Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 5 A 624/94
- OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
Politische Verfolgung liegt vor, wenn dem Einzelnen durch den Staat oder durch Maßnahme Dritter, die dem Staat zuzurechnen sind, in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder für ihn unverfügbare Merkmale wie Volkszugehörigkeit, Geschlecht oder Alter gezielt Rechtsgutsverletzungen zugefügt werden, die nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und ihn aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen (BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 u.a. -, E 80, 315 ff.).Hat der Asylbewerber zuvor noch keine politische Verfolgung erlitten, so ist darauf abzustellen, ob ihm im Fall der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher, d.h. überwiegender, Wahrscheinlichkeit droht (BVerfGE 80, 315, 334; BVerwG, Urteil vom 25.09.1984 - 9 C 17.84 - E 70, 169 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 26 = InfAuslR 1985, 51: BVerwG, Urteil vom 23.02.1988 - 9 C 85.87 -, E 79, 79 = NVwZ 1988, 635 = DVBl. 1988, 648 = InfAuslR 1988, 194).
Eine derartige inländische Fluchtalternative setzt voraus, dass der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfGE 80, 315 (342 ff.); std.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96
Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
Insoweit folgt der Senat der aktuellen Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen, dessen Urteil vom 25. Januar 2000 (- 8 A 1292/96.A -) mit den ihm zugrunde liegenden Erkenntnisquellen ebenfalls zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht worden ist.Aktuellere Auskünfte als die im Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2000 (8 A 1292/96.A) speziell zur Dorfschützerproblematik verwerteten Unterlagen finden sich in der Dokumentation des erkennenden Gerichts bis heute nicht.
- OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Notstandsgebiete, Verfolgungsdichte, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
Was zunächst den die alleinige Entscheidungsgrundlage im erstinstanzlichen Verfahren abgebenden Aspekt einer etwaigen Gruppenverfolgung türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit in der Türkei anbetrifft, so geht der Senat seit seinem - nebst dortigen Erkenntnismitteln zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemachten - Urteil vom 24. November 1998 (- 4 L 18/95 -, rkr. nach Beschluss des BVerwG vom 09.06.1999, BVerwG, 9 B 219.99) von folgenden Annahmen aus: Zum einen unterlagen und unterliegen Kurden in keinem Landesteil der Türkei - auch nicht in den Notstandsgebieten - einer Gruppenverfolgung.Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 24. November 1998 (4 L 18/95) auf den Seiten 53 ff. hinsichtlich der generellen Maßstäbe für die Gefahr politischer Verfolgung wegen des von den Sicherheitskräften gehegten Verdachts der Unterstützung der PKK unter anderem ausgeführt, dass sich feststellen lässt, "dass solche Personen aus Ostanatolien, die an ihrem Heimatorte bei den Sicherheitskräften im Verdacht stehen, mit der militanten kurdischen Bewegung zu sympathisieren, auch in der Westtürkei keine hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung haben.
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
Auch wenn insoweit - wie sich bereits aus dem Gefahrenbegriff ergibt - eine beachtliche Wahrscheinlichkeit ausreicht und deshalb ein "voller Beweis" nicht erbracht werden kann, ändert dies nichts daran, dass das Gericht von der Richtigkeit seiner gewonnenen Prognose politischer Verfolgung die "volle richterliche Überzeugung" erlangt haben muss (BVerwG, Urteil vom 16.04.1985, BVerwGE 71, 180 f. = NVwZ 1985 S. 658). - BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96
Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. E 105, 204 ff. = DVBl 1998, 274 = NVwZ 1999, 308 ff.; DVBl. 1999, 551 ff. = NVwZ 1999, 544 ff.). - BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98
Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
Rspr. des BVerwG, vgl. u.a. E 105, 204 ff. = DVBl 1998, 274 = NVwZ 1999, 308 ff.; DVBl. 1999, 551 ff. = NVwZ 1999, 544 ff.). - BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87
Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
Hat der Asylbewerber zuvor noch keine politische Verfolgung erlitten, so ist darauf abzustellen, ob ihm im Fall der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher, d.h. überwiegender, Wahrscheinlichkeit droht (BVerfGE 80, 315, 334; BVerwG, Urteil vom 25.09.1984 - 9 C 17.84 - E 70, 169 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 26 = InfAuslR 1985, 51: BVerwG, Urteil vom 23.02.1988 - 9 C 85.87 -, E 79, 79 = NVwZ 1988, 635 = DVBl. 1988, 648 = InfAuslR 1988, 194). - BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
Hat der Asylbewerber zuvor noch keine politische Verfolgung erlitten, so ist darauf abzustellen, ob ihm im Fall der Rückkehr politische Verfolgung mit beachtlicher, d.h. überwiegender, Wahrscheinlichkeit droht (BVerfGE 80, 315, 334; BVerwG, Urteil vom 25.09.1984 - 9 C 17.84 - E 70, 169 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 26 = InfAuslR 1985, 51: BVerwG, Urteil vom 23.02.1988 - 9 C 85.87 -, E 79, 79 = NVwZ 1988, 635 = DVBl. 1988, 648 = InfAuslR 1988, 194). - BVerwG, 18.09.1989 - 9 B 308.89
Tatsachengericht - Asylbewerber - Vormund - Politische Verfolgung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
Als wesentliche Voraussetzung für eine Glaubhaftmachung ist von Seiten des Asylsuchenden jedenfalls hinsichtlich derjenigen Umstände, die seinen eigenen Lebensbereich betreffen, ein in sich stimmiger, nicht wechselnder Vortrag unter Angabe genauer Einzelheiten zu fordern, wobei die Glaubhaftmachung regelmäßig an widersprüchlichen Angaben scheitert, wenn die Widersprüche nicht eine überzeugende Auslösung erfahren (vgl. BVerwG, Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 113; InfAuslR 1989, 350). - BVerwG, 09.06.1999 - 9 B 219.99
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Hinreichende Erfolgsaussicht …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
Was zunächst den die alleinige Entscheidungsgrundlage im erstinstanzlichen Verfahren abgebenden Aspekt einer etwaigen Gruppenverfolgung türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit in der Türkei anbetrifft, so geht der Senat seit seinem - nebst dortigen Erkenntnismitteln zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemachten - Urteil vom 24. November 1998 (- 4 L 18/95 -, rkr. nach Beschluss des BVerwG vom 09.06.1999, BVerwG, 9 B 219.99) von folgenden Annahmen aus: Zum einen unterlagen und unterliegen Kurden in keinem Landesteil der Türkei - auch nicht in den Notstandsgebieten - einer Gruppenverfolgung.
- OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - 4 LB 5/11
Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft Türkei und Asyl wegen PKK-Unterstützung
Zum anderen besteht nach bisheriger Senatsrechtsprechung (nur) unter besonderen individuellen Voraussetzungen eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung nach Rückkehr in die Türkei, nämlich für politisch aktive, sich erkennbar von der Masse gleichartiger Betätigungen abhebende und damit überhaupt erst in das Blickfeld der vom türkischen Staat organisierten Überwachung der kurdischen Opposition geratende Unterstützer der PKK und vergleichbarer Organisationen, nicht dagegen für "niedrig profilierte" politisch-oppositionell aktive Unterstützer (vgl. Senatsbeschl. v. 16.04.2009 - 4 LA 14/09 -, Senatsurt. v. 20.06.2006 - 4 LB 56/02 -, v. 25.07.2000 - 4 L 147/95 - m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung - Anforderungen an die Nachhaltigkeit der …
Rn. 49 Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung nach Rückkehr in die Türkei besteht nach bisheriger Senatsrechtsprechung (nur) unter besonderen individuellen Voraussetzungen, nämlich für politisch aktive, sich erkennbar von der Masse gleichartiger Betätigungen abhebende und damit überhaupt erst in das Blickfeld der vom türkischen Staat organisierten Überwachung der kurdischen Opposition geratende Unterstützer der PKK und vergleichbarer Organisationen, nicht dagegen für "niedrig profilierte" politisch-oppositionell aktive Unterstützer (vgl. Senatsbeschl. v. 16.04.2009 - 4 LA 14/09 -, Senatsurt. v. 20.06.2006 - 4 LB 56/02 -, v. 25.07.2000 - 4 L 147/95 - m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02
Verfahrensrecht, Vertagung, Verlegung, mündliche Verhandlung, Ermessen, …
Unter welchen Umständen im Einzelnen solche exilpolitischen Aktivitäten asylrechtliche Relevanz erlangen können, hat der Senat in seinem ebenfalls zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens erhobenen Grundsatzurteil vom 25.07.2000 (4 L 147/95) einer Entscheidung zugeführt und diese Rechtsprechung seither ständig fortgeführt (…vgl. u.a. Urt. v. 26.02.2003 4 L 68/96 - Urt. v. 03.12.2003 4 LB 125/98 -).Sämtliche dieser Tätigkeiten gehören dem Bereich der sogenannten ,,niedrig profilierten" exilpolitischen Aktivitäten an, die für türkische Staatsangehörige nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit das Risiko politischer Verfolgung im Falle ihrer Rückkehr in die Türkei nach abgeschlossenem Asylverfahren auslöst (vgl. dazu im Einzelnen das Urt. des Senats v. 25.07.2000 a.a.O. S. 12 ff.;… OVG Nordrhein- Westfalen, Urt. v. 19.04.2005 a.a.O., Rdnr. 370 ff., 405 nach Juris m.w.N. der insoweit einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung).
- OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2011 - 4 LB 11/10
Asylrecht: Flüchtlingseigenschaft Türkei trotz PKK-Unterstützung
Zum anderen besteht nach bisheriger Senatsrechtsprechung (nur) unter besonderen individuellen Voraussetzungen eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung nach Rückkehr in die Türkei, nämlich für politisch aktive, sich erkennbar von der Masse gleichartiger Betätigungen abhebende und damit überhaupt erst in das Blickfeld der vom türkischen Staat organisierten Überwachung der kurdischen Opposition geratende Unterstützer der PKK und vergleichbarer Organisationen, nicht dagegen für "niedrig profilierte" politisch-oppositionell aktive Unterstützer (vgl. Senatsbeschl. v. 16.04.2009 - 4 LA 14/09 -, Senatsurt. v. 20.06.2006 - 4 LB 56/02 -, v. 25.07.2000 - 4 L 147/95 - m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 30.10.2001 - 4 L 130/95
politische Verfolgung; Wehrdienstverweigerung; Türkei
Danach stellen die vom Kläger geschilderten Teilnahmen an Veranstaltungen exilpolitische Tätigkeiten niedrigen Profils dar, die eine Verfolgung nicht auszulösen vermögen (Urteil des Senats vom 25.07.2000 - 4 L 147/95 -).
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