Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 06.03.2002 - 4 K 4166/01 VTA |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einfuhr; Zigaretten; Gestellungspflicht; Verbringen; Auswahlermessen; Gesamtschuldner - Auswahlermessen bei der Inanspruchnahme eines gutgläubigen Beteiligten im Zusammenhang mit der Einfuhr unverzollter Zigaretten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswahlermessen bei der Inanspruchnahme eines gutgläubigen Beteiligten; Kenntnis von der Ware beim Verbringen; Begriff der Gestellung; Fehlerhafte Auswahlermessensausübung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Auswahlermessen bei der Inanspruchnahme eines gutgläubigen Beteiligten im Zusammenhang mit der Einfuhr unverzollter Zigaretten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.03.2002 - 4 K 4166/01 VTA
- BFH, 20.07.2004 - VII R 20/02
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.07.1999 - VII B 2/99
Vorschriftswidriges Verbringen nach Art. 202 Abs. 1 ZK; Auswahlermessen bei …
Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2002 - 4 K 4166/01
Lehnt man diese Auffassung als zu weitgehend ab, wäre hilfsweise daran zu denken, dass in solchen Fällen der Handlungswille des Hintermannes, also desjenigen, der die in den Papieren nicht deklarierte Ladung auf dem LKW untergebracht oder dort zwischen der deklarierten Ladung versteckt hat, als ausreichend anzusehen ist (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 12. Juli 1999 - VII B 2/99 - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 1999, Seite 379 (380); Finanzgericht (FG) Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2000 - 4 K 7790 VTa, Z, EU -, ZfZ 2000, Seite 315 (316); FG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2001 - IV 116/99 - ZfZ 2001, Seite 421 (422)).Verlangt § 8 Satz 2 ZollV in diesen Fällen seinem Wortlaut nach vom Beteiligten daher etwas Unmögliches, so ist sein Bedeutungsgehalt teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass nur solche Gestellungspflichtige die darin statuierte ausdrückliche Mitteilungspflicht trifft, die diese Kenntnis haben oder doch hätten haben können oder müssen (so angedeutet vom BFH, Beschluss vom 12. Juli 1999, a.a.O., Seite 380; vgl. auch FG Düsseldorf…, Urteil vom 14. April 2000, a.a.O., Seite 316 sowie FG Hamburg…, Urteil vom 21. Juni 2001, a.a.O., Seite 423, 1etzteres unter Hinweis auf § 125 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabendordnung (AO) und § 44 Abs. 2 Nr. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die zum Ausdruck bringen würden, dass dem Normadressaten nicht etwa Unmögliches abverlangt werden könne).
Wegen der Befugnis und Verpflichtung des Gerichts zur Überprüfung behördlicher Ermessensentscheidungen, die dem Gericht keinen Raum für eigene Ermessenserwägungen lässt, muss die Ermessensentscheidung spätestens in der Einspruchsentscheidung begründet werden, anderenfalls ist sie im Regelfall fehlerhaft (vgl. zum Ganzen: BFH, Beschluss vom 12. Juli 1999, a.a.O., Seite 380 f. m.w.N.).
Der Beschluss des BFH vom 12. Juli 1999, a.a.O., Seite 379 ff., ist im Prozesskostenhilfeverfahren ergangen; zudem wird in der Entscheidung auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu den hier entschiedenen Fragen bislang noch keine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist.
- FG Brandenburg, 25.07.2001 - 4 K 3025/00
Keine Gestellungspflicht für vom Auftraggeber ohne Wissen des Fahrers im Hohlraum …
Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2002 - 4 K 4166/01
Zu dem hier gefundenen Ergebnis kommt man im Übrigen auch, wenn man die ausdrückliche Gestellungsmitteilung nicht aus § 8 Satz 2 ZollV, sondern unmittelbar aus dem Zollkodex herleitet, und eine Einschränkung des Begriffs des vorschriftswidrigen Verbringens in Fällen, in denen der Verbringer "gutgläubig" handelte, "dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit" entnimmt (so zuletzt FG Brandenburg, Urteil vom 25. Juli 2001 - 4 K 3025/00 - ZfZ 2002, Seite 60 (61)). - BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97
Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung, …
Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2002 - 4 K 4166/01
