Rechtsprechung
| VG Koblenz, 30.11.2009 - 4 L 1211/09.KO |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Sinnentsprechende restriktive Auslegung des § 34a Abs. 2 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG); Rückgängigmachung eingetretener Rechtsbeeinträchtigungen nach einer durchgeführten Abschiebung nach Griechenland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09
Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich
Auszug aus VG Koblenz, 30.11.2009 - 4 L 1211/09
Nach den vorliegenden Informationen bestehen in Griechenland trotz der formalen Umsetzung der maßgeblichen EG-Richtlinien erhebliche Mängel in der gegenwärtigen Verwaltungspraxis, die den zu gewährenden Schutz nach den Mindestnormen der Richtlinien 2005/85/EG (EGRL 85/2005) sowie 2003/9/EG (EGRL 9/2003) in Zweifel ziehen, so dass die Anordnung der Aussetzung der Vollziehung der Abschiebung zur Verhinderung drohender irreversibler Nachteile für den Antragsteller geboten und notwendig ist (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 8. September 2009 - 2 BvQ 56/09 (EuGRZ 2009, 540)).Auch in diesem Bereich besteht laut Bundesverfassungsgericht Anlass zur Untersuchung, ob und gegebenenfalls welche Vorgaben das Grundgesetz in Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und Art. 16a Abs. 2 Sätze 1 und 3 GG für die fachgerichtliche Prüfung der Grenzen des Konzepts der normativen Vergewisserung bei der Anwendung von § 34a Abs. 2 AsylVfG trifft, wenn Gegenstand des Eilrechtsschutzantrags eine beabsichtigte Abschiebung in einen nach der Dublin II-VO zuständigen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. September 2009 - 2 BvQ 56/09 -).
Zur Rückgängigmachung eingetretener Rechtsbeeinträchtigungen nach einer durchgeführten Abschiebung nach Griechenland hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 8. September 2009 - 2 BvQ 56/09 -) ausgeführt:.
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
Sichere Drittstaaten
Auszug aus VG Koblenz, 30.11.2009 - 4 L 1211/09
Wie das Bundesverfassungsgericht bereits in Bezug auf die Drittstaatsregelung in § 26a AsylVfG entschieden hat, bedarf die Regelung einer "sinnentsprechenden restriktiven Auslegung" (vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 u.a. unter juris Rz. 233).In Anlehnung an die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum vorläufigen Rechtsschutz bei Drittstaatenfällen i.S.d. § 26a AsylVfG, wonach wegen der grundsätzlich nach § 26a AsylVfG bestehenden Bewertung des Gesetzgebers hohe Anforderungen an die Darlegung eines Sonderfalles zur Durchbrechung des Konzepts der normativen Vergewisserung zu stellen sind, (BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93 - unter juris Rz. 190), sind auch im Bereich des § 27a AsylVfG entsprechend hohe Anforderungen an die Darlegung einer Ausnahme zu stellen.
- VG Frankfurt/Main, 08.07.2009 - 7 K 4376/07
Asylrechtliches Selbsteintrittsrecht der Bundesrepublik wegen unzureichender …
Auszug aus VG Koblenz, 30.11.2009 - 4 L 1211/09
Unter Verweis auf die im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 8. Juli 2009 - 7 K 4376/07.F.A, unter juris) eingeführten Erkenntnismittel hat das Verwaltungsgericht Trier (…a.a.O.) zur Situation in Griechenland ausgeführt:. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2009 - 8 B 1433/09
Antrag eines Asylbewerbers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hinsichtlich …
Auszug aus VG Koblenz, 30.11.2009 - 4 L 1211/09
Inwieweit die tatsächlichen Verhältnisse in Griechenland einer Abschiebung entgegenstehen und der von § 27a AsylVfG vorausgesetzte Schutz gewährt oder die auf gegenseitiges Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gestützte Prognose (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 8 B 1433/09.A - unter juris Rz. 25) widerlegt wird, ist im Rahmen der summarischen Prüfung nicht abschließend zu klären und bleibt einer Hauptsacheentscheidung vorbehalten. - VG Trier, 29.09.2009 - 2 L 530/09
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, …
Auszug aus VG Koblenz, 30.11.2009 - 4 L 1211/09
Die erkennende Kammer geht ebenso wie das Verwaltungsgericht Trier (Beschluss vom 29. September 2009 - 2 L 530/09.TR) davon aus, dass ein Ausnahmefall von der Anwendbarkeit des § 34a Abs. 2 AsylVfG vorliegt und damit dem Antragsteller die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes zu eröffnen ist.
- VG München, 09.09.2010 - M 2 K 09.50582
Anwendbarkeit der Dublin II-VO nach Rücknahme des Asylantrags; Abschiebung nach …
Rn. 20 Abgesehen von der hier fehlenden Zuständigkeit Griechenlands spricht gegen eine Abschiebung in dieses Land aber auch, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen in Griechenland zwar formal die EU-Richtlinien für das Asylwesen umgesetzt werden, die praktische Anwendung jedoch weitgehend mangelhaft ist (vgl. VG Koblenz, Beschl. v. 30.11.2009, 4 L 1211/09.KO). - VG München, 28.01.2010 - M 23 E 09.60088
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, teilweise Rücknahme des …
Diesen Ausführungen schließt sich das Gericht an (so auch VG Minden, Beschluss vom 10. September 2009 - 9 L 474/09.A; VG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 18 L 1542/09.A; VG Berlin, Beschluss vom 22.10.2009 - 33 L 225.09; VG Saarbrücken, Beschluss vom 27.10.2009 - 2 L 1443/9; VG Oldenburg, Beschluss vom 9.November 2009 - 8 L 2837/09; VG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2009 - 7 L 3684/09; OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. November 2009 -13 MC 186/9; VG Koblenz, Beschluss vom 30. November 2009 - 4 L 1211/09.KO; VG Arnsberg, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 8 L 699/09.A und VG Frankfurt, Beschluss vom 6. Januar 2010 - 7 L 319/09.A ). - VG München, 03.02.2010 - M 2 E 09.60112
Eilantrag; Abschiebungsanordnung nach Griechenland
Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist davon auszugehen, dass in Griechenland zwar formal die EU-Richtlinien für das Asylwesen umgesetzt werden, die praktische Anwendung jedoch weitgehend mangelhaft ist (vgl. a. VG Koblenz, Beschl. v. 30.11.2009, 4 L 1211/09.KO). - VG Koblenz, 09.06.2010 - 1 L 671/10
Dublin II-VO, Dublinverfahren, Griechenland, vorläufiger Rechtsschutz, …
Vielmehr spricht auch weiterhin vieles dafür, dass der notwendige Schutz für Asylsuchende in Griechenland, auch im Falle einer Rücküberstellung, dort generell nicht mehr gewährleistet ist und daher die Voraussetzungen zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegeben sind (vgl. hierzu VG Koblenz, Beschl. v. 20. November 2009 - 4 L 1211/09.KO - esovgrp - VG Trier, Beschl. v. 29. September 2009 - 2 L 530/09.TR - esovgrp - jeweils m.w.N.) [...].
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