Rechtsprechung
| FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 95/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 2 Nr 3 StromStG, § 54 EnergieStG, § 55 EnergieStG, § 10 StromStG, Art 3 Abs 1 GG
Stromsteuerentlastung und Energiesteuerentlastung - Fehlende Zugehörigkeit zum Produzierenden Gewerbe bei Altölaufbereitung - Unterschiedliche Besteuerung von aus Rohöl raffiniertem Schweröl und von aus Altöl gewonnenem Recycling-Öl ist verfassungsgemäß - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StromStG § 2 Nr. 3
Energiesteuer: Keine Zurechnung der Aufbereitung von Altöl (Ölabfällen) in Recycling-Öl zum Produzierenden Gewerbe im Sinne des § 2 Nr. 3 StromStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Energiesteuer: Keine Zurechnung der Aufbereitung von Altöl (Ölabfällen) in Recycling-Öl zum Produzierenden Gewerbe im Sinne des § 2 Nr. 3 StromStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 95/14
- BFH - VII R 49/14 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BFH, 16.04.2013 - VII R 25/11
Keine Stromsteuerbegünstigung für die Herstellung von Brennstoffen aus …
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 95/14
Zur Herstellung neuer Produkte werden aber nur solche Materialien verwandt, aus denen Produkte hergestellt werden, die also in einem neuen Produkt aufgehen oder Bestandteil des neuen Produkts werden (BFH, Urteil vom 16.04.2013, VII R 25/11).Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass in anderen Rechtsvorschriften als denen des StromStG angelegte Definitionen für das Energie-und Stromsteuerrecht nicht bindend sind (BFH, Urteil vom 16.04.2013, VII R 25/11).
- BFH, 18.09.2012 - VII R 45/11
Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Tätigkeit als Vorstand einer …
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 95/14
Nicht die Brennstoffe selbst werden in einem industriellen Verfahren zu neuen Produkten verarbeitet, sondern es wird die durch ihre Beseitigung entstandene Energie nutzbar gemacht; hieran ändert auch nichts, dass die Klägerin bei der Herstellung verwendungsspezifische Anforderungen ihrer Kunden berücksichtigt (vgl. BFH, Urteil vom 16.04.2013, VII R 45/11). - BFH, 24.08.2004 - VII R 23/03
Stromsteuer: Zur Verfassungsmäßigkeit der Verweisung auf die Klassifikation der …
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 95/14
Dass die Bezugnahme in § 2 Nr. 3 StromStG auf die Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Einordnung der betroffenen Unternehmen als Produzierendes Gewerbe dem verfassungsmäßigen Bestimmtheitsgebot und dem Prinzip des Vorbehalts des Gesetzes entspricht, ist seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.08.2004 (VII R 23/03) geklärt. - BFH, 02.03.2005 - VII B 173/04
Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 95/14
Der Bundesfinanzhof hat mit Beschluss vom 02.03.2005 (VII B 173/04) darüber hinaus entschieden, dass sich der Gesetzgeber nicht in unzulässiger Weise seiner Gesetzgebungsbefugnis begeben und die Bestimmung des Begünstigtenkreises im Sinne des § 9 Abs. 3 StromStG nicht in verfassungswidriger Weise der ausschließlichen Kompetenz des Statistischen Bundesamtes überlassen hat. - FG Hamburg, 08.07.2010 - 4 K 5/10
Verbrauchsteuerrecht: Stromsteuerbegünstigung für Unternehmen des Produzierenden …
Auszug aus FG Hamburg, 07.11.2014 - 4 K 95/14
Energieträger, die benötigt werden, um die für den Verarbeitungsprozess erforderliche Energie zu gewinnen, werden nicht in einem Verarbeitungsprozess verwandt (FG Hamburg, Urteil vom 08.07.2010, 4 K 5/10).
- FG Hamburg, 23.03.2015 - 4 K 90/13
Keine Stromsteuerbegünstigung für die Umwandlung von Klärschlamm in …
Energieträger, die benötigt werden, um die für einen Verarbeitungsprozess erforderliche Energie zu gewinnen, werden nicht in einem Verarbeitungsprozess verwendet (FG Hamburg…, Urteil vom 08.07.2010, 4 K 5/10, in: juris, dort: Rn. 25; vgl. ferner FG Hamburg, Urteil vom 07.11.2014, 4 K 95/14, in: juris, nicht rechtskräftig; vgl. auch BFH, Urteil vom 16.04.2013, VII R 25/11; Beschluss vom 14.11.2013, VII B 170/13, jeweils in: juris).
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