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Rechtsprechung
   VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05 We   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16386
VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05 We (https://dejure.org/2015,16386)
VG Weimar, Entscheidung vom 13.05.2015 - 4 K 338/05 We (https://dejure.org/2015,16386)
VG Weimar, Entscheidung vom 13. Mai 2015 - 4 K 338/05 We (https://dejure.org/2015,16386)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Verjährung und Verwirkung von Kostenerstattungsansprüchen - hier: Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

    Auszug aus VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05
    Die durch Urteil oder eine andere Entscheidung rechtskräftig feststellten Ansprüche aus einer Kostengrundentscheidung verjähren gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB erst nach 30 Jahren (Anschluss an: BGH, Beschluss vom 23.03.2006, Az. V ZB 189/05, juris).

    Rn. 3 Auch wenn materiell-rechtliche Einwände gegen den mit dem Kostenfestsetzungsantrag geltend gemachten prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. nur: OVG Bautzen, Beschluss vom 08.02.2012 - 5 E 56/10-, juris Rd. 11; BGH, Beschluss vom 23.03.2006, Az. V ZB 189/05, juris, dort Rd. 4 m.w.N.), so ist vorliegend ohne Weiteres eine Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs des Beklagten aus den Kostengrundentscheidungen im Urteil vom 08.05.2008 und im Beschluss des ThürOVG vom 16.09.2008 auszuschließen.

    Insofern genügt ein Urteil oder eine andere Entscheidung, die die Leistungspflicht rechtskräftig feststellt (BGH, Beschluss vom 23.03.2006, Az. V ZB 189/05, juris, Rd. 8 unter Zitierung von BGH, Urteil vom 03.11.1988, IX ZR 203/87, NJW-RR 1989, 215, und RGZ 84, 370, 373 f., sowie w.N.).

  • BVerwG, 29.10.2008 - 2 B 22.08

    Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer höheren Sonderzahlung …

    Auszug aus VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05
    Für die Annahme der Verwirkung genügt (anders als für den Eintritt der Verjährung) nicht der bloße Zeitablauf (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 B 22.08 - juris Rd. 4 m.w.N. zur st. Rspr.).Vielmehr setzt sie zusätzlich ein bestimmtes Verhalten des Berechtigten voraus, das geeignet ist, beim anderen Teil die Vorstellung zu begründen, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht werden.

    Außerdem wird eine Verletzung oder Gefährdung berechtigter Interessen des anderen Teils gefordert, etwa weil dieser sich auf die vom Berechtigten erweckte Erwartung, das Recht werde nicht mehr geltend gemacht, einrichten durfte und eingerichtet hat (BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 2 B 22.08 - juris Rd. 4 m.w.N. zur st. Rspr.).

  • BVerwG, 27.06.2014 - 2 B 76.13

    Beförderung eines freigestellten Mitglieds der Personalvertretung

    Auszug aus VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05
    Für die Verwirkung eines materiellen oder prozessualen Anspruchs oder Gestaltungsrechts genügt nicht der bloße Zeitablauf; vielmehr muss der Anspruchsinhaber innerhalb eines längeren Zeitraums unter Verhältnissen untätig geblieben sein, unter denen vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt, so dass eine Situation geschaffen wurde, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten durfte (wie: BVerwG, Beschluss vom 27.06.2014 - 2 B 76/13-, juris Rd. 11 m.w.N.).

    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (BVerwG, Beschluss vom 27.06.2014 - 2 B 76/13-, juris Rd. 11).

  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig …

    Auszug aus VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05
    Insofern genügt ein Urteil oder eine andere Entscheidung, die die Leistungspflicht rechtskräftig feststellt (BGH, Beschluss vom 23.03.2006, Az. V ZB 189/05, juris, Rd. 8 unter Zitierung von BGH, Urteil vom 03.11.1988, IX ZR 203/87, NJW-RR 1989, 215, und RGZ 84, 370, 373 f., sowie w.N.).
  • RG, 04.04.1914 - I 3/14

    Feststellungsurteil. Rechtskraft. Verjährung. Schadensersatz

    Auszug aus VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05
    Insofern genügt ein Urteil oder eine andere Entscheidung, die die Leistungspflicht rechtskräftig feststellt (BGH, Beschluss vom 23.03.2006, Az. V ZB 189/05, juris, Rd. 8 unter Zitierung von BGH, Urteil vom 03.11.1988, IX ZR 203/87, NJW-RR 1989, 215, und RGZ 84, 370, 373 f., sowie w.N.).
  • OVG Sachsen, 08.02.2012 - 5 E 56/10

    Notwendigkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung gegen einen anwaltlichen …

    Auszug aus VG Weimar, 13.05.2015 - 4 K 338/05
    Rn. 3 Auch wenn materiell-rechtliche Einwände gegen den mit dem Kostenfestsetzungsantrag geltend gemachten prozessualen Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind (vgl. nur: OVG Bautzen, Beschluss vom 08.02.2012 - 5 E 56/10-, juris Rd. 11; BGH, Beschluss vom 23.03.2006, Az. V ZB 189/05, juris, dort Rd. 4 m.w.N.), so ist vorliegend ohne Weiteres eine Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs des Beklagten aus den Kostengrundentscheidungen im Urteil vom 08.05.2008 und im Beschluss des ThürOVG vom 16.09.2008 auszuschließen.
  • VG Weimar, 20.04.2016 - 3 S 398/16

    Telekommunikationspauschale; Geltendmachung durch die öffentliche Hand; …

    Der Auffassung, im Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss nach § 165 VwGO i.V.m. § 151 VwGO bedürfe es keiner Kostenentscheidung (so etwa VG Weimar, Beschluss vom 13.05.2015 - 4 K 338/05 We - Juris, Rdnr. 6 unter Berufung auf Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 21. Auflage, Vor § 154 Rdnr. 2[der sich seinerseits auf eine Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.06.2012 - 1 M 64/12 - Juris, Rdnr. 2 = NVwZ-RR 2013, 77) beruft, die indes kein Erinnerungsverfahren, sondern ein tatsächlich unselbständiges Zwischenverfahren, einen sog. Hängebeschluss im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, betrifft][der sich seinerseits auf eine Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt (Beschluss vom 27.06.2012 - 1 M 64/12 - Juris, Rdnr. 2 = NVwZ-RR 2013, 77) beruft, die indes kein Erinnerungsverfahren, sondern ein tatsächlich unselbständiges Zwischenverfahren, einen sog. Hängebeschluss im Rahmen eines Verfahrens nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, betrifft]) ist nicht zu folgen (…wie hier: Olbertz in Bier/Schneider/Schoch, VwGO, Kommentar, Stand: Oktober 2015, § 165 Rdnr. 13 m.w.N.;… siehe auch VG Gera a.a.O. Rdnr. 10).
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