Rechtsprechung
| BVerwG, 18.05.2020 - 4 KSt 2.19 (4 B 1.18) |
Volltextveröffentlichungen (4)
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GKG § 63 Abs. 3
Änderung einer Streitwertfestsetzung auf Anregung; Streitwertfestsetzung für Beschwerdeverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.07.2019 - 4 B 1.18
Kein Anspruch auf weitere Betriebseinschränkungen für Flugzeuge der …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2020 - 4 KSt 2.19
Die Festsetzung des Streitwerts im Beschluss vom 24. Juli 2019 (4 B 1.18 ) wird geändert:.Rn. 1 Auf die Anregung der Beschwerdeführer wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss vom 24. Juli 2019 im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (4 B 1.18 ) geändert.
Gegenstand der mit Beschluss vom 24. Juli 2019 (4 B 1.18 ) zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde war das Schlussurteil vom 12. September 2017.
Es ist daher sachangemessen, für das Beschwerdeverfahren 4 B 1.18 einen Streitwert von 8 750 EUR je Klägergemeinschaft und insgesamt von 35 000 EUR festzusetzen.
- BVerwG, 14.06.2017 - 4 B 22.16
Flughafen Frankfurt/Main; Zusicherung; Verhältnis von Musterverfahren und …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2020 - 4 KSt 2.19
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Teilbeschluss vom 12. April 2016 hat der Senat mit Beschluss vom 14. Juni 2017 (4 B 22.16 ) zurückgewiesen und den Streitwert (für fünf Klägergemeinschaften) auf 56 250 EUR festgesetzt.Sie berücksichtigt aber nicht, dass im Beschluss vom 14. Juni 2017 (4 B 22.16 ) bereits ein Streitwert von 56 250 EUR (entspricht 11 250 EUR je - seinerzeit noch fünf - Klägergemeinschaft) festgesetzt wurde.
- BVerwG, 15.09.2015 - 9 KSt 2.15
Naturschutzverein; Streitwertfestsetzung in planfeststellungsrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2020 - 4 KSt 2.19
Als Beschwerde ist der Rechtsbehelf gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 2 und 3 GKG nicht statthaft, weil der angegriffene Streitwertbeschluss vom Bundesverwaltungsgericht erlassen worden ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 2016 - 3 KSt 1.16 - Rn. 2 und vom 15. September 2015 - 9 KSt 2.15 - Buchholz 360 § 52 GKG Nr. 17 Rn. 1). - VGH Hessen, 12.09.2017 - 9 C 1498/12
Keine Betriebseinschränkungen für Flughafen Frankfurt Main wegen Gefahren durch …
Auszug aus BVerwG, 18.05.2020 - 4 KSt 2.19
Rn. 4 Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Haupt- und Hilfsanträge der Kläger gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main mit Teil-Beschlüssen vom 12. April 2016 und vom 25. Juli 2017 sowie Schlussurteil vom 12. September 2017 (9 C 1498/12.T) entschieden.
- BVerwG, 02.03.2023 - 4 KSt 1.23
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung
- BVerwG, 17.12.2025 - 2 KSt 5.25 Als Beschwerde wäre der Rechtsbehelf gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 2 und 3 GKG nicht statthaft, weil der angegriffene Streitwertbeschluss vom Bundesverwaltungsgericht erlassen worden ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 2016 - 3 KSt 1.16 - Rn. 2…, vom 15. September 2015 - 9 KSt 2.15 - juris Rn. 1, vom 18. Mai 2020 - 4 KSt 2.19 - juris Rn. 2 …und vom 15. Mai 2025 - 2 KSt 1.25 - juris Rn. 1).
- BVerwG, 15.05.2025 - 2 KSt 1.25 Als Beschwerde wäre der Rechtsbehelf gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 2 und 3 GKG nicht statthaft, weil der angegriffene Streitwertbeschluss vom Bundesverwaltungsgericht erlassen worden ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 2016 - 3 KSt 1.16 - Rn. 2…, vom 15. September 2015 - 9 KSt 2.15 - juris Rn. 1 und vom 18. Mai 2020 - 4 KSt 2.19 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 15.05.2025 - 2 KSt 2.25 Als Beschwerde wäre der Rechtsbehelf gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 2 und 3 GKG nicht statthaft, weil der angegriffene Streitwertbeschluss vom Bundesverwaltungsgericht erlassen worden ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 2016 - 3 KSt 1.16 - Rn. 2…, vom 15. September 2015 - 9 KSt 2.15 - juris Rn. 1 und vom 18. Mai 2020 - 4 KSt 2.19 - juris Rn. 2).
- BVerwG, 15.05.2025 - 2 KSt 3.25 Als Beschwerde wäre der Rechtsbehelf gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 66 Abs. 3 Satz 2 und 3 GKG nicht statthaft, weil der angegriffene Streitwertbeschluss vom Bundesverwaltungsgericht erlassen worden ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. April 2016 - 3 KSt 1.16 - Rn. 2…, vom 15. September 2015 - 9 KSt 2.15 - juris Rn. 1 und vom 18. Mai 2020 - 4 KSt 2.19 - juris Rn. 2).
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