Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weite des Ermessens- und Einschätzungsspielraumes des Satzungsgebers i.R.d. Straßenreinigungsgebührenrechts bei der Festlegung von Reinigungsklassen mit unterschiedlicher Reinigungshäufigkeit und der Einstufung der Straßen in eine dieser Reinigungsklassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Einstufung einer Straße in eine Reinigungsklasse im Rahmen des Straßenreinigungsgebührenrechts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Weite des Ermessens- und Einschätzungsspielraumes des Satzungsgebers i.R.d. Straßenreinigungsgebührenrechts bei der Festlegung von Reinigungsklassen mit unterschiedlicher Reinigungshäufigkeit und der Einstufung der Straßen in eine dieser Reinigungsklassen
Verfahrensgang
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09
- BVerwG, 10.05.2010 - 9 B 31.10
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 14.02.2007 - 12 KN 399/05
Rechtmäßigkeit der Übertragung der Straßenreinigungspflichten auf die Anlieger; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09
Der Satzungsgeber hat im Rahmen des Straßenreinigungsgebührenrechts bei der Festlegung von Reinigungsklassen mit unterschiedlicher Reinigungshäufigkeit und der Einstufung der Straßen in eine dieser Reinigungsklassen einen weiten Ermessens- und Einschätzungsspielraum (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 - VGH Bayern, Urt. v. 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 2. März 2005 - 4 K 21/04 -, jeweils zit. nach [...]). - OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06
Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09
Der Vor- oder Nachteil beruht i.S.d. § 31 Abs. 1 Satz 2 GO LSA allein auf der Zugehörigkeit zu einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe, deren gemeinsame Interessen durch den Beschluss betroffen werden (so auch OVG Sachsen, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20. März 2002 - 2 K 10/99 -, jeweils zit. nach [...]). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2008 - 1 A 1.07
Ausfertigung von Anlagen; vom Satzungsbeschluss abweichende Ausfertigung; Bildung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09
Der Satzungsgeber hat im Rahmen des Straßenreinigungsgebührenrechts bei der Festlegung von Reinigungsklassen mit unterschiedlicher Reinigungshäufigkeit und der Einstufung der Straßen in eine dieser Reinigungsklassen einen weiten Ermessens- und Einschätzungsspielraum (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 - VGH Bayern, Urt. v. 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 2. März 2005 - 4 K 21/04 -, jeweils zit. nach [...]).
- BVerwG, 09.12.1993 - 8 NB 5.93
Zulässigkeit der kumulativen Heranziehung von Vorderliegergrundstücken und …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09
Art. 3 Abs. 1 GG verbietet insbesondere unter dem Gesichtspunkt der sich ergebenden Abgabenbelastung nicht jede Ungleichbehandlung und fordert keine absolute Gerechtigkeit, sondern gestattet angesichts des weiten normgeberischen Ermessens bei der Entscheidung, welche Fälle gleich und welche ungleich behandelt werden sollen, aus Gründen der Vereinfachung und der Verwaltungspraktikabilität gerade bei relativ geringfügigen Gebühren (wie der Straßenreinigungsgebühr) eine pauschalierende Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9. Dezember 1993 - 8 NB 5.93 -, KStZ 1994, 152). - OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99
Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09
Der Vor- oder Nachteil beruht i.S.d. § 31 Abs. 1 Satz 2 GO LSA allein auf der Zugehörigkeit zu einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe, deren gemeinsame Interessen durch den Beschluss betroffen werden (so auch OVG Sachsen, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20. März 2002 - 2 K 10/99 -, jeweils zit. nach [...]). - VGH Bayern, 31.01.2008 - 4 N 05.1854
Normenkontrolle; Straßenreinigungsanstalt; Einstufung in Reinigungsgruppen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09
Der Satzungsgeber hat im Rahmen des Straßenreinigungsgebührenrechts bei der Festlegung von Reinigungsklassen mit unterschiedlicher Reinigungshäufigkeit und der Einstufung der Straßen in eine dieser Reinigungsklassen einen weiten Ermessens- und Einschätzungsspielraum (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 - VGH Bayern, Urt. v. 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 2. März 2005 - 4 K 21/04 -, jeweils zit. nach [...]). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2005 - 4 K 21/04
Beurteilungsspielraum eines Ortsgesetzgebers i.R.d. Einstufung einer Straße im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2009 - 4 L 102/09
Der Satzungsgeber hat im Rahmen des Straßenreinigungsgebührenrechts bei der Festlegung von Reinigungsklassen mit unterschiedlicher Reinigungshäufigkeit und der Einstufung der Straßen in eine dieser Reinigungsklassen einen weiten Ermessens- und Einschätzungsspielraum (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 - VGH Bayern, Urt. v. 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 - OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 2. März 2005 - 4 K 21/04 -, jeweils zit. nach [...]).
