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Rechtsprechung
   VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28984
VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04.NW (https://dejure.org/2004,28984)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23.07.2004 - 4 L 1673/04.NW (https://dejure.org/2004,28984)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23. Juli 2004 - 4 L 1673/04.NW (https://dejure.org/2004,28984)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (20)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1993 - 7 B 4794/92

    Illegale Wohnnutzung; Unterbindung einer illegalen Wohnungsnutzung; …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
    Auch wenn der Tenor der Ordnungsverfügung vom 9. Juni 2004 hinsichtlich der Eigennutzung nicht zwischen gegenwärtiger und zukünftiger Nutzung differenziert, ergibt sich aus der Begründung des Bescheids,  dass das Verbot, die Wohnungen gegenwärtig selbst zu nutzen (zur Rechtswidrigkeit einer Verfügung mit diesem Inhalt s. OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl 1993, 232), nicht Inhalt der Ordnungsverfügung ist.

    Eine Verfügung, mit der dem Vermieter aufgegeben wird, die derzeitige Nutzung durch den Mieter zu untersagen, ist aber nicht geeignet, die rechtswidrige Wohnnutzung zu beenden und damit den Zweck zu erfüllen, den der Antragsgegner mit ihr verbunden hat (OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl 1993, 232 und Beschluss vom 24. November 1988 - 7 B 2677/88 - ).

    Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass dem Eigentümer aufgegeben werden kann, nicht zu Wohnzwecken genehmigte Räume nicht Dritten zur Nutzung zu überlassen (s. Hess.VGH, BRS 40 Nr. 229; OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl 1993, 232; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, BRS 40 Nr. 228) .

  • VG Neustadt, 27.03.2001 - 4 K 1494/00
    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
    Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird zur Begründung auf das den Beteiligten bekannte Urteil der Kammer vom 27. März 2001 - 4 K 1494/00.NW - verwiesen, mit dem u.a. die hilfsweise erhobene Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für die hier streitgegenständlichen vier Wohnungen im Mehrfamilienhaus K-Straße ... in S.

    Wie dem Urteil der Kammer vom 27. März 2001- 4 K 1494/00.NW - im Einzelnen entnommen werden kann, hat der Antragsgegner immer die Rechtsauffassung vertreten, dass die Errichtung von zusätzlichen Wohnungen in dem Mehrfamilienhaus rechtswidrig sei.

  • OVG Thüringen, 05.10.2001 - 2 ZEO 648/01

    Seuchenrecht, Viehseuchenrecht, Tierkörperbeseitigung; Tierkörperbeseitigung; …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
    Ob die Erwägungen der Behörde auch inhaltlich zutreffen, ist unbeachtlich (s. OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2004, 659; OVG Weimar, NVwZ 2002, 231).

    Die Kammer folgt insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Oberverwaltungsgerichte, wonach für die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts stets ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich ist, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, NJW 2003, 3618, 3619; Hess. VGH, NVwZ-RR 2004, 32; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. Mai 2000 - 10 B 10645/00.OVG - ; OVG Thüringen, NVwZ 2002, 231; OVG Berlin, NVwZ-RR 2001, 611; OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1998, 977).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1988 - 7 B 2677/88
    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
    Ungeachtet dessen wäre ein solches Vorgehen im Hinblick auf die Störerauswahl und die Wahl des Mittels zur Bekämpfung der ordnungsrechtlichen Gefahr rechtswidrig und begegnete darüber hinaus durch die damit verbundene mittelbare "Übertragung" staatlicher Eingriffsgewalt auf einen Privaten auch rechtsstaatlichen und damit verfassungsrechtlichen Bedenken (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. November 1988 - 7 B 2677/88 - ).

