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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.03.2008

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07 (4 A 1078.04)   

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BVerwG, 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07 (4 A 1078.04) (https://dejure.org/2008,33559)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07 (4 A 1078.04) (https://dejure.org/2008,33559)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2008 - 4 KSt 1010.07 (4 A 1078.04) (https://dejure.org/2008,33559)
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.04.2005 - 4 VR 1001.04

    Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz; Anordnung der aufschiebenden …

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07
    Das Gutachten von R. E. vom 19. August 2005 befasst sich mit einer gutachterlichen Stellungnahme der fdc vom 28. März 2005 zum Vorbringen des Beklagten im Eilverfahren BVerwG 4 VR 1001.04.

    Der Prozessbevollmächtigte der Kläger, Rechtsanwalt Dr. S., hat das Vorbringen der von ihm vertretenen Kläger und Klägerinnen im Eilverfahren BVerwG 4 VR 1001.04 auch zum Gegenstand seines Vorbringens in den Musterverfahren BVerwG 4 A 1078.04 gemacht (…vgl. den Kostenfestsetzungsantrag der Kläger vom 27. Oktober 2006, S. 9 f.).

  • BVerwG, 19.08.2008 - 4 KSt 1001.08

    Anerkennung von Reisekosten eines Sachverständigen als erstattungsfähige Kosten

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07
    Die geltend gemachten Kosten sind in den Verfahren BVerwG 4 A 1001.04 und BVerwG 4 A 1078.04 angefallen.

    Wären die Kosten in dem Fall, dass die Reisen für jeden Prozess gesondert durchgeführt worden wären, jeweils in derselben Höhe angefallen, sind die erstattungsfähigen Reisekosten zu halbieren (ebenso bereits Senatsbeschluss vom 19. August 2008 - BVerwG 4 KSt 1001.08 (4 A 1001.04);… vgl. auch von Eicken, in: von Eicken/Hellstab/ Lappe/Madert, Die Kostenfestsetzung, 18. Aufl., 2003, S. 162, Rn. B 453).

  • BVerwG, 15.06.2011 - 4 KSt 1002.10
    Erstattungsfähig sind daher nur die Kosten für solche Privatgutachten des Vorhabenträgers, die sich aus seiner prozessualen Lage rechtfertigen, einen nachvollziehbaren konkreten Bezug zum Vorbringen eines Prozessbeteiligten besitzen und etwa dazu bestimmt sind, vorgetragene Tatsachen oder tatsächliche Schlussfolgerungen zu widerlegen, zu erschüttern oder durch eine gerichtliche Beweisaufnahme klären zu lassen (Beschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 4 KSt 1010.07 - juris Rn. 10 ff.).

    Rn. 29 1.2.4 Die Kosten für die lärmphysikalischen Berechnungen des Deutschen Zentrums für L. hat der Senat in seinem Beschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 4 KSt 1010.07 - (nur) in Höhe der Kosten als erstattungsfähig angesehen, die auf die lärmphysikalischen Berechnungen für die Grundstücke der Kläger des jeweiligen Musterverfahrens entfallen.

    Die durch sie entstandenen Kosten sind nach den dargestellten Grundsätzen erstattungsfähig (vgl. auch Senatsbeschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 4 KSt 1010.07 - juris Rn. 24).

    Daher kommt eine Erstattung anders als im Parallelverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 4 KSt 1010.07 - juris Rn. 26) nicht in Betracht.

    Rn. 50 2.1 Bei einem Verfahren dieses Umfangs (vgl. hierzu bereits die Senatsbeschlüsse vom 4. September 2008 - BVerwG 4 KSt 1010.07 - und vom 6. Oktober 2009 - BVerwG 4 KSt 1009.07 -) lag es im Interesse aller Beteiligten ebenso wie des Gerichts, die einzelnen Themenkomplexe, wie sie vom Senat in seinem Hinweis vom 14. Dezember 2005 (AS 7344) aufgegliedert worden sind, möglichst abschließend im jeweiligen sachlichen Zusammenhang in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zu behandeln.

    Rn. 55 Die Kosten für die Teilnahme des Sachverständigen Dr. D. in der mündlichen Verhandlung dienten - mit der im Kostenfestsetzungsbeschluss vorgenommenen Einschränkung (Kostenfestsetzungsbeschluss 2.4.1) - der notwendigen Rechtsverfolgung (vgl. Beschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 4 KSt 1010.07 - juris Rn. 31, sowie oben 1.2.6).

    Rn. 61 Die Kosten für die Teilnahme des Sachverständigen Prof. J. in der mündlichen Verhandlung dienten - mit der im Kostenfestsetzungsbeschluss vorgenommenen Einschränkung (Kostenfestsetzungsbeschluss 2.4.6) - der notwendigen Rechtsverfolgung (vgl. auch Beschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 4 KSt 1010.07 - juris Rn. 28, sowie oben 1.2.5).

