Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 21 Abs. 3 S. 1 SchwbG; § 21 Abs. 3 S. 2 SchwbG; § 18 Abs. 1 SchwbG; § 18 Abs. 2 SchwbG; § 21 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 SchwbG
Voraussetzungen der wirksamen Entlassung eines auf Grund einer Alkoholkrankheit schwerbehinderten Arbeitnehmers; Voraussetzungen einer fristgemäßen Entscheidung einer Hauptfürsorgestelle; Maßgebliche Kriterien zur Bestimmung des Beginns der Frist einer Zustimmung der ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen der wirksamen Entlassung eines auf Grund einer Alkoholkrankheit schwerbehinderten Arbeitnehmers; Voraussetzungen einer fristgemäßen Entscheidung einer Hauptfürsorgestelle; Maßgebliche Kriterien zur Bestimmung des Beginns der Frist einer Zustimmung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Kündigung eines Schwerbehinderten - Eintritt der Zustimmungsfiktion - außerordentliche Kündigung eines Alkoholkranken wegen alkoholbedingten Fehlverhaltens
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 18.01.1994 - 2 A 2359/92
- OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (13)
- BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71
Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Weitere Ermittlungen hindern den Lauf der Frist nur dann nicht, wenn der Betroffene das ihm vorgeworfene Verhalten ausdrücklich einräumt und weiterer Anlaß zur Ermittlung daher objektiv nicht besteht; stellt sie der Arbeitgeber dann gleichwohl an, so schieben sie den Fristbeginn nicht hinaus (vgl. zum Vorstehenden BAGE 24, 341, 345 und 347 f; BAG NJW 1989, 733, 734).Diese Gelegenheit hat ihm die Klägerin am 11. Februar 1992 in der "gebotenen Eile" (BAGE 24, 341, 347) gegeben.
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Etwas anderes gilt möglicherweise nur für den Fall, daß dem Arbeitgeber ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses offensichtlich nicht zur Seite steht (BVerwGE 90, 287, 293 f).Das Verbot, (grundsätzlich) allein den Arbeitsgerichten vorbehaltene Prüfungen zusätzlich im Zustimmungsverfahren anzustellen, bedeutet indes nicht, daß Gesichtspunkte, die (möglicherweise) auch im Kündigungsschutzverfahren relevant sind, schon deshalb im Zustimmungsverfahren nicht berücksichtigt werden dürfen (BVerwGE 90, 287, 295).
- BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Im Rahmen der Ermessensausübung sind das Interesse der Klägerin, die vorhandenen Arbeitsplätze wirtschaftlich zu nutzen, gegen das Interesse des Beigeladenen, seinen Arbeitsplatz zu behalten, abzuwägen (BVerwGE 29, 140, 141).Andererseits soll dem Arbeitnehmer entsprechend dem Charakter des Schwerbehindertengesetzes ("Fürsorgegesetz") so weit geholfen werden, daß er gegenüber Gesunden nicht ins Hintertreffen gerät (BVerwGE 29, 140, 141).
- BAG, 16.03.1983 - 7 AZR 96/81
Außerordentliche Kündigung gegenüber einem Schwerbehinderten - Zustimmungsfiktion
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Die Zustimmungsfiktion des § 21 Abs. 3 Satz 2 SchwbG tritt nicht ein, wenn der ablehnende Bescheid innerhalb der Zwei-Wochen-Frist den Machtbereich der Hauptfürsorgestelle verlassen hat (wie BAGE 44, 22).Dies entspricht auch seinem Sinn und Zweck, der Hauptfürsorgestelle den ohnehin knapp bemessenen Zeitraum von zwei Wochen in vollem Umfang als Entscheidungsfrist zu erhalten und nicht durch das Erfordernis zu schmälern, die Entscheidung innerhalb dieser Frist auch noch bekanntgeben zu müssen (so BAG, Urt. v. 16. März 1983, BAGE 44, 22 = br 1984, 39, 40 zur Zehn-Tage-Frist des § 18 Abs. 3 SchwbG a.F.;… ebenso OVG Münster, Urt. v. 5. September 1989, BB 1990, 1909, 1910).
