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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35983
FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12 (https://dejure.org/2013,35983)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30.09.2013 - 4 K 73/12 (https://dejure.org/2013,35983)
FG Hamburg, Entscheidung vom 30. September 2013 - 4 K 73/12 (https://dejure.org/2013,35983)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Pos 2002 UPos 1090 KN, Pos 0712 KN, Pos 0711 KN
    Tarifrecht: Tarifierung von getrockneten und gesalzenen Tomaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KN Pos. 0711; KN Pos. 0712; KN Pos. 2002
    Tarifrecht: Tarifierung von getrockneten und gesalzenen Tomaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Tarifrecht: Tarifierung von getrockneten und gesalzenen Tomaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (15)

  • BFH, 05.10.1999 - VII R 42/98

    Arzneimittel - Arzneiwaren - Vitamintabletten - Vitaminmangelzustand

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12
    Rn. 17 I. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sowie des Bundesfinanzhofs (- BFH - vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00; vom 09.10.2001, VII R 69/00; vom 14.11.2000, VII R 83/99; vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).

    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.2000, VII R 83/9; und vom 05.10.1999, VII R 42/98; Beschluss vom 24.10.2002, VII B 17/02).

  • BFH, 23.07.1998 - VII R 36/97

    Übergang Verpflichtungs-, Fortsetzungsfeststellungsantrag

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12
    Rn. 17 I. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sowie des Bundesfinanzhofs (- BFH - vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00; vom 09.10.2001, VII R 69/00; vom 14.11.2000, VII R 83/99; vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).
  • BFH, 09.10.2001 - VII R 69/00

    Tarifierung von Waren

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12
    Rn. 17 I. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sowie des Bundesfinanzhofs (- BFH - vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00; vom 09.10.2001, VII R 69/00; vom 14.11.2000, VII R 83/99; vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).
  • BFH, 14.11.2000 - VII R 83/99

    Zolltarifsache

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12
    Rn. 17 I. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sowie des Bundesfinanzhofs (- BFH - vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00; vom 09.10.2001, VII R 69/00; vom 14.11.2000, VII R 83/99; vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).
  • BFH, 18.12.2001 - VII R 78/00

    Tarifierung; Spielzeug

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12
    Rn. 17 I. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sowie des Bundesfinanzhofs (- BFH - vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00; vom 09.10.2001, VII R 69/00; vom 14.11.2000, VII R 83/99; vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).
  • BFH, 24.10.2002 - VII B 17/02

    Tarifierung einer Ware, Verwendungszweck

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12
    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Bestimmungen oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (vgl. BFH, Urteile vom 14.11.2000, VII R 83/9; und vom 05.10.1999, VII R 42/98; Beschluss vom 24.10.2002, VII B 17/02).
  • EuGH, 09.12.1997 - C-143/96

    Knubben Speditions GmbH / Hauptzollamt Mannheim - Gemeinsamer Zolltarif - Begriff …

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH, Urteile vom 09.12.1997, C-143/96; vom 19.05.1994, C-11/93).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-121/95

    VOBIS Microcomputer / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12
    Rn. 17 I. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) sowie des Bundesfinanzhofs (- BFH - vgl. etwa EuGH, Urteil vom 20.06.1996, C-121/95; BFH, Urteile vom 18.11.2001, VII R 78/00; vom 09.10.2001, VII R 69/00; vom 14.11.2000, VII R 83/99; vom 05.10.1999, VII R 42/98 und vom 23.07.1998, VII R 36/97) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind (vgl. die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur).
  • EuGH, 19.05.1994 - C-11/93

    Siemens Nixdorf / Hauptzollamt Augsburg

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12
    Daneben gibt es nach dem Übereinkommen zum Harmonisierten System Erläuterungen und Einreihungsavise, die ebenso wie die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur, die von der Europäischen Kommission ausgearbeitet wurden, ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen darstellen (vgl. EuGH, Urteile vom 09.12.1997, C-143/96; vom 19.05.1994, C-11/93).
  • EuGH, 23.03.1972 - 36/71

    Henck / Hauptzollamt Emden

    Auszug aus FG Hamburg, 30.09.2013 - 4 K 73/12
    Der Begriff der Zubereitung ist dabei als die Verarbeitung eines Erzeugnisses oder seine Vermischung mit anderen Erzeugnissen zu verstehen (EuGH, Urteil vom 23.03.1972, Rs. 36/71, Rz. 4), worunter grundsätzlich auch die Zugabe von Salz fällt.
  • BFH, 10.02.2009 - VII R 22/08

    Einfuhrumsatzsteuer: ermäßigter Steuersatz für Lachsölkapseln - "geringer" Zusatz …

  • EuGH, 28.10.2010 - C-423/09

    X - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Gemüse …

  • BFH, 12.05.2009 - VII B 136/08

    Zolltarif: Einreihung sog. Aloe Vera-Filets - Begriff der Zubereitung - …

  • EuGH, 08.07.1981 - 170/80

    Einkaufsgesellschaft der Deutschen Konservenindustrie / Hauptzollamt Bad …

  • EuGH, 20.03.1980 - 87/79

    Bagusat / Hauptzollamt Berlin-Packhof

  • FG Hamburg, 24.05.2016 - 4 K 100/13

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Multifunktionsgeräten mit …

    Die vom Europäischen Gerichtshof gewählte Formulierung des "Vorhandenseins der Möglichkeit eines automatischen Einzugs der zu fotokopierenden Originale" stellt unter Bezugnahme auf das "Vorhandensein der Möglichkeit" eindeutig auf die Existenz eines Original-Papiereinzugs ab, der im Sinne einer Möglichkeit nach Auswahl des Benutzers genutzt werden kann oder auch nicht (anderer Auffassung offenbar FG Bremen, Urteil vom 17.12.2015, 4 K 73/12 (4), n. v., UA S. 43), und steht damit übrigens auch im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der die entscheidenden Kriterien für die Tarifierung der Waren in den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware in dem Zustand, in der sie zur Zollabfertigung gestellt wird, zu suchen sind (vgl. zu Letzterem EuGH…, Urteil vom 27.09.2007, C-208/06 und C-209/06, in: juris, dort: Rn. 36 m. w. N. aus der Rspr. des EuGH).
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