580)
VG Freiburg, Entscheidung vom 03.07.2015 - 4 K 280/12 (https://dejure.org/2015,18580)
VG Freiburg, Entscheidung vom 03. Juli 2015 - 4 K 280/12 (https://dejure.org/2015,18580)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren in einer wasserrechtlichen Streitigkeit

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 162 Abs 2 VwGO, § 162 Abs 3 VwGO
    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren in einer wasserrechtlichen Streitigkeit

  • rechtsportal.de

    VwGO § 161 Abs. 2; VwGO § 161 Abs. 3
    Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren; Notwendigkeit der Zuziehung bei Beigeladenen; Notwendigkeit der Zuziehung bei Behörde

  • Wolters Kluwer

    Fürnotwendigerklärung der Zuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen für das Vorverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 06.01.2006 - 3 Y 22/05

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren …

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12
    Ist dies - wie vorliegend - der Fall, gehören zu den außergerichtlichen Kosten im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO auch die dem Beigeladenen für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten; diese sind nach Maßgabe des § 162 Abs. 2 VwGO erstattungsfähig (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 82/84 -, juris, und Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 14/15 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.06.1991 - 8 S 742/91 -, juris; Sächs. OVG; Urteil vom 28.10.2003 - 1 B 698/02 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 E 10012/02 -, juris;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 162 Rn. 23;… Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, § 162 VwGO Rn. 45 [ob dies, wie dort vertreten wird, nur für notwendig Beigeladene gilt, erscheint fraglich, kann vorliegend aber dahinstehen, da hier ein Fall notwendiger Beiladung vorliegt]).

    Beide Aspekte, die bereits für sich genommen geeignet sein können, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren zu rechtfertigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.2002 - 7 S 1651/01 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, juris), machen auch im vorliegenden Verfahren die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren erforderlich.

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2002 - 7 S 1651/01

    Kündigungszustimmung der Hauptfürsorgestelle - beschränkte sachliche …

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12
    Beide Aspekte, die bereits für sich genommen geeignet sein können, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren zu rechtfertigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.2002 - 7 S 1651/01 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, juris), machen auch im vorliegenden Verfahren die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren erforderlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1992 - 5 S 1665/92

    Widerspruchsverfahren: Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Rechtsanwalts durch …

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12
    Maßgeblich ist dabei die Überlegung, dass eine Behörde, zu deren Aufgaben es gehört, einen Verwaltungsakt - etwa eine Baugenehmigung - zu erlassen, in der Regel auch in der Lage sein muss, den von ihr erlassenen Verwaltungsakt ohne Zuziehung eines Bevollmächtigten in dem von einem betroffenen Bürger in Gang gesetzten Widerspruchsverfahren zu verteidigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.08.1992 - 5 S 1665/92 -, juris).
  • OVG Sachsen, 28.10.2003 - 1 B 698/02

    außergerichtliche Kosten, Beigeladener, Klagerücknahme, Widerspruchsbescheid, …

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12
    Ist dies - wie vorliegend - der Fall, gehören zu den außergerichtlichen Kosten im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO auch die dem Beigeladenen für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten; diese sind nach Maßgabe des § 162 Abs. 2 VwGO erstattungsfähig (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 82/84 -, juris, und Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 14/15 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.06.1991 - 8 S 742/91 -, juris; Sächs. OVG; Urteil vom 28.10.2003 - 1 B 698/02 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 E 10012/02 -, juris;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 162 Rn. 23;… Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, § 162 VwGO Rn. 45 [ob dies, wie dort vertreten wird, nur für notwendig Beigeladene gilt, erscheint fraglich, kann vorliegend aber dahinstehen, da hier ein Fall notwendiger Beiladung vorliegt]).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 82.84

    Gemeinde - Widerspruchsbehörde - Erschließungsbeitragsbescheid - Anfechtungsklage …

