Rechtsprechung
| VG Neustadt, 06.06.2002 - 4 L 1364/02.NW |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umdeutung eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes; Vorläufiger Rechtsschutz eines Nachbarn bei genehmigungsfreigestellten Vorhaben; Voraussetzungen einer Sicherungsanordnung; Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften wegen Nichteinhaltens des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 12.10.1995 - 4 TG 2941/95
Abstandsflächenberechnung: untergeordnete Bauteile und Vorbauten - "Summeneffekt" …
Auszug aus VG Neustadt, 06.06.2002 - 4 L 1364/02
Unter den Begriff des Erkers fallen solche Vorbauten, die mit dem Erdreich nicht fest verbunden sind und insbesondere der Fassadengestaltung dienen (vgl. hierzu Hess. VGH, NVwZ-RR 1996, 307, 308; OVG Nordrhein-Westfalen, BRS 54 Nr. 85;… Jeromin in: Jeromin/Schmidt/Lang, Kommentar zur LBauO Rh-Pf, Stand April 2002, § 8 Rdnr.84; Stich/Gabelmann/Porger, Kommentar zur LBauO Rh-Pf, Stand Dezember 2001, § 8 Rdnr.81). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.1992 - 10 A 2055/89
Abwehranspruch eines Nachbarn; Ungenehmigte Stellplatzanlage; Dachgaupe; …
Auszug aus VG Neustadt, 06.06.2002 - 4 L 1364/02
Unter den Begriff des Erkers fallen solche Vorbauten, die mit dem Erdreich nicht fest verbunden sind und insbesondere der Fassadengestaltung dienen (vgl. hierzu Hess. VGH, NVwZ-RR 1996, 307, 308; OVG Nordrhein-Westfalen, BRS 54 Nr. 85;… Jeromin in: Jeromin/Schmidt/Lang, Kommentar zur LBauO Rh-Pf, Stand April 2002, § 8 Rdnr.84; Stich/Gabelmann/Porger, Kommentar zur LBauO Rh-Pf, Stand Dezember 2001, § 8 Rdnr.81). - VGH Baden-Württemberg, 03.05.1983 - 3 S 689/83
Begrenzung privilegierter Vorbauten in ihrer Höhe
Auszug aus VG Neustadt, 06.06.2002 - 4 L 1364/02
Unabhängig davon, ob man mit dem Hess. VGH (…a.a.O.) als Anhaltspunkt für die Beurteilung ein Drittel oder etwa mit dem VG Koblenz (Beschluss vom 09. September 1996 - 1 L 2788/96.KO -) die Hälfte der Breite der Außenwand annimmt (s. auch OVG Saarland, BRS 59 Nr. 111, wonach Erker regelmäßig dann nicht mehr als untergeordnete Vorbauten anerkannt werden, wenn sie mehr als ein Fünftel der jeweiligen Wandlänge einnehmen), scheitert hier die Annahme eines "untergeordneten Vorbaus" jedenfalls daran, dass der Vorbau der Beigeladenen kurz über der Geländeoberfläche beginnt und sich über zwei Geschosse bis unter das Dach erstreckt (…vgl. Jeromin, a.a.O, § 8 Rdnr. 84 unter Bezugnahme auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03. Mai 1983 - 3 S 689/83 - (juris)).
- VG Neustadt, 05.02.2015 - 4 K 631/14
Genehmigung eines Restbalkons; Überschreiten der Baugrenze nur in geringfügigem …
Die insgesamt 5, 48 m breiten Gebäudeteile nehmen nämlich nicht mehr als ein Drittel der Breite dieser Außenwand in Anspruch (…vgl. Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, a.a.O., § 23 BauNVO, Rdnr. 40; VG Neustadt/Weinstraße, Beschluss vom 6. Juni 2002 - 4 L 1364/02.NW - ; HessVGH, Beschluss vom 12. Oktober 1995 - 4 TG 2941/95 - NVwZ-RR 1996, 307). - VG Trier, 09.11.2016 - 5 K 2785/16
Anforderungen an den bauordnungsrechtlichen Gefahrenbegriff; …
Essentiell für die Frage der Unterordnung ist im Rahmen dieser Betrachtung das Verhältnis des Vorbaus zur Gesamtkubatur des Vorhabens (vgl. VG Neustadt a.d.W., Beschluss vom 6. Juni 2002 - 4 L 1364/02 -, veröffentlicht in ESOVGRP).
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