Rechtsprechung
| FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zollrecht - Einfuhrabgaben - Zolltarif: Erhebung von Antidumpingzoll für Schuhe, die vor allem als Reitschuhe verwendet werden, jedoch aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes und ihrer Funktionalität weder als Sport-Schuhe noch als nach Spezialtechniken hergestellte ...
- Justiz Hamburg
Art 220 Abs 1 ZK, Art 1 Abs 2 EGV 1472/2006, Art 1 Abs 2 EGV 1472/2006, Art 1 Abs 3 EGV 1472/2006, Art 3 EGV 1472/2006
Zollrecht - Einfuhrabgaben - Zolltarif: Erhebung von Antidumpingzoll für Schuhe, die vor allem als Reitschuhe verwendet werden, jedoch aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes und ihrer Funktionalität weder als Sport-Schuhe noch als nach Spezialtechniken hergestellte ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebung von Antidumpingzoll für Schuhe, die vor allem als Reitschuhe verwendet werden, jedoch aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes und ihrer Funktionalität weder als Sport-Schuhe noch als nach Spezialtechniken hergestellte Schuhe anzusehen sind
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erhebung von Antidumpingzoll für Schuhe, die vor allem als Reitschuhe verwendet werden, jedoch aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes und ihrer Funktionalität weder als Sport-Schuhe noch als nach Spezialtechniken hergestellte Schuhe anzusehen sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10
- BFH, 23.10.2012 - VII R 76/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98
Arzneimittel - Arzneiwaren - Vitamintabletten - Vitaminmangelzustand
Auszug aus FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10
Soweit es um die zollrechtliche Tarifierung von Waren geht, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rn. 13; BFH, Urteile vom 18.12.2001, Az.: VII R 78/00, vom 09.10.2001, Az.: VII R 69/00, vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, und vom 23.07.1998, Az.: VII R 36/97, jeweils in: juris) das entscheidende Kriterium allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN).Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, und vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, jeweils in: juris; Beschluss vom 24.10.2002, Az.: VII B 17/02, in: juris).
Bei mehreren möglichen Verwendungsmöglichkeiten einer Ware kommt es darauf an, welche im Vordergrund steht (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, und vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, jeweils in: juris).
Als "Schuhe für Sportzwecke" sind zudem nur solche Schuhe anzusehen, bei denen im Augenblick der Zollabfertigung die ausschließliche oder hauptsächliche Verwendungseignung der Ware anhand der feststellbaren, artspezifischen und charakteristischen Merkmale und Eigenschaften objektiv erkennbar ist und gegenüber anderen Verwendungsmöglichkeiten - hier als Straßen- oder Alltagsschuh - im Vordergrund steht (vgl. BFH, Urteil vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, in: juris).
- BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99
Zolltarifsache
Auszug aus FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10
Soweit es um die zollrechtliche Tarifierung von Waren geht, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rn. 13; BFH, Urteile vom 18.12.2001, Az.: VII R 78/00, vom 09.10.2001, Az.: VII R 69/00, vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, und vom 23.07.1998, Az.: VII R 36/97, jeweils in: juris) das entscheidende Kriterium allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN).Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, und vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, jeweils in: juris; Beschluss vom 24.10.2002, Az.: VII B 17/02, in: juris).
Bei mehreren möglichen Verwendungsmöglichkeiten einer Ware kommt es darauf an, welche im Vordergrund steht (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, und vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, jeweils in: juris).
Im Augenblick der Zollabfertigung muss die ausschließliche oder hauptsächliche Verwendungseignung der Ware erkennbar sein (vgl. BFH, Urteile vom 19.10.2001, Az.: VII R 69/00, vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, vom 23.05.2000, Az.: VII R 1/99, und vom 23.07.1998, Az.: VII R 91/97, jeweils in: juris).
- EuG, 04.03.2010 - T-401/06
Brosmann Footwear (HK) u.a. / Rat - Dumping - Einfuhren von Schuhen mit Oberteil …
Auszug aus FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10
Hinsichtlich der gegen die Rechtmäßigkeit der VO (EG) Nr. 1472/2006 geäußerten Bedenken verweist sie auf das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 04.03.2010 (Az: T-401/06, in: juris), in welchem anerkannt werde, dass es durchaus Schuhe gebe, welche aufgrund ihrer speziellen Beschaffenheit und Vertriebswege in Fachgeschäften nicht unter die VO (EG) Nr. 1472/2006 hätten fallen sollen, und regt eine entsprechende Vorlage an den Europäischen Gerichtshof an.Denn es fehlt bereits an dem nach der Zielsetzung der VO (EG) Nr. 1472/2006 wegen der erforderlichen Abgrenzung zu anderen Schuharten der Gemeinschaftsproduktion vorauszusetzenden besonderen Verwendungszweck der Reitschuhe nach den entsprechenden äußerlich erkennbaren Merkmalen, wie oben bereits ausgeführt (vgl. zu vergleichbaren Erwägungen in Bezug auf orthopädische Schuhe auch: Gericht der Europäischen Union - EuG -, Urteil vom 04.03.2010, Az.: T-401/06, in: juris, dort: Rnrn.
- BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00
Tarifierung von Waren
Auszug aus FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10
Soweit es um die zollrechtliche Tarifierung von Waren geht, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rn. 13; BFH, Urteile vom 18.12.2001, Az.: VII R 78/00, vom 09.10.2001, Az.: VII R 69/00, vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, und vom 23.07.1998, Az.: VII R 36/97, jeweils in: juris) das entscheidende Kriterium allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN).Im Augenblick der Zollabfertigung muss die ausschließliche oder hauptsächliche Verwendungseignung der Ware erkennbar sein (vgl. BFH, Urteile vom 19.10.2001, Az.: VII R 69/00, vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, vom 23.05.2000, Az.: VII R 1/99, und vom 23.07.1998, Az.: VII R 91/97, jeweils in: juris).
- BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97
Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag
Auszug aus FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10
Soweit es um die zollrechtliche Tarifierung von Waren geht, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rn. 13; BFH, Urteile vom 18.12.2001, Az.: VII R 78/00, vom 09.10.2001, Az.: VII R 69/00, vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, und vom 23.07.1998, Az.: VII R 36/97, jeweils in: juris) das entscheidende Kriterium allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN). - BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00
Tarifierung; Spielzeug
Auszug aus FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10
Soweit es um die zollrechtliche Tarifierung von Waren geht, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH…, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rn. 13; BFH, Urteile vom 18.12.2001, Az.: VII R 78/00, vom 09.10.2001, Az.: VII R 69/00, vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, und vom 23.07.1998, Az.: VII R 36/97, jeweils in: juris) das entscheidende Kriterium allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN). - BFH, 24.10.2002 - VII B 17/02
Tarifierung einer Ware, Verwendungszweck
Auszug aus FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10
Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, und vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, jeweils in: juris; Beschluss vom 24.10.2002, Az.: VII B 17/02, in: juris). - EuGH, 09.12.1997 - C-143/96
Knubben Speditions GmbH / Hauptzollamt Mannheim - Gemeinsamer Zolltarif - Begriff …
Auszug aus FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10
Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur KN, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH, Urteile vom 09.12.1997, Rs. C-143/96, EuGHE 1997, I-7039 Rn. 14, …und vom 19.05.1994, Rs. C-11/93, EuGHE 1994, I-1945 Rn. 11 und 12). - EuGH, 20.06.1996 - C-121/95
VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München
Auszug aus FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10
Soweit es um die zollrechtliche Tarifierung von Waren geht, ist nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie des Bundesfinanzhofes (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, Rs. C-121/95, EuGHE 1996, I-3047 Rn. 13; BFH, Urteile vom 18.12.2001, Az.: VII R 78/00, vom 09.10.2001, Az.: VII R 69/00, vom 14.11.2000, Az.: VII R 83/99, vom 05.10.1999, Az.: VII R 42/98, und vom 23.07.1998, Az.: VII R 36/97, jeweils in: juris) das entscheidende Kriterium allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der KN). - EuGH, 19.05.1994 - C-11/93
Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg
Auszug aus FG Hamburg, 20.10.2010 - 4 K 58/10
Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur KN, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (…vgl. EuGH, Urteile vom 09.12.1997, Rs. C-143/96, EuGHE 1997, I-7039 Rn. 14, und vom 19.05.1994, Rs. C-11/93, EuGHE 1994, I-1945 Rn. 11 und 12). - BFH, 23.07.1998 - VII R 91/97
Verbindliche Zolltarifauskunft - Zolltarifliche Einreihung - Zubehör für …
- BFH, 23.05.2000 - VII R 1/99
Aluminiumraster; Tarifierung
- EuGH, 28.04.2022 - C-251/21
Piltenes meži - Vorlage zur Vorabentscheidung - Europäischer …
- FG München, 25.06.2009 - 14 K 2353/06
Erhebung von Zoll, Ausgleichszoll und Antidumpingzoll für PET-Folien aus Indien - …
- FG Hamburg, 25.09.2023 - 4 K 22/20
Zolltarif: Einreihung als Teil eines medizinischen Instruments
Maßgebend ist für die zolltarifliche Einordnung die objektive Beschaffenheit anhand der an der Ware feststellbaren Merkmale und Eigenschaften (vgl. BFH, Urteile vom 19. Oktober 2001, VII R 69/00 (Anm. der Dok.: richtiges Datum 09. Oktober 2001); vom 14. November 2000, VII R 83/99; vom 23. Mai 2000, VII R 1/99; vom 23. Juli 1998, VII R 91/97, jeweils in juris; FG Hamburg, Urteil vom 20. Oktober 2010, 4 K 58/10 , juris, Rn. 23 ).Im Augenblick der Zollabfertigung muss die ausschließliche oder hauptsächliche Verwendungseignung der Ware erkennbar sein (BFH, Urteile vom 19.10.2001, Az.: VII R 69/00 (Anm. der Dokumentation: richtiges Datum 09. Oktober 2001), vom 14. November 2000, Az.: VII R 83/99, vom 23. Mai 2000, Az.: VII R 1/99 und vom 23. Juli 1998, Az.: VII R 91/97, jeweils in juris; FG Hamburg, Urteile vom 20. Oktober 2010, 4 K 58/10 , juris, Rn. 23 ;… vom 28. Oktober 2009, 4 K 1/09, juris, Rn. 36).
- BFH, 30.04.2013 - I S 5/13
Notanwalt bei Auslandswohnsitz - keine Gerichtsgebühren im Verfahren zur …
Rn. 1 I. Der in Serbien wohnhafte Kläger, Beschwerdeführer und Antragsteller (Antragsteller) hat Nichtzulassungsbeschwerden gegen die Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 6. Juni 2012 4 K 52/10, 4 K 58/10 und 4 K 45/11 sowie gegen die in diesen drei Klageverfahren jeweils am 28. November 2012 ergangenen weiteren FG-Urteile erhoben, mit denen seine Anträge auf Urteilsergänzung abgelehnt worden sind.
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