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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,38654
OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13 (https://dejure.org/2016,38654)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08.09.2016 - 4 KO 68/13 (https://dejure.org/2016,38654)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08. September 2016 - 4 KO 68/13 (https://dejure.org/2016,38654)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (8)

  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12

    Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13
    Zur Begründung nimmt der Senat Bezug auf das den Beteiligten bekannte Senatsurteil vom 17. November 2015 (Az.: 4 KO 252/12 ).

    Danach hat der Beklagte in seiner Globalkalkulation 2007 einen Betrag von 31.951.708,00 EUR für unentgeltlich übernommenes Anlagevermögen bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes herausgerechnet (vgl. Globalkalkulation 2007 S. 32 sowie das den Beklagten betreffende Senatsurteil vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rn. 164 ff.).

    Die Bildung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung zielt gerade auf die Erhebung einheitlicher Beiträge ohne Rücksicht auf die erheblichen Kostenunterschiede ab, die mit der Errichtung einzelner technischer Entwässerungsanlagen verbunden sind (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rn. 95 und Senatsbeschluss vom 10. Januar 2014 - 4 EO 678/11 - juris Rn. 16 ).

    (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rn. 95 m. w. N.).

    Rn. 39 Hätten der Voreigentümer und die anderen Eigentümer im Gewerbegebiet keinen "Ablösungsbetrag" gezahlt, wäre der Aufwand für die abwasserseitige Erschließung des Gewerbegebietes von 5.006.637 DM (= 2.559.852,85 EUR) in voller Höhe (auch ohne Abzug des hier in Ansatz gebrachten Gemeindeanteils von 4 %) als beitragsfähiger Aufwand in die Globalkalkulation 2007 (vgl. Urteil vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 ) eingeflossen.

  • BVerwG, 22.03.2007 - 10 BN 5.06

    Äquivalenzprinzip, kommunaler Abwasserverband, Rechtsnachfolge, Trägerwechsel, …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13
    Rn. 33 7. Das verfassungsrechtlich aus dem Gleichheitssatz abzuleitende Gebot der Doppelbelastung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - Az. 10 BN 5/06 - juris) verpflichtet zwar den Beklagten, zu Gunsten der Klägerin zu berücksichtigen, dass der Voreigentümer sich in Erfüllung der mit der Stadt Gera 1995 geschlossenen "Vereinbarung über die Ablösung eines Erschließungsbeitrags" bereits anteilig an der Finanzierung der von dem Beklagten betriebenen Entwässerungseinrichtung beteiligt hat (a.).

    Dies käme nur in Frage, wenn offenkundig sachliche Billigkeitsgründe vorlägen (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2016 - 4 KO 197/15 - zum Gebührenrecht und BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124/82 - zum Erschließungsbeitragsrecht. Dies ist zumindest, soweit es um die Höhe des zu reduzierenden Beitrags geht, nicht der Fall. Die Einrichtungsträger haben bei der Entscheidung der Frage, wie und in welchem Umfang sie dem Verbot der Doppelbelastung Rechnung tragen, einen sehr weiten Gestaltungsspielraum (so auch schon BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - Az. 10 BN 5/06 - juris für den Fall des Eintritts einer Gemeinde in einen Zweckverband).

  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13
    Es ist aus einer Vielzahl von anderen den Beklagten betreffenden Verfahren gerichtsbekannt, dass der Beklagte das Senatsurteil vom 14. Dezember 2009 (Az.: 4 KO 482/09) zum Anlass genommen hat, seine Bescheide seit dem durch eigene Mitarbeiter zu erlassen.
  • BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13
    Dies käme nur in Frage, wenn offenkundig sachliche Billigkeitsgründe vorlägen (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2016 - 4 KO 197/15 - zum Gebührenrecht und BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124/82 - zum Erschließungsbeitragsrecht. Dies ist zumindest, soweit es um die Höhe des zu reduzierenden Beitrags geht, nicht der Fall. Die Einrichtungsträger haben bei der Entscheidung der Frage, wie und in welchem Umfang sie dem Verbot der Doppelbelastung Rechnung tragen, einen sehr weiten Gestaltungsspielraum (so auch schon BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - Az. 10 BN 5/06 - juris für den Fall des Eintritts einer Gemeinde in einen Zweckverband).
  • OVG Thüringen, 12.01.2016 - 4 KO 850/09