    Eine Verfügung, mit der dem Vermieter aufgegeben wird, die derzeitige Nutzung durch den Mieter zu untersagen, ist aber nicht geeignet, die rechtswidrige Wohnnutzung zu beenden und damit den Zweck zu erfüllen, den der Antragsgegner mit ihr verbunden hat (OVG Nordrhein-Westfalen, NWVBl 1993, 232 und Beschluss vom 24. November 1988 - 7 B 2677/88 - ).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 8 A 11903/02

    Baurecht; Gaststätte; Vereinsheim; Gesangverein; Gaststättenkonzession; …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
    Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand) und sich infolge dessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (s. z.B. BVerwG, NVwZ-RR 2004, 314; OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2003, 1187).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.05.1987 - 6 B 10/87

    Änderung; Nutzung; Nutzungsänderung; Einbau; Videokabinen

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
    Die sofortige Vollziehung einer Benutzungsuntersagung, die - wie hier - keine vollendeten Tatsachen schafft, liegt regelmäßig im öffentlichen Interesse (vgl. OVG Niedersachsen, BRS 47 Nr. 199 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 26.09.1996 - 4 UE 434/95

    Verwaltungsvollstreckung: Befolgungsfrist - Vollstreckungsfrist

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
    Dem Fristsetzungserfordernis ist auch dann Genüge getan, wenn die Frist nicht als vollstreckungsrechtliche Frist, sondern als materiell-rechtliche Frist als Teil der Grundverfügung formuliert ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 26.09.1996 - 4 UE 434/95 - ; ebenso Brühl, JuS 1997, 926, 929).
  • VG Meiningen, 25.05.2001 - 5 E 317/01
    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
    Jedenfalls ergibt sich aus den vom Antragsteller vorgetragenen Einwänden keine evidente (Gesamt-)Nichtigkeit des Bebauungsplans (vgl. zum Prüfungsumfang im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes VG Meiningen, Beschluss vom 25. Mai 2001 - 5 E 317/01.Me - juris) .
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt; …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
    § 1 Abs. 1 LVwVfG i.V.m. § 28 Abs. 1 VwVfG ist auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung nach herrschender Meinung (s. auch OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ 1988, 748; OVG Niedersachsen, NdsVBl 2002, 162; OVG Schleswig-Holstein, NVwZ-RR 1993, 587;… Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 8. Auflage 2003, § 28 Rdnr. 7), der die Kammer folgt (s. zuletzt Beschluss vom 8. Juni 2004 - 4 L 1388/04.NW - ), weder direkt noch entsprechend anwendbar.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 8 B 11827/03

    Beseitigungsverfügung; Beseitigungsanordnung; Duldungsverfügung; …

    Auszug aus VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1673/04
    Ob die Erwägungen der Behörde auch inhaltlich zutreffen, ist unbeachtlich (s. OVG Rheinland-Pfalz, BauR 2004, 659; OVG Weimar, NVwZ 2002, 231).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.05.1996 - 8 A 11880/95

    Bauliche Anlage; Illegalität; Nutzungsuntersagung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1987 - 12 B 112/87

    Anordnung; Sofortige Vollziehung; Verwaltungsakt; Anhörung

  • VGH Hessen, 14.03.2003 - 9 TG 2894/02

    Störerauswahl - Ermessen - Verpflichtung zur Einreichung von Bauvorlagen

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.1992 - 3 M 34/92

    Vollzugsanordnung; Anhörung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.1998 - 10 B 3025/97

    Bauaufsichtliche Ordnungsverfügung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

  • VGH Bayern, 30.01.2001 - 4 C 00.3536

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen für die Vertretung durch Bedienstete …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.05.2000 - 10 B 10645/00
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.1996 - 1 S 139/95

    6.12 Nutzungsuntersagung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.08.1998 - 2 B 11694/98
  • VG Neustadt, 11.04.2000 - 4 L 558/00
  • OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05

    Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?

