Rechtsprechung
| VG Berlin, 05.04.2012 - 4 K 384.11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 40 Abs 1 VwGO, § 17a Abs 2 S 2 GVG, § 17 Abs 2 S 1 GVG
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bei Streit mit Berliner Sparkasse; Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 161 Abs 2 VwGO, § 4 Abs 4 S 1 Nr 1 GwG, Art 8 EGRL 60/2005 vom 26.10.2005
Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 2013, 1510
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- LG Berlin, 08.05.2008 - 21 S 1/08
Girovertrag: Kontrahierungszwang eines privaten Kreditinstituts
Auszug aus VG Berlin, 05.04.2012 - 4 K 384.11
Auch das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 25. Juni 2008 - 27 C 1006/08 - thematisiert den Rechtsweg nicht, was mit Blick auf § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG verständlich ist, weil sich der dortige Kläger auf das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. Mai 2008 - 21 S 1/08 - berufen hatte, in dem es um einen abgeleiteten Kontrahierungszwang gegen ein privates Kreditinstitut ging. - BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88
Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener …
Auszug aus VG Berlin, 05.04.2012 - 4 K 384.11
Kann aber der Streit um das "Ob" der Nutzung einer öffentlichen Einrichtung der Daseinsvorsorge sogar dann vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden, wenn diese Einrichtung von einer privatrechtlichen verfassten Person geführt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 -, NJW 1990, 134 [135] und Beschluss vom 29. Mai 1990 - BVerwG 7 B 30.90 -, NVwZ 1991, 59), dann gilt das erst recht, wenn die Einrichtung eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist. - BVerwG, 29.05.1990 - 7 B 30.90
Rechtsweg - Verpflichtungsklage - Juristische Person des Privatrechts - …
Auszug aus VG Berlin, 05.04.2012 - 4 K 384.11
Kann aber der Streit um das "Ob" der Nutzung einer öffentlichen Einrichtung der Daseinsvorsorge sogar dann vor den Verwaltungsgerichten ausgetragen werden, wenn diese Einrichtung von einer privatrechtlichen verfassten Person geführt wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 21. Juli 1989 - BVerwG 7 B 184.88 -, NJW 1990, 134 [135] und Beschluss vom 29. Mai 1990 - BVerwG 7 B 30.90 -, NVwZ 1991, 59), dann gilt das erst recht, wenn die Einrichtung eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist. - VG Düsseldorf, 05.11.2004 - 1 L 3081/04
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtswegeröffnung zum Verwaltungsgericht; …
Auszug aus VG Berlin, 05.04.2012 - 4 K 384.11
Rn. 10 Verständlicherweise beruft sich die Beklagte auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5. November 2004 - 1 L 3081/04 -.
- VG Neustadt, 11.11.2013 - 4 K 847/13
Herausgabe von Fundsachen; Verwaltungsrechtsweg; öffentlich-rechtliches …
In solchen Fällen ist ein Wahlrecht des Klägers in Bezug auf den Rechtsweg anerkannt (s. z.B. VG Berlin, Beschluss vom 05. April 2012 - 4 K 384.11 -, juris; VG Stade, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 1 B 2772/12 -, juris;… vgl. auch Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, a.a.O., § 40, Rn. 618). - VG Magdeburg, 13.11.2014 - 9 B 415/14
Vorläufiger Rechtschutz gegen die Einstellung der Wasserversorgung aufgrund …
In Fällen, in denen sich ein Anspruch sowohl zivil- (Benutzungsverhältnis) als auch öffentlich-rechtlich (s.o.) begründen lässt, ist ein Wahlrecht des Klägers/Antragstellers in Bezug auf den Rechtsweg anerkannt (VG Berlin, Beschluss vom 05.04.2012 - 4 K 384.11- juris;… VG Stade, a.a.O.). - VG Regensburg, 16.08.2017 - RO 3 E 17.1335
Erfolgloser Eilrechtsantrag auf Neueröffnung eines Girokontos bei einer Sparkasse
Rn. 22 Das erkennende Gericht schließt sich dieser Auffassung und auch der Begründung, die auch mit anderen einschlägigen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen in Einklang stehen (vgl. z.B. Schleswig-Holsteinisches VG, U.v. 23.6.2016 - 6 A 3/15, VG Berlin, B.v. 5.4.2012 - 4 K 384.11 und VG Gießen, U.v. 31.05.2011 - 8 K 1139/10.GI - jeweils juris), zumindest im Grundsatz an. - VG Stade, 10.01.2013 - 1 B 2772/12
Anspruch eines Grundstückseigentümers auf weitere Trinkwasserversorgung und …
In Fällen, in denen sich ein Anspruch sowohl zivil- als auch öffentlich-rechtlich begründen lässt, ist ein Wahlrecht des Klägers in Bezug auf den Rechtsweg anerkannt (VG Berlin, Beschluss vom 05. April 2012 - 4 K 384.11 - zit. nach juris).
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