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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 4 L 176/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22040
OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 4 L 176/19 (https://dejure.org/2020,22040)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.07.2020 - 4 L 176/19 (https://dejure.org/2020,22040)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Juli 2020 - 4 L 176/19 (https://dejure.org/2020,22040)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Verfahrensrechtliche Anforderungen an die Erhebung einer Verbandsgemeindeumlage in Sachsen-Anhalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2020 - 4 L 184/18

    Rechtmäßigkeit der Kreisumlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 4 L 176/19
    Rn. 33 Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 17. März 2020 (- 4 L 14/19 und 4 L 184/18 -, beide: juris) bezogen auf die Festsetzung eines Kreisumlagesatzes bereits für Recht erkannt hat, folgt aus der Verpflichtung des Umlageberechtigten, seine eigenen Aufgaben und Interessen nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber den Aufgaben und Interessen des Umlageverpflichteten durchzusetzen, dass der Umlageberechtigte nicht nur den eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen des Umlagepflichtigen zu ermitteln und seine Entscheidung in geeigneter Form - etwa im Wege einer Begründung seiner Haushaltsansätze - offenzulegen hat, um den Umlagepflichtigen und gegebenenfalls den Gerichten eine Überprüfung zu ermöglichen.

    In welcher Weise der Umlageberechtigte seinen Ermittlungspflichten dabei nachkommt, ist landesrechtlich für das Land Sachsen-Anhalt nicht spezifisch geregelt und obliegt daher der Verantwortung des Umlageberechtigten ( OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 17. März 2020 - 4 L 184/18 -, juris Rn. 50 und - 4 L 14/19 -, juris, Rn. 52 ).

    Anstelle einer gesonderten Abfrage bei jeder einzelnen Mitgliedsgemeinde darf die Verbandsgemeinde als nach § 91 Abs. 2 KVG LSA für die Vorbereitung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zuständige Verwaltung auch auf ihre eigenen Informationen und eigenes vorhandenes Zahlenmaterial zurückgreifen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 17. März 2020 - 4 L 184/18 -, juris Rn. 55 und - 4 L 14/19 -, juris Rn. 57 ).

    Vielmehr liegt in diesem Fall ein Ermittlungsdefizit vor, das einen absoluten Verfahrensfehler darstellt und zur Unwirksamkeit des festgesetzten Verbandsgemeindeumlagesatzes führt (so zur Kreisumlage: OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 17. März 2020 - 4 L 184/18 -, juris Rn. 56 und - 4 L 14/19 -, juris Rn. 58 sowie VGH Bayern…, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 4 BV 17.2488 -, juris Rn. 12).

    Die prozeduralen Anforderungen an den Satzungsgeber tragen zu einer erhöhten Rationalität und Transparenz des kommunalen Entscheidungsprozesses bei; sie bieten damit einen notwendigen Ausgleich für die eingeschränkte gerichtliche Kontrolldichte bei der materiell-rechtlichen Prüfung der Haushaltssatzung (zum Ganzen in Bezug auf die Festsetzung des Kreisumlagesatzes: OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 17. März 2020 - 4 L 184/18 -, juris Rn. 59 und - 4 L 14/19 -, juris Rn. 60 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2020 - 4 L 14/19

    Rechtmäßigkeit der Kreisumlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 4 L 176/19
    Rn. 33 Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 17. März 2020 (- 4 L 14/19 und 4 L 184/18 -, beide: juris) bezogen auf die Festsetzung eines Kreisumlagesatzes bereits für Recht erkannt hat, folgt aus der Verpflichtung des Umlageberechtigten, seine eigenen Aufgaben und Interessen nicht einseitig und rücksichtslos gegenüber den Aufgaben und Interessen des Umlageverpflichteten durchzusetzen, dass der Umlageberechtigte nicht nur den eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen des Umlagepflichtigen zu ermitteln und seine Entscheidung in geeigneter Form - etwa im Wege einer Begründung seiner Haushaltsansätze - offenzulegen hat, um den Umlagepflichtigen und gegebenenfalls den Gerichten eine Überprüfung zu ermöglichen.

    In welcher Weise der Umlageberechtigte seinen Ermittlungspflichten dabei nachkommt, ist landesrechtlich für das Land Sachsen-Anhalt nicht spezifisch geregelt und obliegt daher der Verantwortung des Umlageberechtigten ( OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 17. März 2020 - 4 L 184/18 -, juris Rn. 50 und - 4 L 14/19 -, juris, Rn. 52 ).

    Anstelle einer gesonderten Abfrage bei jeder einzelnen Mitgliedsgemeinde darf die Verbandsgemeinde als nach § 91 Abs. 2 KVG LSA für die Vorbereitung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zuständige Verwaltung auch auf ihre eigenen Informationen und eigenes vorhandenes Zahlenmaterial zurückgreifen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 17. März 2020 - 4 L 184/18 -, juris Rn. 55 und - 4 L 14/19 -, juris Rn. 57 ).