    Dementsprechend wird bei unzulässigen bordellartigen bzw. vergleichbaren Nutzungen auch in der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte ein Einschreiten gegen den Grundstückseigentümer nicht beanstandet (…vgl. z.B. VGH Mannheim, Urt. v. 24.7.2002, GewArch 2003, S. 496 ff.;… OVG Berlin Beschl. v. 9.4.2003, GewArch 2003, S. 498 f.); die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen (OVG Münster, Beschl. v. 24.11.1988, 7 B 2677/88 - in Juris; VG Neustadt/W., Beschl.v. 23.7.2004, 4 L 1673/04 - in Juris -) zu unzulässigen Wohnnutzungen erfassen die damit verbundene Problematik nicht.
  • VG Darmstadt, 12.09.2011 - 2 L 795/11

    Bauaufsichtliche Verfügung gegen Eigentümer

    Rn. 38 Grundsätzlich ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der sich die Kammer anschließt, ein wirksames Einschreiten gegen den Vermieter baurechtswidrig genutzter Räume durch die Kombination eines - in die Zukunft gerichteten - Vermietungsverbots mit einem - die aktuellen Nutzungsverhältnisse betreffenden - Kündigungsgebot unter ausreichender Fristsetzung rechtlich möglich, wobei davon auszugehen ist, dass die Anordnung der Bauaufsichtsbehörde zur Kündigung baurechtswidrig ausgenutzter Räume ein berechtigtes Interesse des Vermieters zur Kündigung eines Mietverhältnisses nach den §§ 569, 543 BGB begründet (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 26.09.1983, 4 TH 48/83, a. a. O., zur damals geltenden Vorschrift des § 564b Abs. 2 BGB; vgl. auch: VG Neustadt, Beschluss von 23.07.2004, 4 L 1673/04.NW, Juris, zu §§ 569, 543 BGB).
  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567

    Präventive Nutzungsuntersagung gegenüber Vermieter von Wohnraum

    Für die Auslegung der Anordnung als präventives Eigennutzungs- und Vermietungsverbot spricht auch, dass eine Anordnung gegenüber dem Vermieter mit diesem Regelungsgehalt zwar wohl nicht die einzige in Betracht kommende Möglichkeit des Einschreitens ist (a.A. OVG NRW vom 13.1.1993 NWVBl 1993, 232), jedenfalls aber eine geeignete und praktikable Ergänzung der Nutzungsuntersagungen gegenüber den Mietern darstellt, von denen eine Gegenstand des Parallelverfahrens 1 B 03.2608 ist (vgl. VG Neustadt [Weinstraße] vom 23.7.2004 - 4 L 1673/04.NW - Juris mit weiteren Nachweisen; VGH BW vom 19.10.1990 BRS 52 Nr. 55).
  • VG Karlsruhe, 16.07.2010 - 6 K 1265/10

    Gaststättenrecht - Nutzungsuntersagung bei unbefugter Änderung der Betriebsart …

    Darüber hinaus ist auch fraglich, ob derartige Maßnahmen dazu geeignet sind, zu einer sofortigen Aufgabe der Nutzung der Räume zu Musikveranstaltungen beizutragen, die der Antragsgegner mit seiner Verfügung vom 20.05.2010 letztlich erreichen will (vgl. hierzu: OVG NW, Beschl. v. 13.01.1993, - 7 B 4794/92 - u. Beschl. v. 24.11.1988 - 7 B 2677/88 - VG Neustadt, Beschl. v. 23.07.2004 - 4 L 1673/04.NW - ).
  • VG Hamburg, 01.02.2010 - 11 E 3492/09

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung wegen Bordellbetrieb

    Dementsprechend wird bei unzulässigen bordellartigen bzw. vergleichbaren Nutzungen auch in der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte ein Einschreiten gegen den Grundstückseigentümer nicht beanstandet (…vgl. z.B. VGH Mannheim, Urt. v. 24.7.2002, GewArch 2003, S. 496 ff.;… OVG Berlin Beschl. v. 9.4.2003, GewArch 2003, S. 498 f.); die vom Verwaltungsgericht zur Stützung seiner Auffassung herangezogenen Entscheidungen (OVG Münster, Beschl. v. 24.11.1988, 7 B 2677/88 - in Juris; VG Neustadt/W., Beschl. v. 23.7.2004, 4 L 1673/04 - in Juris -) zu unzulässigen Wohnnutzungen erfassen die damit verbundene Problematik nicht.
  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 K 906/06

