Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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§ 90 Abs 3 GemO ST, § 92 Abs 3 GemO ST, § 136 Abs 1 S 1 GemO ST
Ermessensausübung im Rahmen einer Beanstandungsverfügung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geeignetheit einer möglichen Verbesserung der Einnahmesituation und Ausgabesituation zur Rechtfertigung der Beanstandung der gesamten Haushaltssatzung; Konkretisierende Aufführung von zunächst allgemein gehaltenen und in der Verfügung aufgezeigten Maßnahmen bzgl. ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Ermessensausübung im Rahmen einer Beanstandungsverfügung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geeignetheit einer möglichen Verbesserung der Einnahmesituation und Ausgabesituation zur Rechtfertigung der Beanstandung der gesamten Haushaltssatzung; Konkretisierende Aufführung von zunächst allgemein gehaltenen und in der Verfügung aufgezeigten Maßnahmen bzgl. ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 02.10.2009 - 9 A 66/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2009 - 4 L 353/08
Zur Beanstandung einer Haushaltssatzung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09
Denn dann ist die Gemeinde der vom Gesetzgeber gerade für den Fall eines nicht ausgeglichenen Haushalts vorgesehenen Verpflichtung nachgekommen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.08.2009 - 4 L 353/08 -).Falls aber die Gemeinde kein oder ein den Vorgaben des § 92 Abs. 3 GO LSA nicht genügendes Haushaltskonsolidierungskonzept aufstellt oder - wie hier - fortschreibt, ist der Ermessensspielraum der Kommunalaufsichtsbehörde für eine kommunalaufsichtliche Beanstandung der Haushaltssatzung deutlich weiter (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.08.2009, a. a. O.).
Jede mögliche Verbesserung der Einnahme- und Ausgabesituation kann - vorbehaltlich einer zu berücksichtigenden "Bagatellgrenze" - geeignet sein, die Beanstandung der gesamten Haushaltssatzung zu rechtfertigen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.08.2009, a. a. O.).
Im Rahmen der von der Kommunalaufsichtsbehörde anzustellenden Ermessenserwägungen zur Beanstandung der Haushaltssatzung kann dabei neben der Höhe der in Rede stehenden Summen eine Rolle spielen, unter welchen Voraussetzungen eine Verbesserung der Einnahme- und Ausgabesituation möglich ist und ob sich die Gemeinde über einen längeren Zeitraum beharrlich geweigert hat, notwendige Konsolidierungsmaßnahmen durchzuführen (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 05.08.2009, a. a. O.).
- BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83
Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09
Das Recht auf Selbstverwaltung besteht nur im Rahmen der Gesetze (zu Inhalt und Reichweite des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG siehe ausführlich BVerfG, Beschl. v. 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83 u.a. -, DVBl. 1989, 300). - BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96
Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09
Liegt ein vom Regelfall abweichender Sachverhalt nicht vor, versteht sich das Ergebnis der Abwägung von selbst; in diesem Fall bedarf es auch keiner das Selbstverständliche darstellenden Begründung (BVerwG, Urt. v. 16.06.1997 - BVerwG 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55, 57 m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 271/05
Anforderungen an eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung; Aufgaben der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09
Dies steht auch im Einklang mit der verfassungsrechtlich verankerten Selbstverwaltungsgarantie der Gemeinden (Art. 87 Abs. 1 Verf LSA), da diese "im Rahmen der Gesetze" gewährleistet ist (vgl. auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 15.08.2007 - 10 LA 271/05 -, zitiert nach JURIS). - OVG Niedersachsen, 03.09.2002 - 10 LB 3714/01
Finanzausgleich; Kreisumlage; Kreisumlagehebesatz; Mehreinnahmen; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09
Eine komplexe Bewertung der Finanzlage einer Gemeinde durch eine starre Grenze zu ersetzen, begegnet nicht zuletzt im Hinblick darauf Bedenken, dass die Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben in das freie Belieben jeder Kommune fällt und sie sich in Zeiten knapper Einnahmen vorausschauend bei der Erfüllung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben selbst Restriktionen auferlegen kann (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 03.09.2002 - 10 LB 3714/01 -, zitiert nach JURIS). - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1987 - 8 A 2385/86
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - 4 L 216/09
Rn. 48 Soweit der Prozessbevollmächtigte der Klägerin erst im Klageverfahren weitere Einwände hinsichtlich der von dem Beklagten geforderten Einnahmeverbesserungen erhebt, ist dies für die Ermessensausübung unbeachtlich, denn maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist entweder - auf der Grundlage des klägerischen Vorbringens - der Zeitpunkt des Erlasses des "Widerspruchsbescheides" vom 28. August 2008 oder - auf der Grundlage der vorinstanzlichen Auffassung - der Zeitpunkt drei Monate nach Einlegung des hiernach nicht beschiedenen Widerspruchs (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.10.1987 - 8 A 2385/86 -, zitiert nach JURIS).
- VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13
Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
{RN: 57} Denn mit der Pflicht, einen ausgeglichenen Haushalt bereitzustellen, geht die Pflicht einher, ein eventuelles Defizit so gering wie möglich zu halten und ein vorhandenes abzubauen (vgl. Hess. VGH…, Urteil vom 14.02.2013 - 8 A 816/12 - juris Rdnr. 50; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 07.06.2011 - 4 L 216/09 - juris Rdnr. 41). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2020 - 10 A 11208/18
Landkreis Kaiserslautern nicht zur Erhöhung der Kreisumlage verpflichtet
Rn. 61 Die Verletzung der Verpflichtung zum Haushaltsausgleich erfüllt nur dann bereits den Tatbestand für eine Beanstandung nicht, wenn es - als extremer Ausnahmefall - bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt von vornherein objektiv keine Möglichkeiten gab, die Haushaltssituation zu verbessern (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Juni 2011, - 4 L 216/09 -, juris Rn 37, m.w.N.). - VG Magdeburg, 19.09.2012 - 9 A 208/11
Kommunalaufsichtliche Beanstandung eines Wirtschaftsplanes eines gemeindlichen …
Darüber hinaus bildet ein (wirksamer) Wirtschaftsplan auch nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres die rechtliche Grundlage dafür, welche Aufwendungen im Wirtschaftsjahr getätigt werden und wie die dazu erforderlichen Mittel (Erträge) beschafft werden durften (so zur Haushaltssatzung/-plan vgl. OVG LSA, Urteil vom 07.06.2011 - 4 L 216/09 ; Beschlüsse vom 05.08.2009 - 4 L 353/08; 01.02.2007 - 4 L 723/04 - VG Magdeburg, Urteil vom 02.09.2009 - 9 A 66/09 MD).Rn. 47 In Anlehnung an die zur Ermessensausübung bei der kommunalaufsichtlichen Beanstandung eines unausgeglichenen gemeindlichen Haushalts entwickelten Grundsätze hat die Kommunalaufsicht bei einem - wie hier - nicht ausgeglichenen Wirtschafts-/Erfolgsplan unter Beachtung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 110 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 90 GO LSA) und des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinde (Art. 2 Abs. 3, 87 Verf LSA, Art. 28 Abs. 2 GG) im Rahmen ihres Einschreitungsermessens zu prüfen, ob der Ausgleich des Wirtschaftsplanes oder zumindest eine Verbesserung der Ertrags- und Aufwandsituation in nicht unerheblicher Größenordnung möglich und ob eine mit der Folge der vorläufigen Haushaltsführung verbundene Beanstandung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ist (vgl. sinngemäß zur Beanstandung im kommunalen Haushaltsrecht OVG LSA, Urteil vom 07.06.2011 - 4 L 216/09 ; Beschlüsse vom 05.08.2009 - 4 L 353/08 - 30.01.2007 - 4 L 708/04 -).
Denn dann ist die Gemeinde der vom Gesetzgeber gerade für den Fall eines nicht ausgeglichenen Wirtschaftsplans vorgesehenen Verpflichtung nachgekommen (vgl. sinngemäß zur Beanstandung im kommunalen Haushaltsrecht und der Vorlage eines Haushaltskonsolidierungskonzepts OVG LSA, Urteil vom 07.06.2011 - 4 L 216/09 ; Beschlüsse vom 05.08.2009 - 4 L 353/08 - 30.01.2007 - 4 L 708/04 -).
Rechtfertigt die vorgelegte Finanzplanung einen Verlustvortrag auf neue Rechnung nicht, ist der Ermessensspielraum der Kommunalaufsichtsbehörde für eine kommunalaufsichtliche Beanstandung des Wirtschaftsplans deutlich weiter (vgl. sinngemäß zur Beanstandung im kommunalen Haushaltsrecht zuletzt OVG LSA, Urteil vom 07.06.2011 - 4 L 216/09 -).