    Vielmehr liegt in diesem Fall ein Ermittlungsdefizit vor, das einen absoluten Verfahrensfehler darstellt und zur Unwirksamkeit des festgesetzten Verbandsgemeindeumlagesatzes führt (so zur Kreisumlage: OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 17. März 2020 - 4 L 184/18 -, juris Rn. 56 und - 4 L 14/19 -, juris Rn. 58 sowie VGH Bayern…, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 4 BV 17.2488 -, juris Rn. 12).

    Die prozeduralen Anforderungen an den Satzungsgeber tragen zu einer erhöhten Rationalität und Transparenz des kommunalen Entscheidungsprozesses bei; sie bieten damit einen notwendigen Ausgleich für die eingeschränkte gerichtliche Kontrolldichte bei der materiell-rechtlichen Prüfung der Haushaltssatzung (zum Ganzen in Bezug auf die Festsetzung des Kreisumlagesatzes: OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 17. März 2020 - 4 L 184/18 -, juris Rn. 59 und - 4 L 14/19 -, juris Rn. 60 ).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 8 C 1.12

    Gemeinde; Kreis; kreisangehörige Gemeinden; Aufgabe; Vorrang; Umlage; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 4 L 176/19
    In der Gesetzesbegründung zu § 99 Abs. 4 KVG LSA heißt es weiter, die Norm solle als Reaktion auf das auf die mündliche Verhandlung vom 30. Januar 2013 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2013 (- 8 C 1.12 -, juris) gefasst werden, in welchem die bisherige Rechtsauffassung zur Kreisumlage und damit zum Erdrosselungsverbot bestätigt worden sei (…LT-Drs. 6/2247, S. 226).

    Hierfür spricht neben den landesrechtlichen Regelungen auch der vom Bundesverwaltungsgericht herausgearbeitete Gleichrang der finanziellen Interessen im kommunalen Raum (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 -, juris Rn. 13).

    Daneben sollen die Verfahrenspflichten die gleichrangigen finanziellen Interessen der Mitgliedsgemeinden sichern, indem diesen durch die Ermittlung und Offenlegung auch eine Überprüfung des Festsetzungsverfahrens ermöglicht wird (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013, a.a.O., Rn. 14).

  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 BV 17.2488

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag im Berufungsverfahren zur Kreisumlage der Stadt …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 4 L 176/19
    Vielmehr liegt in diesem Fall ein Ermittlungsdefizit vor, das einen absoluten Verfahrensfehler darstellt und zur Unwirksamkeit des festgesetzten Verbandsgemeindeumlagesatzes führt (…so zur Kreisumlage: OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 17. März 2020 - 4 L 184/18 -, juris Rn. 56 und - 4 L 14/19 -, juris Rn. 58 sowie VGH Bayern, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 4 BV 17.2488 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 15.11.2006 - 8 C 18.05

    Samtgemeindeumlage; Umlage; Finanzausgleich; Kommune; Selbstverwaltungsgarantie; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 16.07.2020 - 4 L 176/19
    Rn. 31 Unabhängig davon, ob den Mitgliedsgemeinden der Schutz des Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 87 Verf LSA im Rahmen der Verbandsgemeindeumlageerhebung zukommt (wie vom Verwaltungsgericht angenommen, aber verneinend zu Samtgemeinden in Niedersachsen: BVerwG, Urteil vom 15. November 2006 - 8 C 18.05 -, juris Rn. 22 ff.), hat sich der Landesgesetzgeber Sachsen-Anhalts durch die Regelung des § 23 Satz 1 FAG LSA für einen verfahrensrechtlichen Gleichklang der Verbandsgemeindeumlagefestsetzung und der Festsetzung der Kreisumlage entschieden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2023 - 10 A 10425/19

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Festsetzung eines Kreisumlagesatzes in der …

    Vielmehr darf etwa die Kreisverwaltung den gemeindlichen Finanzbedarf ermitteln und dazu (auch) auf vorhandene Daten zurückgreifen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 -, juris Rn. 17; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22. November 2022 - 4 L 30/21 -, juris Rn. 66; Urteil vom 16. Juli 2020 - 4 L 176/19 -, juris Rn. 40).

    Eine rein verwaltungsinterne Ermittlung und Bewertung des Finanzbedarfs der Gemeinden genügt nicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 -, juris Rn. 17, 21; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22. November 2022 - 4 L 98/21 -, juris Rn. 44;… Urteil vom 22. November 2022 - 4 L 30/21 -, juris Rn. 66 f.; Urteil vom 16. Juli 2020 - 4 L 176/19 -, juris Rn. 41; BayVGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 4 BV 17.2488 -, BeckRS 2018, 32713 Rn. 10).

