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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,36317
OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19 (https://dejure.org/2019,36317)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.10.2019 - 4 L 210/19 (https://dejure.org/2019,36317)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 (https://dejure.org/2019,36317)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-KAG § 6 Abs. 1 S. 1
    Abwasserbeitrag; Anschlussbeitrag; Vorteil; Einrichtung, öffentliche; Dauerhaftigkeit; Anschlussmöglichkeit; Grundstück, privates; Grundbuch; Eintragung; Baulast; Grunddienstbarkeit; Hauptsammler; Klärwerk; Dauerhafte Bevorteilung durch leitungsgebundene öffentliche ...

  • rechtsportal.de

    KAG-LSA § 6 Abs. 1 S. 1
    Anschluss eines Grundstücks an eine Abwasserleitung; Rechtliche und tatsächliche Sicherung des Hauptsammlers auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk; Bevorteilung eines Grundstücks ist durch eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bevorteilung durch eine leitungsgebundene öffentliche Einrichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 512
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2008 - 4 L 348/06

    Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19
    Rn. 16 durch Eintragung einer Baulast oder einer Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert ist (stRspr des Senats; vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, juris, Rn. 4, m.w.N.).

    Bietet der Entsorgungspflichtige einen Anschluss an einen Hauptsammler, der (teilweise) über Grundstücke verläuft, die im Eigentum eines Dritten stehen, und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Entsorgungspflichtigen gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit (…vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 28. Februar 2008 - 4 L 462/06 -, juris, Rn. 4; vom 2. Dezember 2008 - 4 L 348/06 -, juris, Rn. 4;… so auch bereits Beschluss vom 30. Juni 2003 - 1 M 253/02 -, juris, Rn. 3 f.;… siehe ferner Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92

    Zollkriminalamt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19
    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete allgemeine Bestimmtheitsgebot richtet sich nicht an die Rechtsprechung, sondern an den Gesetzgeber und gebietet, dass eine gesetzliche Ermächtigung der Exekutive zur Vornahme von Verwaltungsakten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so dass das Handeln der Verwaltung messbar und in gewissem Umfang für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 108, 52 ; 110, 33 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19
    Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage stellt (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Kindesunterhalt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19
    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete allgemeine Bestimmtheitsgebot richtet sich nicht an die Rechtsprechung, sondern an den Gesetzgeber und gebietet, dass eine gesetzliche Ermächtigung der Exekutive zur Vornahme von Verwaltungsakten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so dass das Handeln der Verwaltung messbar und in gewissem Umfang für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 108, 52 ; 110, 33 ).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Kriegsopferversorgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19
    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete allgemeine Bestimmtheitsgebot richtet sich nicht an die Rechtsprechung, sondern an den Gesetzgeber und gebietet, dass eine gesetzliche Ermächtigung der Exekutive zur Vornahme von Verwaltungsakten nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt ist, so dass das Handeln der Verwaltung messbar und in gewissem Umfang für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 108, 52 ; 110, 33 ).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinn liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände darlegt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung (im Ergebnis) unrichtig ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris, Rn. 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19
    Soweit ein Zulassungsantragsteller hingegen die Schwierigkeiten des Falles darin erblickt, dass das Gericht auf bestimmte tatsächliche Aspekte nicht eingegangen ist oder notwendige Rechtsfragen nicht oder unzutreffend beantwortet hat, hat er diese Gesichtspunkte in nachvollziehbarer Weise darzustellen und ihren Schwierigkeitsgrad plausibel zu machen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 -, juris, Rn. 75 , m.w.N.).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19
    Rn. 25 Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, juris, Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 L 46/16 -, juris, Rn. 9 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.1998 - 1 M 17/98

