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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24891
OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03 (https://dejure.org/2005,24891)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13.01.2005 - 4 K 36/03 (https://dejure.org/2005,24891)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - 4 K 36/03 (https://dejure.org/2005,24891)
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Volltextveröffentlichung

  • Judicialis

    LSA-KAG § 6 V; ; LSA-KAG § 6 VIII; ; LSA-KAG § 6a I; ; LSA-KAG § 6a III; ; LSA-GO § 6; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit einer Regelung über eine Bestimmung der Abrechnungseinheit; Auslegung einer Satzungsformulierung "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile"; Erfordernis einer von der Lage der Verkehrsanlagen her gegebenen verkehrsmäßigen Verbindung und eines ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03
    Dieses verlangt, dass bei der Bildung einer Abrechnungseinheit im Sinne des § 6a Abs. 3 KAG-LSA nur solche Verkehrsanlagen zu einer Abrechnungseinheit zusammen gefasst werden können, die der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen, also Anbaubestimmung haben und daher gerade nicht im Außenbereich liegen (vgl. zum rheinland-pfälzischen Landesrecht: OVG RP, Urt. v. 18.03.2003 - 6 C 10580/02 -, NVwZ-RR 2003, 591).

    In kleineren Gemeinden bis etwa 3.000 Einwohnern kann allerdings im Einzelfall auch die gesamte geschlossene Ortslage ohne das Vorliegen derartiger Eingrenzungsmerkmale einen räumlichen Zusammenhang darstellen (vgl. zum mit § 6a KAG-LSA vergleichbaren Landesrecht in Rheinland-Pfalz: OVG RP, Urt. v. 18.03.2003 - 6 C 10580/02 - NVwZ-RR 2003, 591;… Urt. v. 25.11.2003 - 6 A 10631/03 -, JURIS).

    Zum Vorliegen eines derartigen funktionalen Zusammenhangs hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urt. v. 18.03.2003 - 6 C 10580/02 -, a. a. O., mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) auf der Grundlage des dortigen, mit § 6a KAG-LSA vergleichbaren Landesrechts folgende Grundsätze aufgestellt:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03
    In kleineren Gemeinden bis etwa 3.000 Einwohnern kann allerdings im Einzelfall auch die gesamte geschlossene Ortslage ohne das Vorliegen derartiger Eingrenzungsmerkmale einen räumlichen Zusammenhang darstellen (…vgl. zum mit § 6a KAG-LSA vergleichbaren Landesrecht in Rheinland-Pfalz: OVG RP, Urt. v. 18.03.2003 - 6 C 10580/02 - NVwZ-RR 2003, 591; Urt. v. 25.11.2003 - 6 A 10631/03 -, JURIS).

    Diese Straßen haben auch keine den funktionalen Zusammenhang aufhebende trennende Wirkung, sondern sind vielmehr jeweils selbst Bestandteil der Abrechnungseinheit und jeweils selbst zum Anbau bestimmt (vgl. OVG RP, Urt. v. 25.11.2003 - 6 A 10631/03 -, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.1997 - 6 A 13429/96
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03
    Die dem Regelbeispiel des § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KAG-LSA entsprechende Satzungsformulierung "innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" ist dahingehend auszulegen, dass hiervon ausschließlich der Bereich umfasst ist, der als "Innenbereich" im Sinne des § 34 BauGB verstanden wird (vgl. zum rheinland-pfälzischen Landesrecht: OVG RP, Urt. v. 02.07.1997 - 6 A 13429/96 -, AS RP-SL 26, 322; a. A.: Kirchmer, Der wiederkehrende Straßenausbaubeitrag, RdNr. 105.8).

    Allerdings ist dies der Fall, wenn eine Satzungsbestimmung - wie hier § 3 WBS - vorsieht, dass die "im Zusammenhang bebauten Ortsteile" eine Abrechnungseinheit bilden und die von der Abrechnungseinheit umfassten Verkehrsanlagen (teilweise) im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen (vgl. OVG RP, Urt. v. 02.07.1997 - 6 A 13429/96 -, AS RP-SL 26, 322).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2002 - 2 K 275/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03
    Diesem Antrag hat das Gericht mit Urteil vom 26.06.2002 (Az: 2 K 275/01) stattgegeben und die Satzung mit der Begründung für nichtig erklärt, der beigefügte Plan sei nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden.

    Soweit der Senat in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 26.06.2002 (2 K 275/01) ausgeführt hat, die Planskizze sei dazu bestimmt gewesen, den räumlichen Geltungsbereich der genannten Innenbereichssatzung zu kennzeichnen, hält er daran nicht mehr fest.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.1995 - 6 B 10557/95
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03
    Unter dieser Voraussetzung verliert der im Außenbereich verlaufende Teil der Verkehrsanlage seinen Charakter als Erschließungsanlage und stellt eine so genannte Gemeindeverbindungsstraße dar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 6 B 10557/95.OVG -), die nicht Teil der Abrechnungseinheit ist.".
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03
    Im Außenbereich verlaufende Straßen sind kraft ihrer Lage nicht zum Anbau bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. März 2002 - 6 A 11508/01.OVG -) und können deshalb nicht Teil des aus Erschließungsanlagen bestehenden Straßensystems sein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 6 A 11508/01

    Erschließung: Beitragspflicht von Sondergrundstücken

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03
    Im Außenbereich verlaufende Straßen sind kraft ihrer Lage nicht zum Anbau bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 ; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. März 2002 - 6 A 11508/01.OVG -) und können deshalb nicht Teil des aus Erschließungsanlagen bestehenden Straßensystems sein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93

    Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03
    "Ein funktionaler Zusammenhang im Sinne des § 13 Abs. 2 KAG 1986, jetzt 10 Abs. 2 Satz 2 KAG liegt nach dem o.g. Urteil vom 8. Oktober 1993 (- 10 C 10237/93 -, AS 24, 261) nur bei einem System von Verkehrsanlagen vor, die untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke und Betriebe einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.1996 - 6 A 12152/95

    Verkehrsanlagen mehrerer Gemeindeortsteile; Abrechnungseinheit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.01.2005 - 4 K 36/03
    Insofern hebt eine durch den Außenbereich verlaufende Straße den funktionalen Zusammenhang im Sinne des § 10 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 KAG zwischen beitragsfähigen Erschließungsanlagen auf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. April 1996 - 6 A 12152/95.OVG -, AS 26, 203 (205)).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 272/05

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Diese Funktion erfüllen im Außenbereich verlaufende Straßen in der Regel nicht, so dass diese nicht Teil einer Abrechnungseinheit nach § 6a Abs. 3 KAG LSA sein können (im Anschluss an 4 K 36/03).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 (4 K 36/03) folgendes ausgeführt:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2011 - 4 L 24/10

    Rückwirkende Heilung einer Straßenausbaubeitragssatzung

    Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass bei der Bildung einer Abrechnungseinheit im Sinne des § 6a Abs. 3 KAG LSA nur solche Verkehrsanlagen zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden können, die der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen, also Anbaubestimmung haben und daher gerade nicht im Außenbereich liegen (vgl. Urt. v. 13.01.2005 - 4 K 36/03 - Urt. v. 11.12.2007 - 4 L 276/05 - so auch ThürOVG, Beschl. v. 29.06.2009 - 4 EO 217/09 -, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2007 - 4 L 276/05

    Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 (4 K 36/03) folgendes ausgeführt:.
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