Rechtsprechung
| VG Chemnitz, 01.12.2009 - 4 K 602/06 |
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 01.12.2009 - 4 K 602/06
- OVG Sachsen, 27.01.2012 - 5 A 157/10
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 27.01.2012 - 5 A 157/10
Verfahrenskosten bei Fortführung eines Rechtsstreits zum Zweck der Herbeiführung …
Ausfertigung Az.: 5 A 157/10 4 K 602/06.Das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 1. Dezember 2009 - 4 K 602/06 - wird für wirkungslos erklärt.
Nachdem der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache einseitig für erledigt erklärt, 1 sich die Beklagte dem aber nicht angeschlossen, sondern weiterhin beantragt hat, die Zulassung der Berufung abzulehnen, weil dem Zulassungsantrag durch die eingetretene Erledigung der Hauptsache das Rechtsschutzbedürfnis fehle, ist sowohl die Erledigung des Klage- als auch des Berufungszulassungsverfahrens in der Hauptsache festzustellen und das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 1. Dezember 2009 - 4 K 602/06 - entsprechend § 173 VwGO i. V. m. § 269 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 ZPO für wirkungslos zu erklären (…vgl. NdsOVG, Beschl. v. 25. März 2010 - 11 LA 237/09 -, juris Rn. 2 = NdsVBl 2010, 305 f.;… ebenso zur Hauptsacheerledigung im Beschwerdeverfahren auf Zulassung der Revision: BVerwG, Beschl. v. 17. Dezember 1993 - 3 B 134/92 -, juris Rn. 1 und 3 = Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103).
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