Vor dem Hintergrund der aufgrund der Finanzhoheit der Gemeinde bestehenden Spielräume ist es ausreichend, wenn die Kommunalaufsicht abstrakt bestehende Einspar- und Einnahmemöglichkeiten benennt; denn es liegt grundsätzlich in der Sphäre der Gemeinde unter Berücksichtigung bestehender - möglicherweise nur ihr bekannter - Verpflichtungen, Kosten-Nutzen-Erwägungen anzustellen (vgl. sinngemäß zur Beanstandung im kommunalen Haushaltsrecht zuletzt OVG LSA, Urteil vom 07.06.2011 - 4 L 216/09 -, m.w.N.).
- VG Kassel, 14.02.2012 - 3 K 936/10
Anweisung zur Erhöhung der Kreisumlage bei nicht ausgeglichenem Haushalt
Infolgedessen unterliegen die Landkreise der allgemeinen Kommunalaufsicht, die als Rechtsaufsicht notwendiges Korrelat der eigenverantwortlichen Selbstverwaltung der Landkreise ist (BVerwG…, Urteil vom 27. Oktober 2010 - 8 C 23/09 -, juris, Rdnr. 22; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Juni 2011 - 4 L 216/09 -, juris Rdnr. 39;… Birkenfeld, Kommunalrecht Hessen, 5. Aufl., 2010, Rdnr. 709 m.w.N.).Zum anderen wäre zwar mit einer Erhöhung der Kreisumlage, wenn schon nicht ein ausgeglichener Haushalt, so doch jedenfalls eine Verbesserung der finanziellen Situation des Landkreises zu erreichen und in der Verpflichtung, den Haushalt ausgeglichen zu gestalten, ist zweifelsohne - als "Minus" - auch die Verpflichtung enthalten, den Ausgleich mittel- oder langfristig, jedenfalls aber zum nächstmöglichen Zeitpunkt, mit allen Kräften anzustreben und sämtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszunutzen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Juni 2011 - 4 L 216/09 -, juris, Rdnr. 41).
Rn. 39 Ein nicht ausgeglichener Haushalt mag daher eine Beanstandung rechtfertigen (vgl. dazu BVerwG, 27. Oktober 2010 und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Juni 2011, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22. Juli 2009, a.a.O.), er allein rechtfertigt allerdings im Regelfall keine Einzelanordnungen im Wege der Kommunalaufsicht nach § 139 HGO.
- VG Gelsenkirchen, 07.05.2018 - 15 K 5283/16
Kommunalaufsicht, Kommunale Selbstverwaltungsgarantie, Aufhebungsverfügung, …
Rn. 61 vgl. Held/Becker/Decker/Kirchhof/Krämer/ Wansleben, Kommunalverfassungsrecht NRW, Kommentar, StandDezember 2016, § 122 S. 2; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 271/05 - OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Juni 2011 - 4 L 216/09 - VG Minden, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 K 110/10 -, jeweils juris,.Rn. 66 OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Juni 2011 - 4 L 216/09 -, juris.
- VG Magdeburg, 28.10.2021 - 9 A 183/20
Kommunalaufsicht bei erheblichen Haushaltsdefiziten einer Kommune; …
Rn. 32 Zum Begründungserfordernis einer kommunalaufsichtlichen Beanstandungsverfügung hat das OVG LSA (U. v. 07.06.2011 - 4 L 216/09 -, juris) ausgeführt, dass es jedenfalls dann einer solchen nicht bedarf, wenn § 146 Abs. 1 KVG LSA das Verhalten der Kommunalaufsicht im konkreten Einzelfall auf ein Einschreiten lenkt (sog. intendiertes Ermessen).Bei § 98 Abs. 3 KVG LSA handelt es sich mithin nicht nur um einen haushaltsrechtlichen Grundsatz, sondern um eine strikte Verpflichtung der Kommunen, deren Verletzung nur dann den Tatbestand für eine Beanstandung nicht erfüllt, wenn es - als extremer Ausnahmefall - bei einem nicht ausgeglichenen Haushalt von vornherein objektiv keine Möglichkeiten gibt, einen Haushaltsausgleich zu erreichen (vgl. OVG LSA, B. v. 30.01.2007 - 4 L 708/04 - sowie v. 07.06.2011 - 4 L 216/09 -, beide juris; VG Magdeburg, U. v. 17.02.2016 - 9 A 290/14 MD -).