    Nutzungsuntersagung bei Zwei-Wohnungs-Klausel im Bebauungsplan

    Zwar enthält eine so formulierte Verfügung gegenüber dem Eigentümer nach der Rechtsprechung der Kammer grundsätzlich das Verbot der Fremdnutzung durch die derzeitigen Mieter, das Verbot der Selbstnutzung der Wohnungen durch den Eigentümer im Anschluss an die Räumung der Wohnungen durch die Mieter sowie das Verbot, die nach Aufgabe der Nutzung durch die Mieter freiwerdenden Wohnungen nicht mehr durch Dritte zu Wohnzwecken nutzen zu lassen (s. Beschluss vom 23. Juli 2004 - 4 L 1673/04.NW -, juris).
  • VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    Die allein gegen den Kläger gerichtete Anordnung, die Nutzung aller nicht genehmigten Wohnungen zu unterbinden und insbesondere die entsprechenden Mietverträge unverzüglich zu kündigen, ist nach der vorgenannten Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und in Anbetracht der auch hier zu erwartenden langwierigen zivilrechtlichen Räumungsklagen, deren Erfolgsaussichten zudem zumindest zweifelhaft sind, weil der Vermieter selbst durch die Vermietung der nicht zu Wohnzwecken genehmigten Räume die Ursache des späteren Kündigungsgrundes gesetzt hat, kaum geeignet, den baurechtswidrigen Zustand zeitnah und effektiv zu beseitigen (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.1988, 7 B 2677/88; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2010,8 A 10623/10; VG Neustadt, Beschluss vom 23.07.2004, 4 L 1673/04.NW; jeweils juris).
  • VG Neustadt, 21.09.2006 - 4 K 909/06

    Dachgeschosswohnung - Nutzungsuntersagung - Bebauungsplanänderung

    Zwar enthält eine so formulierte Verfügung gegenüber dem Eigentümer nach der Rechtsprechung der Kammer grundsätzlich das Verbot der Fremdnutzung durch die derzeitigen Mieter, das Verbot der Selbstnutzung der Wohnungen durch den Eigentümer im Anschluss an die Räumung der Wohnungen durch die Mieter sowie das Verbot, die nach Aufgabe der Nutzung durch die Mieter freiwerdenden Wohnungen nicht mehr durch Dritte zu Wohnzwecken nutzen zu lassen (s. Beschluss vom 23. Juli 2004 - 4 L 1673/04.NW -, juris).
  • VG Neustadt, 23.07.2004 - 4 L 1752/04

    Keine Duldungsverfügung gegenüber Mieter zur Durchsetzung einer …

    Diese Anordnung umfasst das Verbot der Selbstnutzung und ein Verbot, für freigewordene Wohnungen ein Mietverhältnis zu begründen (s. Beschluss der Kammer vom heutigen Tage in dem  von dem Vermieter der Antragstellerin angestrengten Verfahren 4 L 1673/04.NW).
  • VG Neustadt, 24.01.2011 - 4 L 1/11

    Verpflichtung eines Vermieters zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Lagerung …

    Kann eine Behörde gegen mehrere Verantwortliche vorgehen, so hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, welchen der in Betracht kommenden Störer sie in Anspruch nimmt (VGH Hessen, BRS 40 Nr. 229; Beschluss der Kammer vom 23. Juli 2004 - 4 L 1673/04.NW - juris).
  • VG Karlsruhe, 17.05.2005 - 3 K 868/05

    Karlsruhe-Durlach: Nutzungsuntersagung eines bordellartigen Betriebes - …

  • VG Neustadt, 01.12.2005 - 4 K 1388/05

    Die Rechtskraft eines Urteils mit demselben Begehren steht einer nachträglichen …

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