    Heranziehung zu Abwasserbeiträgen - zur Definition des Vollgeschosses im …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13
    ThürKAG i. V. m. § 169 Abs. 2 Satz 1 AO) nach Maßgabe des nicht zu beanstandenden § 21a Abs. 12 Satz 2 ThürKAG (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 2016 - 4 KO 850/09 - und Senatsbeschluss vom 27. Mai 2016 - 4 ZKO 296/16 -) erst mit Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem die gültige Satzung beschlossen worden ist (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 4 b) cc) 2. Spstr.
  • OVG Thüringen, 27.05.2016 - 4 ZKO 296/16

    Anwendungsbereiche der Übergangsregelungen des KAG TH 2005 § 21a Abs 12 S 1 und …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13
    ThürKAG i. V. m. § 169 Abs. 2 Satz 1 AO) nach Maßgabe des nicht zu beanstandenden § 21a Abs. 12 Satz 2 ThürKAG (vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 2016 - 4 KO 850/09 - und Senatsbeschluss vom 27. Mai 2016 - 4 ZKO 296/16 -) erst mit Ablauf des Kalenderjahres zu laufen, in dem die gültige Satzung beschlossen worden ist (vgl. § 15 Abs. 1 Nr. 4 b) cc) 2. Spstr.
  • OVG Thüringen, 14.04.2016 - 4 KO 197/15

    Zur Berücksichtigung der geltend gemachten Überdimensionierung eines …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13
    Dies käme nur in Frage, wenn offenkundig sachliche Billigkeitsgründe vorlägen (vgl. Senatsurteil vom 14. April 2016 - 4 KO 197/15 - zum Gebührenrecht und BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124/82 - zum Erschließungsbeitragsrecht. Dies ist zumindest, soweit es um die Höhe des zu reduzierenden Beitrags geht, nicht der Fall. Die Einrichtungsträger haben bei der Entscheidung der Frage, wie und in welchem Umfang sie dem Verbot der Doppelbelastung Rechnung tragen, einen sehr weiten Gestaltungsspielraum (so auch schon BVerwG, Beschluss vom 22. März 2007 - Az. 10 BN 5/06 - juris für den Fall des Eintritts einer Gemeinde in einen Zweckverband).
  • OVG Thüringen, 10.01.2014 - 4 EO 678/11

    Offensichtliche Ungültigkeit einer Beitragssatzung wegen fehlender …

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.09.2016 - 4 KO 68/13
    Die Bildung einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung zielt gerade auf die Erhebung einheitlicher Beiträge ohne Rücksicht auf die erheblichen Kostenunterschiede ab, die mit der Errichtung einzelner technischer Entwässerungsanlagen verbunden sind (vgl. Senatsurteil vom 17. November 2015 - 4 KO 252/12 - juris Rn. 95 und Senatsbeschluss vom 10. Januar 2014 - 4 EO 678/11 - juris Rn. 16 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.05.2019 - 4 K 215/16

    Gebührenbedarfsberechnung einer Niederschlagswassergebührensatzung; …

    Rn. 88 Eine Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtung muss weiterhin im Gegensatz zur Auffassung der Antragsteller nicht aus miteinander verbundenen Anlagen bestehen, sondern erlaubt ist auch die Schaffung einer sog. rechtlich einheitlichen Einrichtung (…vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21. Oktober 2014 - 4 L 195/13 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. vom 14. April 2016 - 2 LB 1/16 -, jeweils zit. nach JURIS, m.w.N.;… Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 Rdnr. 704; vgl. auch OVG Thüringen, Urt. v. 8. September 2016 - 4 KO 68/13 - VGH Hessen, Urt. v. 31. Mai 2011 - 5 B 1358/10 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Potsdam, 04.07.2019 - 8 K 1716/14