Ob und inwieweit die Aufsichtsbehörde von den Mitteln der §§ 143 ff. KVG LSA Gebrauch macht, liegt - was sich bereits unzweifelhaft dem Wortlaut entnehmen lässt - in ihrem Ermessen; sie ist zum Einschreiten mithin nicht verpflichtet (vgl. OVG LSA, U. v. 07.06.2011, a. a. O. sowie zuletzt B. v. 17.12.2019 - 4 M 277/19 - OVG Lüneburg, B. v. 11.09.2013 -10 ME 87/12 - juris).
Denn dann ist sie der vom Gesetzgeber gerade für den Fall eines nicht ausgeglichenen Haushalts vorgesehenen Verpflichtung nachgekommen (vgl. OVG LSA, U. v. 07.06.2011, a. a. O.).
- VG Magdeburg, 22.12.2021 - 9 A 3/20
Befreiung von der Trinkwasserversorgung für Bestandskunden
Ein intendiertes Ermessen wird in der Rechtsprechung deshalb nur dann ausnahmsweise angenommen, wenn mit dem behördlichen Handeln Rechtsgüter von erheblicher Bedeutung gesichert werden sollen (vgl. OVG Weimar, U. v. 18.02.1999 - 2 KO 61/96 -, juris, zur Rücknahme einer Subvention zur Gewährleistung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; OVG LSA, U. v. 07.06.2011 - 4 L 216/09 -, juris, bei einem eindeutigen Verstoß gegen den Haushaltsausgleich) oder das Tatbestandsmerkmal alleiniges Merkmal für die von der Norm vorgesehene Rechtsfolge ist (vgl. BVerwG, U. v. 19.03.1998 - 2 C 5/97 -, juris, zur Entlassung eines Beamten auf Probe bei Nichteignung). - VG Gießen, 08.05.2013 - 8 K 205/12
Kommunalrechtliche Beanstandung durch den Bürgermeister
Es enthält darüber hinaus zugleich die Verpflichtung, den Ausgleich mit allen Kräften anzustreben (vgl. OVG Sachs.-Anh., U.v. 07.06.2011 - 4 L 216/09 -, juris, Rdnr. 41;… VG Kassel, a.a.O.) und alles zu unternehmen, um durch Zurückführung der Ausgaben und Erhöhung der Einnahmen den Haushaltsausgleich so schnell wie möglich zu erreichen (vgl. BVerwG, U.v. 27.10.2010 - 8 C 43.09 -, BVerwGE 138, 89, 98 ; OVG NW, B.v. 22.07.2009 - 15 A 2324/07 -, DVBl 2009, 1181, 1182 l.Sp. = KStZ 2009, 190, 191 l.Sp.). - VG Magdeburg, 12.05.2015 - 9 B 307/15
Kommunalaufsichtrechtliche Anordnung hinsichtlich der Erhöhung der …
Aus diesen Gründen dürfte es bei einem unausgeglichenen Haushalt regelmäßig genügen, einer Kommune durch Beanstandung ihrer Haushaltssatzung den dadurch eingetretenen gesetzeswidrigen Zustand vor Augen zu führen, es sei denn, ausnahmsweise besteht objektiv gesehen keine Möglichkeit der Erreichung des Haushaltsausgleichs (OVG LSA, U. v. 07.06.2011, 4 L 216/09 , juris). - VG Magdeburg, 28.08.2014 - 9 B 176/14
Kommunalaufsichtsrecht: Beanstandung einer Haushaltssatzung
Aus diesen Gründen dürfte es bei einem unausgeglichenen Haushalt regelmäßig genügen, einer Kommune durch Beanstandung ihrer Haushaltssatzung den dadurch eingetretenen gesetzeswidrigen Zustand vor Augen zu führen, es sei denn, ausnahmsweise besteht objektiv gesehen keine Möglichkeit der Erreichung des Haushaltsausgleich (OVG LSA, U. v. 07.06.2011, 4 L 216/09 , juris). - VG Magdeburg, 17.02.2016 - 9 A 383/14
Haushaltsrecht: Kommunalaufsichtliche Beanstandung und Anordnung
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 4 L 145/13
Zur Ausübung der Informationsrechte der Kommunalaufsichtsbehörden in …
- VG Magdeburg, 27.09.2021 - 9 A 152/20
Änderungsrecht des Rates für von Fraktion benannte sachkundige Einwohner
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