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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 21.07.2022 - 4 K 46/22.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,20112
VG Koblenz, 21.07.2022 - 4 K 46/22.KO (https://dejure.org/2022,20112)
VG Koblenz, Entscheidung vom 21.07.2022 - 4 K 46/22.KO (https://dejure.org/2022,20112)
VG Koblenz, Entscheidung vom 21. Juli 2022 - 4 K 46/22.KO (https://dejure.org/2022,20112)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Lärmsanierung nach Errichtung eines Buswendeplatzes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Lärmsanierung nach Errichtung eines Buswendeplatzes

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Lärmsanierung nach Errichtung eines Buswendeplatzes - Kein Anspruch auf Lärmsanierung nach Errichtung eines Buswendeplatzes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Lärmsanierung nach Errichtung eines Buswendeplatzes - Keine Überschreitung des maßgeblichen Beurteilungspegels

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung; …

    Auszug aus VG Koblenz, 21.07.2022 - 4 K 46/22
    Dies ist der Fall, wenn die Beeinträchtigung typischer Weise mit dem Bau oder der Änderung der Straße oder deren Betrieb verbunden ist und nach ihrer Art als Folgewirkung der Straße nicht außerhalb aller Erfahrung liegt, insbesondere nicht ganz überwiegend durch andere Umstände bedingt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 9 A 28.04 -, juris, Rn. 29 = NVwZ 2005, 331, 333 m.w.N.).

    Rn. 37 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes wird das Tatbestandsmerkmal der "wesentlichen Änderung" in § 41 Abs. 1 BImSchG durch die Regelungen der 16. BImSchV abschließend konkretisiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 2005 - 9 A 28.04 -, juris, Rn. 27 m.w.N. aus der Rspr.).

  • BVerwG, 25.04.2018 - 9 A 16.16

    Autobahn A 33/Bundesstraße B 61 (Zubringer Ummeln): EuGH muss entscheiden

    Auszug aus VG Koblenz, 21.07.2022 - 4 K 46/22
    Die grundrechtlich vorgegebene Zumutbarkeitsschwelle ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in allgemeinen Wohngebieten mit mindestens 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts und in Kern-, Dorf- und Mischgebieten mit 69 dB(A) tags und 59 dB(A) anzusetzen (vgl. BVerwG, Hinweisbeschluss vom 25. April 2018 - 9 A 16.16 - juris, Rn. 87 = ZUR 2018, 623 Rn. 87; der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes nimmt für Wohngebiete Werte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts an, s. BVerwG…, Urteil vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 -, juris, Rn. 45).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer …

    Auszug aus VG Koblenz, 21.07.2022 - 4 K 46/22
    Neben den Regelungen der 16. BImSchV kommen unmittelbar aus § 41 Abs. 1 BImSchG abzuleitende Ansprüche auf Lärmsanierung ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Gesamtbelastung am maßgeblichen Grundstück trotz Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV Gesundheitsbeeinträchtigungen oder übermäßige Eigentumsbeeinträchtigungen und damit Grundrechtsbeeinträchtigungen auszulösen vermag (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 9.95 -, juris, Rn. 35 = NVwZ 1996, 1003).
  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf …

    Auszug aus VG Koblenz, 21.07.2022 - 4 K 46/22
    Nicht zu berücksichtigen war nach der 16. BImSchV der Lärm, der von anderen Verkehrsanlagen - z.B. von der B 1... - ausgeht (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2005 - 4 A 18.04 -, juris, LS 1 = NVwZ 2005, 811).
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung; …

    Auszug aus VG Koblenz, 21.07.2022 - 4 K 46/22
    Die grundrechtlich vorgegebene Zumutbarkeitsschwelle ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in allgemeinen Wohngebieten mit mindestens 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts und in Kern-, Dorf- und Mischgebieten mit 69 dB(A) tags und 59 dB(A) anzusetzen (…vgl. BVerwG, Hinweisbeschluss vom 25. April 2018 - 9 A 16.16 - juris, Rn. 87 = ZUR 2018, 623 Rn. 87; der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes nimmt für Wohngebiete Werte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts an, s. BVerwG, Urteil vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 -, juris, Rn. 45).
  • VG Gera, 23.04.2024 - 5 E 189/24

    Planung und Bau einer Busumsteigehaltestelle

    Auch sonst werden Busbahnhöfe und Bushaltestellen als Bestandteil der öffentlichen Straße betrachtet und die von ihnen hervorgerufenen Immissionen nach der 16. BImSchV beurteilt (vgl. VG Koblenz, Urteile vom 21. Juli 2022 - 4 K 46/22.KO - juris [Busbahnhof] und vom 17. November 2008 - 4 K 1963/07.KO - juris [Verlegung einer Bushaltestelle]).

    In diesem Zusammenhang hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem Urteil vom 21. Juli 2022 (4 K 46/22.KO juris Rn. 35) das Vorgehen des dortigen Sachverständigen gebilligt, der die vom Busverkehr ausgehenden Emissionen ebenfalls mit einem Zuschlag von 10 dB(A) in seine Berechnungen hat einfließen lassen.

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