- BAG, 10.06.1988 - 2 AZR 25/88
Fristlose Kündigung - Ausschlußfrist - Berufung - Unechtes Versäumnisurteil
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Weitere Ermittlungen hindern den Lauf der Frist nur dann nicht, wenn der Betroffene das ihm vorgeworfene Verhalten ausdrücklich einräumt und weiterer Anlaß zur Ermittlung daher objektiv nicht besteht; stellt sie der Arbeitgeber dann gleichwohl an, so schieben sie den Fristbeginn nicht hinaus (vgl. zum Vorstehenden BAGE 24, 341, 345 und 347 f; BAG NJW 1989, 733, 734). - BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78
Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Es bestehen daher nicht grundsätzliche Bedenken dagegen, hier die Erwägungen anzustellen, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen des § 1 KSchG auf der (dritten) Prüfungsstufe "Abwägung der einander widerstreitenden Interessen" maßgeblich zu sein haben (vgl. dazu BAG, Urt. v. 22. Februar 1980, BAGE 33, 1, 11 ff = AP § 1 KSchG 1969 "Krankheit" Nr. 6;… BAG Urt. v. 7. Juli 1981, AP § 616 BGB Nr. 53 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 9. Januar 1980, NJW 1980, 1347, 1348;… BAG Urt. v. 9. April 1987, AP § 1 KSchG 1969 "Krankheit" Nr. 18). - BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79
Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Es bestehen daher nicht grundsätzliche Bedenken dagegen, hier die Erwägungen anzustellen, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen des § 1 KSchG auf der (dritten) Prüfungsstufe "Abwägung der einander widerstreitenden Interessen" maßgeblich zu sein haben (…vgl. dazu BAG, Urt. v. 22. Februar 1980, BAGE 33, 1, 11 ff = AP § 1 KSchG 1969 "Krankheit" Nr. 6; BAG Urt. v. 7. Juli 1981, AP § 616 BGB Nr. 53 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 9. Januar 1980, NJW 1980, 1347, 1348;… BAG Urt. v. 9. April 1987, AP § 1 KSchG 1969 "Krankheit" Nr. 18). - BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70
Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Dieser Schutz ist ihm in verstärktem Maße zu gewähren, d. h. dem Arbeitgeber sind besonders große Einschränkungen seiner Dispositionsfreiheit zuzumuten, wenn ein dem Schwerbehinderten zum Vorwurf gemachtes Verhalten gerade in der Behinderung seine Ursache findet (BVerwGE 39, 36, 38). - BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Einerseits muß die Hauptfürsorgestelle bestrebt sein, dem Arbeitgeber möglichst viel von seiner Gestaltungsfreiheit zu erhalten; das gilt auch dann, wenn dies eine öffentlich-rechtliche juristische Person ist (vgl. BVerwGE 48, 264, 269). - BAG, 14.05.1982 - 7 AZR 1221/79
Außerordentliche Kündigung und Kündigungsschutz nach dem SchwbG
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Das hat der Senat mit Urteil vom 13. April 1994 - 4 L 6200/93 - unter Hinweis auf BAGE 39, 59 (66f) entschieden. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1989 - 13 A 2300/88
Eintritt der Zustimmungsfiktion - außerordentliche Kündigung des …
- OVG Niedersachsen, 09.03.1994 - 4 L 3927/92
Voraussetzungen der Kündigung eines Schwerbehinderten; Wirkungen der …
- OVG Niedersachsen, 13.04.1994 - 4 L 6200/93
Beantragung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Beigeladenen; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 12 A 705/10
Für einen Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Kündigungsgrund i.S.d. § …
