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Rechtsprechung
   FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16185
FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99 (https://dejure.org/2002,16185)
FG München, Entscheidung vom 10.07.2002 - 4 K 4597/99 (https://dejure.org/2002,16185)
FG München, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 4 K 4597/99 (https://dejure.org/2002,16185)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG § 68
    Einhausungen von Betriebsvorrichtungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewertung von lärmschutzbedingten Einhausungen von Betriebsvorrichtungen als Gebäude

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einhausungen von Betriebsvorrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1497
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • FG Saarland, 08.11.1995 - 2 K 141/91
    Auszug aus FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99
    Die Bauwerke seien begehbar und ließen bei geeigneten Schutzmaßnahmen trotz der äußerst intensiven Lärmeinwirkungen einen mehr als nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen zu (vgl. Finanzgericht des Saarlandes vom 8.11.1995, EFG 1996, 87).

    Das vom FA herangezogene Urteil des Finanzgerichtes des Saarlandes vom 8.11.1995, EFG 1996, S. 87 ff, stütze die Rechtsansicht des FA nicht.

    Der Sachverhalt des Urteils des Finanzgerichts des Saarlandes vom 8.11.1995 (2 K 141/91, EFG 1996, 87;… bestätigt durch BFH-Urteil vom 9.12.1998 II R 1/96, BFH/NV 1999, 909 ), auf das sich das FA beruft, ist hinsichtlich des Faktors Lärm ein anderer.

  • BFH, 30.01.1991 - II R 48/88

    Kühlzellen, in denen betriebsbedingt nur kurzzeitige Inspektionsgänge möglich …

    Auszug aus FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99
    Nach dem BFH-Urteil vom 30.1.1991 (a.a.O.), das insbesondere auf die Verordnung über Arbeitsstätten vom 20.3.1975 und die hier unter § 15 Abs. 1 Nr. 3 angegebenen Werte hinweise, bei deren Überschreiten die betreffenden Bauwerke als Betriebsvorrichtungen zu bewerten seien, seien "Bauwerke, in denen eine besonders hohe oder niedrige Temperatur herrscht und die deshalb während des laufenden Betriebsvorgangs einen Aufenthalt von Menschen nicht oder nur kurzfristig mit Schutzkleidung (z. B. für Inspektionsgänge) zulassen, keine Gebäude (BFH-Urteil vom 30.1.1991, BStBl II S. 618).

    Denn dort (…EFG 1996, S. 89, rechte Spalte) wird vielmehr ausgeführt: "Ob trotz dieser Schutzmaßnahmen der Lärm in den unter der Maschinenhalle liegenden Generatorengehäusen so unerträglich ist, dass diese nach dem BFH-Urteil, BFHE 163, 236 , BStBl II 1991, 618 schon allein deswegen als Betriebsvorrichtung behandelt werden müssten, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung ...".

    Der BFH führt in seinem Urteil vom 30.1.1991 ( II R 48/88, BStBl II 1991, 618) dazu weiter aus, dass, sofern wegen extremer Bedingungen während des automatisch gesteuerten stetig laufenden Betriebsvorgangs der Aufenthalt von Menschen in einem Bauwerk auch in Schutzkleidung nur vorübergehend während weniger Minuten möglich ist, das Bauwerk nicht den mehr als nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestattet.

  • BFH, 09.12.1998 - II R 1/96

    Gebäude i.S.d. § 68 Abs. 1 Nr. 1 BewG; Unterwasserkraftwerk

    Auszug aus FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99
    Der Sachverhalt des Urteils des Finanzgerichts des Saarlandes vom 8.11.1995 (2 K 141/91, EFG 1996, 87; bestätigt durch BFH-Urteil vom 9.12.1998 II R 1/96, BFH/NV 1999, 909 ), auf das sich das FA beruft, ist hinsichtlich des Faktors Lärm ein anderer.
  • BFH, 23.03.1990 - III R 63/87

    Schallschutzvorrichtungen können ausnahmsweise Betriebsvorrichtungen sein

    Auszug aus FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99
    Die Einhausungen seien deshalb nach der Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen als Betriebsvorrichtungen anzusehen (vgl. gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen vom 31.3.1992 (Abgrenzungserlass), BStBl I 1992, S. 342, Rdnr. 3 mit der dort zitierten Rechtsprechung sowie BFH, BStBl II 1990, S. 751).
  • BFH, 13.06.1969 - III 17/65

    Abgrenzung zwischen wie Grundvermögen und wie bewegliches gewerbliches …

    Auszug aus FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99
    Danach ist ein Bauwerk als Gebäude anzusehen, wenn es nicht nur fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist, sondern es muss auch Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewähren und den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestatten (vgl. die Urteile des BFH vom 13.6.1969 III 17/65, BFHE 96, 57, BStBl II 1969, 517, und in BFHE 122, 150 , BStBl II 1977, 594).
  • BFH, 14.11.1975 - III R 150/74

    Gebäudeeigenschaft - Autowaschanlage - Voraussetzungen der Bewertung als Gebäude

    Auszug aus FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99
    Der Gebäudeeigenschaft steht auch nicht entgegen, wenn sich Menschen beispielsweise nur in entsprechender Schutzkleidung darin aufhalten können, um sich gegen gesundheitliche Schäden zu schützen (vgl. BFH-Urteil vom 14.11.1975 III R 150/74, BFHE 117, 492 , BStBl II 1976, 198).
  • BFH, 25.03.1977 - III R 5/75

    Gewächshäuser eines Betriebsgrundstücks - Landwirtschaftliches Vermögen - …

    Auszug aus FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99
    Danach ist ein Bauwerk als Gebäude anzusehen, wenn es nicht nur fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist, sondern es muss auch Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewähren und den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestatten (vgl. die Urteile des BFH vom 13.6.1969 III 17/65, BFHE 96, 57, BStBl II 1969, 517, und in BFHE 122, 150 , BStBl II 1977, 594).
  • FG Brandenburg, 15.03.2001 - 2 K 355/99

    Gemengehaus sowie Ofen- und Maschinenhalle einer Glasfabrikationsanlage kein …

    Auszug aus FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99
    Der Senat schließt sich insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen den Ausführungen des Finanzgerichts Brandenburg im Urteil vom 15.3.2001 ( 2 K 355/99 BG, EFG 2001, 671) und dem Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 27.11.1996 (II 391/91, EFG 1997, 595) uneingeschränkt an.
  • FG Berlin, 27.11.1996 - II 396/91

    Zur Gebäudeeigenschaft eines Mühlenbauwerks i.S.v. § 68 Abs. 1 Nr. 1 …

    Auszug aus FG München, 10.07.2002 - 4 K 4597/99
    Der Senat schließt sich insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen den Ausführungen des Finanzgerichts Brandenburg im Urteil vom 15.3.2001 ( 2 K 355/99 BG, EFG 2001, 671) und dem Urteil des Finanzgerichts Berlin vom 27.11.1996 (II 391/91, EFG 1997, 595) uneingeschränkt an.
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2003 - 2 K 3118/99
    Diese Auffassung erscheint auch als zutreffend, da extremer Lärm allein bereits stark gesundheitsgefährdend ist (im Ergebnis ebenso:FG Berlin, Urteil vom 27. November 1996,EFG 1997, 585, FG Brandenburg, Urteil vom 15. März 2001,EFG 2001, 671, FG München, Urteil vom 10. Juli 2002, 4 K 4597/99 ).
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