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Rechtsprechung
   FG München, 25.10.2006 - 4 K 40/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16856
FG München, 25.10.2006 - 4 K 40/04 (https://dejure.org/2006,16856)
FG München, Entscheidung vom 25.10.2006 - 4 K 40/04 (https://dejure.org/2006,16856)
FG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 4 K 40/04 (https://dejure.org/2006,16856)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1; ; BewG § 5 Abs. 2

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundschulden auf Nachlassgrundstück als Nachlassverbindlichkeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Erwerbs von Todes wegen durch Grundschulden; Grundpfandrechte als Nachlassverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Grundschulden auf Nachlassgrundstück als Nachlassverbindlichkeiten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Nachlassverbindlichkeit - Grundschulden erst bei tatsächlicher Inanspruchnahme erwerbsmindernd

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 273
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.06.2008 - II R 71/05

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gemäß § 146 Abs. 7 BewG a.F.

    Auszug aus FG München, 25.10.2006 - 4 K 40/04
    Die Belastung eines Nachlassgrundstückes mit einer Grundschuld hat auch keinen Einfluss auf dessen Bedarfswert, wie vom früheren Klägervertreter vorgetragen, so dass das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 6.9.2005 - 3 K 1340/02 (Bundesfinanzhof Aktenzeichen II R 71/05), EFG 2006, 167, hier nicht relevant ist.
  • FG Hessen, 06.09.2005 - 3 K 1340/02

    Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes durch Sachverständigengutachten

    Auszug aus FG München, 25.10.2006 - 4 K 40/04
    Die Belastung eines Nachlassgrundstückes mit einer Grundschuld hat auch keinen Einfluss auf dessen Bedarfswert, wie vom früheren Klägervertreter vorgetragen, so dass das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 6.9.2005 - 3 K 1340/02 (Bundesfinanzhof Aktenzeichen II R 71/05), EFG 2006, 167, hier nicht relevant ist.
  • BFH, 17.01.2022 - II B 49/21

    Erbschaftsbesteuerung des Privatvermögens - Verstoß gegen das Sozialstaatsprinzip …

    Rn. 31 bbb) Dementsprechend wird in Rechtsprechung und Literatur vertreten, dass auf Nachlassgrundstücken ruhende Grundschulden oder Hypotheken nur dann erwerbsmindernd zu berücksichtigen sind, wenn und soweit sie valutieren und vom Erblasser als Schuldner herrühren (vgl. FG München, Urteil vom 25.10.2006 - 4 K 40/04, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2007, 273, Rz 16; FG Münster, Urteil vom 18.05.2011 - 3 K 1003/08 Erb, EFG 2011, 1639, Rz 29; Geck in Kapp/Ebeling, § 10 ErbStG Rz 70.1; Högl in Stenger/Loose, Bewertungsrecht, § 10 ErbStG Rz 80; Jochum in ErbStG - eKommentar, § 10 Rz 118, Fassung vom 29.12.2020).
  • BFH, 20.05.2010 - IV R 42/08

    Entnahmegewinn nach § 6 Abs. 5 EStG 1999 - kein Anspruch auf "Gleichbehandlung in …

    Dabei kann offenbleiben, ob die übernommenen Grundschulden als aufschiebend bedingte Lasten (§ 6 des Bewertungsgesetzes --BewG--) zu qualifizieren waren (vgl. hierzu Urteil des FG München vom 25. Oktober 2006 4 K 40/04, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 273) und ob bereits hieraus abzuleiten ist, dass sie im Rahmen der Teilwertermittlung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG 1999 (ggf. i.V.m. §§ 1 Abs. 2, 6, 10 BewG) nicht berücksichtigt werden können.
  • FG Münster, 18.05.2011 - 3 K 1003/08

    Abzug von Nachlassverbindlichkeiten

    Rn. 35 Auch in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und in der steuerrechtlichen Literatur wird davon ausgegangen, dass es sich um abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten handelt, wenn und insoweit Grundpfandrechte valutiert sind und der Erblasser Schuldner der Valuta war; die gesicherten Verbindlichkeiten seien dann als (negativer) Nachlassbestandteil auf den Erben mit übergegangen (vgl. FG München, Urteil vom 25.10.2006 4 K 40/04, EFG 2007, 273, rechtskräftig;… Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, Erbschafsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, § 10 Rz. 156).
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