    Rn. 63 Die Kosten für die Teilnahme des Sachverständigen Prof. W. in der mündlichen Verhandlung dienten - mit der im Kostenfestsetzungsbeschluss vorgenommenen Einschränkung (Kostenfestsetzungsbeschluss 2.4.8) - der notwendigen Rechtsverfolgung (vgl. auch Beschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 4 KSt 1010.07 - juris Rn. 30).

  • VGH Hessen, 23.11.2018 - 2 C 2461/15

    Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten eines beigeladenen …

    (…Anschluss an BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 4 KSt 1002.10 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 49 Rn. 11 = BeckRS 2015, 54989 und vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010.07 -, juris;….

    Kosten für Sachverständigengutachten, deren Einholung die Planfeststellungsbehörde vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses nicht für erforderlich gehalten hat, können unter bestimmten engen Voraussetzungen im Rahmen eines sich anschließenden Rechtsstreits zu den privaten Aufwendungen des im Prozess beigeladenen Vorhabenträgers gehören und als zu seiner Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen i.S.v. § 162 Abs. 1 VwGO anzuerkennen sein (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 4 KSt 1002.10 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 49 Rn. 8 = BeckRS 2015, 54989; vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010.07 -, juris Rn. 10 und vom 8. Oktober 2008 - 4 KSt 2000.08 -, juris m. Anm. Gatz, jurisPR-BVerwG 26/2008 Anm. 3;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. Mai 2018 - 8 E 86/18 -, juris Rn. 5 …und vom 13. April 2015 - 8 E 109/15 -, juris Rn. 6; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 3. Mai 2021 - 22 M 21.40010 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 26. Februar 1997 - 5 S 1743/95 -, juris Rn. 4).

    Insbesondere dann, wenn sich die Klägerseite in komplizierten fachtechnischen Fragen der Hilfe privater Sachverständiger bedient, kann es die prozessuale Situation erfordern, dass der beigeladene Vorhabenträger zur Verteidigung des planfestgestellten Vorhabens seinerseits den fachkundigen Rat privater Gutachter heranzieht, soweit er nicht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt (BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 4 KSt 1002.10 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 49 Rn. 11 = BeckRS 2015, 54989 und vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010.07 -, juris Rn. 12).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2015 - 1 OA 13/15

    Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen; Sachverständigengutachten

    Zu deren Beantwortung ist vorauszuschicken (vgl. zum Folgenden BVerwG, B. v. 11.4.2001 - 9 KSt 2.01 -, NVwZ 2001, 919 = DVBl. 2001, 1763; B. v. 4.9.2008 - 4 KSt 1010.07 -, insbes.

    Kosten für Sachverständigengutachten, deren Einholung die Baugenehmigungsbehörde vor Erlass des angegriffenen Bauscheins nicht für erforderlich gehalten hat, können vielmehr grundsätzlich erstattungsfähig sein (BVerwG, B. v. 4.9.2008 - 4 KSt 1010.07-, aaO; JURIS-Rdnr. 10).

    Hat die Behörde im Genehmigungsverfahren einen Gesichtspunkt "nun einmal" nicht für vertiefungsbedürftig gehalten, dann hat es damit sein Bewenden und schließt dies eine Erstattungsfähigkeit nicht aus (vgl. BVerwG, B. v. 4.9.2008 - 4 KSt 1010.07 -, JURIS-Rdnr. 10).

  • BVerwG, 06.10.2009 - 4 KSt 1009.07

    Geltendmachung von Reisekosten aufgrund von Besprechungen mit Sachverständigen …

    Rn. 7 Im Hinblick auf die vom Senat bereits hervorgehobene besondere Komplexität des vorliegenden Gerichtsverfahrens (vgl. Senatsbeschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 4 KSt 1010.07 - Rn. 7) war die Anfertigung der nunmehr näher dargelegten Ablichtungen zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich.

    Im Hinblick auf die hohe Komplexität und den Schwierigkeitsgrad der Sach- und Rechtsfragen, die mit der Planfeststellung für den Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld verbunden und für alle Beteiligten erkennbar waren (vgl. hierzu bereits Senatsbeschluss vom 4. September 2008 a.a.O.), die Zahl der von der Anwaltskanzlei vertretenen Kläger sowie die Besonderheiten, die mit einer über mehrere Wochen angesetzten mündlichen Verhandlung verbunden sind, diente die Anwesenheit von zwei Rechtsanwälten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung (§ 162 Abs. 1 VwGO).

  • BVerwG, 08.09.2009 - 4 KSt 1001.09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Gutachten bei mehrmaliger, fruchtloser …

    Diese Entscheidung ist im Anschluss an den Beschluss des Senats vom 4. September 2008 BVerwG 4 KSt 1010.07 ergangen.

    5 Soweit sich die Kläger erneut dagegen wenden, dass Kosten der Beteiligten gleichmäßig auf die vier Musterverfahren verteilt werden, verweist der Senat auf seine Ausführungen im Beschluss vom 4. September 2008 BVerwG 4 KSt 1010.07 (…Rn. 5 f.):.