    Eigenleistung des Erschließungsträgers für Teile einer Anlage; Verteilsbegriff; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19
    Dem Verwaltungsgericht ist darin zuzustimmen, dass hier keine Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte vorliegt, denn der Abschluss einer Ablösungsvereinbarung ist für die Beitragspflicht von maßgeblicher rechtlicher Bedeutung (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 1 M 17/98 -, juris, Rn. 25;… Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1070 ) und damit ein relevantes Unterscheidungskriterium für die Nichtheranziehung (Ablösungsvereinbarung geschlossen) bzw. Heranziehung (Ablösungsvereinbarung nicht geschlossen) bestimmter Grundstücke.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2016 - 4 L 46/16

    Stimmrecht in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19
    Rn. 25 Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache, wenn sie eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, juris, Rn. 12; Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2016 - 4 L 46/16 -, juris, Rn. 9 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2012 - 4 M 213/11

    Zu den Voraussetzungen einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit des …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2019 - 4 L 87/18
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2003 - 1 M 253/02
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.02.2008 - 4 L 462/06
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.02.2020 - 4 L 276/19

    Dauerhaftigkeit des Vorteils i. S. d. § 6 KAG ST 1996

    Rn. 8 Mit Beschluss vom 14. Oktober 2019 (- 4 L 210/19 -, juris Rn. 22 ) hat der beschließende Senat ausgeführt: "Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird.

    Dass möglicherweise ein Anspruch hinsichtlich des (vorläufigen) Belassens der Leitung und der Durchleitung von Abwasser für einen Übergangszeitraum besteht (vgl. zu einer solchen "Notduldungsanordnung" VGH Bayern…, Beschluss vom 8. März 2019 - 4 CE 18.2597-, juris Rn. 15) vermag eine vergleichbare Sicherung nicht zu gewährleisten (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris Rn. 15 f. zu dem Fehlen zivilrechtlicher Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des privaten Grundstückseigentümers gegenüber dem Entsorgungspflichtigen).

    Vielmehr kommt es, wie es der Senat in der von der Klägerin genannten Entscheidung vom 14. Oktober 2019 (- 4 L 210/19 -, juris Rn. 22 ) nochmals klargestellt hat, auch auf die tatsächliche und rechtliche Sicherung des Hauptsammlers, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk an (vgl. auch Beschluss des Senats vom 25. März 2019 - 4 L 87/18 -, S. 3 des Beschlussumdrucks, n.v.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses; …

    Es versteht sich dabei gleichsam von selbst, dass der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert sein muss, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verlaufen muss, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 , m.w.N.).
  • VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der zentralen …

    Es versteht sich dabei gleichsam von selbst, dass der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert sein muss, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verlaufen muss, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.; Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 , m.w.N.).
  • VG Halle, 11.11.2024 - 4 A 386/22
    Es versteht sich dabei gleichsam von selbst, dass der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert sein muss, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verlaufen muss, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.; Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 , m.w.N.).
  • VG Halle, 22.08.2022 - 4 A 345/22

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung einer zentralen …

    Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.; Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 ;… Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-;… Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).
  • VG Halle, 04.04.2025 - 4 A 353/22

    Beitragserhebung für Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage und …

    Diese ist vielmehr erst dann gegeben, wenn der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert ist, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verläuft, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. Dezember 2024 - 4 L 155/24 - juris; Beschluss vom 14. Oktober 2024 - 4 L 90/24 - juris;… Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.; Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22;… Beschluss vom 2. Dezember 2008, - 4 L 348/06 -, juris Rn. 4,6; Beschluss vom 28. Februar 2008, - 4 L 462/06-;… Beschluss vom 30. Juni 2003, - 1 M 253/02 - NdsOVG Beschluss vom 13. Juli 1995, - 9 M 1462/95 - vgl. auch Blomenkamp, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1050a.).
  • VG Halle, 17.07.2024 - 4 A 337/22

    Erhebung eines Anschlussbeitrages-Bebauungszusammenhang im Sinne des § 34 Abs.1 …

    Es versteht sich dabei gleichsam von selbst, dass der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert sein muss, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verlaufen muss, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist ( OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.; Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22 , m.w.N.).
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