- VG Cottbus, 18.01.2012 - 6 L 79/11
Straßenreinigungsgebühren: Quadratwurzel der Grundstücksfläche als Maßstab, …
Er darf dabei im Interesse der Praktikabilität pauschalieren und muss insbesondere die Reinigungshäufigkeit nicht nach dem Maß der konkreten Verschmutzung einzelner Straßen festlegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2008 - 1 A 1/07 -, zit. nach juris; OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 4 L 102/09 -, zit. nach juris und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 9 B 31/10 -, zit. nach juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, zit. nach juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. März 2005 - 4 K 21/04 -, zit. nach juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, NVwZ-RR 1998, 131; VG Halle, Urteil vom 7. Februar 2002 - 5 A 34/02 -, zit. nach juris).Rn. 19 Der Antragsgegner durfte auch gerade mit Blick auf die in der Straßenreinigungsklasse 50 - jedenfalls nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens - notwendige - von den Antragstellern im Übrigen auch nicht substantiiert bestrittene - auch manuelle Reinigung gegenüber der Reinigung in der Reinigungsklasse 43 nur mit Kehrmaschine davon ausgehen, dass der Reinigungsaufwand und damit die mit der Straßenreinigungsgebühr als Benutzungsgebühr abzugeltende Reinigungsleistung in der Reinigungsklasse größer ist als in der Reinigungsklasse 43 (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 2009, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2013 - 4 L 209/12
Mitwirkungsverbot eines Gemeinderatsmitglieds
Auch geht es nicht um den Beschluss einer Abgabensatzung, die grundsätzlich den mit der Entscheidung befassten Gemeindevertreter nicht personenbezogen betrifft (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2. Dezember 2009 - 4 L 102/09 -, zit. nach JURIS). - VG Magdeburg, 25.11.2016 - 2 A 269/16
Straßenreinigungsgebühr - Erschließung eines Grundstücks im Sinne der …
Die Beklagte hat in nicht zu beanstandender Weise von ihrem weiten Ermessens- und Einschätzungsspielraum bzgl. der Einordnung der Braunschweiger Straße und der Art und Umfang der Fahrbahnreinigung nach Reinigungsklassen Gebrauch gemacht (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, U. v. 02.12.2009 - 4 L 102/09 -, zitiert nach juris), die Gebührenhöhe gestaffelt sowie den Abgabenmaßstab (Frontmeter) in ihrer Satzung geregelt. - VG Cottbus, 21.08.2013 - 6 K 552/12
Straßenreinigungsgebühren
Dies bedeutet, dass er die Reinigungshäufigkeit nicht notwendig nach dem Maß der konkreten Verschmutzungsverursachung einzelner Straßen im Einzelfall festzulegen braucht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 1. Juli 2008, a.a.O.; OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 2. Dezember 2009 - 4 L 102/09 -, zit. nach juris und nachgehend BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2010 - 9 B 31/10 -, zit. nach juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 4 N 05.1854 -, zit. nach juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 14. Februar 2007 - 12 KN 399/05 -, zit. nach juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 2. März 2005 - 4 K 21/04 -, zit. nach juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 13. Mai 1996 - 5 N 1664/92 -, NVwZ-RR 1998, 131; VG Cottbus…, Beschluss vom 18. Januar 2012, a.a.O.; VG Halle, Urteil vom 7. Februar 2002 - 5 A 34/02 -, zit. nach juris).Art. 3 Abs. 1 GG verbietet insbesondere unter dem Gesichtspunkt der sich ergebenden Abgabenbelastung nicht jede Ungleichbehandlung und fordert keine absolute Gerechtigkeit, sondern gestattet angesichts des weiten normgeberischen Ermessens bei der Entscheidung, welche Fälle gleich und welche ungleich behandelt werden sollen, aus Gründen der Vereinfachung und der Verwaltungspraktikabilität gerade bei relativ geringfügigen Gebühren (wie der Straßenreinigungsgebühr) eine pauschalierende Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 8 NB 5.93 -, KStZ 1994, 152). - VG Leipzig, 08.07.2013 - 6 K 583/11
Rechtliche Ausgestaltung des Gebührenmaßstabs bei der Berechnung von …
Der Satzungsgeber hat im Rahmen des Straßenreinigungsgebührenrechts bei der Festlegung von Reinigungsklassen mit unterschiedlicher Reinigungshäufigkeit und der Einstufung der Straßen in eine dieser Reinigungsklassen einen weiten Ermessens- und Einschätzungsspielraum (…VG Leipzig, Urt. v. 18.9.2012 - 6 K 740/10 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 2.12.2009 - 4 L 102/09 - [...], mit Verweis auf das OVG Berlin-Brandenburg, den VGH Bayern, das OVG Niedersachsen und das OVG Mecklenburg-Vorpommern).
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