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12
    Ist dies - wie vorliegend - der Fall, gehören zu den außergerichtlichen Kosten im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO auch die dem Beigeladenen für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten; diese sind nach Maßgabe des § 162 Abs. 2 VwGO erstattungsfähig (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 82/84 -, juris, und Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 14/15 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.06.1991 - 8 S 742/91 -, juris; Sächs. OVG; Urteil vom 28.10.2003 - 1 B 698/02 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 E 10012/02 -, juris;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 162 Rn. 23;… Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, § 162 VwGO Rn. 45 [ob dies, wie dort vertreten wird, nur für notwendig Beigeladene gilt, erscheint fraglich, kann vorliegend aber dahinstehen, da hier ein Fall notwendiger Beiladung vorliegt]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2002 - 1 E 10012/02

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren - notwendige …

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12
    Ist dies - wie vorliegend - der Fall, gehören zu den außergerichtlichen Kosten im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO auch die dem Beigeladenen für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten; diese sind nach Maßgabe des § 162 Abs. 2 VwGO erstattungsfähig (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 82/84 -, juris, und Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 14/15 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.06.1991 - 8 S 742/91 -, juris; Sächs. OVG; Urteil vom 28.10.2003 - 1 B 698/02 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 E 10012/02 -, juris;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 162 Rn. 23;… Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, § 162 VwGO Rn. 45 [ob dies, wie dort vertreten wird, nur für notwendig Beigeladene gilt, erscheint fraglich, kann vorliegend aber dahinstehen, da hier ein Fall notwendiger Beiladung vorliegt]).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1991 - 8 S 742/91

    Erstattung außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VG Freiburg, 03.07.2015 - 4 K 280/12
    Ist dies - wie vorliegend - der Fall, gehören zu den außergerichtlichen Kosten im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO auch die dem Beigeladenen für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten; diese sind nach Maßgabe des § 162 Abs. 2 VwGO erstattungsfähig (BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 82/84 -, juris, und Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 14/15 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 03.06.1991 - 8 S 742/91 -, juris; Sächs. OVG; Urteil vom 28.10.2003 - 1 B 698/02 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.02.2002 - 1 E 10012/02 -, juris;… Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 162 Rn. 23;… Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, § 162 VwGO Rn. 45 [ob dies, wie dort vertreten wird, nur für notwendig Beigeladene gilt, erscheint fraglich, kann vorliegend aber dahinstehen, da hier ein Fall notwendiger Beiladung vorliegt]).
  • VG Freiburg, 14.08.2019 - 3 K 6647/17

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren durch einen …

    Ist dies - wie vorliegend - der Fall, gehören zu den außergerichtlichen Kosten im Sinne des § 162 Abs. 3 VwGO auch die den Beigeladenen für die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten; diese sind nach Maßgabe des § 162 Abs. 2 VwGO erstattungsfähig (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 29.11.1985 - 8 C 82.84 - …sowie vom 29.06.2006, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.2012 - 3 S 2452/10 - sowie VG Freiburg, Beschluss vom 03.07.2015 - 4 K 280/12 -, jeweils m.w.N. bei juris; a.A. Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.06.2002 - 1 C 02.925 -, juris).

    Denn die Auffassung, dass eine anwaltliche Vertretung eines Beigeladenen im Widerspruchsverfahren regelmäßig als nicht erforderlich anzusehen sei bzw. besondere Gründe für deren Rechtfertigung vorliegen müssten (st.Rspr. des OVG des Saarlandes: vgl. u. a. Urteil vom 27.05.2014 - 2 A 2/14 - sowie Beschlüsse vom 06.01.2006 - 3 Y 22/05 - und vom 11.12.1998 - 2 Y 7/98 -, jeweils m.w.N. bei juris; vgl. wohl auch VG Freiburg, Beschluss vom 03.07.2015, a. a. O.; s.a. Kunze, in: BeckOK, VwGO, 49. Edition Stand 01.01.2019, § 162 Rn 86c;… Bader, a.a.O., § 162 Rn. 17), ist nicht überzeugend.

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