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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2020 - 4 L 202/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34075
OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2020 - 4 L 202/19 (https://dejure.org/2020,34075)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.09.2020 - 4 L 202/19 (https://dejure.org/2020,34075)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. September 2020 - 4 L 202/19 (https://dejure.org/2020,34075)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2020 - 4 L 202/19
    Die Formulierung "entsprechend" beruht auf dem Umstand, dass § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG-LSA i.V.m. § 171 Abs. 3a AO den Eintritt der Festsetzungsverjährung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 170 Abs. 1 hemmt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris, Rn. 28 ;… Beschluss vom 23. März 2017 - 4 L 102/16 -, juris, Rn. 7 ), wohingegen die Regelungen in § 13b , § 18 Abs. 2 KAG-LSA eine materielle Ausschlussfrist bestimmen, nach deren Ablauf eine Abgabenfestsetzung unabhängig vom Entstehen einer Abgabenpflicht ausgeschlossen ist (vgl. hierzu Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, BeckRS 2017, 100810, Rn. 37 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, LKV 2016, S. 186 ).

    Rn. 17 Die Regelungen in § 13b , § 18 Abs. 2 KAG-LSA tragen dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit Rechnung (…LTDrucks. 6/3419, S. 22; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, LKV 2016, S. 186 ).

    Rn. 18 Diesen Interessenausgleich hat der Gesetzgeber mit den Regelungen in § 13b , § 18 Abs. 2 KAG-LSA in verfassungsmäßiger Weise vorgenommen (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, BeckRS 2017, 100810, Rn. 37 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, LKV 2016, S. 186 ).

    Damit hat der Gesetzgeber eine zeitliche Obergrenze für die Festsetzung vorteilsausgleichender kommunaler Abgaben eingeführt und auf diese Weise den zuvor bestehenden verfassungswidrigen Zustand beseitigt ( OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, LKV 2016, S. 186 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2020 - 4 L 202/19
    Die Formulierung "entsprechend" beruht auf dem Umstand, dass § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG-LSA i.V.m. § 171 Abs. 3a AO den Eintritt der Festsetzungsverjährung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 170 Abs. 1 hemmt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris, Rn. 28 ;… Beschluss vom 23. März 2017 - 4 L 102/16 -, juris, Rn. 7 ), wohingegen die Regelungen in § 13b , § 18 Abs. 2 KAG-LSA eine materielle Ausschlussfrist bestimmen, nach deren Ablauf eine Abgabenfestsetzung unabhängig vom Entstehen einer Abgabenpflicht ausgeschlossen ist (vgl. hierzu Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, BeckRS 2017, 100810, Rn. 37 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, LKV 2016, S. 186 ).

    Damit ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber des KAG-LSA durch die vorgenommene Verweisung das gesetzgeberische Ziel des § 171 Abs. 3a AO übernommen hat (vgl. hierzu bereits OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris, Rn. 46 ).

    Im Wege der verfassungskonformen Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Vorschrift nicht grundlegend neu bestimmt und das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 73 m.w.N., www.bverfg.de; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris, Rn. 42 ).

    Rn. 20 Ob auch der Verweis in § 13b Satz 2, § 13 Abs. 1 Nr. 4 KAG-LSA auf die Regelung des § 171 Abs. 3a Satz 3 AO und die damit verbundenen Rechtsfolgen dem verfassungsrechtlichen Gebot der Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit genügt, lässt der Senat mangels Entscheidungserheblichkeit ausdrücklich offen (vgl. hierzu jedoch bereits - vor Inkrafttreten von § 13b , § 18 Abs. 2 KAG-LSA - OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris, Rn. 38 ff.).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2020 - 4 L 202/19
    Das Rechtsstaatsprinzip schützt in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, Rn. 41, www.bverfg.de).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit gebietet daher, dass ein Vorteilsempfänger in zumutbarer Zeit Klarheit darüber gewinnen kann, ob und in welchem Umfang er die erlangten Vorteile durch Beiträge ausgleichen muss (BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, Rn. 45, www.bverfg.de).

    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verbietet es dem Gesetzgeber jedoch, die berechtigten Interessen des Bürgers völlig unberücksichtigt zu lassen und ganz von einer Regelung abzusehen, die der Erhebung der Abgabe eine bestimmte zeitliche Grenze setzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, Rn. 46, www.bverfg.de).

  • BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09

    Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2020 - 4 L 202/19
    Im Wege der verfassungskonformen Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Vorschrift nicht grundlegend neu bestimmt und das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 73 m.w.N., www.bverfg.de; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris, Rn. 42 ).

