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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 08.07.2020 - 4 K 36/18 VTa   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22786
FG Düsseldorf, 08.07.2020 - 4 K 36/18 VTa (https://dejure.org/2020,22786)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2020 - 4 K 36/18 VTa (https://dejure.org/2020,22786)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - 4 K 36/18 VTa (https://dejure.org/2020,22786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tabak-Scraps sind kein steuerpflichtiger Rauchtabak

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Qualifizierung von Tabak-Scraps (entrippte Tabakblätter) als Rauchtabak

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.04.2017 - C-638/15

    Eko-Tabak - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 2 Abs. 1 …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2020 - 4 K 36/18
    Insoweit ist eine weite Auslegung der Begriffe geboten, um die Ziele der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21.06.2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (Richtlinie 2011/64) zu erreichen (EuGH-Urteil vom 06.04.2017, C-638/15, Eko-Tabak, ECLI:EU:C:2017:277, Rn. 24).

    Rn. 48 In der Eko-Tabak-Entscheidung (EuGH-Urteil vom 06.04.2017, C-638/15, ECLI:EU:C:2017:277) hat der Europäische Gerichtshof das Tatbestandsmerkmal dahin konkretisiert, dass der Begriff "industrielle Bearbeitung" die üblicherweise in großem Maßstab anhand eines standardisierten Verfahrens stattfindende Umwandlung von Rohstoffen in materielle Güter bezeichnet (…Rn. 30).

    Rn. 54 Darüber hinaus stellt der Europäische Gerichtshof bei der Einordnung eines Bearbeitungs-Verfahrens als nicht-industriell darauf ab, ob es sich um einen einfachen oder leicht durchführbaren Vorgang handelt (Urteil vom 06.04.2017 a.a.O. Rn. 31).

  • BGH, 27.07.2016 - 1 StR 19/16

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Entnahme aus einem Steuerlager; …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2020 - 4 K 36/18
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 27.07.2016 (1 StR 19/16, wistra 2017, 74) entschieden, dass es für die Frage, ob Wasserpfeifentabak als Rauchtabak anzusehen sei, lediglich darauf ankomme, ob der nach Hitzeeinwirkung entstehende Rauch durch Einziehen in den Mundraum bzw. Inhalation genossen, also geraucht werden könne.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2016 - C-638/15

    Eko-Tabak - Richtlinie 2011/64/EU - Art. 2 Abs. 1 und Art. 5 Abs. 1 - …

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2020 - 4 K 36/18
    Rn. 49 Den Generalanwalt N. Wahl hat in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Eko-Tabak (ECLI:EU:C:2016:962) eine Parallele zu der Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 Buchstaben b und c der Richtlinie 2011/64 gezogen und ebenfalls auf einen "einfachen nichtindustriellen Vorgang" abgestellt (…Rn. 37).
  • FG München, 20.01.2020 - 14 V 1567/19

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen Tabaksteuer und Hinterziehungszinsen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.07.2020 - 4 K 36/18
    Das HZA 1 verweist insofern u.a. auf mehrere Beschlüsse des Finanzgerichts München vom 20.01.2020 (14 V 1567/19, 14 V 1569/19 und 14 V 2121/19, alle nicht veröffentlicht).
  • FG München, 26.06.2024 - 14 V 1016/24

    Vollziehung eines Tabaksteuerbescheids

    Und schließlich spricht viel dafür, dass "Mischen" i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 TabStV das Vermischen verschiedener Steuergegenstände (z.B. Tabak unterschiedlicher Qualitäten) meint, während ein Zufügen von weiteren Zutaten, so dass mengenmäßig ein größerer Steuergegenstand entsteht (z.B. Versetzen von Tabak mit Glyzerin) auch im Steuerlager nicht zu den in der Negativ-Liste des § 4 Abs. 3 Satz 2 TabStV aufgeführten Tätigkeiten gehört (vgl. Beschluss des Finanzgerichts - FG - Hamburg…, vom 14. Juli 2016 - 4 V 111/16, juris, Rn. 18; ebenso ging auch das FG Düsseldorf, Urteil vom 8.Juli 2020 - 4 K 36/18 VTa -, Rn. 52, davon aus, dass z.B. das Hinzufügen von Glycerin, Molasse und Armomastoffen zu Tabak Scraps zu den Arbeitsschritten des Herstellungsprozesses gehörte).
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