OVG, Urteile vom 27. Juli 1994 - 4 L 1547/94 -, BR 1995, 128, 130, und vom 28. Oktober 1992 - 4 L 2706/92 -, juris; VGH Ba-Wü, Urteil vom 3. Mai 1993 - 7 S 2773/92 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 7. Februar 2006 - 2 K 4421/04 -, juris; Gröninger, SchwbG, Stand: März 2001, § 21, Rn. 15; Kuhlmann, in: Ernst/Adlhoch/ Seel, SGB IX, Stand: April 2010, § 91 Rn. 41 und 45; grundsätzlich so: Beyer/Seidel, Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, 3. Aufl. 2010, E. 1.2; wohl auch: Bay. VGH, Beschluss vom 14. März 2008 - 12 ZB 07.1720 -, juris; Nieders. - VG Osnabrück, 21.08.2025 - 4 A 162/23
Restitutionsklage; Unterbrechung; Anhörung; Ermessensreduzierung auf Null; …
Dies bedeutet, dass bei nach Ausschöpfung der Ermittlungsmöglichkeiten (non-liquet) nur möglichen (auch mittelbaren) Zusammenhängen davon auszugehen ist, dass die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 SGB IX nicht vorliegen (OVG Lüneburg, Urteil vom 27.07.1994 - 4 L 1547/94, Rn. 31, juris; OVG NRW…, Beschluss vom 28.01.2013 - 12 A 1635/10, Rn. 58, juris; VGH BW…, Urteil vom 05.07.1989 - 6 S 1739/87, Rn. 33, juris;… Neumann u.a., a.a.O., § 174 Rn. 22;… jurisPK-SGB IX, a.a.O., § 174 Rn. 36 mit Übersicht zur Rechtsprechung).Bei im Bescheid des Versorgungsamtes festgestellten psychischen Behinderungen und (möglicher) unmittelbarer oder mittelbarer Auswirkung auf das den Kündigungsgrund bildende Verhalten wird häufig ein (möglicher) Zusammenhang zwischen Behinderung und Kündigungsgrund bejaht (OVG NRW…, Beschluss vom 20.04.2009 - 12 A 2431/08, Rn. 17, juris: manische Depression schränkt Zusammenarbeit ein; Nds. OVG, Urteil vom 27.7.1994 - 4 L 1547/94, Rn. 31 f., juris: für eine Alkoholerkrankung und Schlechtleistung auf der Arbeit; VG München…, Urteil vom 05.12.2019 - M 15 K 18.2871, Rn. 2, 29, juris; grundlegend: VGH BW…, Urteil vom 05.07.1989 - 6 S 1739/87, 1. Ls., Rn. 33 f., juris: auch bei Wechselwirkung zwischen vorhandener Belastung des Arbeitsverhältnisses und der psychischen Behinderung; keine Annahme einer Wechselwirkung im konkreten Fall: OVG Sachsen…, Beschluss vom 12.06.2024 - 3 A 135/24, Rn. 22, juris: den Kündigungsgrund bildender Konflikt nicht als Folge der seelischen Störung Schmerzsyndrom; lediglich negative Beeinflussung des psychosomatischen Zustandes durch den betrieblichen Konflikt).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2000 - 22 A 3145/98
Ermessen der Hauptfürsorgestelle bei Entscheidung über die Zustimmung zur …
Dass ein "mittelbarer" Zusammenhang zwischen dem Kündigungsgrund und der Behinderung genügt, entspricht im Übrigen der Auffassung in der Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 1997 - 12 B 94.2091 -, br 1998, 174; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 L 1547/94 -, br 1995, 128 und VGH BW, Urteil vom 3. Mai 1993, VGH - Recht-sprechungsdienst VBl. BW 9/1993 Nr. 21.4) sowie in der Literatur (…vgl. Neumann- Pahlen, Schwerbehindertengesetz, 8. Aufl. § 21 Rdnrn. 22 f; Dörner, Schwerbehindertengesetz, § 21 SchwerbG Anm. IV 1). - VG Bayreuth, 17.12.2012 - B 3 S 12.843
Rechtsschutzbedürfnis; Ermessensausübung; Nachvollziehbarkeit der angegebenen …
Nach der Rechtsprechung der Obergerichte genügt auch ein "mittelbarer Zusammenhang" zwischen dem Kündigungsgrund und der Behinderung (OVG NRW vom 23.05.2000 FEVS 52, 456/457; BayVGH vom 06.10.1997 in BayVBl 1998, 758; NdsOVG vom 27.7.1994, Az. 4 L 1547/94 -in juris RdNr. 31-).
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