    Die im Vorfeld verwaltungsintern speziell ermittelten oder anderweitig bereits bekannten Kenndaten können dafür von der Kreisverwaltung (etwa tabellarisch) aufbereitet werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22. November 2022 - 4 L 30/21 -, juris Rn. 67 Urteil vom 22. November 2022 - 4 L 98/21 -, juris Rn. 44; Urteil vom 16. Juli 2020 - 4 L 176/19 -, juris Rn. 41).

    Rn. 82 Schon vor diesem Hintergrund und da die verfassungsrechtliche Pflicht zur gleichrangigen - und ergebnisoffenen - Berücksichtigung des Finanzbedarfs der umlagepflichtigen Gemeinden den Kreis bereits bei der Festsetzung des Kreisumlagesatzes durch den Kreistag als dem hierfür zuständigen Organ trifft, muss die Ermittlung im Vorfeld dieser Beschlussfassung erfolgen, wobei die ermittelten Informationen über den gemeindlichen Finanzbedarf - wie bereits ausgeführt - dem Kreistag bei der Beschlussfassung über den Kreisumlagesatz vorliegen müssen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31. Januar 2013 - 8 C 1.12 -, BVerwGE 145, 378 = juris Rn. 13 f.;… Urteil vom 16. Juni 2015 - 10 C 13.14 -, BVerwGE 152, 188 = juris Rn. 28, 41;… Urteil vom 29. Mai 2019 - 10 C 6.18 -, BVerwGE 165, 381 = juris Rn. 13;… Urteil vom 26. Mai 2020 - 8 C 20.19 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 16. September 2020 - 8 B 22.20 -, juris Rn. 13;… Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 -, juris Rn. 15, 17, 21;… Urteil vom 29. November 2022 - 8 C 13.21 -, juris Rn. 29, 31; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22. November 2022 - 4 L 98/21 -, juris Rn. 44;… Urteil vom 22. November 2022 - 4 L 30/21 -, juris Rn. 66; Urteil vom 16. Juli 2020 - 4 L 176/19 -, juris Rn. 41).

    Rn. 105 Dies genügt den verfassungsrechtlichen Verfahrensanforderungen hinsichtlich der Ermittlung und Offenlegung des (aktuellen) Finanzbedarfs der umlagepflichtigen Gemeinden nicht und vermag diese auch nicht zu ersetzen (vgl. auch ThürOVG…, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 3 KO 94/12 -, juris Rn. 65 f.; siehe auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juli 2020 - 4 L 176/19 -, juris Rn. 35 zur Verbandsgemeindeumlage; soweit aus OVG RP…, Urteil vom 21. Februar 2014 - 10 A 10515/13.OVG -, juris Rn. 35, wo dieser Aspekt allerdings nicht entscheidungstragend angeführt wird, etwas anderes zu folgern wäre, hält der Senat daran nicht fest).

    Das genügt aber schon deswegen nicht, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass dieses Kreistagsmitglied damit zugleich auch den Finanzbedarf der übrigen umlagepflichtigen Gemeinden ausreichend kennt; die notwendigen Informationen über den Finanzbedarf sämtlicher Gemeinden müssen aber allen Mitgliedern des Kreistags zur Verfügung gestanden haben (vgl. auch ThürOVG…, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 3 KO 94/12 -, juris Rn. 66; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juli 2020 - 4 L 176/19 -, juris Rn. 43 zur Verbandsgemeindeumlage).

    Denn die Verletzung der aus dem in Art. 28 Abs. 2 GG wurzelnden Grundsatz des Gleichrangs des Finanzbedarfs der kommunalen Gebietskörperschaften folgenden verfahrensrechtlichen Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Festsetzung des Kreisumlagesatzes, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung des Kreistags über die Haushaltssatzung erfüllt sein muss, führt von Verfassungs wegen zur Unwirksamkeit der Satzungsnorm (vgl. BVerwG…, Urteil vom 27. September 2021 - 8 C 29.20 -, juris Rn. 18; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 22. November 2022 - 4 L 30/21 -, juris Rn. 68; Urteil vom 16. Juli 2020 - 4 L 176/19 -, juris Rn. 41, 44;… Urteil vom 17. März 2020 - 4 L 14/19 -, juris Rn. 60 ff.; BayVGH…, Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 4 BV 17.2488 -, BeckRS 2018, 32713 Rn. 6; a.A. noch OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 24. April 2017 - OVG 12 N 58.16 -, juris Rn. 8).

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   OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 176/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.06.2020 - 4 L 176/19 (https://dejure.org/2020,50542)
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