    Rn. 16 Allerdings ist eine verfassungskonforme Auslegung des § 13b Satz 2 KAG-LSA im Sinne des Verwaltungsgerichts auch nicht erforderlich, um die Nichtigkeit der Norm zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 BvR 2258/09 -, Rn. 73, www.bverfg.de).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16

    Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2020 - 4 L 202/19
    Die Formulierung "entsprechend" beruht auf dem Umstand, dass § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG-LSA i.V.m. § 171 Abs. 3a AO den Eintritt der Festsetzungsverjährung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 170 Abs. 1 hemmt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris, Rn. 28 ;… Beschluss vom 23. März 2017 - 4 L 102/16 -, juris, Rn. 7 ), wohingegen die Regelungen in § 13b , § 18 Abs. 2 KAG-LSA eine materielle Ausschlussfrist bestimmen, nach deren Ablauf eine Abgabenfestsetzung unabhängig vom Entstehen einer Abgabenpflicht ausgeschlossen ist (vgl. hierzu Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, BeckRS 2017, 100810, Rn. 37 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, LKV 2016, S. 186 ).

    Rn. 18 Diesen Interessenausgleich hat der Gesetzgeber mit den Regelungen in § 13b , § 18 Abs. 2 KAG-LSA in verfassungsmäßiger Weise vorgenommen (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, BeckRS 2017, 100810, Rn. 37 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, LKV 2016, S. 186 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2020 - 4 L 202/19
    Eine hinreichende zeitliche Beschränkung der Abänderbarkeit der Beitragsfestsetzung im Ausgangsbescheid ist durch die Verknüpfung mit der Rechtskraft der (Anfechtungs-)Entscheidung gegeben (so für den Fall der "Verböserung" im Klageverfahren bereits OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris, Rn. 67 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2017 - 4 L 102/16

    Ablaufhemmung der steuerrechtlichen Festsetzungsfrist durch Grundlagenbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.09.2020 - 4 L 202/19
    Die Formulierung "entsprechend" beruht auf dem Umstand, dass § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG-LSA i.V.m. § 171 Abs. 3a AO den Eintritt der Festsetzungsverjährung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b i.V.m. § 169 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 170 Abs. 1 hemmt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris, Rn. 28 ; Beschluss vom 23. März 2017 - 4 L 102/16 -, juris, Rn. 7 ), wohingegen die Regelungen in § 13b , § 18 Abs. 2 KAG-LSA eine materielle Ausschlussfrist bestimmen, nach deren Ablauf eine Abgabenfestsetzung unabhängig vom Entstehen einer Abgabenpflicht ausgeschlossen ist (vgl. hierzu Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, BeckRS 2017, 100810, Rn. 37 ff.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, LKV 2016, S. 186 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2024 - 4 L 254/23

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages nach dem Ablauf der in § 13b Satz 1, § 18 …

    (- 4 L 202/19 -) zur Frage der Hemmung der Frist des § 13b KAG LSA von 10 Jahren ausdrücklich festgestellt, dass auch diese Frist beginnend mit dem Entstehen einer Vorteilslage hinsichtlich des gesamten Abgabenschuldverhältnisses gehemmt sei.

    Rn. 57 Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 21. September 2020 (- 4 L 202/19 -, juris Rn. 19 ), wonach gemäß §§ 13b Satz 2, 13 Abs. 1 Nr. 4 KAG LSA i.V.m. § 171 Abs. 3a Sätze 1 und 2 AO der Ablauf der Festsetzungsfrist hinsichtlich des gesamten Abgabenanspruchs bis zur unanfechtbaren Entscheidung über das Rechtsmittel gehemmt ist und damit auch eine Abänderung der Beitragsfestsetzung zu Ungunsten des Vorteilsempfängers ("Verböserung") nach Ablauf der Ausschlussfrist des §§ 13b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA möglich ist.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2026 - 4 L 51/25

    Zur verfassungskonformen Auslegung des Verweises in den §§ 13b Satz 2, 13 Abs. 1 …

    Rn. 37 (a) Mit den §§ 13b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA wird in rechtlich nicht zu beanstandender Weise (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. September 2020 - 1 BvR 1185/17 -, juris, Rdnr. 2 f.; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 17. Februar 2016 - 4 L 119/15 -, juris, Rdnr. 46 ff.; Beschluss vom 21. September 2020 - 4 L 202/19 -, juris, Rdnr. 17 ff.; vgl. auch LVerfG LSA…, Urteil vom 24. Januar 2017 - LVG 1/16 -, juris, Rdnr. 35 ff.;… Beschluss vom 25. Februar 2020 - LVG 30/19 -, juris, Rdnr. 23) den Vorgaben aus dem in Art. 20 GG verankerten Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris; Beschluss vom 29. Juni 2020 - 1 BvR 1866/15 -, juris; Beschluss vom 1. Juli 2020 - 1 BvR 2838/19 -, juris) Rechnung getragen.

