Rechtsprechung
| FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 3137/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtungsklage; Zulässigkeit; Haftung; Zinsabschlag; Kapitalertragsteuer; Bank; Insolvenz; Steuerrechtsverhältnis; Gesellschafter - Verpflichtungsklage zur Inhaftungnahme wegen Nichteinbehaltens der Zinsabschlagsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verpflichtungsklage zur Inhaftungnahme wegen Nichteinbehaltens der Zinsabschlagsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung einer Bank wegen Nichtvornahme eines Zinsabschlages auf die Kapitalertragsteuer; Erwirtschaftung von Kapitalerträgen durch einen Konkursverwalter; Auslegung des § 44 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) im Sinne eines subjektiven öffentlichen Rechts mit ...
Verfahrensgang
- FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 3137/02
- BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
Papierfundstellen
- EFG 2004, 1234
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BFH, 15.10.1997 - I R 10/92
Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht
Auszug aus FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 3137/02
Macht der Kläger somit als Dritter eine Rechtsverletzung durch die B-Bank AG geltend und will er hieraus für sich die Verpflichtung des Finanzamts herleiten, die B-Bank AG gemäß § 44 Abs. 5 EStG wegen des nach seiner Auffassung vorliegenden Rechtsbruchs in Haftung zu nehmen, so setzt dies voraus, dass die verletzte Norm zumindest auch den Schutz der Individualinteressen des Klägers bezweckt (sog. drittschützende Norm: vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 10/92, BStBl. II 1998, 64, 66, m.w.N.). - BFH, 24.03.1998 - I R 120/97
Keine Stundung abzuführender Kapitalertragsteuer
Auszug aus FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 3137/02
Es bestand ein (sonstiges) Steuerrechtsverhältnis zwischen dem Finanzamt und der B-Bank AG, an dem der Kläger als Steuerschuldner der auf die Kapitalerträge entfallenden Einkommensteuer nicht teilhaben konnte (vgl. BFH-Urteil vom 24. März 1998 I R 120/97, BStBl II 1999, 3 ). - BFH, 20.12.1995 - I R 166/94
1. Zinsabschlag ist auch bei Gläubiger von Kapitalerträgen zu erheben, der in …
Auszug aus FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 3137/02
Hierbei müssen im Rahmen der Pauschalerhebung der Einkommensteuer die individuellen Interessen der einzelnen Steuerschuldner (z.B. vorübergehende Verschlechterung der wirtschaftlichen Vermögenssituation) sogar in aller Regel zurücktreten (…Schmidt/Weber-Grellet, Kommentar zum EStG , 22. Auflage, § 43 Rz. 1; BFH-Urteil vom 20. Dezember 1995 I R 166/94, BFH/NV 1996, 665). - BFH, 29.06.1973 - VI R 311/69
Anfechtungsrecht des Arbeitnehmers gegen Lohnsteuerhaftungsbescheid an …
Auszug aus FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 3137/02
Eine Klagebefugnis des Klägers ergibt sich letztlich auch nicht aus der Rechtsprechung des BFH, wonach bei der Lohnsteuer dem Arbeitnehmer ein Klagerecht zugesprochen wird, wenn der Arbeitgeber vom Finanzamt durch Haftungsbescheid (im Gegensatz zum hier vorliegenden Fall) tatsächlich in Anspruch genommen wird (BFH-Urteil vom 29. Juni 1973 VI R 311/69, BStBl II 1973, 780 ). - BFH, 07.02.1980 - VI B 97/79
Unanfechtbarkeit eines Urteils - Beiladung - Anfechtung eines …
Auszug aus FG Hessen, 18.03.2004 - 4 K 3137/02
War die Klage so insgesamt unzulässig, konnte die einfache Beiladung der B-Bank AG i.S. des § 60 Abs. 1 Satz 1 FGO unterbleiben (…Gräber/Koch, Kommentar zur FGO ,5. Auflage, § 60 Rz. 30; vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 1980 VI B 97/79, BStBl II 1980, 210 ).
- BFH, 15.12.2004 - I R 42/04
Kapitalertragsteuer
Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg; das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1234 abgedruckt. - OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04
Pflicht eines in der Insolvenz befindlichen Gesellschafters zur Einstellung von …
Angesichts der sich daraus ergebenden Diskrepanz zwischen der zivilrechtlichen Gläubigerstellung an den Zinsforderungen und der steuerlichen Zurechnung der abgeführten Steuerbeträge oblag es der Beklagten, die zu ihren Gunsten abgeführten Steuerbeträge als anzurechnenden Zinsabschlag in ihre Einkommensteuererklärungen für die Jahre 1997 bis 2001 einzustellen und den hierdurch erlangten Steuervorteil an die Klägerin auszukehren (vgl. LG Freiburg NZI 2000, 87 [88]; LG Hildesheim, Urteil vom 11.05.2004 - 3 O 527/03 - Onusseit, EWiR 1999, 1169 f.; im Ergebnis ebenso: BFH ZIP 1995, 1275 [1277]; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 18.03.2004 - 4 K 3137/02 - Schöne/Ley, DB 1993, 1405 [1410]).
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