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Bei einer erneuten Heranziehung des Grundstückseigentümers nach einem Wechsel in der Trägerschaft der Einrichtung hat zwecks Vermeidung einer Ungleichbehandlung der Beitrag, mit dem der Vorteil in Gestalt des Anschlusses an die (erstmalig hergestellte) Einrichtung des vormaligen Trägers abgegolten worden ist, bei der erneuten Festsetzung des Beitrags durch den neuen Träger in einer Weise, die dem Äquivalenzgedanken Rechnung trägt, Berücksichtigung zu finden (vgl. OVG Weimar…, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO 101/07 -, juris Rn. 38; Urteil vom 8. September 2016 - 4 KO 68/13 -, juris Rn. 37 ff.).
  • OVG Thüringen, 17.05.2023 - 4 KO 590/22

    Festsetzungsverjährung bei Rücknahme eines Beitragsbescheides und gleichzeitiger …

    ThürKAG in der bis zum 28. März 2014 geltenden Fassung (vgl. Art. 1 Nr. 3 § 21a Abs. 12 Satz 2 ThürKAG des Gesetzes vom 20. März 2014, GVBl. S. 82) mit Ablauf des Jahres in dem die obige Heilungssatzung beschlossen worden ist, also am 1. Januar 2008, und endete am 31. Dezember 2011 (vgl. dazu das den Beklagten und die BGS-EWS 2007 betreffende Senatsurteil vom 8. September 2016 - 4 KO 68/13 - juris Rn. 21 ).
  • OVG Thüringen, 02.10.2020 - 4 EO 560/20

    Erlass einer einstweiligen, mit einer Befristung versehenen Anordnung, um in …

    Es ist dabei aber zu bedenken, dass die Antragsgegnerin aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Zweckverband, dem Antragsgegner, nach Maßgabe des § 22 ThürKGG nicht mehr gemäß § 123 BauGB für die trink- und abwasserseitige Erschließung zuständig ist und deshalb insoweit mit den Eigentümern des Wohngebietes "A..." auch keine wirksamen Ablöseverträge schließen kann (vgl. zu dieser Problematik Senatsurteile vom 8. September 2016, Az.: 4 KO 68/13 , juris Rdnr. 33 ff. …und vom 17. August 2017, Az.: 4 KO 85/15 , juris Rdnr. 32 sowie Az. 4 KO 74/17 , juris Rdnr. 59 ).

    Soweit es um die Finanzierung der Errichtung neuer Anlagen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum Anschluss der Grundstücke an die von dem Antragsgegner betriebenen öffentlichen Einrichtungen geht, sollte er deshalb als insoweit zuständiger Aufgabenträger in die Verträge einbezogen werden, und es sollte hinsichtlich des Abwasserbereichs auch in den Blick genommen werden, dass der Antragsgegner für die Möglichkeit des Anschlusses an seine einheitliche Entwässerungseinrichtung Anschlussbeiträge erhebt (vgl. Senatsurteil vom 8. September 2016, Az.: 4 KO 68/13 , juris).