    Es ist vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt, in diesen Fällen das Interesse des Beitragsschuldners an Rechtssicherheit hinter das Interesse der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich zurücktreten zu lassen ( OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. September 2020 - 4 L 202/19 -, juris, Rdnr. 19 ff.;… vgl. auch Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris, Rdnr. 67 ).

    Rn. 40 Allerdings begründet die uneingeschränkte Anwendung der Verweisung einen Verstoß gegen das rechtsstaatliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit, weil sie eine zeitlich unbegrenzte Festsetzung von (Anschluss-)Beiträgen ermöglicht (vgl. hierzu schon OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - 4 L 59/13 -, juris, Rdnr. 40 , zur Rechtslage vor Einführung des § 13b KAG LSA; noch offengelassen in OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. September 2020 - 4 L 202/19 -, juris, Rdnr. 20 ;… vgl. auch Urteil vom 17. Mai 2022 - 4 K 127/21 -, juris, Rdnr. 26 ).

  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der …

    Eine hinreichende zeitliche Beschränkung der Abänderbarkeit der Beitragsfestsetzung im Ausgangsbescheid ist durch die Verknüpfung mit der Rechtskraft der (Anfechtungs-)Entscheidung gegeben (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. September 2020 - 4 L 202/19 - Juris Rn. 14 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2022 - 4 K 127/21

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Erhebung allgemeiner Herstellungsbeiträge …

    Ob die hier gegenüber der Antragstellerin nach gerichtlicher Aufhebung des ersten Beitragsbescheides vorgenommene (zweite) Beitragsfestsetzung im Jahr 2019 gegen die §§ 13b, 18 Abs. 2 KAG LSA verstößt, weil der Verweis in § 13b Satz 2, § 13 Abs. 1 Nr. 4 KAG-LSA auf die Regelung des § 171 Abs. 3a Satz 3 AO und die damit verbundenen Rechtsfolgen dem verfassungsrechtlichen Gebot der Belastungsklarheit und Belastungsvorhersehbarkeit nicht genügt, ist (noch) ungeklärt (vgl. dazu auch OVG Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. September 2020 - 4 L 202/19 -, juris, Rdnr. 20 ).
  • VG Halle, 30.08.2023 - 4 A 477/21

    Zeitliche Beschränkung der Beitragserhebung auch bei gerichtlicher Aufhebung des …

    Eine hinreichende zeitliche Beschränkung der Abänderbarkeit der Beitragsfestsetzung im Ausgangsbescheid ist durch die Verknüpfung mit der Rechtskraft der (Anfechtungs-)Entscheidung gegeben (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 21. September 2020 - 4 L 202/19 - Juris Rn. 14 ff.).
  • VG Halle, 04.06.2025 - 4 A 51/24

    Abwasserbeiträge

    Eine hinreichende zeitliche Beschränkung der Abänderbarkeit der Beitragsfestsetzung im Ausgangsbescheid ist durch die Verknüpfung mit der Rechtskraft der (Anfechtungs-)Entscheidung gegeben (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 21. September 2020 - 4 L 202/19 - Juris Rn. 14 ff.).
  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 514/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der …

    Eine hinreichende zeitliche Beschränkung der Abänderbarkeit der Beitragsfestsetzung im Ausgangsbescheid ist durch die Verknüpfung mit der Rechtskraft der (Anfechtungs-)Entscheidung gegeben (vgl. zum Ganzen: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. September 2020 - 4 L 202/19 - Juris Rn. 14 ff.).
  • VG Halle, 09.11.2022 - 4 A 197/21

    Abwasserbeseitigungsbeitrag: Heilung eines Beitragsbescheids nach Ablauf der …

    Eine hinreichende zeitliche Beschränkung der Abänderbarkeit der Beitragsfestsetzung im Ausgangsbescheid ist durch die Verknüpfung mit der Rechtskraft der (Anfechtungs-)Entscheidung gegeben (vgl. zum Ganzen: OVG LSA, Beschluss vom 21. September 2020 - 4 L 202/19 - Juris Rn. 14 ff.).
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