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2015 - 7 OB 62/14

    Naturschutzrechtliche Bedenken gegen die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans zur …

    Andererseits ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 04.09.2008 - 4 KSt 1010.07, 4 A 1078.04 -, juris), der der Senat folgt, der Träger eines planfestgestellten Vorhabens nicht in jedem Fall damit ausgeschlossen, im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zu seiner Verteidigung private Sachverständigengutachten vorzulegen und die Kosten hierfür in das Kostenfestsetzungsverfahren einzubringen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 8 E 862/20
    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 4 KSt 1002.10 -, BeckRS 2015, 54989 Rn. 10 ff., und vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010.07 u. a. -, juris Rn. 10 ff.; OVG NRW, Beschlüsse vom 23. Mai 2018 - 8 E 86/18 -, juris Rn. 3 ff., und vom 13. April 2015 - 8 E 109/15 -, juris Rn. 3 ff., jeweils m. w. N.
  • VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 429/11

    Gutachterkosten des Vorhabensträgers

    Die Erstattungsfähigkeit solcher Aufwendungen scheidet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010.07 [4 A 1078.04] -, juris) jedenfalls nicht schon deshalb aus, weil der Vorhabensträger den Planfeststellungsantrag unter Hinzuziehung internen und externen Sachverstandes hat ausarbeiten und begründen lassen und der Planfeststellungsantrag von der Planfeststellungsbehörde und ihren sachverständigen Fachkräften geprüft und zum Gegenstand eines Planfeststellungsbeschlusses gemacht worden ist.
  • BVerwG, 15.05.2025 - 4 KSt 1.24

    Zur Erstattung von Privatgutachterkosten und zur Entschädigung der Zeitversäumnis …

    Insbesondere dann, wenn sich die Klägerseite in komplizierten fachtechnischen Fragen der Hilfe privater Sachverständiger bedient, kann es die prozessuale Situation erfordern, dass der beigeladene Vorhabenträger zur Verteidigung des planfestgestellten Vorhabens seinerseits den fachkundigen Rat privater Gutachter heranzieht, soweit er nicht selbst die erforderliche Sachkunde besitzt (…BVerwG, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 4 KSt 1002.10 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 49 Rn. 11 und vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010.07 - juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 7 KSt 2.21

    Zurückweisung der Erinnerung der Beigeladenen gegen den …

    Rn. 5 Eine hier nicht zu entscheidende Frage ist, ob im Hinblick auf den Umfang der in einer mündlichen Verhandlung möglicherweise relevanten Sachfragen und der diesbezüglich erforderlichen Akten- und Detailkenntnisse die Anwesenheit eines (weiteren) verantwortlichen bzw. sachbearbeitenden Mitarbeiters der Genehmigungsbehörde oder des Vorhabenträgers für zweckentsprechend erachtet werden darf (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010.07 - juris Rn. 7 …und vom 20. August 2014 - 9 KSt 3.14 - Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 52 Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2018 - 8 E 86/18

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Festsetzung von erstattungsfähigen …

  • VGH Hessen, 20.04.2011 - 11 F 90/11

    Gutachterkosten der Planfeststellungsbehörde

  • BVerwG, 13.01.2022 - 7 KSt 1.21

    Zurückweisung der Erinnerung der Beigeladenen gegen den …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.03.2008 - 4 KSt 1010.07   

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https://dejure.org/2008,77325
BVerwG, 12.03.2008 - 4 KSt 1010.07 (https://dejure.org/2008,77325)
BVerwG, Entscheidung vom 12.03.2008 - 4 KSt 1010.07 (https://dejure.org/2008,77325)
BVerwG, Entscheidung vom 12. März 2008 - 4 KSt 1010.07 (https://dejure.org/2008,77325)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2008 - 4 KSt 1010.07
    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen zur Ablehnung nicht aus (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ).
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des …

    Auszug aus BVerwG, 12.03.2008 - 4 KSt 1010.07
    Rn. 4 Die Kläger stellen ihr Ablehnungsgesuch im Rahmen des Verfahrens über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren betreffend den Kostenfestsetzungsbeschluss des Gerichts vom 12. Dezember 2007, der die von den Klägern an die Beigeladene zu 1 erstattenden Kosten im Verfahren BVerwG 4 A 1078.04 festsetzt.
  • BVerwG, 06.12.2007 - 4 KSt 1004.07
    Auszug aus BVerwG, 12.03.2008 - 4 KSt 1010.07
    Das vorliegende Ablehnungsgesuch ist aus denselben Gründen zurückzuweisen, die der Senat in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2007 zum Ablehnungsgesuch der Kläger im Kostenerinnerungsverfahren betreffend den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 8. Juni 2007 (BVerwG 4 KSt 1004.07 ) ausgeführt hat.
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