  • OVG Thüringen, 27.02.2018 - 4 EO 839/17

    Kanalanschlussbeitrag; Festsetzungsverjährung; Vermeidung einer unzulässigen …

    Rn. 29 Soweit die Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren darauf hinweist, von der Stadt A-Stadt ein "erschlossenes Grundstück" erworben zu haben, erscheint es im Hinblick darauf, dass die Stadt A-Stadt seinerzeit nicht nur für die Erschließung i. S. d. §§ 123 ff. BauGB, sondern auch für die Abwasserbeseitigung zuständiger Aufgabenträger war, nicht von vornherein ausgeschlossen, dass - bei unterstellter gültiger Beitragssatzung - eine (wirksame) Ablösevereinbarung geschlossen worden sein könnte (vgl. Senatsurteil vom 8. September 2016 - 4 KO 68/13 - KStZ 2017, 114 - 117, zum von der Beitragsfestsetzung und -erhebung zu unterscheidenden Billigkeitserlass, wenn eine Gemeinde Mitglied in einem Zweckverband ist).
  • VG Potsdam, 06.01.2020 - 8 K 2452/16
    Bei einer erneuten Heranziehung des Grundstückseigentümers nach einem Wechsel in der Trägerschaft der Einrichtung hat zwecks Vermeidung einer Ungleichbehandlung der Beitrag, mit dem der Vorteil in Gestalt des Anschlusses an die (erstmalig hergestellte) Einrichtung des vormaligen Trägers abgegolten worden ist, bei der erneuten Festsetzung des Beitrags durch den neuen Träger in einer Weise, die dem Äquivalenzgedanken Rechnung trägt, Berücksichtigung zu finden (vgl. OVG Weimar…, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO 101/07 -, juris Rn. 38; Urteil vom 8. September 2016 - 4 KO 68/13 -, juris Rn. 37 ff.).
  • OVG Thüringen, 17.02.2020 - 4 ZKO 847/16

    Einbeziehung der Verrohrung eines Baches in eine öffentlich gewidmete …

    Dies gilt ebenso für Entwässerungsanlagen, die von Mitgliedsgemeinden z.B. in ihrer Eigenschaft als Erschließungsträger oder in ihrem Auftrag von einem privaten Erschließungsträger errichtet und dann auf einen abwasserbeseitigungspflichtigen Zweckverband übertragen werden (vgl. z.B. die Konstellation in dem den Beklagten betreffenden Senatsurteil zum Beitragsrecht vom 8. September 2016 - 4 KO 68/13 - juris).
  • VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 4789/16

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Bei einer erneuten Heranziehung des Grundstückseigentümers nach einem Wechsel in der Trägerschaft der Einrichtung hat zwecks Vermeidung einer Ungleichbehandlung der Beitrag, mit dem der Vorteil in Gestalt des Anschlusses an die (erstmalig hergestellte) Einrichtung des vormaligen Trägers abgegolten worden ist, bei der erneuten Festsetzung des Beitrags durch den neuen Träger in einer Weise, die dem Äquivalenzgedanken Rechnung trägt, Berücksichtigung zu finden (vgl. OVG Weimar…, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO 101/07 -, juris Rn. 38; Urteil vom 8. September 2016 - 4 KO 68/13 -, juris Rn. 37 ff.).
  • VG Potsdam, 04.07.2019 - 8 K 2037/15

    Kanalanschlussbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Bei einer erneuten Heranziehung des Grundstückseigentümers nach einem Wechsel in der Trägerschaft der Einrichtung hat zwecks Vermeidung einer Ungleichbehandlung der Beitrag, mit dem der Vorteil in Gestalt des Anschlusses an die (erstmalig hergestellte) Einrichtung des vormaligen Trägers abgegolten worden ist, bei der erneuten Festsetzung des Beitrags durch den neuen Träger in einer Weise, die dem Äquivalenzgedanken Rechnung trägt, Berücksichtigung zu finden (vgl. OVG Weimar…, Beschluss vom 3. Mai 2007 - 4 EO 101/07 -, juris Rn. 38; Urteil vom 8. September 2016 - 4 KO 68/13 -, juris Rn. 37 ff.).
  • OVG Thüringen, 26.09.2016 - 4 EO 570/16

    Abgrenzung der Kostenspaltung von der Beitragsabstufung

    Eine Reduzierung des letztendlich zu zahlenden Beitrages aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt dann in Betracht, wenn diese offenkundig sind (vgl. zum Anschlussbeitragsrecht: Senatsurteil vom 8. September 2016 - 4 KO 68/13 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zum Straßenausbaubeitragsrecht: Beschluss vom 5. Juli 2015 - 4 EO 712/13 - juris Rn. 29 , zum Gebührenrecht: Senatsurteil vom 14. April 2016 - 4 KO 197/15 - juris und zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteil vom 12. September 1984 - 8 C 124/82 - juris).
  • VG Potsdam, 05.12.2019 - 8 K 3801/16
  • VG Potsdam, 22.11.2019 - 8 K 654/17
  • VG Potsdam, 18.11.2019 - 8 K 2367/16
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