Rechtsprechung
| VG Mainz, 12.02.2007 - 4 K 835/06.MZ |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Heranziehung zu Rundfunkgebühren für Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio; Auslegung von Kabinenlautsprechern als selbstständige Hörstellen i.S.v. § 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Gebührenpflichtige Hörstellen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
GEZ im Sonnenstudio
- referendare.net (Zusammenfassung)
Gez-Gebühr auf der Sonnenbank
- beck.de (Leitsatz)
Kabinenlautsprecher als selbstständige Hörstelle
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Rundfunkgebühren für zusätzliche Sonnenbank-Lautsprecher im Solarium
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sonnenstudio - Keine Rundfunkgebühren für zusätzliche Sonnenbank-Lautsprecher - Einheitliche Hörstelle - Lautsprecher produzieren gemeinsames Klangbild
Verfahrensgang
- VG Mainz, 12.02.2007 - 4 K 835/06.MZ
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.08.2007 - 7 A 10471/07
Papierfundstellen
- MMR 2007, 476
- afp 2009, 430
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1971 - 2 A 77/71
Auszug aus VG Mainz, 12.02.2007 - 4 K 835/06
Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren seitens des Klägers ist nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO für notwendig zu erklären, weil sie aus der Sicht einer verständigen Partei nicht überflüssig und willkürlich sondern zweckmäßig erscheinen musste (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Amtl. Sammlung Bd. 17, S. 287 und NJW 1972, S. 222). - VG Hannover, 08.07.2004 - 6 A 2537/03
Hörstelle; Lautsprecher; Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; Sonnenstudio
Auszug aus VG Mainz, 12.02.2007 - 4 K 835/06
Die Kammer schließt sich dabei dem den Beteiligten bekannten Urteil des VG Hannover vom 08. Juli 2004 (- Az.: 6 A 2537/03 - JURIS -) an, dem auch das Verwaltungsgericht Berlin (vgl. Urteil vom 28. Juni 2006 - Az. 27 A 348.05 - JURIS -) gefolgt ist. - VG Berlin, 28.06.2006 - 27 A 348.05
Auszug aus VG Mainz, 12.02.2007 - 4 K 835/06
Die Kammer schließt sich dabei dem den Beteiligten bekannten Urteil des VG Hannover vom 08. Juli 2004 (- Az.: 6 A 2537/03 - JURIS -) an, dem auch das Verwaltungsgericht Berlin (vgl. Urteil vom 28. Juni 2006 - Az. 27 A 348.05 - JURIS -) gefolgt ist.
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