Sind die Einzelheiten dieser § 114 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - angepassten Regelung auch umstritten, so besteht Einigkeit darüber, dass die Vorschrift ihrem Wortlaut nach nur eine Ergänzung der fehlenden Erwägungen und nicht die vollständige Nachholung oder das Auswechseln der tragenden Gründe zulässt (vgl. zu § 114 Satz 2 VwGO: Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. Mai 1998 - BVerwG 1 C 17.97 - amtliche Sammlung der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts 106, 351 (363);… Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Auflage 1998, § 114 Rn. 50;… vgl. zu § 102 Satz 2 FGO: Gräber, Finanzgerichtsordnung, 5. Auflage 2002, § 102 Rn. 20; Wiese/Leingang-Ludolph, Der Betrieb, 2001, Seite 2469 (2470)). - FG Hamburg, 21.06.2001 - IV 116/99
Keine Inanspruchnahme des gutgläubigen Lkw-Fahrers wegen eines …
Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2002 - 4 K 4166/01
Lehnt man diese Auffassung als zu weitgehend ab, wäre hilfsweise daran zu denken, dass in solchen Fällen der Handlungswille des Hintermannes, also desjenigen, der die in den Papieren nicht deklarierte Ladung auf dem LKW untergebracht oder dort zwischen der deklarierten Ladung versteckt hat, als ausreichend anzusehen ist (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 12. Juli 1999 - VII B 2/99 - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 1999, Seite 379 (380); Finanzgericht (FG) Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2000 - 4 K 7790 VTa, Z, EU -, ZfZ 2000, Seite 315 (316); FG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2001 - IV 116/99 - ZfZ 2001, Seite 421 (422)). - FG Düsseldorf, 14.04.2000 - 4 K 7790/98
Auszug aus FG Düsseldorf, 06.03.2002 - 4 K 4166/01
Lehnt man diese Auffassung als zu weitgehend ab, wäre hilfsweise daran zu denken, dass in solchen Fällen der Handlungswille des Hintermannes, also desjenigen, der die in den Papieren nicht deklarierte Ladung auf dem LKW untergebracht oder dort zwischen der deklarierten Ladung versteckt hat, als ausreichend anzusehen ist (vgl. Bundesfinanzhof (BFH), Beschluss vom 12. Juli 1999 - VII B 2/99 - Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern - ZfZ - 1999, Seite 379 (380); Finanzgericht (FG) Düsseldorf, Urteil vom 14. April 2000 - 4 K 7790 VTa, Z, EU -, ZfZ 2000, Seite 315 (316); FG Hamburg, Urteil vom 21. Juni 2001 - IV 116/99 - ZfZ 2001, Seite 421 (422)).
- FG Hamburg, 19.12.2014 - 4 K 49/13
Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung von Waren in vorübergehender …
Die Ermessensentscheidung muss spätestens in der Einspruchsentscheidung begründet werden (§ 121 Abs. 1 AO), anderenfalls sie im Regelfall fehlerhaft ist (vgl. BFH, Urteil vom 20.07.2004, VII R 20/02, in: juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2002, 4 K 4166/01 VTa, in: juris). - FG Hamburg, 25.11.2008 - 4 K 112/07
Zollrecht: Ausübung des Auswahlermessens
Die Ermessensentscheidung muss spätestens in der Einspruchsentscheidung begründet werden (§ 121 Abs. 1 AO), anderenfalls sie im Regelfall fehlerhaft ist (vgl. BFH, Urteil vom 20.07.2004, VII R 20/02, juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2002, 4 K 4166/01 VTa, juris). - FG Hamburg, 16.09.2010 - 4 K 274/09
Zollrecht - Einfuhrabgaben: Pflichtverletzung im Rahmen des Zollverfahrens der …
Die Ermessensentscheidung muss spätestens in der Einspruchsentscheidung begründet werden (§ 121 Abs. 1 AO), anderenfalls sie im Regelfall fehlerhaft ist (vgl. BFH, Urteil vom 20.07.2004, Az.: VII R 20/02, in: juris; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2002, Az.: 4 K 4166/01 VTa, in: juris).
- FG Sachsen, 06.03.2003 - 5 K 1325/97
Haftet Entleiher neben Arbeitgeber für die Lohnsteuer?
Diese Vorschrift lässt ihrem Wortlaut nach aber nur eine Ergänzung der Ermessenserwägungen und nicht deren vollständige Nachholung oder Auswechselung zu (vgl. Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 6. März 2002 4 K 4166/01 VTa, ZfZ 2002, 270 und juris STRE2002270632, sowie des Sächsischen Finanzgerichts vom 1. August 2002, 2 K 1004/99, rechtskräftig, nicht veröffentlicht). - FG Hamburg, 30.10.2003 - II 362/02
Lohnsteuerhaftung eines Arbeitgebers
- FG Sachsen-Anhalt, 06.03.2003 - 5 K 1325/97
Haftungsbescheid vom 15.5.1995; Inhaftungnahme für Lohnsteuer aus …
Diese Vorschrift lässt ihrem Wortlaut nach aber nur eine Ergänzung der Ermessenserwägungen und nicht deren vollständige Nachholung oder Auswechselung zu (vgl. Urteile des Finanzgerichts Düsseldorf vom 6. März 2002 4 K 4166/01 VTa, ZfZ 2002, 270 und juris STRE2002270632, sowie des Sächsischen Finanzgerichts vom 1. August 2002, 2 K 1004/99, rechtskräftig, nicht veröffentlicht).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".